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Verlag Langgasfe 21

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Mittwoch, 15. Februar 1922.

Morgen-Ausgabe.

Nr. 77. 70. Jahrgang.

Das Schicksal der Mark.

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ittt

Noch immer wird im Auslande das Märchen kol­portiert, die deutsche Regierung selbst oder mindestens interessierte deutsche Wirtschaftskreise seien es, die mit voller Planmäßigkeit den Verfall der deutschen Mark rünsllich herbeisührten. Insofern es sich dabei um ausgesprochen böswillige Verleumdungen handelt, ist -s zwecklos, sich auch nur eine Minute mit ihnen auf- ,chatten. Aber es gibt auch Leute, die subjektiv an diese Darstellung glauben. Ihnen gegenüber ist es wichtig, sich als neues Beweismittel auf die Ansicht des großen englischen Nationalökonomen John Aaynard Kcynes berufen zu können, eines Sach­verständigen, der unter allen ' europäischen Fach­männern, die deutschen nicht ausgenommen, in bezug auf den Friedensvertrag den bewundernswertesten Weitblick erwiesen hat. In seinem demnächst er­scheinenden neuen BucheEine Revision des Friedens- rertrages" widmet er nähere Betrachtungen auch dem Schicksale der deutschen Mark, und er 'spricht dabei ws, daß das Märchen von der gewollten Markentwer- Mgspolitik der deutschen Regierung ein deutliches Zeichen für die überwältigende allgemeine Unkenntnis in wirtschaftlichen Dingen sei. Die Markentwertung beruhe auf keinerlei künstlicher Macke und sogar nur schr wenig auf den Hoffnungen und Befürcktungen der berufsmäßigsn Spekulation, sondern neben der Inflation, die aber nur von zweitrangiger Bedeutung sei. vor allen Dingen auf der Passivität der deutschen Zahlungsbilanz.

Die Inflation rührt davon her, daß die Regierung gezwungen ist, größere Ausgaben zu machen, als ihre Einnahmen betragen. Dies ist aber nur eine minder htige Quelle der Geldentwertung. Es zeigte sich !. lange Zeit hindurch, daß die Inflation in Deutsch- ) jortgesetzt wuchs, der Markwert aber trotzdem «abil blieb. Die wichtigste Quelle der Markentwer- Mg ist der Umstand, daß Deutschland fortgesetzt große Zahlungen ans Ausland zu leisten hat, Zahlungen für fnohstons. Nahrungsmittel, Abtragung von Schulden lind von Kriegsverpflichtungen. und daß es nicht im- :Md; ist. die dafür notwendigen ausländischen Zah- langsmittel durch die Erlöse seines Warenexportes und lring'n lgen^ ^"^rungen an das Ausland aufzu-

Kre? Zufluß dieser passiven Zahlungsbilanz auf üü *! rt * et Gritschen Mark wurde im Jahre 1920

j- 0 ® durchkreuzt durch verschiedene Umstände, die "ut chland vorübergehend größere Mengen von i e i r nb r ra ? ten - Dazu gehörten die Aufläufe ^d Wertpapiere, die natürlich in ^ländischem Geld gezahlt werden mußten, und die »ntgehende Aufhäufung von Marknoten im Auslande,

tieo 'b .7 «b geschah, weil die internationale Spekula­tion mit W -re.

l|f til -deschab. weil die internationale Spekula- \\\ Sjf Verbesserung des Markkurses, also mit Kurs­iv rechnete und die Deutschland als Entgelt

K-Me?n«?kf°lls fremde Zahlungsmittel einbrachten.

der Zahlungsmittel, die fe ^lchem Wege erhielt, auf etwa 200

'im- n Millionen Pfund. Damit konnte Deutschland 4k>?^ S T;^ referC - 0 l te "uffüllen und seine in- k doro«?^?^wn wieder in Gang bringen, ohne ««fulÄ w katastrophale weitere Markenttvertung andernfalls unvermeidlich gewesen wäre, ßch. als im Mai 1921 die Re-

°-r DeuÄ!^^^^ Anfang nahmen. Erstens Deutschland dadurch gezwungen, fortgesetzt außer-

rn ^^"^"mmen fremder Devisen gegen Mark- .^anzukaufen. Die Zahlungsbilanz verschlechterte Aber »uch mittilbafttrat

SokÄ!^Eerung ,nsofern ein, als das Ausland ooNnnng auf Besserung der Mark, also auf speku-

