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Nr. 188.

Dienstag, 14. August 1923.

71. Jahrgang.

Die englische Rückantwort.

London, 13. Aug. Da» Blaubuch. das auch d'.e britische Note enthält, bringt den Schriftwechsel Mit den Alliierten seit dem 7. Juni, wo Deutschland sich erbot, die Entscheidung einem unvarteiischen inter­nationalen Tribunal über die Höhe d« Repa­rationen und Zahlungsmethoden anzu nehmen. In dem Schreiben an die Alliierten vom 13. Juni bestand Lord Curzon auf der RotwendiÄeiL vermittels einer Kon­ferenz einen endgültigenBlan für die Regelung der ganzen Revarationsfrage aufzustellen. Unterm 20. Juni hob er hervor, bafe. wenn man Zahlungen von Deutschland erhalten wolle. Deutschland erst wiederher­gestellt. seine Währung stabilisiert, sein Budget ausgeglichen und feine Produktion ermutigt werden mühten. Curzon er­klärte daß di« Reparationen, die man sich im Jahre 1921 vorgestellt hätte nicht mehr der Wirklichkeit der Lage ent- kvrächen. Er fügte hinzu daß die Besetzung des ge!amten deutschen Gebietes außerhalb der im Versailler Vertrag festgesetzten Grenzen ein Ende nehmen müsse, sobald die deut­schen Sicherheiten und Garantien wirksam gestaltet seien. Der br'tische Entwurf für eine gemeinsame Antwort der Alttierten an Deutschland erkennt die Notwendigkeit an. Deutschlands Verbindlichkeiten seiner Zahlungsfähigkeit an- zuvast'en und sagte, das», wenn die alliierten Regierungen oereit seien, dies anzunehmen stch vosttive Vorteile ergeben könnten aus der Drüfung der Frage durch unparteiische Sachverständige unter amerikanischer Mit­wirkung. vorausgesetzt, daß nichts unternommen werde, was mit den Bestimmungen des Veriailler Vertrages unver­einbar wäre. Curzon erklärte, daß keine Garantien für die künftige Eriüllung der deutschen Verbindlichkeiten genügen würden, ahne irgend eine Form internationaler Kontrolle der deutschen Finanzverwaltung. Der Entwurf der Antwort warf der deutschen Regierung vor. den passiven Widerstand an der Ruhr mit voller Überlegung organisiert zu haben und riet ihr. ihre Ordonnanzen und Dokumente, die diese Form des Widerstandes nährten, sofort zurückzuziehen und alle Akte von Gewalttaten und Sabotage offen »a mißbilligen.

In der britischen Note heißt es weiter: Die französische Regierung frage, wie

die Zusammensetzung der unparteiischen Sachverständigen­kommission

geplant sei. Die britische Regierung sei der Anstcht. daß. ie umfassender ihre Zusammensetzung sei um so größer der Wert ihrer Entscheidung sein werde. Sie würde gerne Ver­treter derienigen Mächte sehen, welche auf Reparationen Anspruch hätten, wie die Vereinigten Staaten, und von Mächten, die an dem lebten Krieg nicht teilgenommen baben. .Wünschenswert erscheine auch die Teilnahme Deutsch­lands. Wenn jedoch die französische Regierung irgend eine besondere Form der Zusammensetzung wünsche, so sei die britische Regierung bereit, ste zu erivägen. Was ihre Be- ziebunsen zur Reparationskommission und zu den Alliierten betreife. so werde die britische Regierung, während sie ihrer­seits vollkommen bereit sein würde eine Vereinbarung an­zunehmen. wodurch die verschiedenen Regierungen sich -nr voraus verpflichten würden, der Revarationskommiffion die Annahme der Vorfchläge der Sachverständigen anzu- emoieblcn andererseits, wenn Frankreich und Belgien nicht bereit sein wurden, so weit zu geben, stch damit begnügen, daß die Funktionen der Sachverständigen nur beratender Natur sein sollen. Sowohl die französische als auch die belgische Note fochten die britische Behauptung an. daß es

i« Interesse der Alliierten liege, eine Summe

endgültig als Eesamtverpflichtung Deutschlands festzu­fetzen. dre von der deutschen Regierung als gerecht und angemessen angenommen werden könne.

