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Nr 181.

Montag, 6. August 1923.

71. Jahrgang.

Die Eoidanleihe des Reiches.

Die amtliche Mitteilung der Einzelheiten der ge­planten Eoldanleihe beginnt mit einer merkwürdigen Begründung: „Um dem Drängen der Allgemeinheit nach einer wertbeständigen Anlage entgegenzukommen, hat sich die Reichsregierung entschlossen, der Bevölke­rung ein wertbeständiges Anlagepapier . . . zur Ver­fügung zu stellen." Hier wird also mit schöner Offen­heit zugegeben, daß die Reichsregierung nur wider­willig dem Drängen der Allgemeinheit nachgibt. Von einer Führung in dieser so wichtigen finanzpolitischen Aktion will die Regierung, oder wie man in diesem Falle wohl zutreffender sagen darf, das Reichsfmanz- mrnisterium, nichts wissen; es läßt sich vielmehr, wie leider in fast allen bisherigen finanzpolitischen Ver­suchen, durch von außen kommende Einflüsse treiben und bestimmen. Daß das auch noch amtlich ausdrück­lich festgestellt wird, ist politisch nicht wertlos. Die Feststellung bezeugt aber außerdem noch, daß das Reichsfinanzministerium offenbar bis heute noch nicht verstanden hat, um was es sich eigentlich handelt.

Es handelt sich um nichts mehr und Nichts weniger als um den vielleicht letztmöglichen Versuch, die un­haltbare Finanzlage des Reiches von Grund aus zu sanieren. Die finanzielle Notlage, hervoryerufen durch die bekannten außenpolitischen und wirtschaftspoliti­schen schweren Belastungen, ist kürzlich noch gesteigert worden durch eiine falsche Finanzpolitik, die immer wieder durch Notendruck das wachsende Defizit herab- zumindern versuchte. Dadurch fit eine so märchenhafte Zunahme der Schatzwechsel und der Papiernoten ge­schaffen worden, daß die Notenpresse heute schon außer­stande ist, fcen durchschnittlichen Mncmzbedarf des Reiches von 1,2 Billionen Mark täglich durch ihre Tätigkeit zu decken. Die Stillegung der Noten­presse, welche die fürchterliche Inflation mit jedem Tage weiter vermehrt, muß dccher so schnell als mög­lich durchgeführt werden. Das aber ist nur auf zwei Wegen möglich: entweder durch eine durchgreifende Steuerreform, die wirklich die notwendigen Beträge für den Bedarf des Reiches bringt, oder durch eine großzügige, wertbeständige Anleihe, die aus den noch vorhandenen Kapitalbestanden der Bevölkerung schöpft und schnell so viel einbringt, als heute durch die Rotenpresie an Papiergeld hergestellt wird. Die durchgreifende Steuerreform — nicht die von der Regierung als Notbehelf vorgeschlagene Ver­mehrung der Papiersteuern — erfordert aber Zeit, und unsere Lage läßt uns leider keine. Also kommt für den Augenblick praktisch nur der zweite Weg. der wertbeständigen großen R eichs-an lei he i Betracht. Das ist der Grund, warum „die Allge­meinheit dränlgt", ein Verhalten, das gar nicht zu ver­gehen wäre, wenn ihm die tiefere Einsicht in die letzte Nettungsmöglichkeit der deutschen Wirtschaft fehlte.

Aus der Aufgabe, die ihr gestellt ist, geht schon l'-ervor. daß die neue wertbeständige Anleihe, die Gold- mleihe, so angelegt und durchgeführt werden muß. daß ,te einen möglichst hohen Betrag möglichst schnell er­bringen kann. Sie darf also nicht nach oben begrenzt sein, muß weitesten Volkskreisen zugänglich gemacht werden und muß soviel Sicherheit und Anreiz in sich selbst tragen, daß wirklich jedermann tm Volke, der auch nur über einige flüssige Mittel verfügt, sich an dem Rettungswerk beteiligen kann.

