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Berliner Abteilung de« Wiesbadener Schlatt«: Berlin SW. 61, Blücherstraß« 12, Fern,-rech«: Amt Moritzplag >53W.

Samstag, 25. Marz 1922.

Morgen-Ausgabe.

Nr 143. ♦ 70. Jahrgang.

Die Schlichtungsordnung.

<5

I

Endlich ist jetzt dem Reichstag der Entwurf einer Schlichtu,igsordnung zugegangen. Von Rechts wegen hätte man diese Tatsache schon v°r mindestens zwei Jahren melden müssen, denn damals bereits hatte die Regierung die Vorlage einer solchen Schllchtungs- ordnung in nahe Aussicht gestellt. Die zahlre ) . zum großen Teil wilden Streiks nach der politsichen Umwälzung in Deutschland zeigten, wie notwendig d e Schaffung von gesetzlich umschriebenen Instanzen zur Schlichtung von Arbeitsstreitlgkelten war. DieRegie-

runa ließ es aber bisher immer bei schonen Worten be-

Schlicke zeigte keine besondere Lust, sich bei der ge­setzlichen Regelung dieser Materie in etwaige Disferen- zen mit den Gewerkschaften zu entwickeln und ließ des halb das heiße Eisen liegen. Erst fern Rachfolger,

Dr. Brauns, hat sich daran gemacht, das langst ge­gebene Versprechen der Regierung einzulosen.

Zu den Verzögerungen, die aus politischen Grün­den stattfanden, kamen die Schwierigkeiten d,e in der Sache selbst liegen, in der gerechten Abgrenzung der Interessen von Arbeitgebern und ArbeiUiehmern. Die neue Schlichtungsordnung ist daher auch W“|t Pallas Athene als fertiges Gebilde dem Haupts "tupiters entsprungen. Der jetzigen Fassung sind viel­mehr eine Anzahl von Vorentwürfen, die immer wie­der umgegossen wurden, vorausgegangen. Wie starr umstritten die ganze Frage ist. kann man auch daraus ersehen, daß der Reichsw,rtschaftsrat rm Dezember v.^. bei der ersten Lesung den Entwurf m der Gesamt- abstimmung abgelehnt, in der zweiten dagegen mit 8» aegen 76 Stimmen angenommen hat. Die im Reichs- roirtschaftsrat gestellten. Abänderungsantrage lvuroen zumeist mit starken Minoritäten > abgelehnt, zum Teil mit schwachen Mehrheiten angenommen. Auch der Reichsrat hat bei seinen Beratungen an dem Gesetz­entwurf verschiedentlich herumgedoktert. So ist es kein Wunder, wenn die Schlichtungsordnung, so. wie sie jetzt dem Reichstag unterbreitet ist, deutlich den Stempel des Kompromisses an der Stirn trägt

Bon Bedeutung ist, daß in dem Teil des Entwurfes, der die V e r f a s s u n g der Schlich t u n g s e i n- r i ch t u n g e n enthält, die vereinbarten Schlrchtungs- stellen an erster Stelle genannt werden. Schon damit ist ausgesprochen, daß dem auf Tarifvertrag beruhenden Schlichtungswesen vor den amtlichen Echlichtungs- orqanen der Vorzug eingeräumt ist. Dies ist dre er­freuliche Folge der Kritik, die fast allseitig an dem ersten Entwurf der Regierung geübt wurde, in dem das behördliche Schlichtungswesen umgekehrt dem tariflichen vorgezogen worden war. Hoffentlich wird es nun auch in der Praxis dahin kommen, daß gegen­über den tariflichen Schlichtungsstellen die „Schlich- tungsbehörden", also die amtlichen Schlichtungsstellen, nur eine bescheidene Rolle spielen werden. Der Auf­bau dieser „Schlichtungsbehörden" vollzieht sich in drei Stockwerken Das unterste stellen die Schlichtungs­ämter dar. die für kleinere Bezirke bestimmt sind, übe» ihnen erheben sich die Landesschlichtungsämter und als oberstes Organ thront das Reichsschlichtungsamt in Berlin für das ganze Reichsgebiet.