Die br-tische Regierung werde dabei von der Überlegung geleitet, daß eine Verpflichtung, die frei eingegangen würde, weil ste als gerecht und angemessen angesehen würde, in der Praxis auf einer anderen Grundlage stehe und auf eine genauere Ausführung zu rechnen habe, als eine Verpflich­tung. die unter dem Druckeines Ultimatums unter­schrieben norden wäre, wobei der Unterzeichner gegen d-e Unterzeichnung Einspruch erhebe und gegen die Festsetzung vrotestiere. weil ste seine Zahlungsfähigkeit überschreite. D'e Reoarationskommission ebenso wie die hauptsächlichen alliierten Regierungen hätten gelegentlich anzuregen gehabt, daß die deulsche Regierung nicht in der Lage war. besondere Verpflicht»i- gen zu erfüllen, die sie zu übernehmen gezwun­gen wurde. Man werde stch erinnern, daß die Vorschläge der Sachverständigen-llntersuchungskommission die freiwillige Verpflichtung der deutschen Regierung einschlossen, die Be­schlüße dieser Sachverständigen anzu nehmen und durchzu- fübren. Die englische Regierung sei keineswegs überzeugt, daß die Zusicherung als Vertrag behandelt zu werden ver­diene

Es könne vielleicht erklärt werden, daß die belgische Regierung keineswegs so kategorisch wie die französische den Vorschlag nach einer neuen Untersuchung der Zahlungsfähig feit Deutschlands verwerfe: aber die Zustimmung der belgi­schen Regttrung zu einer derartigen Untersuchung werde ab­hängig gemacht von der Erreichung von pekuniären Vorteilen weitreichender Art für Frankreich und Belgien auf Kosten ihrer Alliierten, insbesondere Großbritanniens. Ein der­artiger Verschlag scheine der brittschen Regierung offenkundig eine falsche Auffassung, der Lage zu enthüllen Es werde nicht engefpchien werden können, daß es kernen Zweck habe, von Deutschland mehr zu fordern als es in der Lage lei. zu bezahlen.

D'e Frage, was der Höchstbetrag sei. den Deutschland

zahlen könne, kei von größter Bedeutung für Me sein« Gläubiger.

Das fei die Frage der Feststellung einer Tatsache, auf der alle vraktischen Vereinbarungen oder Kombinationen zur Erzielung von Bezahlungen bis, zum möglichen Matze de- gründet werden mutzte. Die britische Regierung habe daher vorgcscktagen. Schritte zu tun. um eine richtige Tatsache fest- zustellen. Belgien habe geantwortet, daß es selbst und

