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Dienstag» 7. Februar 1922.
Bekanntmachung.
Entscheidung des _ MMtärvolizeigerichts Nr. 1. »» Wiesbaden tn seiner Sitzung vom 25..Januar 1922 segen Müller. Wilbelm. wohnhaft in Wiesbaden. Wildelm- ßrabe 1V. vcn Beruf Friseur.
In Anbetracht dessen, dah es gebübrend iestgestrllt m.
t wobl durch Crlbstgeständnis des Angeklagten als auch durch rssagen des Zeusen, dah am 9. Januar 1922 der Ans.- klagte von einem Mitglied der Besatzungsarmee.. bekannt von ibm als solche, die Summe von IS M. fxtr ein Kovi- Laschen verlangte, wofür jedoch der angegebene Tarn 12 Mt. aufwies. selbst wenn die von ihm gemachte Erklärung amu- nehmen ist. LU willen, daß ein Kooswaschen 12 M. kostet, wenn die Kundin ihr Saar selbst m Ordnung brrng^ und 15 M.. wenn dies der Frisern erledigt, besteht neckt weniger ein Moi>gel an Preisauszeichnung für diele Zulage. Tu er demnach den Artikel 29 der Verordnung Nr. 2 übertreten hat. verurteilt das Gericht Müller. Wilhelm, zu fünfhundert (500) L(. Geldstrafe nebst den Kosten der öffentlichen Bekanntmachung der obengenannten Grunde und vorstehender Verurteilung in der Zeitung »Wiesbadener Tagblatt und zum öffer.tl'chsn Ausbang des gerichtlichen Urteils mw feiner Begründung während 50 Tags tm Schaufenster feines Ge- Mfts in Wiesbaden. Wilbelmstraße 10. und bestimmt, da» bei Nicklzablung der Geldstrafe innerhalb einer Frist, welche durch den Kommandierenden General der Div.'ston bestimmt wird, «in« Gefängnisstrafe von 2 Monaten tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Juli 1867. ä . £244
Für richtige Abschrift: Der Staatsanwalt.
. Bekanntmachung.
Entscheidung des Militäroolizeigerichts Nr. l au Wiesbaden in ferner Sitzung vom 25..Januar 1922 gegen Lenz. Wilbclmine. wohnhaft in Wiesbaden. Oranren- strahe 38. von Beruf Bäckermeister.
In Anbetracht bellen, dah es gebübrend festgeftellt ist. st.wobl durch die Protokollakken als auch durch Selbst- aeständnis der Angeklagten, dah am 10. Januar 1922 die Preise von Brot. Kucken und Schokolade, »um Verk-uf aus- »stellt in dem Geschäft der Angeklagten in der Earnlson- stadt Wiesbaden, nickt angebracht waren und sie demnach den Artikel 29» der Verordnung. Rr. 2 der Hoben Interalliierten Rbeinlandkommtssi.on übertreten bat. verurteilt das Gericht Len». Wilbelmine. zu dreihundert (300) M. Geldstrafe nebst den Kosten der öffentlichen Bekanntmachung der obengenannten Gründe und vorstehender Verurteilung in der Zeitung ..Wiesbadener Tagblatt und,um öffentlichen Ausbang des gerichtlichen Urteils und feiner Begründung während 30 Tage rm Schaufenster ihres Geschäfts m Wiesbaden. Oranienstrcrhe 38. und bestimmt, dall bei Nickt- zablung de: Geldstrafe innerhalb einer Frist, welche durck den Kommandierenden Genenil der Division bestimmt wird, eine Gefängnisstrafe von 30 Tagen tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Jul- 1867. _ _ x £ 244
Für richtige Abschrift: Der Staatsanwalt.
Bekanntmachung.
Entscheidung des Militärvolireigerickts Nr. 1 ru Wiesbaden in seiner Sitzung.rrm.25. Januar 1922 gegen Seel. August, wobnbaft m Wiesbaden. Sckwalbacker Strabe 27. von Beruf Mechaniker. * 244
In Anbetracht dessen, daß es gebübrend festgestellt ist. sowohl durch die Protokollakten als auch durch selbst-
Der Eisenbahnerstreik.
Die Streiklage im Reich.