Lebhaft umstritten sind bisher schon — und werden so im Reichstag noch mehr werden — die Vorschriften, die sich auf die Verpflichtung zur Anrufung der Schlichtungseinrichtungen beziehen. Hier bestimmt § 35. daß vor Aussperrungen, Arbeits­einstellungen und anderen Kampfmaßnahmen die zu­ständige Schlichtungsstelle oder Schlichtungsbehörde an­zurufen ist. und daß Kampfmaßnahmen nicht stattfin­den dürfen, bevor von jener Seite ein Schiedsspruch in der Sach« selbst gefällt wurde. Der Beginn einer Aussperrung oder Arbeitseinstellung — so fährt der Paragraph wörtlich fort — setzt weiter voraus, daß sie in geheimer Abstimmung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer der durch die beabsichtigte Aussperrung oder Arbeits­einstellung betroffenen Betriebs oder Derwalkingen, oder falls die Satzungen der beteiligten wirtschaftlichen Vereinigungen übereinstimmend eine größere Mehr­heit vorschreiben, mit dieser Mehrheit beschlossen wor­den ist, und daß mindestens drei Tage nach der Zu­stellung des Schiedsspruchs verstrichen sind. Der ur­sprüngliche Entwurf der Negierung aus dem Jahre i»2o hatte über diese Anordnung hinaus noch vorge­schlagen die Erfüllung der Verpflichtung zur Anrufung der Schiedseinrichtungen durch Androhung von Geld­bußen und Nebenstrafen gegen diejenigen Personen zu kckttn die zu einer formlosen Aussperrung oder Ar­beitseinstellung oder zu deren Fortsetzung anreizen. Von solchen Strafbestimmungen sieht der endgültige Entwurf der Cchlichtungsordnvng ab, unter Berufung SS to* st» doch wicht ausführbar seien. D-gesen

find die Bestiminungen nach Ansicht der Begründung so gefaßt, daß die zivilrechtliche Haftung nach dem Bür­gerlichen Gesetzbuch in Kraft tritt.

Bemerkenswert ist übrigens, daß die Schllchtungs- ordnung in ihrer jetzigen Gestalt auf einen wcitergehenden Schutz der Allgemeinheit 8*8® «

Arbeitskämpfe in den sogenannten „gememnutz gen oder „lebenswichtigen" Betrieben und Verwaltung verzichtet hat. Der dem Reichswirtschaftsrat vorge- legte Entwurf enthielt noch solche Schutzbesttmmu 8 . aber sie sind jetzt Herausgelasien worden, offenbar weu die Negierung selbst ihren kautschukartigen Eharakter erkannt hat und die Gewerkschaften der Einfügung einer derartigen Schutzmaßnahme lebhaftesten W d

H^Au/dem faltigen Inhalt der Regierungsvorlage sei noch erwähnt, daß die Derbindllchkertserrlarunll eines Schiedsspruches, der nicht durch gesetzliche For­schriften oder durch Vereinbarung de*-Parteien an sich bindend ist. nur auf Antrag 5 wer,der beiden Partelen erfolgt. So weit die Streitigkeit lndchen geme n nötige Betriebe oder Verwaltungen betrM. sind auch die obersten Landesbehörden und der Reichsmimster des Innern berechtigt, den Antrag zu Für

Verbindlichkeitserklärung ist eine Zlveidnttelmehrheit der Stimmen erforderlich. Wenn ^ide Parte ^i - mit einverstanden sind, kann bei dieser Verbindl chkeits- erklärung der Schiedsspruch auch eme Abänderung er­fahren. Schließlich sei noch bemerkt, ^ß die Schlrch- tungsordnunq Anwendung findet auch auf Gesamt­streitigkeiten von Hausgehilfen sowie ferner auf L.hr- linge ^und Hausgewerbetreibende. D'eBeratungiM Reichstag wird noch mancherlei Änderung bringen, aber^bosfentlich so beschleunigt werden daßdas langst erwünschte Gesetz baldigst verabschiedet werden kann.

Die neue« Gehälter für di® R^chäheamtm..

R er «sank,«nei tnj Prämien, welche einen belon-

auf die neuen Gebalter erbalien.

Die Berlängerung der Demobilmachung.

