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Mittwoch, 22. März 1922.

Abend-Ausgabe.

Nr. 138. ♦ 70. Jahrgang.

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Das Moratorium.

Di» RevarationskommiMon bat ibre Entscheid««» über das sogenannte Moratorium, das ru Ende des vergangenen Jabres von der deutschen Reichsreaierung beantragt worden ist. nun endlich abgeschlossen und die Periode der zehntägigen Einunddrsibig-Millionen-Zablungen gebt ihrem Abschluß entgegen.

Es ist bei den Ziffern geblieben, die seit Cannes schon ziemlich allgemein in Rechnung gestellt worden sind, näm- Nck bei 728 Millionen Goldmark in bar und 1458 Millionen Goldmark in Sachlieferungen. Das ergibt zusammen 2178 Millionen, also mebr als ein Viertel weniger als der Be­trag. der dem Ultimatum vom Mai vorigen Jahres zufolge eigentlich bätte entrichtet werden sollen. Insofern bedeutet das Moratorium eine Erleichterung und einen Erfolg, aber es wäre faliÄ. diese relative Erleichterung als absolute zu bewerten, diesen ersten Schritt als einen letzten und entschei­denden aufzusassen.

Zunächst ist festzustellen, daß sich der Nachlaß nur aus dos eine Jabr 1922 bezieht, nach dessen Ablauf also vorerst wieder mit der ursprünglich fixierten Summe gegen uns ausgetreten werden kann: und wenn diese Forderung auch dann zweifellos unerfüllbar sein wird, so wird ibre Möglich­keit inzwischen doch auf der Beurteilung der deutschen Wirt- schaftsverbällniüe lasten und wird den sonstigen Ursachen unserer Geldentwertung und unserer mangelnden Kredit­würdigkeit binzugefügt werden.

Abgesehen davon ist aber auch eine Summe von 2178 Millionen Goldmark im laufenden Jabre vielleicht zwar flüssig zu macken, aber nur auf Köllen einer ins Unbeim- licke gesteigerten Anspannung des Devisenmarktes einerseits und der Notrnvressc andererseits, die beide notwendigerweise in einer neuen unerträglichen Entwertung der Mark ibrcn Ausdruck finden werden. Wir willen, daß der deutsche Reichs­etat für das laufende Jabr Friedenslasten in einer Geiamt- böbe von 183 Milliarden Paviermark vorlleht. darunter eben jene 2170 Millionen Goldmark (zu einem Dollarkurse von 260. in Paviermark umgewandelt) und näcklldem die Be- sctzungskosten. Ausgleichssummen usw.. die auch nach den Bestimmungen des Moratoriums noch neben den eigentlichen Revarationskoll-n einbergeben sollen. Schon für diese 183 Milliarden Paviermark war keine volle Deckung zu finden, weder in lauienoen Einnahmen aus bereits bis zur Grenze des Möglichen erhöhten Steuern, noch in einmaligen Liaui- dation-n wie der Zwangsanleibe. Bei dem inzwischen von 200 auf rund 300 emporgekletterten Dollarkurs wird sich dir im Etat vorgeseben: Summe aber noch um rund ein Drittel erböben. und da es ausgeschloffen ist. daß auch die Ein- nabmen eine entsvrechende Steigerung erfahren könnten, wird das ungedeckte Defizit allo noch über seine veran­schlagte Höbe anschwellen. Die Grenze der deutschen Leistunassäbigkett ill tatsächlich auch mit den Moratorium- forderungen noch überschritten.