Bi. Berlin. 6. Febr. (Eig. Dmbtbericht.) Über die Streiklage im Reick wird amtlich mrtgeteilt. Nack wie vor stnd das bei e tz t e Gebiet Bauern und Württemberg ureikfrei Der Streik der Lokomotivführer rn Baden wird von der' übrigen Beamtenschaft n i ch t «billigt, über d» Wiederaufnahme des Dienstes am heutigen Tage Uesen Meldungen noch nickt vor. Dagegen wurde gestern und in der vergangenen Nackt von mehreren Stellen ein Äbflaue des Streikes gemeldet. Einzelne Ortsgruppen des Deutschen Eisenbabnerverbandes scheinen den Streik aufgeben ru wollen, da keine Streikgelder bezahlt werven. Aus anderen Bezirken, besonders aus D r e s d en wub von einer Zunahme des Streiks berichtet. Der Deutsche Ve- omtenbund emvfieblt in einem Rundschreiben an die ^ach- und Landesverbände, sowie Provinz- und Landeskartelle den
A b b r u ck des Streikes Der Not bet r i e b tjt |jgiDtiuicn soweit äusgebaut worden, daß auch über die iDrr^3ionsoe- riike hinaus gefabren wird. Der Betrieb wird durLdleun- günstige Witterung erschwert. .Aus den einzelnen Direktionsbezirken liegen folgende Nachrichten vor.
Direktionsbezirk Berlin: Durch den Streik der Ber- bner Elektrizitätswerke Zst dre Lase insofern erschwert worden. als einem Teil der Aroertswilligen das Herankommen an die Arbeitsstellen erschwert wird.
.. Direktionsbezirk Breslau: Das Zug- und Lokomo-
twverional in Goldberg bat die Arbeit wieder aufgenommen. Die Koblenzufub: aus Oberfchlesten ist in vollem Umfang-, «ufrecht erhalten worden. . _ ,
Kaiiel: Es ist nur eine geringe Zunahme des Streik- verionals zu verzeichnen. Ein fester Notfabrvlan ist einge- tubrt worden
Elberfeld: Der Streik ist im Abflauen.
Erfurt: Der Streik bat stch in geringem Umfange ausgedehnt, da auch der Deutsche Eisenbabnerverband an dem Streik teilnimmt. , _ , A
, Essen : Hier. bat stck die Lage gebe! Ter t. Auch «nnte der Betrieb aus den grollen Rangierbabnbofen aufge- ilommen werden. Eine Reibe von Zecken mit geringer Lade- uwglickkeit ist zur Einschränkung der Forderung aerwunaen. so dall bei Fortdauer des Streikes mit Einlegung von Feierschichten im Bergbau gerechnet »«den muh. ~ , Y v
ci .Hannover: Im allgemeinen scheint., die Zabl der ureikendru Beamten in der Abnahme begriffen.
Königsberg: Der Betrieb ist durck aubergewobn- t«be ELneeiälle eröbwert.
Morgen-Ausgabe.
UNK ifj|
und Motorräder), rum Verkauf ausgelegt in dem Gei man des Angeklagten in der Garnstonstadt Wiesbaden, n^ckt an gebracht waren und er demnach den Artikel. 29s. der Verord nung Nr. 2 der Hoben Interalliierten Rbernlandksmmisslon
übertreten bat. verurteilt das Gericht Seel. August, iu drei- bundert (360) M. Geldstrafe nebst den Kosten der öffentlichen Bekanntmachung der obengenannten Grunde und vorstehender Verurteilung in der Zeitung -Wlesbadener Tagblatt und zum öffentlichen Aushang des gerichtlichen Urteils und seiner BegründuM während 30 Tage nn Schaufenster seines Geschäfts in, Wiesbaden. Cckwalbacher Straße -7. und bestimmt, daß bei Nichtzahlung der.Geldstrafe innerhalb einer Frist, welche durch den KoMEndierrnden Eeneral der Division bestimmt wird, eine Gefängnisstrafe von 50 Tagen tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Jul, 1867. Für richtige Abschrift: Der Staatsanwalt.
Nr. 63. ch 70. Jahrgang.
Bekanntmachung.
Entscheidung des _ Militärvolizeigerichts Nr. 1 Wiesbaden in feiner Sitzung vom 25. Januar 1922
zu
4U gegen
Eb'r ist. Lina.' wohnhaft in Erbenbeim. Frankfurter Stratze 44. von Beruf GefÄSftsinhabsrin. ..
