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Donnerstag, 9. März IS22. AbSNÄ-AUSgKftS.
Nr-104. ch 70. Jahrgang.
Das Sachlieferungs-Mommen.
8r. Berlin, 2. Marz. (Eis Drahtberickt.) Das am 27. Februar zwischen der Reichsregierung und der Reva- rationskommission paravbierte Abkommen bezweckt die Zulassung freier Vertrage zwischen deutschen und alliierten Staatsangehörigen für die Durchführung der in den Anlagen 2 und 4 des Teiles 8 des Vorfriedensvertrases vor- «rschriebenen Sachli-ferunaen. denen dabei völlige Freiheit gelassen wird. Das Abkommen soll vorerst bis zum 3 0. April 1923 Geltung haben. Es gewährt den reva- rationsbeiechtigten Regierungen mit Ausnahme von Frankreich
eine Ovtisn.
das darin vorgesehene Verfahren für kick in Anspruch zu nehmen, jedoch mit der Maßgabe, daß seine Annahme tue gleichzeitige Anwendung irgend eines anderen Verfahrens ausschliebt. Insbesondere wird aus diesem Abkommen rede Möglichkeit, gleichzeitig Zwangssorderunaen aus Erund der Anlage 4 des Versailler Vertrages oder Artikel 8 des Zahlungsplans zu stellen, ausgeschlossen. Zum
Abschluß von Beiträgen im Sinne des Abkommens sind außer den natürlichen und juristischen Personen seitens der revarationsbereckitigten Staaten auch die durch früheren Zusammenschluß von Angehörigen' derselben alliierten Staaten gebildeten Eruoven sowie die öffentlichen Verwaltungen berechtigt. Von dem freien Verkehr find gewisse listenmäßig bestimmte Waren ausgeschlossen, deren Ausfuhr entweder gänzlich verboten oder doch nur im Rohmen eines bestimmten Kontingents zu gelassen ist sowie alle Waren fremder Herkunft, so weit sie nicht aus deutschem Gebiet verarbeitet worden sind, ferner alle aus eingefübrten Rohstoffen hersestellte Nahrungsmittel, schließlich Genen-- stünde aus Gold. Platin oder Silber. Für besonders vereinbarte Warenmuster mit einem erheblichen Erhalt an ausländischen Rohstoffen muß der Erwerber Zahlungen in Höhe eines listenmäßig vereinbarten Prozentsatzes des Rohstoffweites zum Warenwert leisten. Ausgenommen von dieser Bestimmung bleiben Gegenstände, die von Kriegsbeschädigten rum Zweck des Wiederaufbaus von Gebäuden. Werkstätten. Fabriken und Fabriksinrichtunsen bezogen werden. Die im Wege des unmittelbaren Verkehrs abgeschlossenen Verträge müssen
Lieferungen im Werte von mehr als 1500 ©olomatf zum Gegenstand baden. Eine obere Grenze ist dagegen nicht geseüt. Diese Lieferungen unterliegen der deutschen Aussuhl kor trolle. Die ausgeführten Waren dürfen ans- schließlich im Gebiete der beteiligten alliierten «taaten (einschließlich Dominions. Kolonien. Protektorate und Mandatsgebiete) verwendet oder verarbeitet werden, so daß also für sie die Wiederausfuhr ausgeschlossen ist. Die im freien Verkehr abgeschlossenen Verträge werden durch die beteiligten alliierten Regierungen der Revarationskommission zur Genehmigung vorgelegt, die ste der deutschen Regierung mit Wirkung der vorläufigen Genehmigung zustellt. Deutscherseits kann vor Ablauf von 14 Tagen auch
Antrag auf Aufhebung der Ernebmigung
bsdener Sachleistungsverträgen in Kraft sein. Eine Option Frankreichs auf Erund dieses neuen Sachleistungsplanes ist grundsätzlich ausgeschlossen und wäre selbst dann nicht möglich, wenn aus irgend einem Grunde das Wiesbadener Abkommen nutzer Kraft treten sollte.
Über den finanziellen Umfang der Verpflichtungen, auf die fich das neue Abkommen bezieht, gibt folgender Überschlag einen ungefähren Anhalt: Bon den auf der Konferenz von Cannes in Aussicht genommenen 1450 Millionen Eoldmark für Sachleistungen entfallen 950 Millionen auf Frankreich, die durch das Wiesbadener Abkommen abzutragen sind. Für die übrigen Länder verbleiben also noch 500 Millionen Eoldmark. Darin sind jedoch enthalten die Kohlenlieferungen für Italien und Belgien in einem Betrage von 120 bis 140 Millionen Goldmark. Ferner find abzuziehen die Lieferungen, die bisher erfolgt sind und im Jahre 1922 noch erfolgen, und die auf 100 Millionen Goldmark geschätzt werden. Weiter, kommen in Abzug die 25 Prozent, die England auf Grund des Recovery Act auf die Ausfuhr legt, was 80 bis 100 Millionen ausmacht. Übrig bleiben sonnt 150 bis 200 Millionen Eoldmark. Eine Schlüsselverteilung dieser Quote auf die einzelnen Staaten, die sich an dem Abkommen beteiligen wollen, ist noch nicht erfolgt. Sie wird wahrscheinlich mit dem Obersten Rat unter den in Frage kommenden Staaten vorgenommen weichen. Vermutlich dürften fich zunächst Belgien, Italien und Serbien beteiligen.
