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Ae Ablehnung des öcnljdien Angebots.

Das deutsche Angebot ist von der srcmzostschen und der belgischen Regierung in einer ausführlichen icore abgelehnt worden. Der Inhalt der Note enthalt die bekannten französischen Argumente und brrngt rnchts Neues. Da sich England und Italien aber nach rote vor bemühen, eine Diskussion in Fluß zu bringen und da die begründete französisch--belgische Ablehnung Deutschland irnmerhin Gelegenheit gibt, sein Angebot den Wünschen der Entente anzupassen, hoffen rotr, daß die Tür zu weiteren Verhandlungen noch mcht zuge- schlaqen ist. wenn sich diese auch nicht gleich m gemein­samen Beratungen mit Deutschland in einem großen Konferenzsaale abspielen werden. Man wrrd vielmehr aller Voraussicht nach unter den Alliierten eine neue Aussprache über die Repavationsmöglichkeiten erwar­ten dürfen, und es wird auch Deutschland mögllch seln, durch Erwiderungen aus die französischen und belgischen Ablehnungsgründe mindestens inoffiziell den Verhand- lungsfaden weiter zu spinnen. Es sir^ 1 « noch eme Reihe von Punkten in der deutschen Note enthalten, die weiterer Präzisierung bedürfen. 35«® sst ber Vor­teil cher elastischen Formulierung des deutschen Ange­botes, und man darf sicher feh*, daß dieser Vorteil von der Reichsregieruna ausgenützt werden wird. Auch Strefemann hat ia efft kürzlich betont, Leben und Sterben des deutschen Volkes hingen nicht davon ab. ob eine Milliarde mehr oder weniger bezahlt werde.

Es dürfte daher von Interesse sein, einige Einzel­heiten an dieser Stelle zu beleuchten, die m der kom­menden internationalen Aussprache von besonderer Be­deutung sein werden. Es ist gut, um üch von jeder Illusion darüber frei zu machen, wie die internationale öffentliche Meinung wirtschaftlich vernünftigen und durchführbaren Reparatronsplänen gegenüber reagiert, sich zu vergegenwärtigen, welche Zahlen in den letzten -Uhren in Zusammenhang mit dem Reparatwn^>ro- blem genannt worden sind. Ein Jahr nach Abschluß des Versailler Vertrages, und zwar aus der zweiten internationalen alliierten Mimsterprasidenten-Konfe- renz vom 28. Juli 1920 in Boulogne, ist der erste Zah­lungsplan ausgestellt worden, 'der . von Dmlffch.and einen Kapitalbetrag von 155,8 Milliarden Goldmark, teils zum Diskont von 8 v. H., tetts zum Diskont von 5 v. L forderte und bis auf das Jahr 1963 emen ge­samten Annuitätenbetrag von 269 Mrllrarden Gold­mark in Aussicht nahm.

Die zweite Forderung der Alliierten wurde auf der Pariser Konferenz von 29. Januar 1921 aufgestellt. Sie umfaßte einen Kapitalbetrag von insgesamt lo6,8 MilliardenGoldmark, verteilte die Zahlungen ebenfalls auf einen Zeitraum bis zum Jahre 1963 undkam auf einen gesamten Annuitätenbetrag von 226 Milliarden Goldmark. . rv ,„..

