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Nr. 98.

Freitag, 27. April 1823.

71. Jahrgang.

Grundsätzliches zur Sanierung der deutschen Reichsstnanzen.

Im Rühmen der gesamten Reichshaushaltsberatan- gen werden im Reichstag in nächster Zeit die Aus­sprachen über den Haushalt des Reichsfinanzministe­riums und der Finanzverwaltung einsetzen. Man hat bei Betrachtung des gegenwärtigen Reichshaushalts- planes und der bisher vom Reichstag bei den einzelnen schon erledigten Haushaltungen gefaßten Beschlüsse das Empfinden, daß hier eine Arbeit durchgeführt wird, die kaum praktische Bedeutung gewinnen kann. Es handelt sich um eine theoretische Rechnungslegung, die jeden Tag durch die Dalutaschwankungen und die inneren Kaufkraftveränderungen der deutschen Mark in allen Einzelheiten umgestellt wird. Man hat vielfach diesen Dingen gegenüber die Auffassung vertreten, als könne man überhaupt vor Erledigung des Reparations­problems zu keiner endgültigen festen Gestaltung der deutschen Finanzverhältnisse gelangen. Diese Auf­fassung geht von einer grundsätzlichen falschen Blickein- ^llung aus. Es ist festzustellen, daß die konsequente Durchführung eines solchen Gedankens auch jede privat- wirtschaftliche Rechnungsführung unmöglich machen müßte. Ferner ist darauf hinzuweisen, daß umgekehrt die Möglichkeit festerer privatwirtschaftlicher Finanz- verwaltungsmethoden die Wege zeigt, auf denen auch der Reichshaushalt in Einnahmen und Ausgaben zu einer inneren Stabilität geführt werden kann. Nicht nur die Finanzen des Reichs werden in den äußerlichen Nennziffern dauernd umgestaltet und umgruppiert unter dem Einfluß der Notenpresse: der gleiche Prozeß vollzieht sich sofort bei dem Hineinpump-n neuer Noten­mengen in den Verkehr in allen wirtschaftlichen Unter­nehmungen und Berwaltungen. Wenn diese trotzdem - in der Lage sind, eine innere Zielsicherheit in ihren finanziellen Dispositionen und Rechnungslegungen ein­zuhalten, muß das gleiche auch auf den Reichshaushalt anwendbar sein.

Das deutsche Steuer- und Finanzproblem ist so­weit hierbei deutsche gesetzgeberische Maßnahmen in Betracht kommen bis zur Grenze dessen, was wirk­liche Höchstleistung darstellt, von dem Problem der Re- parationssrage durchaus ablösbar: Wir misten, daß

jeder Reparationszahlungsplan die deutsche Wirtschaft dazu zwingen wird, bis an dis höchstmöglichen Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit steuerliche Lasten auf sich zu nehmen. Die Steuerpolitik der letzten Jahre einschließ­lich des letzten Geldentwertungsgefetzes ist von dem Leitgedanken beherrscht, diese höchstmöglichste Leistung aus der deutschen Wirtschaft zugunsten des Reichshaus­halts herauszuholen, und nach dieser Richtung hin gibt es eine mit der Neparationslöfungsfrage zusammen­hängende Umstellung des Zieles der deutschen Finanz­politik auf absehbare Zeit nicht. Das Problem ist so gestellt, daß es sich nicht darum handelt, durch neue Steuergesetzs, durch neue Zuschläge zu bestehenden Steuergesetzen, durch eine neue Differenziertheit steuer- rechtlicher Bestimmungen hier oder da noch irgend einen Anknüpfungspunkt für ein neues Fließen von Geld­mitteln in die Staatskaste zu finden, sondern es handelt sich um die Frage: wie kann das gesamte Steuerproblem in möglichst weitgehende Unabhängigkeit von den Schwankungen der Markbewertung gerückt werden? Wir haben unsrerseits die Aufgabe, immer erneut hier­bei an die Gedankengänge anzuknüpfen, die bei der Be­ratung des Permögenssteuergefetzes im Winter 1921 im Steuerousschuß die Verhandlungen beschäftigten. Wir mästen darauf dringen, daß steuerpolitisch die Kräfte aller derjenigen, die eine Klärung der Steuergesetz­gebung und eine möglichst weitgehende Sicherung des Prinzips der Steuergerechtigkeit wünschen, jetzt erneut auf diese Frage konzentriert werden. Es bandelt sich darum, die Steuer in der Veranlagung und in der Zahlung von den schwankenden Markbewertungen frei zu machen, das Snstem eines stabilen Rechnungsfaktors, das sich in den privatwirtschaftlichen Unternehmungen durch Betrachtung quantitativer Mengenziffern, durch Betrachtung der Friedenswerte der einzelnen Buchungs­posten ufw. durchgesetzt hat. nun auch über das Steuer­recht hinweg in der gesamten Finanzgebarung des Reichs zur Anwendung zu bringen. Diese Frage darf nicht zurückgestellt werden, bis das Revarationsproblem gelöst" ist, sondern wir müsten umgekehrt mit aller Energie versuchen, diese Frage zu lösen, bevor das Re­parationsproblem zu irgend einem Abschluß in Form eines Zahlungsplanes, einer internationalen Anleihe oder dergleichen gebracht wird. Denn die Durch­führung dieses Gedankens, feine Anwendung auf den Reichshaushalt und über das Steuerrecht hinweg fein Eindringen in die Gesamtheit aller privatwirt­schaftlichen Unternehmungen und in die Rechnungs­legung der gesamten deutschen Wirtschaft schafft erst