Die parlamentarischen Verhandlungen.
Br. Berlin. 2. März. (Eig. Drahtberickt.) Wie wir von zuständiger Seite erfahren. werden die vorläufigen Vereinbarungen über die Erweiterung der deutschen Sachleistungen erst dann im Wortlaut veröffentlicht werden, wenn der endgültige Abschluß durch die Reva- rationskommissivn und die deutsche Regierung erfolgt ist. Auch im Reichstag und im Reickswirtschaftsrat wird der genaue Text nicht eher nörgelest werden und infolgedessen auck keine varlamrntarifcke Erklärung erfolgen, da di« getroffenen Vereinbarungen nach Auffassung der Regierung der Durchführung des Friedensvertrages im Rahmen des geltenden Gesetzes dienen.
I
.«stellt werden, wenn der Vertrag im Widerspruch zum Ab- tornmcn siebt oder wenn ein offenbarer Betrug bezüglich der Preis- oder Vertragsbedingungen vorliegt, oder aber, wenn die Ausfuhrerlaubnis verweigert wird. Hebt die Reva- rationskommission auf Grund dieses Antrags die Genehmigung auf. so bebölt der bestehend« Vertrag zwischen den Parteien seine Rechtswirksamkeit wie ein gewöhnliches Handelsgeschäft, es lei denn, daß die Vertragsschließenden gegenteilige Abmachungen getroffen haben. Die endgültige Genehmigung des Vertrages macht
die deutsche Regierung verbindlich, alle den alliierten Staatsangehörigen gegenüber deutschen Staatsangehörigen auf Grund des Vertrages erwachsenden finanziellen BervfUcktungen (abgesehen von der Bezahlung von fremdländischen Rohstoffen, die durch die alliierten Käufer zu erfolgen bat) zu den vereinbarten Zahlungsterminen zu übernehmen. Sie wird zu dem im Vertrag mr die verschiedenen Zahlungen festgesetzten Zeitpunkt der beteiligten Regierung die von ihr ausgestellten Schecks ubersenden. Letztere übermittelt di« Schecks ihrem Staatsangehörigen. der ihn dann dem deutschen Vertragsgegner »uaeben läßt. Die Einlösung der Schecks erfolgt durch die Frredens- vertragsabrecknungsstelle. Rack Einlösung der Schecks bewirkt »ie Reparationsksmmissio«
die Gutschrift für den Gegenwert der geleisteten Zahlung in Goldmark zugunsten der deutschen Regierung. Die Umrechnung in Eoldmark sowie die Umrechnung der m den Verträgen festgesruten Beträge in Pavtermark erfolgt zu dem am Tag« des Bertrasbabscklusses geltenden Kurs. „Die deutsche Regierung übernimmt somit bei diesen Vertragen lediglich die Verpflichtung zur Ausführung bankmäßiger Zahlungen, dagegen keine weiteren Garantien für die Ausführung der Verträge. Für die alliierten Regierungen dm das im Abkommen vorgesehene Verfahren..annehmen. bleibt das Recht Vorbehalten, ihren Staatsangehörigen Nachlässe auf die Zölle
zu gewähren und außerdem ibren Kriegsbeschädigten die in ihrer Gesetzgebung vorgesehenen Vorteile, zuzuwenden. .Da- araer darf den alliierten Staatsangehörigen kein, unmittelbarer oder mittelbarer Nachlaß auf den Fakturpreis gewahrt wilden, es sei denn in einem gewöhnlichen Geschäft oder im Falle unbedingter Notwendigkeit. $w deutsche Regierung wird rechtzeitig Mitteilung über die bewilligten Nachlasse erhalten. *
Wir haben das neue Sachlieferungsabkommen, das nunmehr in einem Auszug veröffentlicht worden ist, bereits im gestrigen Leitartikel besprochen. Der amtliche Wortlaut des Abkommens ist noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben, weil es noch nicht die Genehmigung der Reparationskommission gefunden hat. Der genaue Text wird erst nach der Genehmigung durch diese Kommission bekanntgegeben werden. Das Abkommen «ird völlig selbständig neben den Wies»
Die Besprechung des Reparationsabkommens im Reichswirtfchaftsrat.
