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Freitag. 24. März 1922.
Reil-ntliz und WWrOWW.
Von Staatsminifter u. D. Sivkovich. M. d. R.
Daß zur Bekämpfung -es Wuchers und der Preistreiberei auch heute die Gesetzgebung nicht entbehrt werden kann, ist eine Tatsache, der sich kein Einsichtiger entziehen darf. Es liegt ebenso sehr im Interesse der anständigen Erzeuger und des ehrlichen Handels wie in dem der Verbraucher, daß jeder Versuch, die ungeheure Not der Zeit zu einer unsittlichen Bereicherung auszunutzen, hart bestraft wird.
Unter diesen Umständen wird man sich grundsätzlich damit einverstanden erklären, daß die Reichsregierung dem Reichstag den Entwurf eines Gesetzes über die öffentliche Bekanntmachung von Verurteilungen wegen Preistreiberei, Schleichhandels, verbotener Ausfuhr lebenswichtiger Gegenstände und unzulässigen Handels hat zugehen lasten. Die Vorlage will die öffentliche Anprangerung und Brandmarkung solcher, die wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlungen gegen die Strafvorschrift wider Preistreiberei, Schleichhandel und unzulässigen Handel verurteilt sind, einführen. Die bisherigen Strafbestimmungen bleiben selbstverständlich in Kraft. Der Entwurf bezweckt also seinem Grundgedanken nach moralische Tötung von Schiebern und Wucherern.
Wenn die Gewähr dafür gegeben wird, daß in keinem Falle Uitschuldige durch ein derartiges Gesetz ehrlos gemacht werden, so mutz man um der Sauberkeit und Reinlichkeit des deutschen Wirtschaftslebens willen die geplante Maßnahme begrüßen. Die Schwierigkeiten bestehen aber eben darin, daß die geltende Preistreibereiverordnung vom 8. Mai 1918 auf die heutigen wirtschaftlichen Verbältniste in vieler Hinsicht nicht mehr paßtr Die Wirtschaftslage des vom Weltverkehr und Welthandel abgeschnittenen Deutschland vom Frühjahr 1918 war naturgemäß eine durchaus andere als die des Deutschland von 1922 ist.
Zm volkswirtschaftlichen Ausschuß des Reichstags herrscht über die Abänderungsbedürftigkeit der Preistreibereiverordnang vom 8. Mai 1918 nicht nur bei den sogenannten bürgerlichen Parteien Einmütigkeit, Auch die sozialdemokratische Partei hat sich wiederholt zu dieser Überzeugung bekannt. Der Ausschuß hat infolgedesten die Absicht, in den ihm zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf über die öffentliche Brandmarkung von Preistreibern gewiste Bestimmungen über das Wesen des Wuchers und zum Schutze des anständigen Kaufmanns und Landmanns hineinzuarbeiten. Er wird dabei sein Augenmerk auf drei Dinge richten müsten:
1. auf den Maßstab für die Angemessenheit des Preises;
2. auf die Mitwirkung von Sachverständigen bei den Wuchergerichten:
3. auf die Frage, ob für die Entscheidungen der Wuchergerichte eine Berufungsstelle geschaffen werden soll oder wie sonst Fehlurteilen von Wuchergerichten begegnet werden können.
Was die Angemestenheit des Preises anbetrifft, so sollte — bei Aufrechterhaltung einer rücksichtslosen Verfolgung des wirklichen Wuchers, zumal des Auskaufs von Waren mit der Absicht, sie zwecks Preistreiberei zurückzuhalten — die Marktlage als ausschlaggebend angesehen werden. Manche bestreiten, daß wir in Deutschland heute bereits wieder von einer Marktlage reden können. Sie meinen, es gebe auch jetzt lediglich eine Notmarktlage in allen Zweigen des Wirtschaftslebens. Wer so denkt, verkennt die wirtschaftlichen Bedingungen, unter denen unser Volk lebt und auf absehbare Jahre wird leben müsten.