Die RevaratlonskommiMon bat sich trotz aller Mühe, die von deutscher Seite daMr aufgewandt worden ist. von der Übermäßigkeit auch dieser verringerten Forderung nickt überzeugen lallen. Sie siebt im Gegenteil auf dem Standvunkt. daß nicht ibre Forderung übertrieben, sondern das Finamvrogramm der deutschen Regieung unzulänglich sei. Uno aus diesem Eellchtsvunkt her­aus ill der zweite wichtige Punkt ihres Morato­riums zu verstehen, der Punkt, der es der deutschen Regierung noch einmal zur Pflicht macht, ein neues und zureichendes finanzielles Reformvrosramm vor- zvlegen. andernfalls die lang angedrobte finanzielle Kon­trolle Deutschlands tatsächlich durchgefübrt werden soll. Nach allem, was den ausländischen Blättern »u entnehmen ist. scheint es sich bei dieser Klausel um ein Komvromiß zwi­schen EnBland und Italien einerselts und Frankreich anderer­seits zu bandeln, von denen die erlleren eine Finanzkon­trolle übrrbaupt zu vermeiden wünschten, während Frank­reich au? ihre sofortige Einführung drang. Das »ustande- aekommrne Komvromiß. das mit der Finanzkontrolle droht, falls bis zu einem noch nicht bekannten Tage kein befrie­digendes Reformvroiekt der deutschen Regierung vorliege, setzt jedenfalls bei allen Mitgliedern der Revarationskom» w'llion die Ansicht voraus, daß die bisherigen Maßnahme Deutschland, ungenügend leien. Und hierin liegt das eigent­lich Bedenkliche. Denn wir in Deutschland willen unserer­seits ganz genau, mit welchen Schwierigkeiten schon das Zu- stondekommen des letzten Eteuerkomvromilles verknüvkt war. und wir ieben beim besten Willen keinen Weg. wie neben den jetzt mühselig erschlossenen Einnabmeauellen der Regierung noch wesentlich andere und ergiebigere sollten ge­öffnet weiden. Dadurch ist die Gefahr, daß die Reva- ratrorskommission mit ihrer Kontrolleinricktung wirklich Ernst mache, in bedrohliche Räbe gerückt, und n»enn wir auch

ziemlich sicher sein könnten, daß die Erfabrungen mit einem solchen Kuratel über einen souveränen Staat denkbar un­günstig fein würden, so wäre der Zustand doch unerträglich, namentlich dat-urch. daß er einer organisierten Wirtschafts­spionage Tür und Tor öffnete, sogar dann, wenn die Kon­trolle. wie es jetzt scheint, nickt aus alle Gebiete der Finanz­verwaltung ausgedehnt würde, sondern nur aus einige Teil- zweige beschränkt bliebe.

Di« ganze Sachlage nach dem Moratorium bleibt also ernster wie je. Sein« allgemeine Anlage zeigt eine Ver­besserung in der Summe, aber eine unzureichende und durch scharfe methodische Drohungen fast ausgewogene!

Dsx Zahlungsbefehl an Deutschland.

W.T.-B. Paris. 22. März. Die Entscheidung der Reparationskommission geht dahin, daß Deutschland im Jahre 1922

720 Millivnen Goldmark in dar und für 1450 Millionen Mark in Sachleistungen

zu leisten hat. Bis jetzt hat Deutschland 281948 920,^ Goldmark geleistet. Infolge dessen sind noch 438 051079,51 Goldmark zu bezahlen, und zwar wie folgt: 18 051 079,51 am 15. April, je 50 Millionen am 15. Mai. am 15. Juni, am 15. Juli, am 15. August, am 15. September und am 15. Oktober, je 60 Millionen Goldmark am 15. November und am 15. Dezember. Von den Sachleistungen gehen 950 Millionen Goldmark an Frankreich, der Rest an die übrigen Alliierten.

Als

Sachleistungen

werden die Erträgnisse des britischen Recovery Act und alle durch ähnliche Dispositionen eingegangenen Beträge anderer alliierter Regierungen aus Grund der Entscheidung vom 3. März 1921 angesehen. Sollte eine Obstruktion der deutschen Regierung oder ihrer Organismen in den Sachlieferungen festgestellt werden, dann wäre der dadurch erzielte Fehlbetrag Ende 1922 in bar zu entrichten.