So standen die Reparationsfarderungen der Alliier­ten als Deutschland auf der Londoner Konferenz vom März 1922 seinerseits den Vorschlag machte, einen Kapitalwert von 60 Milliarden Mark abzüglich der geleisteten Vorleistungen, zahlbar in 30 Jahren nach einer variablen Annuitätenberechnung, für die deutsche Rwarationsverpflichtung festzulegen. Bekanntlich wurde dieses Angebot wie auch ein für eme gewisse Frist die Pariser Beschlüffe der Alliierten anerkennen­des zweites vorläufiges Angebot der deutschen Regie­rung von der Londoner Konferenz wbgelchnt und sei­tens der Alliierten die Vorbereitung für die Aufstellung des Londoner Zahlungsplanes getroffen. Am 24. April 19“>1 hoffte die deutsche Regierung, die Dinge noch auf der Basis der Verhandlungen halten zu können, indem sie sich in einem Angebot, das an den Präsidenten sxirding nach den Vereinigten Staaten von Amerika gerichtet wurde, bereit erklärte, einen Kapttalwert von 50 Milliarden Goldmark. beziehungsweise einen ge­samten Annuitätenbetrag auf Grund eines aufgestell­ten Zahlungsplanes von 200 Milliarden Goldmark als Revarationsverpflichtung anzuerkennen. Dieses An- aelwt %*■ aber das Londoner Ultimatum nicht auf- balten können und ist — soweit man bisher die Ver­handlungen zwischen den alliierten Mächten in der Öffentlichkeit hat kennen lernen können -r- auch von s ei n damaligen Ministerpräsidenten nicht geprüft wor­den Sie stellten vielmehr- mit dem Londoner Ulti- viatum vom 5. Mai 1921 den gesamten Kapitalwert der deutschen Reparationsverpflichtung auf 132 Mil­liarden'Goldmark fest. Die Tilgung dieses Betrages sollte nach dem bekannten Londoner Zahlungsplan er­folgen Die Differenz, die zwischen dem Kapitalbetrage der Variier Beschlüsse und des Londoner Zahlungs­planes festzustellen ist, wurde darauf zurückgeführt.

daß man von den in Paris wenige Monate vorher auf- gestellten Forderungen bestimmte Leistungen, ~te Deutschland seit Abschluß des Waffenstillstandsver­trages erfüllt hatte, in Abzug bringen wollte.

Hier taucht sofort eine der bedeutendsten Zmeifels- fragen in dem gesamten Reparationsplan auf. fehlt nach jeder Richtung hin irgendeine etng^endere Auskunft darüber, welche der von Deutschland nach Abschluß des Waffenstillstandsoertrages erfolgten Lei­stungen beim Londoner Ultimatum beziehungsweise bet "der 'damaligen Festsetzung der deutschen Reparatrons- schuld auf einen Kapitalbetrag von 132 Milllard.n Goldmark von den ursprünglich höheren Zahlenfest­setzungen abgezogen worden sind. Es fehlt jede Bewer­tungsgrundlage dieser vorhergegangenen Leistu ngen ebenso wie jede Bewertungsgrundlage für die vertrag­lich zugesicherten Gutschriften auf das in den abgetre­tenen Gebieten übernommene Staatseigentum "ad für die von den ehemaligen deutschen Verbündeten erfüll­ten Leistungen. Man kann überhaupt ein klares, in Zahlen ausdrückbares Urteil über die ganzen Dinge nicht gewinnen, solange die Alliierten auf eine klare diesbezügliche Rechnungslegung ihrerseits verzichten.

Die deutsche Regierung hat damals den Alliierten für die Kapitalschuld von 132 Milliarden Schuldver­schreibungen in vorgeschriebenen fremden Valuten aus- qehändigt, wobei Schuldverschreibungen der Seve A in Höhe von 12 Milliarden, der Serie B m Hohe von 38 Milliarden zu verzinsen und zu amortisieren waren, während die Serie C mit 82 Mrllicrrden ^rst nn Ver- hältnis zu einer gesteigerten Leistungsfähigkeit nt den Zinsen- und Amvrtisationsdienst eintreten sollte Das halbe Moratorium, das dann Anfang 1922 nach der Konferenz von Emmes Ä«rch die Entscheidung der Re- parationskommission vom 21. März 1922 festge.egt wurde und das formal zwar die Bestimmungen des Londoner Zahlungsplanes aufrechterhielt, die in die­sem Zahlungsplan vorgesehenen Jahresleistungen von etwa 3,3 Milliarden Goldmark aber auf 1,17 Milliar­den Goldmark ermäßigte, war die weitere Anerkennung für die völlige Undurchführbarkeft des Verlangens des Londoner Zahlungsplanes.