Nach den bis jetzt gemachten Mitteilungen soll die Anleihe tatsächlich nach oben unbegrenzt sein. Der Opserwilligkeit des deutschen Volkes dem Reiche gegenüber wird also weitester Spielraum gelaffen. Die Sicherheit soll dadurch verbürgt werden, daß die Reichsregierung gesetzlich ermächtigt wird. Zuschläge zur Vermögenssteuer zu erheben, wenn der Z'iusen- bedarf und später die Kapitalsrückzahlung dies er­forderlich macht. Freilich wird die Ermächtigung be­grenzt werden auf eine Anleihe bis zu 500 Millionen Eoldmark. Daraus ergibt sich, daß man einen sollheu Anleiheertrag als die Höchstgrenze des Möglichen und Erreichbaren ansieht. Unbefangene Finanzsachver­ständige behaupten übrigens, daß 500 Millionen Eold­mark in der deutschen Volkswirtschaft heute tatsächlich noch vorhanden und bei gutem Willen aller Ver­pflichteten aufzrrbringen seien. Als besonderer Anreiz zum Zeichnen der Anleihe ist die Befreiung von der B ö r s e n u m s a tz st e u e r und von der ' E r b - schaftssteuer vorgesehen, so daß die gezeichneten Beträge sowohl eine vorübergehende wertbeständige Anlage von Betriebsmitteln wie eine wertbeständige Daue/anlage darstellen können. Nicht ganz be­friedigend sind die Bestimmungen, welche die allge­meine" Zugänglichkeit der Anleihe auch für den kleineren Besitzer von Geldmitteln garantieren sollen. Man will zwar schon Stücke über nur 1 Dollar aus­geben, aber bei der gegenwärtigen allge»

meinen Teuerung ist diese Grenze viel zu hoch für die Masse des Volkes, die sich doch gerade aus ideellen wie aus reellen Gründen lebhaft be­teiligen soll. Auch der in Aussicht gestellte Umweg über die Sparkassen wird versagen, weil das Sparen in kleinen Summen schon lange verlust­bringend geworden und deshalb aus der Mode gekommen ist. Wir können auch keine glückliche Lösung darin sehen, daß die kleinen Anleihestücke ohne Zinsischeine ausgegeben werden und dafür bei Ein­lösung nach 12 Jahren mit einem Aufgeld zum Nenn­wert von 50 v. Hundert entschädigt werden sollen. Ge­rade die kleinen Sparer, die man doch in Massen ge­winnen müßte, werden höchst ungern auf den regel­mäßigen Bezug der Goldzinsen verzichten.

Jndeffen, der Reichstag wird ja noch Gelegenheit haben, Einzelheiten nachzuprüfen und zu bessern. Die Goldanleihe muß eine Volksanleihe werden, wenn sie ihren Zweck erfüllen soll.

Forderungen der Sozialdemokratie.

Berlin» 5. Aug. (Morgenblätter.) Wie der „Berliner Lokalanzeiger" meldet, sprach der Reichs­tagspräsident Löbe in einer von der sozialdemokra­tischen Partei veranstalteten Massenkundgebung in dem Waldtheater in Oybin bei Zittau über die politische Lage. Für den Wiederbeginn des Reichstages fordere die sozialdemokratische Partei folgende Forderungen an: Versuch der Verständigung mit Frankreich im Verhandlungswege. Zur Ermöglichung dieser Verständigungs­politik müßte in der inneren Politik durchgesetzt werden eine weitergehende Lastenbeteiligung des Besitzes durch 1) eine Lohnsteuer in derselben Höhe der für Arbeiter und Angestellte zu machenden Lohn- und Gehaltsabzüge, 2) Erfassung eines Drittels aller Sachwerte zugunsten des Reiches, 3) Ver­dreifachung aller Besitzsteuer, 4) Er­fassung eines Drittels aller Ilnternehmergewinne zu-' gunsten des Reiches. Durch diese Maßnahmen sei ein Aufkommen von jährlich 25 Goldmilliarden zu er­boffen.

Eine Entschließung der Zcntrumssraktron.

- Berlin 4. Arm Die Fraktion des Zentrums gibt Mer die Verhandlungen vom Donnerstag und Freitag dieser Woche im Reichstag nachstehenden offiziellen Bericht heraus: Nach eingehenden DarlesmWen des Finanzmimsters Dr. Sennes über die demnächst dem Reichstag xugeben-de Steuer­vorlage begrübt die Zkntrmnsfraktion die Entscheidung,, mit der das Kabinett Euno an die Verschärfung der Steuergesetz­gebung. insbesondere die Anpassung an die Geldentwertung, herangegangen ist. Die Fraktion wird das Kabinett in dieser Richtung tatkräftig unterstützen und für eine möglichst schnelle Erledigung der Dorlage einschließlich des Rbein- und Ruhroviers eintreten. Sie hält eine baldige Nach­prüfung des gesamten Steuersystem- mit einer wesentlichen Vereinfachung ffir dringend erf- > m>.

Einberufung des Parteien t indes der Deutschen

Berlin. 4. Aus. Wie die ..Nationalliberale Korreso." mrtteilt. hat der Reichstagsabgeordnete Dr. C t r e f e - mann den Parteivorstand der.Deutschen Volksvartei aut Donnerstag, den 9. August. nach Berlin ei ab ernte n.