Br. Berlin. 2. März. (Eia. Drahtbericht) Ein; eingebende Besprechung des neuen Revaratlonsabkommens. mit dem kick bereits der betretende Ausschuß des Rerchswnt- schaftsrars besagte, wird am 10. Marz stattfinden.
Stinnes und die Sachleistungen.
Le Berlin, 2. März. (Eig. Drahtbericht.) Die ,Reue Berl. Ztg." glaubt von Besprechungen erzählen zu können, die im Gange seien um me Stinnes-Eruppe in der Frage der Sachleistungen zu einem Engagement zu bringen. Das Blatt behauptet, dah diese Bemühungen zu einem positiven Ergebnis geführt haben.
Die Bedeutung des Vertrages.
Br. Berlin. 2. März. 'Eig. Drahtberickt.) Die .Zeit" urteilt über das neue Sacklieferungsabkommen u. a. . Alles in allem wird man lagen dürfen, daß rat neuen Sackliefe- rnngsvertras wirtschaftliche Bernunst riüofern zu Worte gekommen ist..als die ganze Art des Verfahrens den üblichen Sandelsgebrnucken unterliegt. Sie ist naturlch noch n'ckt stark genug, um an dem ganzen System »u rütteln. Wenn aber Deutschlands Finanzen gefunden. so wird Me Welt ans ihrer Wirtschaftskrise erlöst werden.
Di; ..Gcimania" schreibt: Wenn es gelänge, uns Äeick-
aeitip luttfctTisreidfre Auslands kr? b \ t c itt
füllen ließe fick, die Aufbringung der. für dres^Abkommen nötigen Mittel obne anderweitige Storungen sickern, um io mehr wäre zu wrinscken. daß die Remmun« mit der beabsichtigten Anleibe rat Inland Glück batte.
Rückkehr Dr. Wirths nach Berlin.
vr Berlin 2 März (Eig. Drahtberickt.) Die Rückkehr des Reichskanzlers von seiner suddeutschen Reise crsolst im Laute des heutigen Vormittags.
Die deutschen Kohlenlieferungen nach Frankreich und Italien.
Br. Berlin. 2. März. (Eig. Drabibericht.) Wenn auch die Verhandlungen über die Minderlieferungen deutscher Koble abgebrochen wurden, so rechnet man deutscherseits doch damit, daß nach dem Abschluß eines Abkommens über die Sacklieterungen die deutsch-italienischen Besprechungen einen befriedigenden Abickluß finden. Es besteht au? beiden Seiten der Wunsch, di; Beratungen in Italien oder in Berlin fortrusetzen. DreBe- soreckungen über die deuten Kodlenlteferungen an Frank- reich »erden inzwtschen m Bar4» «u Ende-«nikrt.
Deutsche Vorarbeiten für Genua.
IV. T.-B. Berlin. 1. März. Heute vormittag trat der Revarationsansschub des Re.ichsw irisch aft. kirn ts zusammen, um stch mit den Arbeiten für dte Genueier Konferenz zu beschäftigen. In der. Sitzung waren das Reichswirtschaftsministerium. das Finanzministerium das Wiederaufbauministerium und das Auswärtige Amt vertreten. Staatssekretär Hirsch vom.. Rerchswirtickafts- ministerium eröffnet« die Sitzung mit längeren. Ausiüürun» gen. in denen er erklärte, die Arbeiten der Retchsregterun» seien im vollen Gange. Sie könnten redoch zu keinem Abschluß gelangen, ehe nickt die Vertreter der verschieden« Stände und Berufe tbre Ansichten su erkennen gegeben hätten. Hirsch bat am Schluß seraer Rede um das Gutachten des Neparationsausschusies aber die Vorbereitungen für Genua. An der Auslorache beteiligten sich der Vorsitzende des R eich sverban des der deutsäen Industrie. GeherMEt Bücher. und Hugo Stinnes. Es wurde schnemiÄ de- schlossen, die wirtschaftsvolitilcken und Verkehrsfragen den «nickrechenden Ausschüssen des Reickswirtsckaftsrats Ai überweisen. Darauf wurde das S a.ckl r ef erungsad« kommen mit der Reoarationskommrssum beivrocken.
Die italienische Abordnung.
Hm. Rom, 1. März. ..Vaeck" meldet, daß die itZienische Abordnung rar die Genueser Konferenz unter Führung des Ministerrräsidcnten Facta stehen werde und daß rbr u. a. der Außenminister Schanz er. der Fraanzmm.ster Ber- t o n i und der Sckatzmraister B e a n o "ugebore„ werden. Das Blatt fü.gt hinzu. Facta werde gegen die VeMnebun« der Konferenz bis zum 10. Avril kerne Entwendungen macken.