Deutschland hat bis zum Sommer 1922 zuletzt aus­drücklich durch seine Rote vom 26. Mai 1922, eine völ­lige Neuregelung seiner Reparationsverpffichtungen auf der Basis des halben Moratoriums erstrebt und sich seinerseits zu diesen Leistungen bereit erklärt. Die unnachgiebig Haltung Frankreichs in dieser Frage und die sich daraus ergebende restlose Unsicherheit der poli­tischen wirtschaftlichen Zukunft der deutschen Re­publik mit all den Folgen der Währungszermürbung, Kreditunwürdigkeit usw. haben dann vom Herbst 1922 an zu einem Kampf um Moratorien geführt. Me die Dinge jetzt liegen, muß von deutscher Seite der Weg des inoffiziösen Meinungsaustausches mit den übrigen Mächten fortgesetzt werden. Die geplanten Verhand­lung zwischen deuffchen Wrrtschaftskreisen und Vertre­tern der Parlamentsgruppen englischer Industrieller, die Verhandlungen deutscher Wirtschaftsführer mit den führenden Persönlichketten des amerikanischen Fmanz- rnarktes muffen unbeirrbar mit der Zielsetzung weiter geführt wetden, diese Kräfte zu einer nüchternen Prü­fung der deutschen Leistungsfäbigkeit, d. h., auf abseh­bare Zeit der deutschenKreditwürdigkeit, zu veranlassen. Solche Verhandlungen werden dem allgemeinen Grund­gedanken der letzten deutschen Rote dann vor aller Welt auch die praktische Durchfiihrungsmöglichkeit der in ihr vorgesehenen deutschen Leistungen unter der Voraussatzung internationaler Anleiheakkionen zu geben haben! __

Poincar^ für weitere Angebote.

London, 5. Mai. Der Pariser Berichterstatter der „Times" schreibt, seinen Informationen zufolge sei Poincar6 geneigt, nichts zu tun, was die Deutschen entweder verhindern oder ermutigen werden, w ei- tereAngebote zu machen, obgleich er klar gemacht habe daß der augenblickliche Schritt gescheitert sei.

Englands Stellungnahme.

London. 5. Mai. Der ..Pall Mall Gazette" Mfoltze wird —obwobl noch nickts böicklnien ist — rn woblunterrickteten ministeriellen Kreisen die Hoffnung. gebeut, dab Regie­rungserklärungen bezüglich der deutschen Note in beiden Häusern desBarlaments am Dienstag ab­gegeben werden. Diese Erklärungen wurden von Lord C u r z o n im Oberbaus und von B a l d w l n mr Unterbaus abgegeben.

Die französisch-belgische Note.

Paris, 6. Mai. Havas veröffentlicht den Text der französischen Antwort auf die deutsche Note, der um 7 Uhr abends überreicht wurde. Sie ist an den Ge­schäftsträger v. Hoefch gerichtet und lautet u. a..

Ick habe die Ehre, den Empfang Ihres Brieses vom 2. Mai zu bestätigen und im Namen der franzö­sischen Regierung folgende Antwort zu erteilen.

Die belgisch-französische Regierung kann eine groge Anzahl der von der deutschen Regierung gemachten Er­klärungen nicht durchgehen lassen, ohne ihnen zu wider­sprechen. Einerseits ist es nicht richtig, daß irgendeine der von Frankreich und Belgien ergriffenen -Maß­nahmen in Verletzung des Friedens-Vertrages erfolgt ist; andererseits stehen die heute von der deutschen Re­gierung formulierton Vorschläge mehrfach i m W i d e r- sprach zu diesem Vertrag. 3)er Vertrag enthalt die Bedingungen unter denen

die deutsche Schuld

zuerst festgesetzt und dann gezahlt werden soll Dre Festsetzung ist Ende April 1921 erfolgt, die Zahlungs­bedingungen sind am 5. Mai 1921 festgelegt worden. Deutschland hat formell cm diesem Tage der Fest­setzung und den Modalitäten zugestimmt. Inzwischen hat es die Verpflichtungen, die es übernommen, nicht gehalten. Ein zeitweiliges Moratorium wurde ihm bewilligt aber es hat nicht einmal feine herabgesetzten Verpflichtungen erfüllt. Infolge dieser Feststellung und in Ausführung des Vertrages haben F r a rt --

reich und Belgien das Ruhr gebt et besetzt.