Frankreich dazu seine Zustimmung nicht erteilen könne, wenn nicht ein entsprechender Vorteil für es selbst und,Frank­reich gewonnen würde. Die britische Regierung konnte keineswegs ; n eine derartige Transaktion eintreten. Wah­rend die belgische Antwort keinerlei bestimmte Forderungen angebe, hätten offizielle und offiziöse Verlautbarungen der französischen und der belgischen Minister es klar gelegt, daß die französische Regierung auf eine: Mmdestzah- lung von 26 Milliarden Gold mark und über den Betrog zu bestimmen wünsche, der erforderlich sei. um ihre Schulden an Großbritannien und die Vereinigten Staaten zu bezahlen. Die belgische Regierung bestehe am einer Mindestzahl von 5 Milliarden Goldmark, iür die ste ganz oder teilweise um weitere Priorität ersuche. In der Praxis würden die vorgeschlagenen Pläne gleichbe­deutend sein mit einer Änderung zugunsten Frankreichs und Belgiens des durch das Sva-Abkommen festgesetzten V e r - teilungsprozentsa tze s. Die britische Regierung könne acht zugebeu. daß irgend ein Grund für eine Abände­rung des Svaer Prozentsatzes bestehe. Es wäre unbill-z und sei unmöglich, dem britischen Steuer zahl er der bereits wett schwerer belastet sei als der französische und der belgische, zuzumutcn. weitere Opfer zu bringen. Wahrend die belgische Regierung an ihre Zustimmung für eine Unte-- sucbung der Zahlungsfähigkeit Deutschlands., durch unpar­teiische Sachverständige diese Bedingungen knüpft und sie da­durch weniger wertvoll gestaltet verwirft die französische Regierung diese Pläne ganz und gar und scheint ihre Weige­rung zu rechtfertigen, indem sie eine Reihe von Fragen stellt, die zu endlosen Erörterungen führen könnten zu einer Zeit wo eine schnelle Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sei. Auf verschiedene von Poincare aufgeworfene Fragen eingehend, in denen das Erstaunen darüber ausge- driickt wird, daß irgend jemand die Berechtigung der Repa- rationskommission. den von Deutschland zu zahlenden Betrag aui 132 Milliarden Goldmark feitzusetzen. bezweifelt, hebt die britische Rote hervor. derb der Beschluß der.Reparatians- kommisiiov nur eine pr pferche Abschätzung der Schäden gewesen sei ohne irgend eine Berücksichtigung der Frage der Fädigkeit Deutschlands, zu zahlen.

Die Pflicht, eine endgültige Entscheidung zu treffen, liege teils be> der Reparationskommission, teils bei den allner- . ten Regierungen.

da. wenn die Umstände die Streichung eines Teiles der Kavitallckuld notwendig machen sollten, eine besondere Er­mächtigung seitens der verschiedenen Regierungen, die n, der Kommission vertreten sind, erforderlich ist. Diese Prlrcht. die nall den Bedingungen des Vertrages erfüllt werden müßte, bestehe darin, unter alleiniger Bezugnahme ruf die 'üilisauellen und die Fädigkeit Deutschlands zu entscheiden. Daher könne, wie klar ersichtlich sei. eine Untersuchung der deutschen Leistungsfähigkeit durch unpac. tettscke Sachverständige zur Unterstützung der Renarations- kcmmission. und sollte die Streichung eines geiles iür notwendig erachtet werden, eine solche durch die alliierten Regierungen, welche damit ihre vertragsmäßigen Pflichten erfüllen, nicht als eine Verletzung des Grundsatzes angesehen werden der >m Vertrag ausgedrückt oder enthalten sei.

Die br-tische Regierung erklärt hieraus unter 8 30:

Die Frage der Besetzung des Ruhrgebietes gebe Veranlassung zu einer Anzahl von Vorschlägen in der sranzösiichen Rote, wobei es notwendig sei. zu erwidern. Während die britische Regierung ibre Bereitschaft zu er­kennen gegeben habe. M dem guten Rat an Deutschland an­zuschließen. obne Verzögerung die Ordonnanzen und Doku­mente zurückzuziehen, die den vassiven Widerstand mit ver­ursacht und gefordert hätten, könne sie andererseits keines­wegs die These unterschreiben, daß letzterer bedingungslos au'hören müsse, da dies dem Versailler Vertrag widerspreche. Die französische und die belgische Regierung seien der An­sicht daß die Besetzung durchgefüürt werden müßte krait der Befugnis d:e im 8 18. Anhang 2. Teil 8. des Friedensver- trages erteilt werde. Die deutsche Regierung habe sonse- quent behauptet, daß eine derartige Maßnahme hei ange­messener Auslegung dieses Paragraphen nicht unter dis Kategorie der wirtschaftlichen und finanziellen Prohibitio­nen und Reorestalien und die allgemeinen solchen anderen Maßnahmen falle die die reivektiven Reg-erungen als unter Umständen nötig beschließen. Die höchsten juristischen Autori­täten in Großbritannien batten der britischen Regierung e-n Gutachten abaeaeben. daß die Behauptung der deutschen Reg-erung wohl begründet sei. Die britische Regierung habe niemals .bre Ansicht verhehlt, daß dre sranzostsch-belgrsche Ruhruktion. ganz abgesehen von der Frage der Zweck­mäßigkeit. n i ch t erne Aktion m. dre durch den Derttag selbst autorisiert 'st. Sie würde jedoch vollkommen bereit sein, diese oder irgend eine andere Meinungsverschiedenbeit be­züglich der Regeln der Ausleg-ung der zahlreichen Bestim- muugen des Vertrages, so weit sie nickt durch einstimmige Entscheidung der Reparatronskoinmission unter 8 12. Anhang 2 entschieden werden konnten, die sich zwischen den alliierten Regierungen und der deutschen Regierung erhöben, oder zwllchen den alliierten Regierungen untereinander ent­ständen. automatisch an den internationalen Schiedsgerick'tshof rm Haag oder an irgend ein ge­eignetes Schiedsgericht verweisen zu lassen.

