»erlog Longgasse 21
^r,gd!»lthau»».
9 ««ffn<* von 8 Uhr morgens bis 8 Uhr Ldends. y,l«l-e«r»»t»! gr«nlfurt «. M. Rr. 14«.
Wöchentlich
Sie
losvrelfe: Vom Verlag bezogen: Mk. S.8S. durch die Ausgabestellen bezogen: Mk iS.zo. durch
... Träger in» Haus gebracht Mk. 12.— monatlich. — Bezugsbestellungen nehmen an: der «-rlaa die Ausgabestellen, die Träger und alle Postanstalten. — In stallen höherer «ewalt. «-triebsstärungen oder Streiks haben die Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung des Blattes der Erstattung des entsprechenden Entgelts, w «—«a o —— umm .
12 Ausgaben.
Fernruf:
.T-gblatth-n,- Nr. S88S-83.
l I Uhr morgen» bi, 8 Uhr abends, anher Sonnt«»». P.ftfcheckk.M»: Frankfurt a. M. Nr. 74«.
Anzeigenpreise: örtliche Anzeigen Mk. 2.—. Finanz-und Lustbarkeits.Anzeigen Mk. 8.—, auswärtige Anzeigen Mk. 3.—, örtliche Reklamen Mk. 7.—. auswärtige Reklamen Mk. 10.— für die einspaltige Kolonelzeil« oder deren Raum. - Bei wiederholter Aufnahme unveränderter Anzeigen entsprechender Nachiah. — Schluß der Anzeigen-Annahme für beide Ausgaben: 1» Uhr vormittas». — Für die Aufnahme von Anzeigen an »orgeschriebenen Tagen und Plätzen wir» keine «bewähr übernommen.
Berliner SUtdlung »es Wiest,«Lener Lagblatts: Berlin SW. 61, Blücherstrabe 12, Fernsprecher: Amt Moritzplatz 15300.
Sonntage 12. Februar 1922.
Morgen-Ausgabe.
Nr. 73. ♦ 70. Jahrgang.
Bekanntmachung.
Entscheidung des Militärvolizeigerichts Nr. 1 ru Mi-sbaden in seiner Sisuns vom 1. Februar 1922 seren Maser. Maria, wohnhaft in Wiesbaden. Goetbeftrabe 18.
• EL Benli Grschäftsinhaberin. F 255
"b" In Anbetracht dessen, datz es sebüürend festgestellt ist. lomM durch die Vrotokollakten als auch durch Selbtt- -eständnis der Angeklagten. dad am 14. Januar 1922 die Preise der gesamten Waren, wie: Brot. Feingebäck, zum Mlkcuf ausgestellt in dem Geschäft der Angetlagien in Mie-bcden, Sitz einer Garnison, nicht angebracht waren und U Kmnoch den Artikel 29a der Verordnung Nr. 2 der Hoben Interalliierten Rbeinlandkommission übertreten bat. verurteilt das Gericht Maner. Maria, zu dreihundert (SCO) M. Geldstrafe nebst den Kosten der öffentlichen Bekanntmachung der obengenannten Gründe und vorstehender Aburteilung in der Zeitung ..Wiesbadener Tagblatt und zum öffentlichen Ausbang des gerichtlichen Urteils und lewer Begründung -während 30 Tage im Schaufenster ihres kcschäits in Wiesbaden. Goetbestratze 18, und bestimmt, dag bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frist, welche durch den Kommandierenden General der Dioision bestimmt mjid eine Eeiängnisstraie von 2 Monaten tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Juli 1867.
Für richtige Abschrift: Der Staatsanwalt.
Bekanntmachung.