Br.24. u (ffa

ZRMZMGMtz

ffKuW» BÄ MeSt Betortnumt« fttlStiiiMte,

S&sä s »s sä

erbaltung dieser Verordnung.

Der mexikanische Gesandte beim Reichspräsidenten. Rseli« 24 März (Eig. Drahtbericht.) Der Re, MS-

Eaturegli in Gegenwart des Reichsministers des Äußern. Dr. Ratdenau empfangen.

Die Rot der Presse.

des Papiers und aller zum Papier geboren- Roblloffe Als besonders wichtig stellten es alle Redner l!in daß die Länder füt das zur Druckoavi.erfabuka-

«"l. oanoic. aerinaere Preise erbeben mußten und

rüell-ich^Ä- in der Tschechoslowakei, allen Waldbesidern

eine bestimmte Ablieferungspflicht für

bmen Preisen auferlegt werden mußte, .fodann wurden über

Die Rrparalionsnote.

Beratungen im Reichskabinett.

Sr Berlin. 24. Mär». (Eia. Drabtbericht.l Am Frei- tasvormittaq bat eine Kabmettsützung stattgefunden, m der redüÄ irgend welche Beicklüise uickt gefaßt wurdemd

besonderer Ministerrat. Yreitagnachmittag 5 Ubr unter dem

Vorüß des Rcich-.p-a„denten zusammentntt. ln. demc ern endgültig die Lage besprachen wird Für den kominenven Montag sind die Ministerpräsidenten aller deutschen Lander nach Berlin zu einer Sitzung mit der Relchsrealerung em- gcladen worden, um die Lage eingebend öu besnremrn. Außerdem ist für Montag ein Empfang der Fraktlonsfubrer beim Reickstanzler geplant, bei dem der Reichskanzler Mit­teilungen über die Stellungnabme der J^lerung geben wird, damit die Fraktionen schon vor der Rede ^. Reichs­kanzlers im Reichstag am kommenden Dienstag Gelegenbeit hoben, zur Haltung der Regierung Stellung zu nebmen.

Die Stellungnahme der Deutschnationalen Bolkspartei.

Sr. Berlin. 24 März. lEig, Drabtbericht.) Als erste der Fraktionen bat sich gestern die. Deutschnationale Volks- vartei mit der Note der Neparatronskommiision und der politischen Lage befaßt. ?n der Fraktion kam ®cnmutig zum Ausdruck, daß jeder neuen Steuer entschiedener Widerstand entgegengesetzt werden müsse.

Der Eindruck in der amerikanischen Geschäftswelt.

v. London. 2t März. Eig. Drabtbericht.) Nach einer New Parker Meldung entbalt^ bck dre Wall-Street jeder offiziellen Stellungnabme über den Beschluß der Wledergut- machungskomniiiiion. bis der genaue Wortlaut bekannt ilt. Es wird allerdings bervorgeboben. daß Deritschland dre größten Schwierigkeiten buben wird, um seine Barzablungen zu leisten, und man glaubt, daß die Entwertung der Mark so nickt aebeüert werden könne. Man betont, daß die Ent­scheidung kür die Bereinigten. Staaten nur insofern von Wichtigkeit ist. als sie auf den Handel und der Stabilisie­rung der Lage in Europa positiven oder negativen Ernflutz baben wird. _.

Die amerikanische Rote über die Befatzungslosten.

W.T.-B. Paris. 23. März. Aus dem Inhalt der ameri­kanischen Note über die Besatznnaskoiten teilt Havas m emer Develcke aus Washington weiter m,t. die ameri­kanisch« Regierung lei überrascht gewesen, daß be, den Ber- bandlungen bei Gelegenheit der Konferenz »n Sannes der Gedanke ins Auge gefaßt wurde, die Vorschläge der Kom­mission für die Beiatzunaskosten durch andere Abmachungen zu ersetzen, in denen die amerikanischen Besatzungskoiten vollständig außer acht gelassen sein sollten. Dl« Vereinigten Staaten batte,: sich daraufhin mit den verschiedenen Finanz­ministerien in Verbindung gesetzt, seien aber veranlaßt wor­den, unmittelbar an die beteiligten Regierungen ber- «nzutretem Die amerikanische Rote begründe ibre. Forde­rung mit dem Wafsenstillstandsabkommen. das die Ver­einigten Staaten unterzeichnet hätten und das dre..Mili­tärische Besetzung Deutschlands zuwmmen durch dre alliierten und die amerikanischen Truppen vorgeleben babe. Rack dem Waffevst'.llstavdsobkcmmen sei der Unterbalt der Besatzungs- truvven zu Lasten der deutschen Regierung gegangen, und dre amerikanische Regierung sei der. Ansicht gewesen, daß dre an der Besetzung beteiligten Machte ,u berun aui di« Be-