Einigung im Kölner Zeitungsstreik.

Köln. 4. Aug. Die gestern in später Abendstunde ge­führten Verhandlungen zwischen Zeitungsverlegern und streikenden Buchdruckern in Köln im Beisein von Vertretern der Regierung haben zu einer Einigung geführt. Die Buch­drucker der gesamten Kölner Zeitungsbetriebe haben des­halb gestern abend die Arbeit wieder ausgenommen.

Handgranaten- Explosion in Düsseldorf.

Berlin, 8. Au«. Wie aus Düsseldorf gemeldet wird. sipd dort gestern nachmittag gMen 7 llhr bei einer französtichen Wachtparade durch die Explosion einer Handgranate vier französische Soldaten und drei Zivi­listen mehr oder weniger schwer verletzt worden. Aus diesem Anlaß hat die Desatzunasbehörde den Chef der kommunalen Polizei von Düsseldorf und einen deutschen Zivilisten ver­haftet. außerdem wurde über Düsseldorf der verschärfte Belagerungszustand verhängt: wei­tere Sanktionsmaßnahmen. gegen die Stadt sollen bevoc- stehen, Rohere Angaben liegen bis letzt nickt vor. Sollte die Untersuchung, an der Deutschland miiz, wirken bereit ist. die deutsche Täterschaft erweisen, so wü - die Reichs- resienms dies aufs ffeffte beklagen Sie hat bei den Ver­handlungen mit dem Nuntius Pacelli erst vor kurzem zum Ausdruck gebracht, daß sie rede verbrecherische Gewaltan­wendung verurteilt und sie kann-dies nur mit aller Schärfe wiederholen. Diese verbrecherischen Gewaltakte bringen niemand Nutzen, schädigen nur die deutsche Sache und haben nur Bedrückungen zur Folge.

8 Milliarden bei der Reichsbank in Gelsenkirche« beschlagnahmt.

Kelsenkirchc». 5. Aug. Am Samstagvormittag wurde die Reichsbank besetzt. Der Bankdirektor und zwei leitende Bcriönlick,ketten wurden verhaftet und mit unbe­kanntem Ziele abtransportlert, Die Franzosen beschlag­nahmten in der Bank dre Summe von 6 Milliarden Mar*

Die belgische Antwort.

Paris, 4. Aug. Die gestern von der Brüsseler Regie­rung veröffentlichte belgische Antwortnote aus das schreiben Lord Eurzons vom 20. Juli in der Reparations- frege. die am 30. Juli der englischen Regierung übermittelt wurde, besagt in ihrem von Havas aus Brüssel über­mittelten Wortlaut: -

■ Die englische Regierung steht auf dem Standpunkt, daß' die Reparationsfrage in dem Sinne behandelt werden müsse, nicht die Verpflichtungen Deutschlands, son­dern icme Zahlungsfähigkeit zu bestimmen. Die belgische Regierung strebt wie die englische Regierung eme praktische und vernünftige Lösung dieses ernsten Pro­blems an im Rahmen des Versailler Vertrages. Wenn es aber die Billigkeit gerecht erscheinen läßt, der finanziellen Leistungssäbigkeit Deutschlands, des schuldigen Schuldners. Rechnung zu tragen, so liegt a fortiori Anlaß vor. auch der finanziellen Leistungsfähigkeit de: alliier- ten Staaten seiner Gläubiger. Rechnung zu tragen und diese nicht aus den Augen zu verlieren. Es wäre in der Tat ungerecht, die Schulden Deutschlands gegenüber den Ländern. die es unter Verletzung aller Regeln des Völker­rechts verwüstet hat. noch weiter herabzusetzen und aus jenen Ländern unvermindert die Last der Schulden ruhen zu lassen, die sie eingcgangen sind, um ihre Verteidigung zu sichern oder ihre Ruinen wieder aufzubauen. Dies wäre eine gegen die Gerechtigkeit empfindlich verstoßende Lage, an die die engl'sche Regierung gewiß nicht im entferntesten denkt. Übrigens würde dies auch dem Artikel 234 des Versailler Vertrages zuwiderlaufen. Aus dieser Auffassung heraus verstehe die belgische Regierung den fünften Punkt der eng­lischen Rote, der Verhandlungen zwischen den Alliierten vorsieht zwecks

Feststellung eines ins einzelne gehenden Planes für dis allgemeine und endgültige finanzielle Regelung.