ganz entgegen der Behauptung der deutschen Regie­rung ist diese Psandnahme ohne die geringste Gewalt erfolgt. 'Die deuffche Regierung behauptet, daß die Bevölkerung auf die Ruhrbesetzung mit dem

passiven Widerstand

geantwortet habe. Das ist nicht weniger richtig. Es ist nicht die Bevölkerung, sondern die deutsche Regie­rung, die den Widerstand gewollt und organisiert hat. Die'deutsche Regierung erklärt, daß dieser Widerstand erst nach einem Übereinkommen über die jetzigen Vor- schläoe ein Ende finden werde. Dieser Widerstand ist aber"nicht passiv, er ist aktiv. Während der Ver­trag formell bestimmt, daß die Deutschen nicht das Recht haben, eine Sanktion, wenn sie nach der Fest­stellung einer Verfehlung durch die Reparations­kommission erfolgt als Feindseligkett anzusehen, hat die deutsche Regierung nicht nur den Streik der Be­amten, sondern

einen allgemeinen systematischen Konflikt, Sabotage und Vergehen gegen das gemeine Recht geübt 3>ie französische und die belgische Regierung können keinen deutschen Vorschlag in Berücksichtigung ziehen, solange dieser Widerstand fortgesetzt wird. Sie wollen nicht, daß das Leben ihrer Offiziere, ihrer Sol­daten und ihrer Ingenieure, ihrer Zollbeamten und rhrerGifenbahnbeamtenGefahren ausgesetzt sei. während man die zu erlMgenden Fragen prüft. Sie wollen ferner nicht, daß die normalen Funktionen d-er mili- tärischen Kontrollkommissionen gestört werden und daß die Entwaffnung Deutsch­lands durch die Tatsache unmöglich wird, daß das unbezahlte Frankreich und Belgien ein Pfand genom­men haben, wozu diese das Recht besitzen.

Die französische und belgische Regierung muffen außerdem hinzufügen, daß der deutsche Vorschlag in mehreren Punkten völlig unannehmbar ist. In erster Linie stellt die Summ« nur ein Viettel der von der Reparationskammiffion festgesetzten Summe dar, die von Deutschland als Betrag seiner Schuld aus­drücklich anerkannt worden ist. Frankreich hat bis jetzt 100 Milliarden für das verarmte Deutschland vorge- schoffen, Belgien etwa eine Milliarde belgischer Fran­ken. Das wirtschaftliche Intereffe Frankreichs und der gesamten Welt machten es erforderlich, daß dir Länder nrft verwüsteten Gebieten sich nicht selbst ruinietten. Frankreich und Belgien als die Opfer der zynischsten Derlchung des Friedensvertrages könnten die ange­botene Summe von 3 0 Milliarden nicht an­nehmen. Die deutsche Regierung selbst gebrauche den Ausdruck einer gewiffen Elastizität, deren Willkür und Form sie nicht nötig habe, aufzuzeigen. Die Zahlen, die man genannt habe, würden nach der deutschen Re­gierung ein Maximum bilden, und es würde der deutschen Regierung ein leichtes sein, sie wieder zur Diskussion zu bringen, bevor sie bezahlt worden seien.

Zu gewiffen Behauptungen der deutschen Regierung, daß es ihr unmöglich ist, endgültige Ziffern aufzu­stellen. sei zu bemerken, daß die Alliierten, als sie den Londoner Zahlungsplan

ausgestellt hätten, Rücksicht auf die damaligen Verhält­nisse genommen hätten. Heute setze die deutsche;.- R»-