Die Petroleumfrage.
Br Berlin. 2. März. (Eis. Drabibericht.) Nack einem Tklearämm der Voss. Ztg." aus Paris brzeichiiet es da^ Kablogramm als" einen Fehler, daß Petrolmimfrage nick^ auf die Tagesordnung von Genua ge'etzi woroen sei: Das Petroleumvroblem sei..einer der drei großen Faktoren, die die Welt, gegenwärtig entsck^idend(beetn-
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noch der AuAutuna harren, z. B. im Orient, ausgeschlossen merken Rach Ansicht des Blattes wäre es erwimscht. wenn di-e dadurch geschussene Soannung in Genuu gemildert werde.
Verschiebung der alliierten Finanzministerkonferenz.
D Rom. 2 März (Eig DrOtberickt.) .Der neue italienische Außenminister S ck a n rer bat m semer Unterredu.s mit P oi ncars auch etiti kurze V.er> ch ie vung wer Zusammenkunft der alliierten ^te fr '
8. März vereinbart war verabredet, da an diesem Tage die italienische Kammer eröffnet werden toll.
Eime Denkschrift über die «erbillignng der Postverwaltung.
Br Berlin. 2. März. Das Postministerium, bat dem Reichstag eine Denkschrift über Vererakamung und Verbilligung von Verwaltung und Betrieb der Reich->- vott- und Telegravbenverwaltung. rieben lassen Wie es in der Denkschrift berat, werden.d'e bisber eingeleitet n und noch beabsichtigten Änderungen in der Verwaltung mir oen Vireinfachimgen. des Geschäftsbetriebes m Mmrsterium fc-Ibft eine Verringerung desPersonatveuan- d e s in abiebbarer Zeit zur Folge baben. Ebenso rvnbeim Verlaufe weiterer Jahre etne Verringerung de-, Olurvost- direktionen von 45 auf 35 möglich fern Ferner bedürfe dw Frage, ob die Babnvostämter nickt terlweiie geschlossen iverden könnten, emer Prüfung, die bereit» ein- aeleitet sei Nock weitergebende Einschränkungen der Brtes- kastenle-rung und der' Bestellung bält d,e Postverwaltung nimt für angängig. Die Denkschrift schließt zusammenfassend, daß die bereits vollzogenen Vereinfachungen und Verbilligungen eine Ausgabenverminderung um erae Milliarde zur Folge gebabt hätten. Eine aus Mitgliedern des 27. Ausschusses und aus Vertretern des Ve^ebrsbelrates. des Veamtenbeirates und des Zentralbetriebsrates bestehende Ko rntni f 1 1 o n soll die Einrichtung^ der Post- und. Tele- gravhenverwaltung zum Zwecke der Vereinfachung vrufen.
Gin Mahnwort Hinbenburgs.
Br Hannover. 2. März. (Eis. Drabibericht.) Gelesirai- lich der Einweihung der städtischen Epeüeballe zu der neben den Svitzen der Behörden und Vertretern der Sannover- 5ben Industrie auch GeneralfeldiMirschall v. Hrnden- b u ^ g erschienen war. ergriff dieser das Wort, .als ein Kriegsteilnehmer während der Feier ihn als Vorbild brn- stellte Sindenburg sagte u. «..sein Herz gehöre der Zusend. Er druckte seine Freude darüber aus hier einen Geist in finden der uns wieder in die Höbe bringen, werde, Gott sollte uns den Geist von 1914. Wenn wir diesen Ovier- geist nicht baben. dann enden wrr mit Schande.
Scheidemann über die Ausklärnngsarßeit im Auslande.
W T.-B. Berlin. 2. März. Scheidemann vttöfient- lickt im ..Acktubr-Abendblatt" einen Artikel über die Aufklärungsarbeit im Ausland«, der. sein kurzlicher Vortrag M ^ooenbasen gewidmet gewesen sei. uni ivruno ierat» Beobachtungen im Auslande bedauert säeib«mtnt be* Mangel an Propaganda durch die deutsche Presse^ die im Auslände dirrck kurz«, anregend« Artikel wirren müsse: lange. Leitartikel würden nickt beachtet. Er verwe»
ouiik uno gegen me nuBeuuuie
zackten Mit unseren bisherigen Metbodeu. werde dagegen
uckts ausgenchtet. .Auf den Kovenbagener Vortrag suraa ommend stellt Scke'demann fest, daß dre Bebauvti-iig ei.g iscker und sranzösistber Blatter, er habe tn Kope-chasenme llleinschuld Deutschlands am Kriege zu«» niev. rin« S»li chwn» lei.