Eine derartige Regelung sei auch aus Sicherheits­gründen geboten. Deutschland, das infolge der Ent­wertung der Mark von seiner inneren Schuld fast völlig ent- lostet sei. und das große Summen zur Entkvicklung seine: industriellen und wirtschaftlichen Betriebsmittel verwendet habe, würde rasch in der Lage sein, seine militärische Revanche vormbereiten, wenn dre deutschen Repa­rat i o n s l a st e n nicht ein Gegengewicht gegenüber den 'drückenden Schuldenlasten der alliierten Rationen böten. Es komme also darauf an. daß die vom Krieg besonders ichwer gevrüften Lände: eine Regelung durchsetzten, die der Deutschland eventuell zuzugestehenden Regelung entspreche. Zu diesem Zweck seien zwei Möglichkeiten speziell ins Auge zu fassen:

die Streichung der alliierten Schulden und die Priori­tät der verwüsteten Gebiete.

Belgien empfehle die erstere Möglichkeit, um die Regelung der Reparationsfrage zu erleichtern, habe aber keinen Anlaß, in eine fachliche Debatte hierüber einzutreten, da die Frage infolge der vom Versailler Vertrag und in anschließenden interalliierten Abmachungen getroffenen Sonderregelung es nicht unmittelbar berühre. Was die Priorität der ver­wüsteten Gebiete anbelange. glaube die belgische Regierung, daß eine Abänderung des Zablungsstatutsvon 1921 geboten sei. Das durch den Friedensvertrag und die späteren Abkommen, namentlich das Abkommen von Sva vom 16. Juni 1920. ausgerichtete System beruhe auf Ein­nahmen. d?e die restlose Wiedergutmachung der Schäden gewährleisten. Mit dem Augenblick, wo die Reparationen nur noch teilweise sein könnten, sei es gerecht und billige eins im Verhältnis zu den Schäden stehende Staffel aufzustellen und den verwüsteten Gebieten, die um der gemeinsamen Sache willen gelitten hätten und deren Wiederherstellung die Budgets Frankreichs. Italiens und Belgiens schwer be­lasten. eine Vergütung vorzugeben. Die Erklärung von Saint-Adresie vom 14. Februar 1916 .enthalte das Ver­sprechen der Alliiertem Belgien reichlich zu entschädigen für die Schäden, die es erlitten habe. Der Artikel 232 des Ver­sailler Vertrages rufe diese Verpflichtung in Erinnerung und sichere die restlose Wiederherstellung der in Belgien ver­wüsteten Gebiete zu. Die englische Regierung verlange, daß man in interalliierte Verhandlungen eintrete, um einen um fassenden Plan einer genauen, endgül­tigen Regelung aufzustellen. Die belgische Regierung habe weiter oben angegeben, gemäß welchen Grundlinien sie einen derartigen Plan auffasse. Sie werde es bemühen. Gelegenheit zu nehmen, in eine Erörterung dieser Grund­linien einzutreten. Wenn di« englische Regierung sich dieser Auffassung anschlösse, würde die belgische Regierung nichts dagegen einwenden, daß der Reparationskommission im Rahmen des Versailler Vertrages kompetente Sach­verständige zur Unterstützung beigegeben würden, und sie wünsche zu missen, was die englische Regierung unter Sachverständigen verstehe Diese Wendung könne als var- teiische Verurteilung der Revarationskom- Mission erscheinen und auf seiten Deutschlands die Illu­sion einer schiedsrichterlichen Entscheidung erwecken. Eine derartige Konzession würde außerdem den Deutschen als eine Rechtfertigung ihres Widerstandes erscheinen und den Alliierten künftig neue Schwierigkeiten bereiten. Die Auf-

f ibe der Sachverständigen müsse mit den Bestimmungen des ciedcnsvertrages in Einklang stehen, wie die englische cpituniß dies auch sehr richtig anerkenne. Daher müßte d-ese Ausgabe darin bestehen, der Revarationskommission Klarbeit zu verschaffen, der Reparationskommission, die kraft des Friedensvertrages offiziell in allen Fragen des Friedensvertrages zu bestimmen habe, die über die Durch­führung der Reparationen, über die besten Dokumente aus diesem Gebiet verfuge und dazu berufen sei. die Arbeiten der Sachverständigen zu leiten, ihnen bestimmte Fragen vor- zulegen und ihnen solche Pfänder zu bezeichnen, die sie für die wirksamsten halte usw. Die englische Regierung weise in dieser Beziehung mit Recht aus

die Mitarbeit der Vereinigten Staaten hin. Die englische Regierung stehe aus dem Standpunkt, daß „--dkr Revaratronsbetrag. wie er auch ausfalle, von Deutschland als gerecht und durchführbar angenommen wer­den müsse. Die belgische Regierung bezweifle nicht, daß dieser Satz dal in zu verstehen sei. daß die Bedingungen, denen Deutschland sich unterwerfe« müfio. derart sei«