Hinsichtlich der

Finanzresormen

stellt die Reparationskommission in einem an den Reichskanzler gerichteten Schreiben fest, daß das Steuerkompromitz weder den Verpflichtungen Deutschlands noch seinen Zahlungsmöglichkeiten ent­spreche. Die Reparationskommission stelle deshalb in klarster Weise fest, daß sie eine tiefergehende Finanzreform und ein Aufgeben der bisher be­gangenen Jrrtiimer erwartet. Das Budget der aus dem Friedensvertrag entstandenen Lasten belasse ein Defizit von 171 Milliarden Papiermark, das mit dem Defizit aus dem ausserordentlichen Budget und dem Budget der öffentlichen Dienste ein Gesamtdefizit von 183*4 Milliarden ergebe. Das Defizit von 171 Mil­liarden sei — das müsse anerkannt werden — hinsicht­lich der Reparationsschuld auf dem bis jetzt bestandenen Zahlungsplan aufgebaut.

Der provisorische Aufschub,

der heute von der Reparationskommission für die Zahlungen des Jahres 1922 gewährt worden sei, werde dieses Budget um ungefähr 45 Milliarden vermindern. Aber die Budgetberechnung fei auf einem Kurse von 45 Papiermark für eine Goldmark berechnet, während der Tageskurs 70 Papiermar? fei. Das Nettodefizit von 126 Milliarden werde also weit überschritten wer­den, es sei denn, eine wesentliche Verbesserung des Wertes der Papiermark trete ein. Es fei erklärt wor­den, dass das Reich sich anschicke,

eine innere Zwangsanleihe

aufzulegen, aber der Reparationskommission sei kein Plan vorgelegt worden, der genügende Garantien biete dafür, dass den Verpflichtungen aus dem Frie­densvertrage Genüge geleistet werden könne. Deshalb sei die Reparationskommission der Ansicht, dass die Lasten aus dem Friedensvertrage progressiv und rasch in das Budget eingeschrieben werden müssten, in dem vollen Matze, in dem die Einkünfte Deutschlands dazu imstande seien, und dass das Kapital Deutsch­lands die übrigen Lasten aufbringen müsse, sei es auf dem Wege der Anleihe oder direkter Erhebung. Die Reparationskommission sei der Ansicht, dass schon das Budget von 1922 einen bedeutenden Teil der herabgesetzten Zahlungen decken müsse und dass der an­dere Teil durch

eine Kapitalsten»

aufgebracht werden müsse. Um die Aufgabe der deutschen Regierung zu erleichtern, sei die heutige Ent­scheidung getroffen worden. E» müsse aber wohl ver­

standen sein, dass der Zahlungsplan * für 1922 nur provisorisch sei und dass dessen endgültige Auf­rechterhaltung von der strikten Beobachtung der Be­dingungen abhängig sei, die Deutschland auferlegt würden. Diese Bedingungen sind die folgenden:

1. Was

das Budget

anbetrifft:

a) Alle in der Note der deutschen Regierung vom 28. Januar angeführten Maßnahmen, für die ein Zeitpunkt festgesetzt ist, müssen zum festgesetzten Datum ergriffen werden. Sind diese Fristen ver­strichen, dann müssen die Massnahmen innerhalb vier­zehn Tagen erfolgen.

b) Die neuen Steuern und Lasten, die im Programm vom 26. Januar 1922 aufgefuhrt sind und die in Deutschland unter dem Namen Steuer- kompromiss bekannt sind, müssen vor dem 30. April angenommen und in Kraft gesetzt sein.