Es beißt weiter- Rach Ansicht der britischen Regierung könne nickt rechtmäßig behauptet werden, daß die Maß­nahmen die die Alliierten unter 8 18. Anhang 2. in gewissen dringenden Fällen zu ergreifen befugt sind, die milrtiirische Besetzung von Gebieten einschließen. Eine derartige Besetzung falle unter die besonderen Bestimmungen des Teiles 14 des Sterttages Außerdem bestimme Artikel 430 besonders, daß. wenn die Rerarationskommtmon find«, daß Deutschland sich weigere, seine genauen Verpflichtungen mit Bezug auf die Reparationen oder einen Teil davon nach den Bestimmun­gen des Vertrages zu beobachten, die gesamten besetzten Ge­biete oder einen Teil davon, der vielleicht bereits geräumt worden sei. unverzüglich wieder besetzt werde. Es wurde un­nötig geweien sein wenn eine unverzügliche derartige Be­setzung im Solle des Verzuges in den Reparationen zu be­

stimmen. wenn die Alliierten bereits ein unbeschranktes Rocht gehabt batten, irgendwelche deutsche Gebiete unter anderen Bestimmungen des Vertrages zu besetzen.

Wenn die britische Regierung sich bisher enthalten üobe. formell die Legalität der französisch-belgischen . Besetzung als eine nicht durch den Berttag autorisierte.Aktton auzvfechtcn. so habe sie dies nur getan in Übereinstim­mung mit dem Geiste der Erklärung Donar Laws auf der Pariser Konferenz im letzten Januar, daß dre eng­lische Regierung wünsche, die Verursachung jeder un­nötigen Behinderung für ihre Alliierten zu vermeiden, so daß ibr dies nicht zum Vorwurf gemacht werden dürfte. Die britische Regierung würde sogar jetzt nicht die Frage der Legitimität aufgeworfen haben, wenn sie nicht dazu heraus- geicrdert morden wäre. Die französische und die belgrsckic Regierung härten dargelegt, daß. wenn sich Großbritannien der Ruhrbesetzung a »geschlossen hätte, es kernen pasirvsn Widerstand gegeben hätte und ein leichter Zufluß von Repa­rationszahlungen gesichert worden wäre. Es sei England ivdoch in Anbetracht der Ansicht, di« die britische Regierung sowohl mit Vezug auf die Legalität wie auf den praktische» Wert der Rubrbeictziing hätte, nicht möglich gewesen, daran tettrunebmen. Aber selbst, wenn, ste es g«tan hatte, selbst wenn Äer passive Wiiderstanid ttientccls ernge-lertet worden wäre, oder wenn er jetzt zu Ende g-nge. so sei nicht zu er­kennen, nie dies das Problem der Reparationen einer Lösung nbber bringen könnte.

Die französische Regierung habe erklärt, daß der Zweck, mittels besten sie -n das Ruhrgebiet eingedrungen sei. nutzt prompte oder vollständige Zahlung von Reparationen ge­wesen sei sondern das Drechen des deutschen Widerstandes und dir Schaffung des Willens auf seiten Deutschlands, zu zahlen. Aber

der Zahlungswille wäre zwecklos obne die Macht zum Zahlen.