In Anbetracht deffen. dah es gebührend festgestellt ist. sowobl durch die Protokollakten als auch durch Selmt- geständnis der Angeklagten, dah am 7. Januar 1632 dle Preise der meisten Artirel. zum Verkauf ausgelegt ln ibrem Geschäft in Erbenbeim. nicht angebracht waren und ste demnach den Artikel L9s der Verordnung Rr. 2 der Hoben Interalliierten Nbeinlandkommifslon übertreten bi^. verurteilt das Gericht Ebrist. Lina., zu dreihundert (300) M. Geldstrafe nebst den Kostest der öffentlichen Bekanntmachung der oben- lenannten Gründe und vorstehender Verurteilurm in der icitung ..Wiesbadener Tagblatt" uiü». zum öffentlichen Aus- vang des gerichtlichen Urteils und femer.Begründung wclb- rend 30 Tage im Schaufenster ihres Geschäfts Erbenbeim. Frankfurter Stratze 44. und bestimm-., dall §rE^»ablung der Geldstrafe innerhalb einer Frist, welche durck den Kommandierenden General der Dlviston bestimmt wird, ein« Gefängnisstrafe von 30 Tagen tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Juli 1867. £“ 44
Für richtige Abschrift:_ Der Staatsanwalt.
Bekanntmachung.
Entscheidung . des ^Militärvolizeigerichts Nr. 1 Wiesbaden in seiner Sitzung vom 25. Januar 1922 L......
S o r e u r. Franziska, wohnhaft m Dotzheim. Schlerstelner Stratze 4. von Beruf Gefchättsinbabenn. * 244
In Anbetracht besten, dall es gebübrend festaestellt ist. sowohl durch die Vrotokollakten als ^ auch durch Selbstgeständnis der Angeklagten, dall am 10. Januar 19?-. die Preise von Gemüse, »um Verkauf ausselegt m dem Geschäft der Angeklagten in der Garnisonstadt Dotzheim, nickt angebracht waren und ste demnach den Artikel 29» der Beiordnung Rr. 2 der Hohen Interalliierten Rbeinlandkommistwn übertreten bat verurteilt das Gericht Svreur. Franziska, zu zweihundert (200) M. Geldstrafe nebst den Kosten der öffentlichen Bekanntmachung der obengenannten Grunde und vorstehender Verurteilung in der Se.,wna. Wiesbadener.Tagblatt" und bestimmt, dall bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frist, welche durch den. Kommandierenden General der Division bestimmt w,ick. eine Gefängnisstrafe von 20 Tagen tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Juli 4867. Für richtige Abschrift:_Der Staatsanwalt.
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den rum Dienst. In Stettin droht der T r an so ortarbeit erverband und öer Metall a r bell er - verband mit dem Streik. Im ganzen stnd 23 Güterzuge und 58 Perfonenzüg« gefahren worden. An e«»eln«l Stellen wurden Aibeitcr durch Streikend« belästigt, teilwerf« sogar geschlagen. Die Sckiwo wurde zum Schutz aumefordert., ^
Eeneraldirektionsbezirk .. D r e s d e Dre Stre.klag« bat stch etwas verschärft. .Dre. Öffentlichkeit nimmt Stellung für die Streikenden, weil diese verbre.teten. von der Verwaltung an den Notstandsarberten gebindert worden fein. Die. Arbeiter beteiligen stck nur m geringer Zabl
D™ d^e n'b u r g: Der Deutsche. Eisenbabnerverband beteiligt sich nicht an dem Streik: eine, ganze Reibe der Beamten hat ihren Austritt ans dtt. Rnch sge werkichaft erklärt.
t-B Kastel. 6. Febr. Em Aufruf der Enenbabn- dircktion bittet um die Mitarbeitder Frauen dre fidj während des Krieges im Zugöeglect- und Telegraphen-
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Funktionär- und Mitgliederversammlung der Eewerkscha.it deutscher Eisenbahner nahm eine Entschliehung an rn der ste stch auf den Standounkt der vier Svltzenorganisatro- nen stellt. Eine ähnliche Entschlietzung fable eine Delegier- tenversammlung der Arbeiter der Vulkanwern.
Sprengkörper unter einer Lokomotive.
Br. Frankfurt. 6. Febr. (Eig, Dra! der Volizeibericht meldet, wurde in der eine Lokomotive von der technischen Notbilfe. unter dem Schutze der Slcherbeitsvolizei eingeheizt. Die Eisenbahn a r b e i t e r der Werkstatt, welche nicht in den Streik cingetreten stnd. aber mit den Streikenden wmvatbisteren, suchten dasAnbeizenzuverhindern und leisteten der Notbilfe keinerlei Unterstützung. Trotzdem gelang es. die Lokomotive anzubeizen. Als ste unter eigenem Damvi den Eckuvven verlieh, ervlodierten einige Sprengkörper, die von unbekannter Hand auf dem Geleise vor dem Schuppen angebracht worden waren. Durch die Explosion wurde ein Beamter der Schutzpolizei am Bein verlebt.