Entscheidung des Militärvolizeigerichts Nr. 1 zu Mesbaden in seiner Sitzung vom 1. Februar 1922 gegen Ellen deck. Emil, wobnbaft in Wiesbaden. Kirckaaste 48. von Beruf Kaufmann. F 255
In Anbetracht dessen, dad es gebührend feftgestellt ist. sowohl durch die Protokollakten als - auch durch Selbtt- reitändnis des Angeklagten, dad am 19. Januar 1922 die Preise einer gewissen Anzahl Artikel, wie: Kaffeemüblen. Steiler. Toiletten seife. Rastervinsel, Sviegel. Ediervice. zum Berkauf ausgestellt in dem Geschäft des Angeklagten in Wiesbaden. Sitz einer Garnison, nickt angebracht waren und er demnach den Artikel 29» der Verordnung Nr. 2 der Hohen Interalliierten Rbeinlandkommission übertreten bat. Den i teilt das Gericht Ellenbeck. Emil, zu vie,hundert (400) M. Geldstrafe nebst den Kosten der öffentlichen Bekanntmachung der obengenannten Gründe und vorstehender Verurteilung in der Zeitung ..Wiesbadener Tagblatt und zum öiientlichen Ausbang des gerichtlichen Urteils und seiner Begründung während 30 Tage im Schaufenster seines Ge- Iiicifts in Wiesbaden. Kirchgass« 48. und bestimmt, dad bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frist, welche durch den Kommandierenden General der Diviston bestimmt t-'irb. eine Gefängnisstrafe von 2 Monaten tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Juli 1867.
Für richtige Abschrift' Der Staatsanwalt.
Bekanntmachung.
Entscheidung des Militärvolireiserichts Nr. 1 »u Wiesbaden in seiner Sitzung vom 1. Februar 1922 gegen Sv rin, er. Christine, wobnbaft in Wiesbaden. Gnetsenau- srratze 15 von Beruf Geschäftsinbaberin. . F 255
In Anbetracht dessen, da« es gebührend feftgestellt ist. sowohl durch die Vrotokollakten als auch durch Selbst-
t ostandnis der Angeklagten, dad am 19. Januar 1922 die sreiTe der meisten Waren, wie: Sauerkohl. Zwiebeln.
Tomaten. Käse. Sens. Biskuit. Bonbons ulw.. zum Verkauf ausgestellt in dem Geschäft der Angeklagten in Wiesbaden. Sitz einer Garnison, nickt angebracht waren und sie demnach den Artikel 29a der Verordnung Nr. 2 der Hoben Interalliierten Rbeinlandkommission übertreten bat. verurteilt das Gericht Springer. Cbr-stine. zu vierhundert (400) M. Geldstrafe nebst den Kosten der öffentlichen Bekanntmachung der obengenannten Gründe und vorstehender Verurteilung in der Zeitung „Wiesbadener Tagblatt" und zum öffentlichen Aushang des gerichtlichen Urteils und seiner Begründung während 30 Tage im Schaufenster ihres Geschäfts in Wiesbaden. Eneifenaustrade 15. und bestimm^, da« bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frist, welche durch den Kommandierenden General der Dioision bestimmt wird, eine Gefängnisstrafe von 2 Monaten tritt auf Grund des Gesetzes vom 22 Juli 1867.
Für richtige Abschrift: Der Staatsanwalt.
Bekanntmachung.
Entscheidung des Militärvolizeigerichts Nr. 1 zu Wiesbaden in seiner Sitzung vom' 1. Februar 1922 gegen Nothnagel. Lina, wobnbaft in Wiesbaden. Gr. Burg- ftrade 16, von Beruf Modistin. F255
In Anbetracht dessen, da« es gebührend feftgestellt ist. sowohl durch die Protokollakten als auch durch Selbst- geständnis der Angeklagten. dad am IS. Januar 1922 die Preise einer gewichen Anzahl Artikel (Damenhüte). zum Verkauf ausgestellt in dem Geschäft der Angeklagten in Wiesbaden. Sitz einer Garnison, nicht angebracht waren und ste demnach den Artikel 29a der Verordnung Nr. 2 der Huben Jnteralliierren Rbeinlandkommission übertreten bat. verurteilt das Gericht Rotbnaael. Lina, zu vierbundert (4(0) M Geldstrafe nebst den Kosten der öffentlichen Bekanntmachung der obengenannten Gründe und vorstehender Verurteilung in der Zeitung „Wiesbadener Tagblatt' uns rum öffentlichen Ausbang des gerichtlichen Urteils und seiner Begründung während 30 Tage im Schaufenster ibres G-- schäfts in Wiesbaden. Gr. Burgstrade 16, und bestimmt, dad bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frist, welckx durch den Kommandierenden General der Diviston bestimmt wird, ein« Gefängnisstrafe von 2 Monaten tritt ruf Grund des Gesetzes vom 22- Juli 1867.