tatzungskosten gleichgestellt werden mußten. Durch den Ver­sailler Vertrag sei den geiamteu Kosten aller Vesatzunss- armcen die Priorität zuaeivrocken worden, und da nichts darüber bestimmt worden sei. daß.dre Anwendung dieser Priorität auf den Anteil der Vereinigten Staats durch die Ratiiizierung bedingt sei. könne das Fehlen.der Ratifikation nicht so ansgelegt werden, als berühre es dre amerikanischen Reckte. In dieser Hinsicht bebt dr« Rote bervor daß Deutschland d,e Prioritatszablirna der Kesten der amerikanischen Beiatzungsarmee a e. b r l l' S t bLbe obzwar die Bere-uigten Staaten den Friedensverlras von Ver­sailles nickt ratifiziert hätten. ^ . . ..

W.T.-B. Sonden. 24. März. Reuter erfahrt, daß die Alliierten mit Bezug auf die Rote der Vereinigten Etaa^n. in der d^eie die Bezahlung der Aufwendungen für rbre Br- satzungstruvven. am Rhein fordern, in der Werse verfahren werden daß di« Regieningen von Großbritannien. Frank­reich und Italien nach erfolgter Beratung unterelnander elne gemeinsame Antwort auf das amerikanische Ver- lar>gen ubgcben werden.

Sachleistungen für die amerikanischem Befatzungslosten?

tlw. Paris. 24. März. (Drabtbericht.) Der, „New Port

kmt°en" ^UnblZlick die"^orderunAMorV- toriüms vrvffn. das Deutschland durch die Reoaratlons-

S°Löb^ sagte ,u. W'we°7n"

nächste Woche im Reichstag zur Entscheidung gebracht wer-

w^T.-B. Berlim 23. März. Der R eicksverka nd der deutschen Presse weist erneut auf die von der Regierung und dem Parlament langst anerkannte N o t - läge der Presse bin. Er fordert die Aufhebung ,ed-r Sonderbeiteueruna der Presse, eine cb"n berechtigten Inre^ eNen entsprechende Berücksichtigung bei der Festsetzung der Post- und Eiienbabntartfe und Maßregelung gegen die un- heuere Preistreiberei auf dem Gebiet der Holzstoffe des

k/mmist^n äwilliat erhielt, werden die. Vereinigten Staate» gebeten we^rn. für die Ausgaben für dre Besatzung ^r kl? nisten Ü'ruvven Bezahlung, du t d) So®' ?e istun gen an»''n«bmen. Staatssekretär Su abes. ner- „1, 4” diesbezüglich iecke Erklärung, aber nach Nachrichten aus arckeren amtlichen Quellen gebt, bervor. daß die ameri- toniiche Regierung keinerlei Vorurteil gegen diese Zablungs- weise babe. und man glaubt, dan die S.achlr-ferungen an- ».nnn,werden wenn ste den wirtschaftlichen Not- weichigkeiten^E entsprechen. Rack Ansicht^ dieser Beamten Deutschland bewilligte Moratorium, welches es Deutscktaud ermöglicht, sich.teilweise l-iner Schulden durch Sacklieferunaen »u entledigen. d,e amtliche ijet- tretung der amerikanischen Regierung bei der Reva- rotionr kr mm iüion nur noch wünschenswerter.

Ersatz der heimkehrenden Amerikaner durch Franzofen.

Br Berlin. 24. März. (Erg. Drabtbericht.) .Wie der

i'oll°M^ch°llÄch°in einer BergungVer ©*

sanieren.