einen klaren Blick über das, was wir dauernd als Sicherheit bieten können, über das, was wir in mehr oder weniger absehbarer Zeit an Amortisation und Zins aus der deutschen Wirtschaft aufbringen können. Die Forderung, eine Fesimarkrechnung in das Steuer­recht einzufügen, beschränkt sich jetzt nicht mehr aus­schließlich auf finanztechnifche Fragen im engeren Sinne. Diese Forderung erfaßt jetzt das Eefamtproblem der Erkennbarkeit der deutschen Leistungsfähigkeit, der deutschen Kreditwürdigkeit, der Befreiung Deutsch­lands vom Druck unerfüllbarer Zahlungsverpflichtun­gen. Gelingt es, diese Grundgedanken bei der Be­ratung des Finanzetats im Reichstag zum Siege zu führen, so erwirbt man sich damit das große Verdienst, der gesamten Außen- und Reparationspolitlk des Reiches die feste Grundlage zu geben, die notwendig ist, um tatsächlich den Ruhrkampf zu einem Ende zu führen, mit dem das Revarationsproblem aus der poli­tischen Diskussion ausgeschaltet und zur Frage der tech­nischen Abwicklung eines privatrechtlichen Schuldver­hältnisses gemacht werden kann!

Das kommende deutsche Angebot.

Berlin. 27. April. Über ein deutsches Angebot schreibt der sozialdemokratische Parlamentsdienst: Deutschland werde sich voraussichtlich an alle al l i i er t en Staaten wenden. Es fc'i mit einem ziffernmäßigen Angebot zu rechnen, das ttö Rahmen des letzten deut­schen Vorschlags für die Pariser Konferenz gehalten sein soll. Darüber hinaus werde sich die Reichsregre- runy unter gewissen Voransletzunoen bereit erklären, die endgültige deutsche 9 m ft .u n g s f ä h i g k e r t von A u t o r i t ä tsn a H-; ch ä tz e n zu lasten. Es sei selbstverständlich, daß Deutschland in dieser Kommission vertreten und daß sie das Vertrauen Deutschlands haben inüste. Über die Gqrantisfrage herrsche noch nicht vollkommene Klarheit. Die Sicherheits­frage dürfte eine Behandlung erfahren, der jeder Deutsche zustimmen könne.

Die Beratungen der Reichsregierung über die Frage eines deutschen Reparationsangebotes wurden gestern hauptsächlich in Nestortbesprechungen fortgesetzt.

Der Meldung einer sozialistischen Korrespondenz zufolge kebrt der Reichspräsident am Freitag (heute) nach Berlin zurück. Es fei zu erwarten, daß sich dann das Reichskabinett in Gegenwart des Reichspräsiden­ten mit der Vorbereitung eines deutschen Reparations- angebotes befassen wird.