3Rorn 5 £T mn i ^rlor, und nicht nur seine frühe- ^ Mkaufe und bis zu gewissem Umfange auch ein-v ^"'7käufe einstellte, sondern im Gegen- anN.b-retts au gesvelcherten Markbesitz in großem ! ein- rum Verkauf anbot. Es ist also klar, 'ch b° ^^erung des deutschen Markkurses nur da- >e s°; kt werden kann, daß die vorwiegende Ur- seines Verfalles aus der Mett geschafft wird. tDeit r^, an f mtt Sfr bisherigen Reparationspolitik <W? c b toI I rem Maße Schluß macht, als dies selbst jst nur entfernt in Aussicht genommen

Ein:

?ie auf Besserung des deutschen Mark- uozrelt. erscheint allerdings, so notwendig sie ist.

Die

Sa:,?? ungefährlich für Deutschland selbst. c 7,,^,ber Markentwertnng muß schließlich zu gchp lalen Katastrophe fiihren. Aber eine sehr er- 'tters-i^ rasche Besserung des Markkurses droht toftrn«J s Nllt schweren finanziellen und industriellen die mit den Worten Arbeitslosigkeit, Mg und Börsend^bacle genügend gekenn­

zeichnet sind. Zwischen dieser Scylla und Charybdis den schmalen Mittelweg aufzufinden, der an beiden Berhängnisformen vorbeiführt, ist die schwierige Auf­gabe der zukünftigen deutschen und internationalen Wirtschaftspolitik. Daß diese Aufgabe aber ohne grundsätzliche Änderung der Reparationspolitik nicht lösbar ist, steht fest. Und ebenso ist klar, daß man ihre Lösung, die ein Wettbedürfnis ist, nicht dadurch för­dert, daß man immer wieder sich selbst oder anderen einredet, die schicksalhafte, von keinem Willen verschul­dete Katastrophe der deutschen Mark sei das absichts­volle Ergebnis einer raffinierten Verschwörung?

Zum deutsch-schweizerischen Schiedsgerichtsvertrag.

Zur Regierunqskrire.

o. t? r - " Febr. (Eig. Drahtbericht.) In der

Brette wird die Nachricht verbreitet. Reichskanzler Dr. Wirtb batte «ich dabin geäußert, daß ibm eine Mehr­heit von wenieen Stimmen nicht genügen wurde, um an der Spitze des Kabinetts weiterzuarbeiten. Lnerzu erfahren wir. daß es u n w a b r s ch e i n l i ch sei. daß eine solche Äußerung getan worden ist.

Besprechungen in der Reichskanzlei.

Kr Berlin. 14. Febr. (Eig. Drahtbericht.) Di« Führer der d r e l R eg i eru n g s va r te i e n sind zusammen mit Scherl Volkspartei beute um 10.15 Uhr in

der Reichskanzlei zu einer Besprechung beim Reichs­kanzler zusammengetreten.

Der Milliardenschaden des Eisenbahnerstreiks.

«7 ?2li«. .".Sebr. (Eig. Drabtbericht.) Wie die

,»N. B. Z. berichte^, berechnet die Relchsverrebrsveraml-

tung den.Einnahmeausfall wabrend des Eiien- bahnerstreiks auf 1,8 Milliarden Mark, den Schaden durch N"1erla lzerstorung usw. auf etwa 500 Millionen Fark. , Dazu kommen die Ausgaben für di« technische o t b l l f e. so bab für das Reich ein vorläufiger Schaden von rund 2.3 Milliarden Mark ent­standen ist. Bei dieier Berechnung sind nicht berücksichtigt die schaden der Reicksvostveiwaltung. der Industrie, des vandels usw.

Krassin in Berlin.

- ?»' ">Lebr. (Eig Drabtbettcht.) Der ^Sor-

warts criabrt: Entgegen anderslautenden Meldungen trifft Krass in erst am Mittwoch in Berlin ein. wo er einige Tage zu verbringen gedenkt, um sich dann nach Moskau zu begeben Bon Moskau wird Krallin ln Be- gleitung der Sowieidelegation nach Genua reisen. Er wird in Berlin wabrschrinlich mit deutschen Politikern und Mnanzleuten konferieren. Zugleich mit Krassin trifft der Vorsitzende des. allrussischen Genossenschaitsverbandes. ChlNtiÄuk. wieder in Berlin ein.

Russisch-deutsche Handelsbeziehungen.