Für richtige Abschrift'
Der Staatsanwalt.
Der Wettgerichtshof.
Von Prof. Dr. W. Schückin». M. d. R.. Mitglied des
Ständigen Schiedsbofes.
Professor Dr. Walther Sckücking ist bekanntlich vor kurzem von der Reichsregierung auf die Liste der Richter des öaager Schiedsgerichtes gesetzt worden. das eine Art Vorstufe zu dem jetzt geschaffenen Ständigen Weltgerichtshof bedeutet. Er ist auch Mitglied der bedeutendsten internationalen völkerrechtlichen Gesellschaften und Institute. Daher verdienen seine Ausführungen über die Eröfinung des Weltgericdtsbofes das besondere Interesse unserer Leier.
Am 15. Februar 1922 wird im Haag der neue Weltgerichtshof feierlich eröffnet. Für den Fortschritt w den Rechtsbeziehungen der Staaten ist das ein hoch- bedeutsames Ereignis, Die Tatsache, dah dieses ,-^unal vom Völkerbund errichtet ist, in dem wir nicht vertreten find, hat leider zur Konsequenz, dah •ueut|d)ianb auch an diesem Weltgerichtshos nicht be- * lst. Trotzdem verdient er unsere ernste Be- «a>tung. Denn vielleicht kann man ja schon von der ^gejagten Genueser Konferenz erwarten, dah sie den des gegenwärtigen Völkerbundes zu einer uni- erialen Organisation vorbereitet. Soll dort die oudarität der Kulturwelt nach dem Willen von Lloyd ^rae und allen Gutgesinnten ihren Ausdruck erhal- ÄnL* 0lm wird es nötig sein, diesem Ausdruck dauernde ap7j ,en geben, mit anderen Worten, eine wirkliche n„^""6anisation zu schaffen. Das aber kann wieder g., i>ie Aus- und Umgestaltung des gegenwär- JlWe ^?"krbundes erfolgen. Damit würde dann der ick-, ^"^shof des Völkerbundes auch für uns Deut- io c« mt ltclbat praktische Bedeutung gewinnen. Auch das noch nicht der Fall ist, wird das neue nun« r • *>’ das nach seiner vollständigen Entwaff- l^ne Hoffnung nur noch auf den Sieg des j^^^ankens setzen kann, jedes Ereignis freudig ÄuTf,,* n ',: a!5 geeignet ist, das Rechtsempfinden in der zu stärken; also auch die Eröffnung eines Äultll 1 sa” I s- ^enn dies wird hoffentlich für die Az!,.ÄL'ch>chte bedeutsamer werden als manche grohe von der wir in der Schule gelernt haben. Ziel der Aufrichtung des Weltgerichtshofes ein
des das feit Jahrzehnten von den Anhängern
Mt-' ^."nationalen Rechtsgedankens angestrebt war. lche i r J“ ncn 'st es vornemlich die Znterparlamentari- ewem M gewesen, .die seit 1894, also seit beinahe danken ^Wchenalter, ununterbrochen für diesen Ee- iltichj, Dampft hat. Schon im Jahre 1899 wurde im Laaa ein StandiLer SLiedsLok errichtet.
der heute noch besteht und an dem auch Deutschland beteiligt ist. Aber der Name dieses Tribunals ist irreführend. Es besteht in Wirklichkeit nur aus einer Liste, für die von den zugehörigen Staaten je vier Persönlichkeiten ernannt werden, aus denen die streitenden Parteien dann ihre Richter wählen. Die Anhänger des Rechtsfortfchrittes in allen Ländern verlangten einen wirklich Ständigen Gerichtshof als eine feste Behörde. Obgleich das Projekt des obligatorischen Weltschiedsvertrages auf der zweiten Haager Konferenz leider am veutfchen Widerstande scheiterte, einigte man stch dort doch über ein Statut zu einem wirklich Ständigen Weltgerichtshof. Freilich muhte in diesem Statut eine Frage offenbleiben, nämlich die der Besetzung der Richterstellen. Hier wollten die kleineren Staaten nicht hinter den größeren zurück- bleiben, welch letztere aber einen ständigen Sitz im Gerichtshof für sich beanspruchten. Wegen dieser Lücke im Statut, die nachträglich ausgefüllt werden sollte, blieb der neue „6«ur 6« In justiee arbitrale“ auf dem Papier stehen. Rach dem Weltkrieg wurde bei der Gründung des Völkerbundes in Paris sofort in Art. 14 der Bölkerbundverfassung die Errichtung eines Weltgerichtshofes in Aussicht genommen. Auf der zweiten Plenarversammlung im Herbst 1921 wurden die Richter gewählt. Der Gerichtshof besteht aus 15 Mitgliedern, d. h. 11 Richtern und 4 Ersatzmännern, von denen wenigstens der Präsident wirklich seinen Sitz im Haag als den Sitz des Gerichtshofes nimmt, aber auch die übrigen Richter versammeln stch mindestens einmal im Jahre am 15. Juni zu einer regel- mähigen Tagung.