Keine GarantieerNSrung des ReichsvrrSandes der

, Industrie.

Berlin. 27. April. Der Reichsverband der deutschen Industrie teilt mit, daß k e i n e e r n e u t e Ga r a n t i e- erklärung des Reichsverbandes und eine Zustim­mung zu einem Angebot der deutschen Regierung vor­liege. Dem Reichsverband fei von einem neuen Ange­bot der deutschen Regierung überbaupt nichts bekannt. Nach Meldungen eines Berliner Moraenblattes sollen sich die Industrievertreter, die bekanntlich gestern eine Tagung abbielten. dahin geäußert haben, man könne vielleicht auf der Basis der Bergmannfchen Vor­schläge zu einem erträglichen Ergebnis kommen, natür­lich nur unter der Voraussetzung, daß die Franzosen ihre jetzige Politik aufgeben. Eine Bestätigung der Meldung ließ sich in den Nachtstunden nicht erlangen.

Frankreichs BorhedinAUNK für Verhandlungen.

London, 26. April. Reuter meldet aus Paris, Frankreich bestehe als Vorbedingung für die Eröff­nung von Verhandlungen darauf, daß Deutschland von seiner Politik des passiven Widerstandes vollkommen ablasse.

Der Sonderberichterstatter desManchester Guar­dian" in Duisburg schreibt jedoch, der heftige Widerstand, den die Arbeiter jeder Regelung entgegen­setzen würden, die von ihnen verlange, daß sie, wenn auch nur für ganz kurze Zeit, mit den Besatzungs­organen zufammenarbeiten sollten, sei ein Faktor, der nicht übersehen werden dürfe. Die Arbeiter erklärten, daß, wenn sie einmal die Waffe der Passivität aus der Hand gegeben hätten, sie sie niemals wieder benutzen könnten.' Die Franzosen würden das Geheimnis der gesamten komplizierten Maschine entdecken und dann irgend einen Vorwand erfinden, um sie für unbe­schränkte Zeit in der Hand zu haben. !

Kabinettsrat in Pari».

Paris, 27/ April. Im Elyf6e fand ein Kabi­ne t t s r a t statt, in dem P o i n c a r 4 über die ßaße an der Ruhr Bericht erstattete.

Sie Melle £iie im feil.

Paris» 26. April. Der Leiter der Londoner Varclay- Vank, Eoodenough, hat lautNew Pork Herald" im gefchüftsführenden Ausschuß der amerikanischen Bankiervereinigung eine Rede über die finanzielle Lage der Welt gehalten. DerNew Pork Herald" gibt daraus u. a. folgende Stellen wieder: Eine wesent­liche Voraussetzung für die Stabilisierung der Verhält­nisse sei eine Regelung der Reparations­frage. Er vertraue darauf, daß binnen kurzem die Verhandlungen ausgenommen würden. Welche Be­träge Deutschland auch immer zu bezahlen haben werde, es würden Kredite dazu vorhanden sein, und wenn England und Amerika bereit seien, auf rein kommerzieller Grundlage zu diesem Zwecke zufammen- zuarbeiten, so würde das keine besonderen Schwierig­keiten haben. Nach der Stabilisierung der deutschen Mark werde es möglich fein, annehm- bare Sicherheiten zu bieten, und wenn England and Amerika zusammenarbeiten könnten, so würde die An­gelegenheit einen großen Schritt vorwärts gebracht werden können. Die deutschen Reparations­bons würden sich, wenn sie durch die deutschen Ein­nahmen wirksam garantiert würden, sicher als markt­fähig erweisen. Wenn erst einmal eine Regelung sicher sei, so könne cs sich Deutschland nach seiner An­sicht nicht leisten, seine Mithilfe bei einer Anleihe zu versagen, bei der die ganze Welt Zeichner werde.

Das neue Devisennotgesetz.