Lr. Berlin. 14 Febr. (Eig. Drahtberickt.) Nach einer

Meldung der ..N, B. 3." sind zwllchen einer aroßen^d/u t- 1 e l l s ch a s t und der Zentralverwal-

s ck.en

^.andelsgcl __ __

tung der russischen Kreditgenossenschaften

Verhandlungen im Gange, dre sich auf die Frage der Ein-

T 1 I n»-4t1»A »4rt»» T A M ><Mi: .X. X ... OfY3 !^

fiiHunB von landwirtschaftlichen Maschinen auf russischen Zw.l/sen nach Sowietniftland beziehen. In oarlamen- tarischen Kreisen wird nach dem gleichen Blatt erklärt, daß Radek anläßlich seines hiesigen Aufentbalts versuchen wird, mit den Kreisen von Strnnes Fühlung »u nehmen.

Die Frage der Kriegsbeschuldigten.

v. London. 14. Febr. (Erg. Drabtbericht.) Im Unter­haus erklärte auf einer Anfrage der Generalltaatsanwalt über die Srase der sogenannten deutschen Kriegsschuldigen let« neue Maßnahme und insbesondere die Auslieferung dreier Kriegs,ckuld'.gen unterliege der Prüfung der alliier­ten Regierungen. Damit soll offenbar gesagt werden daß nach dem Standpunkt der englischen Regierung ein Begehren um Auslieferung nicht von einer einzelnen Ententemacht ausseben könne.

Kritik an der englischen Finanzpolitik.

ws 'u' London. l3. Febr. Bei der Fortsetzung der Adresiendcbatte brachte Asaurtb einen Abänderungs­antrag ein. worin das Bedauern des Unterhauses über die übertriebenen. Ausgaben^ und darüber ausge­sprochen wird, daß infolge der Finanroolitik der Regie'-ung d'e Steuerlasten des Landes zu erbeblich seien. Asäuitb wies besonders aus dre Rede von Geddes hin und kritisierte ! die Ausgaben für Heer und Marine und schloß mit dem Be­merken, Wenn Großbritannien und die anderen Länder^ n reder auf eme solioe Grundlage kommen wollten müßten dre fett , dem Kriege getroffenen Abmachungen, so weit ste dem Wiederausbau im Wege ständen, aufgegeben werden Srr Robert ö o r n e verteidigte die Finanzvolittt der Regie­rung und erklärte, bei der auf der ganzen Welt berrschen- den Unsiiberbeit und Erregung müsse die Srcherbeit des briiischen Reimes durch ein ausreichendes Heer garantiert uerdei.. Auf Grund des Vorschlages von Eeddes seien be- rolts .in drrsem Jahr« von den Ausmiben Abstriche von 50 Millionen Piund gemacht worden.

, W. T.-B. London. 14. Febr. Das Unterhaus bat den Antrag Asqinths. welcher der Regierung Verschwendung vorwirft, mit 241 gegen 92 Stimmen abgelehnt.

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Eine Konferenz über die Frage von Tanger.

W. D.-S. London, 14. Febr. Im Unterhaus erklärte ßj UM w » tb. die britische Regierung stebe seit einiger eil mit der französischen und svaniscken Regierung in Ge- daickenaustausch. betr. die Frage von Tanger. Es sei zu honen. . daß binnen kurzem eine Konferenz zwischen den drei Machten zur Behandlung dieser Frage in London abg« halten werde. England sei nach wie vor bereit. Tanger twarenzenden Gebiete unter eine internatio­nale Verwaltung »u stellen.

In der Denkschrift zum deutsch-schweizerischen Schiedsgerichtsvertrag heißt es u. a.:

Deutschland hat eine vertragliche Verpflichtung allgemeiner Art zur gütlichen Erledigung von Staaten- slreitigkeiten bisher nur in einem Falle übernommen, nämlich in dem deutsch-englischen Schieds­gerichtsvertrag vom 12. Juni 1904. Dieser Vertrag :st am 12. Juli 1914 infolge Zeitablaufs außer Kraft getreten. Zurzeit besteht daher für Deutschland eine rechtlich bindende Verpflichtung zur schiedlichen Aus­tragung von Staatenstreitigkelten lediglich auf Grund der in einer Reihe von Einzelverträgen aufgenomme­nen Klausel, wonach die bei Auslegung und Anwen­dung dieser Einzelverträge sich ergebenden Streitig­keiten einem Schiedsgericht zu unterbreiten sind. Solche kompromissarische Klauseln finden sich aus der Zeit vor dem Weltkrieg z. B. in dem Weltpostvertrag sowie in mehreren von Deuffchland abgeschlossenen Handelsver­trägen, z. B. in dem deutsch-Danziger Optionsvertrag vom 8. November 1920 und in dem deuffch-polnischen Abkommen über den Verkehr mit Ostpreußen vom 21. April 1921. Die Reichsregierung glaubt, sich künf­tig nicht damit begnügen zu dürfen, dem Schiedsgedan- ken dadurch Geltung zu verschaffen, daß sie die Aus­nahme einer Schiedsklausel in die abzuschließenden ein­zelnen Staatsverträge anstrebt. Sie betrachtet es viel­mehr als eine ihrer wichtigsten Aufgaben, in der äuße­ren Politik zu ihrem Teil ganz allgemein darauf hin zu wirken, daß internationale Streitfragen auf dem Schiedswege zum Austrag gebracht werden. Sie ist überzeugt, daß in dem Maße der obligatorischen Verpflichtung der Staaten zur friedlichen Erledigung ihrer Konflitte ein weiterer Schritt über das hinaus getan werden kaNn und muß. was vor dem Welttrieg nicht nur von Deuffchland, sondern von den meisten Staaten auf diesem Gebiet nicht für möglich gehalten wurde. Der durch die Erlebnisse des Weltkrieges stärker als zuvor in der Menschheit wachgeworden« Wunsch, eine dauernde allgemeine Frie­densordnung zwischen den Staaten zu stiften, kann allerdings nur durch eine alle Staaten der Welt umfassende gemeinsame Verständigung verwirklicht werden. Eine solche allgemeine Verständigung liegt zurzeit außerhalb des Bereiches der tatsächlichen Mög­lichkeit. Jedenfalls kann die Reichsregierung ihr Ziel einstweilen nur auf dem Wege verfolgen, daß sie Sondervereinbarungen mit den einzelnen fremden. Regierungen abschließt, die ihr in der gleichen Auffassung entgegenkommen.

Die Reichsregierung ist mit dem Vorschlag einer solchen Sondervereinbarung zunächst an die schweizeri­sche Regierung herangetreten. Diese hat sich mit be­sonderem Nachdruck für die Förderung des internaffo- nalen Schiedswesens eingesetzt; insbesondere hat sie in verschiedenen in den letzten Jahren veröffentlichten Staatsschritten ihren Willen zur Begründung einer dauernden Rechtsordnung zwischen den Staaten in einer :Weise kundgegeben, die ohne weiteres eine Eini­gung über die zu lösenden grundsätzlichen Fragen erwarten ließ. Der deutsche Vorschlag ist denn auch von schweizerischer Seite bereitwilligst angenommen worden. Beide Regierungen waren sich von vorn­herein darüber einig, daß der abzuschließende Vertrag nicht nur ein restloses Bekenntnis zum allge­meinen Schiedsgedanken darzustellen habe, sondern auch so zu gestalten sei, daß er in allen vor­kommenden Fällen praktisch durchführbar ist. In die­sem Sinne ist dem Verttag der Gedanke zugrunde ge­legt worden, daß einerseits alle Arten von Konflikten ohne Ausnahme zum Gegenstand eines internattonalen Schlichtungsverfahrens zu machen sind, daß anderer­seits aber dieses Schlichtungsverfahren nur bei be­stimmten Kategorien von Konflikten in einem gericht­lichen Verfahren bestehen soll, während bei den übri­gen Kategorien nicht ein Gettchts-, sondern ein Ver­gleichsverfahren Platz greift (Arttkel 1). Das Schieds­gerichtsverfahren endet mit einem Spruch, der nach Art eines gewöhnlichen Gerichtsurteils die Parteien endgülttg bindet. Das Prinzip des Vergleichsver­fahrens besteht dagegen darin, daß die Streitigkeiten von einer ständigen Dergleichskomnttssion zu behandeln sind und zwar derart, daß die Kommission innerhalb einer bestimmten Frist ein Gutachten wbzugeben hat. das die Parteien nicht bindet, bis zu dessen Erstattung sse aber zu keinerlei Gewaltmaßnahmen greifen darf. Das Muster fiir ein solches Vergleichsverfahren sind die bekannten und von dem damaligen amerikanischen Staatssekretär Bryan abgeschlossenen' Verträge aus den Jahren 1913 bis 1914. die bei allen Anhängern der Fnedensldve hohe Anerkennung gefunden haLm.

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