Als man 1907 schon im Haag den Weltgerichtshos aufrichten wollte, obgleich der obligatorische Welt- schiedsvertrag gescheitert war, wurde nicht unzutreffend dieses Tribunal als ein „Rahmen ohne Bild" bezeichnet. Leider paht diese Bezeichnung in der Hauptsache auch noch auf den nunmehr existent gewordenen Weltgerichtshoi. denn nach Art. 14 der Bundesverfassung ist feine Zuständigkeit grundsätzlich davon abhängig, dah beide Parteien ihm eine internationale Streitfrage unterbreiten. Es genügt also nicht, daß die eine Partei als Kläger auftritt, und es fehlt jener Einlassungszwang für dest Gegner, der uns bei unseren innerstaatlichen Gerichtshöfen als etwas Selbstverständliches erscheint, abgesehen natürlich von solchen Fällen, in denen durch Spezialverträge zwischen den Parteien die obligatorische Zuständigkeit des Tribunals vereinbart ist. Indessen können die Mitglieder des Völkerbundes jederzeit erklären, dah sie in gewissen Arten
von Streitigkeiten rechtlicher Natur den Gerichtshof als obligatorisch anerkennen würden, und zwar können sie diese Erklärung unbeschränkt oder auch unter Vorbehalt einer entsprechenden Verpflichtung der Gegenpartei abgeben. Damit ist doch der Entwicklung zum wirklichen Obligatorium der Wels geöffnet. Achtzehn Staaten haben schon eine solche Verpflichtung unterschrieben und neun von ihnen sie ratifiziert. Bezeichnenderweise sind das alles Kleinstaaten, während die großen Staaten sich viel zu sehr als „Mächte" betrachten, um in dieser Entwicklung voranzugehen oder auch nur zu folgen. Immerhin ein Anfang ist durch diesen Weltgerichtshof gemacht worden, und dessen wollen wir uns freuen! ._
Beginn der deutsch-polnischen Verhandlungen in Genf.
v. Sens. 11. Febr. (Eig. Drabtbericht.) Der offizielle Beginn der deutsch-polnischen Verhandlungen ist auf Montag verschoben worden, da infolge des Eifenbabner- streikes die deutsche Abordnung erst beute hier eintrifft.
Äsguith über die übertriebenen Forderungen.
Sb. Berlin. 10. Febr. Wie der „D. Allg. Ztg." aus London gemeldet wird, hielt bei einem Festessen Asauith eine Rede, in der er erklärte, dag eine der unheilvollsten Folgen des Krieges und eine febr bedenkliche Semmun« für die wirtschaftlich« Wiederherstellung Europas die Schaffung so vieler neuer Staaten sei. Wenn in Paris und Versailles eine vernünftigere Politik gefübrt worden wäre, wenn die euroväifchen Staatsmänner keine L b e r t r i e - benenForderungen für die Wiederherstellungen und für die Reparationen gestellt batten, würde die Laee erbeblich ausstchtsreicher fein.
Die deutsche Reparationskohle.
W.T.-B. London. 10. Febr. Die gemeinsame Konferenz der Bergwerkrbesttzer und -arbeiter. die vorgestern in London stattfand, um die schleckte Lage der Koblenausfubrindustrie zu beraten, bat beschlossen, einen gemeinsamen Ausicku« zu ernennen, um die Wirkungen der deutschen Revaratcons- koble auf den Koblenbandel ru untersuchen.