Handel, Gewerbe und Industrie sind, wenn man sich nicht entschließt, die wirkliche Marktlage für die Preisbildung anzuerkennen, unerträglichen Schwierige leiten und fortwährender Unsicherheit ausgeliefert. Gerade der gewerbliche Mittelstand und der Kleinhandel verlieren langsam, aber sicher die Grundlage ihres Daseins und gehen der Verelendung und der Verarmung entgegen, wenn die Gesetzgebung sich nicht entschließt, bei der Anwendung der Verordnung von 8. Mai 1918 der jeweiligen Marktlage Rechnung zu tragen. Auch die Frage des Wiederbeschaffungswegs bedarf in diesem Zusammenbange gründlicher Erwägung.
Vor jeder Erhebung einer Anklage, vor jeder Verfügung über Beschlagnahme von Waren und vor jeder Entziehung der Handelserlaubnis, dieser schärfsten wirtschaftlichen Strafe, sollten beim Wuchergericht Sachverständige gehört werden müsten. Die Wucheraerichte werden bekanntlich von drei rechtsgelehrten Richtern und zwei Laienrichtern, nämlich je einem aus den Kreisen der Verbraucher und des Erwerbslebens, gebildet Die Strafen, die von den Wucheraerichten verhängt werden können, sind für die betroffenen Firmen
Morgen-Ausgabe.
»on so einschneidender Wirkung, daß zur Vermeidung alscher Urteile die Beratung des Gerichtes durch cf 1 “) 5 »erständige in denkbar vollkommenster Form sicher- bestellt werden mühte. Für die Ernennung dieser sachverständigen sollten die Vorschläge der Hmrdels- ammern maßgebend sein, die ihrerseits wieder sre fachverbände zu hören hätten
Gegen die Entscheidungen der Wuchergerichte gibt s eine Berufungsmöglichkeit bisher nicht. Man hat ,on der Schaffung einer Berufungsstelle abgesehen, um >as Verfahren tunlichst schnell zu gestalten Abhilfe legen Fehlurteile kann nach dem geltenden Recht nur mrch Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgen, für >as die Strafkammer zuständig ist.
Handels Gewerbe und Industrie verlangen immer tiirmifcher die Einrichtung einer Berufungsstelle. und itoctt unter Hinweis auf grobe Fehlurteile der lLuchergerichte. Es bleibt zu erwägen, ob ern. schon restehendes Gericht zu einer solchen Berufungsinstanz gewählt werden kann. Die Schaffung besonderer Ober- vuchergerichte halte ich für unmöglich. Vielleicht laßt ich den berechtigten Beschwerden aber auch dadurch ab- ielfen daß die Wiederaufnahme des Verfahrens zu- mnsten des Verurteilten gegenüber der augenblicklichen Lraris erheblich erleichtert wird.
Der Reichstag wird bei der Verabschiedung des ibenerwähnten Gesetzes darauf achten müsten daß wirklicher Wucher mehr als bisbor gesetzoeberi.ch ver^ sindert wird, daß aber die Ehrlichen ,n Handel. Gewerbe. Landwirtschaft und Industrie vor Smgriffen m ihre Existenz bester als bisher bewahrt bleiben»
Die Novelle zur preußischen Beamtenbesoldung.
Br. Mrlin. ?3. März (Gig. Dxehtbericht.) Die Novelle utt orcub'schw Beamtenbesoldung, ist dem Staatsrai
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Laufen sich für Preußen auf drei M illrarden.
Die Finanzgerichte.
«.»«tn 9*1 März (Gifl. Drabtbericht.) Dem .,B, T.
, gi; J r l in das erste Finanzgericht
Die Neichsfchutzpachtordnung.
_ «„.rin 23 März (Eia. Drabtbericht.) Die bis-
y* '"v 11 . l1im TrT'Tfa einer neuen Reickiyschutzvnmtoro-
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r.una zugeben kann. ' \
Eine Regierungskrise in Sachsen.
Br Berlin 23. März, (Ei«, Drabtbericht.) Bei der des"fäcbsischcn Haushaltsplans wurde., wie der ^U"°vsDresden gemeldet wird, eine Ei n-aung zwischen den Regierungsparteien nicht erzielt. Infolgedessen ist eine Krisis ausgebrochen.
Wechsel in der Leitung der „Germania".
«..(in 23 März. (Eia. Drabtbericht.) Wie wir von
-Urm°n °. ^^^m mLi ch frM von seinem Posten zurück und gebt ins Reichsfinanzministerium über.