Die Macht Deutschlands zum Zahlen werde nach Ansicht de: britischen Reg-erung rasch - abnehmen un!d ziemlich voll kommen erlahmen durch eine weitere Besetzung bei wich­tigsten Mittelpunkte der Produktion und der höchsten uno delikatest organisierten deutschen Industrie.

Das Kabinett Stresemann.

Berlin. 13. Aug. Über die voraussichtliche Zusammensetzung des neuen Kabinetts Stresemann sind zurzeit bestimmte Mitteilungen nicht zu erlangen. Der Eintritt des Sozialdemokraten H i l f f e r d i n g als Reichsfinanzminister wird ziem­lich allgemein als feststehend angesehen. Die Sozial­demokraten dürften drei Posten, den Vizekanzler, den Finanzlninrster und den Justizminister, besetzen; die Demokraten außer dem Ministerium des Innern das Wehrministerium, in dem Eeßler bleiben dürfte: die Deutsche Polkspartei soll gutem

Vernehmen nach außer Stresemann den Reichswirt- schaftsminister v. R a u m e r und voraussichtlich auch den Wsenbahnminister stellen, als welcher heute der Direktor der Deutschen Werke, Kenn ich, genannt wird. Das Zentrum wird wahrscheinlich wieder durch den Arbeitsminrster Dr. Braun und den Reichsschatzmimster S t i n g l vertreten sein. Der neue Chef der. Reichskanzlei soll nach der „B. Z." Reichs- tagsabgeord. Lsgationsrat v. Rheinbaben sein.

Rach wetteren Meldungen verlangt das Zentrum das Ministerium des Innern und schlägt dafür den ausgewiesenen Oberpräsidenten Dr. Fuchs vor. Auch die Sozialdemokraten erheben Anspruch und präsen­tieren den Reichstagsabgeordneten Sollmann. Als Justizminister käme der Sozialdemokrat R a d b r u ch in Frage. In der Verwaltung der Reichs­bank würden die beiden Präsidenten Havenstem urd Glasenapp durch andere Männer ersetzt. .

Neue Botschafter für Paris und Brüssel?

Parks. 13. Aug. Der Berliner Berichterstatter des ..Echo de Paris" erklärt, in der Lage zu sein, anitzuteilen. daß die erste Geste Stresemanns wahrscheinlich die Ent­sendung neuer Botschafter nach Baris und Brüssel sein wende. Als Kandidaten für den Pariser Posten kämen der frühere Reichskanzler Wrrtb oder der frühere Minister v. Sonnet in Frage.

Cunos Rücktrittsschreiben.

Berlin 12. Aug. Reichskanzler Dr. C u n o bat dem Reichspräsidenten die Demission des Kabinetts mit folgen­dem Schreiben erklärt:

Herr Präsident! Als ich. Ihrem Rufe folgend, die Leitung der Regierung übernahm, gab ich der Überzeugung Ausdruck, daß angesichts des Ernstss„der uns bevorstehenden Zeiten nur eine einheitliche völlige Zusammen­fassung aller Kräfte Deutschland vor schwerem Un-

BekanntmachPrg,

Ar: allen Wochentagen von 6 bis 9 Uhr abends — aus­genommen Montags und Samstags — werden kostenfreie Uat'r'-ichttkurse zur Erlernung der französischen Sprache in den Schulen der Luisenstraße und Bleichstraße abgehalten.

Außerdem senden unentgeltlich« Kurse ;ir Französisch an sämtlichen Tagen der Woche, nachmitt ags von 3 bis 8 Uhr. im Lyzeum am Schkoßvlatz statt.

Reue Sck.üler werden zu diesen Kursen iederzeit zu- gelallen und können sich im Rathaus. 2. Stock. Zimmer 42a. jeden Wochentag von 10 bis 11 Uhr vormittags und 3 bis 4 Ubr nachmittags, einschreiben lassen.

Cercle de Wiesbaden-Ville. Le Deleeuä de la H. C. I. T. L,