e) Die deutsche Regierung muss unmittelbar einen Zusatz st euere ntwurf ausarbeiten und in Kraft setzen, durch den im Laufe des Budgetjahres 1922/23 eine Summ« von mindestens 60 Milliarden Papiermark zuzüglich der Einnahmen, die das ge­nannte Budget vorsieht, erbracht wird. Dieser Ge­setzentwurf muss vor dem 31. Mai 1922 angenommen und in Kraft gesetzt sein und muss den Eingang von 40 Milliarden Zusatzeinnahmen vor dem 31. Dezem­ber 1922 sicherstellen. Diese neuen Steuern müsse die deutsche Regierung aussuchen, jedoch wünsche die Reparationskommission, dass ein System geschaffen werde, das, wenn möglich, eine neue und kompli­zierte Steuerveranlagung vermeide. Deshalb for­dere die Kommission die deutsche Regierung auf, ein System anzunehmen, durch das der Belastungs­schlüssel automatisch sich im Verhältnis der zukünfti­gen Erhöhung der deutschen Schuld gegenüber der Reichsbank und im Verhältnis des Sinkens der Kauf­kraft der Mark auf dem inneren Markte erhöht.

2. Was

die Kontrolle

anbetrifft: alle gesetzgeberischen und Derurdirungsmatz- nahmen auf Grund der getroffenen Entscheidungen der Reparationskommission sind dieser sofort mitzuteilen. Über die Ausführung der Massnahmen steuerlicher Art, die nach Realisierung des vorgeschriebenen Pro­gramms aufgestellt werden, soll zwischen Delegierten der deutschen Regierung und der Reparationskommis­sion verhandelt werden. Die Reparationskommission werde durch den Garantieausschutz eine ziemlich um­fangreiche Kontrolle ausüben lassen, damit man sich in jedem Augenblick genau Rechenschaft über die Ausführung der Steuergesetzgebung, namentlich aber über den Eingang der neuen Steuern ablegen könne. Die Reparationskommission werde auch Deutsch­land nötigenfalls auffordern, sie notwendigen Matz- ' nahmen zu ergreifen, um die festgestellten Mängel ab­zustellen, und bebalte sich Entscheidungen vor für den Fall, dass nach Bewilligung einer angemessenen Frist nicht die als genügend erachteten Massnahmen er­griffen worden seien. Die Entscheidungen der Repara­tionskommission erstrecken sich auch noch auf die Aus- pabenverminderung. Hierfür ist vorgesehen, dass im

April e{ne Revision der Ausgabenbudgets erfolgen solle. Ausserdem wird verlangt, dass bis zuin 30. April die Projekte einer inneren deutschen Anleihe vorliegen und dass in das Studium der Bedingungen für die Auflegung einer äusseren Anleihe eingetreten werde. Schliesslich soll bis zum 31. April ein Programm aufgestellt werden gegen die Kapitalflucht und ein Programm über die Kontrolle der Ausfuhrdevisen und in all­gemeiner Weise zur Sicherstellung der Rückkehr des Gegenwertes derdeutschen Ausfuhr. Der Kontrollausschutz soll auch mit der deutschen Regie­rung eine Prozedur 'chaffen. um f>ie Kontrolle über die Ausfuhr und über den Eingang der Devisen wir­kungsvoller zu gestalten. Schliesslich wird auch von der deutschen Regierung verlangt, daß sie alle nötigen Massnahmen ergreife, um

die Rückkehr der nach dem Auslände geschafft«, Kapitalien

zu ermöglichen. Um in Zukunft Kapitalflucht zu ver­hindern und «m den Eingang der schon ausgeführten Kapitalien zu ermöglichen, wird die Reparations­kommission eine besondere Prüfung vornehmen. End­lich wird verlangt, dass vor dem 31. Mai gesetzgeberi­sche Massnahmen ergriffen werden, um die volle Unabhängigkeit der Reichsbank gegenüber der deutschen Regierung sicherzustellen. Die deutsche Regierung soll auch vor dem 31. Mai die Dor- kriegsstatistik wirtschaftlicher und finanzieller Ach ficherstellen und veröffentliche».