Ein Protest der Ostpreußen.
^ i ^»^ba?°keule"c?nstsmm^'folg?nde.^von ° sämtlichen USS&?* UlS»Kommun tften «nt«, itüfete Erklärung angenommen-
Der Oberoräsident bekundete bei Eröffnung des Pro- ^N.iniinntttaaes als Vertreter der Staatsregierung, das ntureibti niS willens ist das Schicksal des Wllnaer O^utz»u f-il?n Es unterliegt keinem Zweifel, das die « euen O tvr° u n Steten Pläne nicht allein bei einzelnen Schwärmern besteben, sondern Gemeingut weiter Kreise in Palen sind. Demgegenüber erklärt der ostvreutziiche Provinziallandtag daß che gesamte ost- vreutzilcke Bevölkerung in dem festen Willen einig ist. eine Ausiübrung der oben gekennzeichneten Plane nicht zu dulden.
Die Gesamtschäden der polnischen Aufstände.
Br. Berlin. 23. März, (Eig, Drabtberickt,) Wie dem Lokalanzeiger" zufolge von unterrichteter Seite verlautet, betragen nach den bisbcrigen Berechnungen und Schatzungen die Gesamtschäden den die drei volnischen A uf- st ä. n d e in Obericklesten hervorgerufen baden. 3 M i l l l - ärden Mark Der in der Landwirtschaft angericktete Schaden beläuft sich auf etwa IX Milliarden Mark Die Schadenerlatzanlvriiche der Industrie betragen 1 Milliarde, ton Lande! und Gewerbe 750 Millionen Mark.
Nr. 141. ♦ 70. Jahrgang.
Tie ReparationsnoLe.
Br. Berlin. 23. März. (Gig. Drabtbericht.) Leute vormittag fand in der Reichskanzlei eme Beivrechung über die Repara.tionsnotc statt, an der außer dem sielms- kanzler und dem Minister des Äußern auch der ReiÄSiinanz- minister, der Re-cl sarbeitsminister. der Reichswirtichafts- mmifter und der Rricksschatzminister teilnabmen Der ckor- sttzenöe der deutschen Kriegslastrnkommiss'on. Staatssekretär Fischer erstattete Bericht über seine Eindrücke in Bael. und über die Entscheidung der Revarationskommrsswn. -vre Ressorts werden nunmebr an Hand des sransostschen Teiles in eine eingebende Prüfung d e r N o : e cintreten. a die Prüfung eine gewisse Zeit in Anckruch^nehmen wiro. wurde die auf beute nachmittag anberaumte ciBuns de- Kabinetts auf morgen vormittag 10 IIbt v erick oden. Wabrschlinliih wird auch der Ausichuß für auswärtig« An- zelcpenbeiten morgen nickt tagen. Am ^ams8rg ist beabsichtigt. dutz der Reichskanzler im Plenum des Reichstags eine Eiklärnng über di« Note abaivt.
Br. Berlin. 23. März. (Eig. Drabtbericht.) Wie di« „N. B. Z." schreibt, ist die grobe Erregung, die stck in den Berliner Regierung;- und Parlamentskrerien nach Bekanntwerden des Wortlautes d-r Entscheidung der Reparations- kommisston zeigte, inzwischen einer rub igeren -llut- fasiung gewichen, abne daß indessen Veranlassung vorliegt. die Situation weniger vestimistisch zu beurteilen. Zu einer Regierungskrise liegt vorderband keinerlei Anlatz vor. da ein Rücktritt des jetzigen Kabinetts die Situation in keiner Weise verbrstern. sondern im.'Gegenteil noch verworrener gestalten würde. An 'inatzgebender Stelle vertrete man die Anstckt. die von allen drei Koalr- tionsvarteien geteilt wird, dotz gerade im jetzigen Augenblick zunächst eins ernste und sachliche Prüfung des vorliegenden Materials vorsenommen werden müsse, ebe endgültige Beschlüsse gefatzt werden konnten. In sozialdemokratischen Kreisen siebt man eine geringe Hoffnung darin, datz von Deutschland keine neue Unterzeichnung gefordert und keine Neuregelung verlangt wrrd. so datz sich gegebenenfalls ein neuer Weg für Der- bandlunaen eröffnen kann. In einzelnen volimchev Kreisen kokst man auch auf eine amerikanisch« Vermittelung.