Berlin. §6. Avril. Im Rrichswirtschaftsministerium fand eine Konferenz von Vertretern der Regierung mit Ver­tretern des Zeiinnlver-mndes der Banken und des Bank- gewerbes über das neue Devilennotgeletz statt. Das Gesetz wird auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 24. Februar 1923 erlassen werden und bedarf daher nur der Gembmiming des Rrtmsrats. Das Gesetz, das eine srund- lenevde Änderung der Dcvisenordnung vom 12. Oktober 1612 mit sich dringt, wird voraussichtlich anfangs nachiter Woche veröffentlicht werden.

Die deutschen Leistungen an Belgien.

»Berlin, 26. Avril. Nach einer Meldung des Pariser ..Oeuvre" aus Brüssel bat gestern der belgische Finanz- minister über die bisherigen deutschen Leiitunsen an Belgien durch das Wiesbadener Restitutionsbureau Mitteilungen gemacht. Nach seinen Angaben erhielt. Belgien Leistungen im Werte von etwa drei. Milliarden Franken. Dazu kommen noch Wertpapiere und beträcht­liche Zahlungen in ausländischer Wäbrung. für die erne end­gültige Umrechnung in Franken noch nicht erfolgt ist.

MannMjuns kt Merall. HMMMlnWn.

Von der Interalliierten Rheinlandkommission gebt uns nachstehende amtliche Bekanntmachung zur Veröffent­lichung aus Grund der Verordnung 97 Art. 15 zu:

. BekauutMachung.

Allgemeine Anweisungen für Überwachmigsposten in drr Umgebung von Frankfurt in bezug aus den Verkehr.

1. Fußgänger.

Dec Futzgcingerverteh-r ist zu teder Tages- und Nachtzeit gestattet, jedoch nur im Bereiche der Kontrollposten.

2. Fuhrwecke. Lastkraftwagen. Autocars usw

Einfuhr durch den Posten von Griesheim. Ausfuhr durch den Pcsten von Sossenheim. Der Fuhvwerksvvr- kehr ist zu jeder Stunde gestattet. Der Verkehr von anderen. Fahrzeugen ist nur zu bestimmten Verkehrs- stunden »rlaubt.

8. Fahrräder, Motorräder, Tourenautos. . ,

Einfuhr durch den Posten von Schwanheim. Ausfuhr durch den Posten von Sossenheim. Ausnahmsweise kann der Verkehr der Radfahrer der Gemeinden Schwanheim. Nied. Griesheim und Sossenheim zu den gsnehmi«ten Verkehrsstunden, sanz gleich durch «elcl>en Posten sto.t- finden. jedoch müssen dieselben im Besitze eines Erenr- verkedrsscheines sein, der durch den Delegierten der Hoben Kommission von Höchst ausgestellt und von dem Platzkommandanten in Höchst unterschrieben sein mutz. 4. Halteplatz m der Nähe drr Posten. , .

Die Fußgänger und Fahrzeuge jeder Art. di« rüder Nähe eines Postens find, müssen nuT. mindestens 200 Meier diesseits und jenseits der Barrieren halten.

6. Verkehrspolizei in Höchst. _

Der Platzkommandant von Höchst stellt an der Weg­kreuzung Höchst-Sossenbeim und Hochst-Frankfurt einen Posten auf. welcher mit der deutschen Polizei, zu- sammenwirken und darauf halten wird, daß die ver­kehrenden Fahrzeuge di« für ste bestimmte Richtung einhalten.

6. Militörnersonen und Milit-rsahrzeuge.

Die M-litärversonen und MrlliarrahrzeuM sowie alle Lieienigin die den Besatzungsmächten angealiedrrt sind «wie Hobe Kommission. Sicherbeitsvolizei. Zolldienst. Forsten. Kontrollkommiuion vor. Frankiuiü usw.) find vorstehenden Anweisungen nicht unterstellt. Freier Ver­kehr mutz ihnen zu jeder oeit und ganz gleich durch wrlck-cn Posten gestattet werden, wenn sie im Besitze ihrer rechtsgültigen Ausweisoaviere find.

7. Verschiedene Vorschriften.

Die verstehende Anweisung tritt sofort in Kraft.

Le Commandant Dauriat._

DSlögut de la H. C. I. T. R. * Wiesbadea-Bille.