Wiedergutmachungsleistungen für Belgien.
v. Paris, 11. Febr. (Eig. Drahtbericht.) „Journal des Däbats" meldet, der Kolonialminister habe mitgeteilt, Belgien sei bereit, für die im Ko n g o g e b i e t geplanten öffentlichen Arbeiten Lieferungen durch Material als Wiedergutmachungsleistungen anzunehmen. Die. belgische Regierung wird aber keinesfalls erlauben, dah deutscheJngenieure oder Techniker das Kongogebiet betreten.
Die deutschen Schiffe in Portugal. *
v Lissabon. 11. Febr. (Eig. Drabtbericht.) Bon »u- stäudiger Quelle wirh die,Nachricht dementiert., wonach
S . Drabtbericht.)
icht dementiert.
46 frühere deutsche Schiffe, die der oortugiessiche Staat beschlaanabmte. unter die Kontrolle Stinnes gelaugt feien Es wird erklärt, dab der Betrieb dieser Schiffe, der bisher verlustbringend war, reorganisiert werden soll. Ein Teil der Schiffe werde für den Berkebr mit den portl'giestfchen Kolonien. Brastlien und Nordamerika verwendet werden, der Rest werde an private Unternebmun- gen vermietet weide n. _
Der Dank des Reichsverkehrsministers an die Nothilfe.
W. T.-B. Berlin. 11. Febr. Das Schreiben des Reichsverkehrsministers an die yauvtstelle der Technischen Notbilfe lautet wie folgt: m
Dem Eingreifen der Technischen Notbrlie bei dem nunmebr beendeten Streik eines Teiles der Eifenbrbn- bcamten ist es wesentlich ru verdanken, dah der Bahnbetrieb nickt vollständig »um Erliegen gekommen ist. Das uneigennützige, tatenirobe Verhalten der Technischen Not- 'ilfe bat den Willen der dienstbereiten Beamten »um lusbarren kräftig unterstützt. Bei der Natur des Eisenbahnbetriebes war es unmöglich, die Notbelfer schon vor Beginn des Streiks durch etne praktische Betätigung im regelrechten Betrieb in ihren Obliegenheiten zu unterweisen. Trotzdem haben ste es verstanden, binnen kurzer Zeit die schwierigen Verhältnisse so weit zu meistern, dah im Verein mit den pflichtgetreuen Beamten ein um- 'angreicker Notbetrieb in allen Teilen des ietcbes ausgenommen werden konnte. So baden stch Hunderte von Männern aus den maschinentechnischen Berufen verantwortungsfreudig als Lokomotivführer zur Verfügung gestellt. Nur so wurde es möglich, der notleidenden Bevölkerung wenigstens den dringendsten Lebensbedarf zuzufübren und unser stark erschüttertes Wirtschrfts- leben vor dem völligen Zusammenbruch zu bewahren. Leider bat der Einsatz der Notbelfer Opfer gefordert. Die Männer, die den Gefahren des Eisend cbn- berms erlagen, haben den Gedanken mit dem Tode bestegelt. dah über allen Sonderinteressen das Gemei twoül stebt. dem wir alle zu dienen vervitichtet sind. Allen Beteiligten gebührt der aufrichtigste Dank und die wärmste Anerkennung nicht nur oer Eisenbabn- verwaltung. sondern des gesamten deutschen Volkes. Ich darf Sie bitten, diesen Dank allen ihren Nothelfern übermitteln zu wollen.
Beschlagnahmung der „Roten Fahne".
™ « Br ^br. (Eig. Drabtbericht.) Die gesamt«
Auslage der R o t e n F a b n e ist heute nachmittag kurz nach.Fertigstellung beschlagnahmt worden. In einem Artikel, uberschrieben „Solidarität mit. den Gematzreaelten: keine Preisgabe der stak tischen Arbeitet, wird indirekt zum U m st u r z a u f g e s o r d e r t. In einem anderen Artikel mit der Überschrift „Die unmögliche Regreruns" heidi es u. a.: Matzregelunq und EntlaffUna. das ist das Programm der gekeimten Regierung Wtrib. den Beamten gegenüber durLaefubrt. das wird sie morgen mit allen Arbeitern tun.
R