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D. Baris. 23. März. (Eig. Drabtbericht.) Der offiziSfe ..Petit Paristcn" beivrickt an erster Stelle die balbamtliche deutsche Rote, die die deullwe Regierung gestern abend über die Entscheidung der Wiedergutmachungskommlsiion veröffentlicht bat. Dos Blatt meint, diese Rote lalle vermuten. datz das Kabinett Wlrtb zunächst versuchen wird, über Sie Auslegung gewisser Bedingungen der Note zu diskutieren. Die Wiederautmachungskom- million erwarte übrigens mit Bezug auf die Kontrolle Verbandlungen über die fiskalischen Maßnahmen.
Ein amerikanischer Finanzvertreter über die Reparationsnvte.
Br. Berlin. 23. März. (Eia. Drabtbericht.) Der divlo- matische Mitarbeiter der „B. Z." batte eine Unterredung mit einem Führer der amerikanischen Hochfinanz, der über die Forderungen der Revarationskommiision u. a. aus- fitbrte: Die anaelsächllsch« Welt denkt über das Revara- ticnsvroblem völlig anders wie die Revarationskom-- Ntillion in Paris. Der Umstand, datz nickt Boyden als Delegierter nam Genua geben wird, sondern der amerikanische Botschafter in Rom lätzt darauf scklietzen. datz Zlmerika mit dem gegenwärtigen Stand der Dinge in Eurova radikal unzufrieden ist Die Forderung Amerikas, auf Rückerstattung seiner Besatzungskosten sei keine biotze Geste, sondern bitterer Ern st. Der Ton der Rot« von Hughes sei nickt mitzzuvcrsteben.
Die amerikanische Note über die Rückzahlung der Besatzungskosten.
W.T.-B. Paris, 23. Mär». Wie die Havasaaentur meldet, bat die Botschaft der Bereinigten Staaten gestern nachmittag dem Ministervrälidenten PoincarS die Note der Regieiurg non Washington über die Rückzahlung der Besatzungskosten iür das amerikanische Heer am linken Rbeinuker übermittelt. Nach Blättermeldungen erneuert die Note das Verlangen, das durch den Vertreter Amerikas in der Rcvarat'anskommillion. Bonden gestellt wurde, und verlangt, datz die am 3i. August 1921 durch Deutschland bezahlte eine Milliarde Goldmark nickt verteilt wird. Das Dokument umkatzt acht Seiten und ist in juristischem Stil abgefctzt. beweisend, datz die amerikanische Forderung aus einer strengen Rechtsgrundlage beruht.
Die Zurückziehung der italienischen Truppen au» Oberschlesien.
Br. Berlin. 23. März. (Eig. Drabtbericht.) Ein« Perliner Korreivondenz berichtet aus Ovveln. die italienische Kommission habe sich damit einverstanden erklärt, datz ein Teil der italienischen Besatz unastruvven schon vor der Übergabe der oberschlesiscken Gebiete an Deutschland und Polen Oberschlesien verlätzt. Ein Bataillon des Infanterieregiments 135 wird schon in den nächsten Tagen in Ratibor verladen und von dort nach Italien »u- rückbesördert werden. Es bestätigt sich, wie volnische Zeitungen melden, datz General Lerond nach Auflösung der interalliierten Kommillion die Leitung der franzostscheii Militärmillion in Warschau übernehmen und den General Duvont ablösen wird. Die Ernennung Leronds erfolgte aut den besonderen Wunsch der volnistchen Regierung.
Ungarn zu den Reparationsfsrderungen der Entente.
Br. Berlin. 23. März. (Eig. Drabtbericht.) Rack einer Draktung der ..Tägl. Rundschau" aus Budapest bat dre ungarisch« Regierung eine Note an die Ententemächte frrtig- gcktellt. in der erklärt wird. Ungarn werde keinerlei. Rexarationsiorderungen anerkennen, io lange man ibm nickt die Summe oer Gesamtforderunaen der Entente bekannt gebe und Io lange diese Forderungen nicht mit den wiitsckastlichen Berbaltnillen Ungarns in Einklang erbracht würden