Einstellung des Erfurter Stratzenbahnbetriebs.
W. T.-B. Erfurt, 5. Febr. Die Straßenbahn mußte wegen Kohlenmangel infolge des Eifenbcchner- streiks heute den Betrieb einstellen.
zu
an
ahtbericht.) Wie Betriebswerkstatt
Der Streik der städtischen Arbeiter in Berlin.
Br. Berlin. 6. Febr. (Eig- Drahtbericht.) Der städtische Streik bat bereits die allersch «ersten S 4 a. digungen für die Kranken gezeitigt, da zahlreiche Overa- tionen. die wegen der Schwierigkeit an dre Minute gebunden stnd. wegen des Lickt- und Wassermangels nicht ausgefubrt werden können. ^ „_
Br. Berlin. 6. Febr. (Erg Drahtbericht.). Der Fern- ivreckverkebr von Berlin wird im allgemeinen noch aui- rechterbalten. Bei den Berliner Fernsprechämtern 4. 5 und 6 muhte der Privatverkebr eins esch rankt werden, weil die Aufladung der Batterien infolge des Wassermangel» Schwierigkeiten verursacht. Die technische Notbilfe wurde eingesetzt. Der Fernverkehr ist überlastet, io dah mit Verzögerungen in der Abwickelung zu,rechnen ist.
W. T.-B. Berlin.. 6. Febr. (Eig. Drabtbericht.) Eine Anzahl Zeitungsdruaereien. die über keine eigene Kraitstationen verfügen und vom städtischen Strom abhangen, haben ihre Blätter nickt berausgeben. können, aber auch das Erscheinen der Berliner groheren Presse ist durch Gasmangel. Papiermangel und Televbonstorungen unmittelbar gefährdet.
Beschlagnahme von Brennmaterial.
W. T.-B. Berlin. 5. Febr. Die preußische Koblen- wirtsckaftsstelle in den Marken beichlagnahmte im Einvernehmen mit dem Reichskoblenkommlssar nn Gebiet der Einbeitsgemeinde Berlin sämtliche Bestände an hochwertigen Brennstoffen. wie Steinkohlen. Steinkohlen- und Braunkoblenbriketts. Die Beschlagnahme erfolgt zur Sicherstellung des notwendigsten Bedarfs der lebenswichtigen Betriebe, wie Krankenbamer. Gas-. Elektrizitäts- und Wasserwerke und Bäckereien, da infolge des Eiienbabnerstreiks und ^ der zugefrorenen Waster- strahen jegliche Zufuhr aufgebört bat. Eine Entnahme beschlagnahmter Brennstoffe darf bis auf weiteres nur mit besonderer Genehmigung der vreutzischen Koblenwirtschaftsstelle bezw. des Koblenamtes Berlin erfolgen.
Ein Aufruf der technischen Bereinigungen.
W. T.-B. Berlin. 6. Febr. Die Unterzeichneten technischen Vereinigungen erlassen folgenden Aufruf:
Deutschland leidet unter dem Drucke des Ersenbabner- ftreikes. Nun schneidet man dazu noch der Reichsbauvt- stadt durch den K o m m u n a l st r e i k den Lebensnerv ab. Lickt. Eas uno Walser fehlen. Die Technik, sonst die Wobl- fabrt eines Volkes, wird in der Hand von Unzufriedenen zur Gsihel der unbeteiligten Bevölkerung. Ingenieure! Techniker! schützt die lebenswichtigen Betriebe. die wiederum entgegen allen gewerkschaftlichen Grundsätzen und trotz früherer Versprechungen ohne Ausführung genügender Notstandsarbeiten stillgelegt stnd! Bannt die Eefabr des Elends und der Verkümmerung für die Kranken und Schwachen! Stellt mit Eurem Fachwissen die Notversorgung sicher. Ihr könnt helfen, wenn Jbr wollt! Ihr könnt das Räderwerk des täglichen Lebens wieder in Gang bringen für die Allgemeinheit, der bitterste Not drobt'
Berliner Bezirksverein Deutscher Ingenieure. Elektrotechniker-Verein. Berlrn-Märkischer Verein von Eas-. Elektrizität?- und Wasserfachmännern. Verband technisch-wissenschaftlicher Vereine. Reichsbund deutscher Techniker und deutscher Zivilingenicure. Deutsche Gesellschaft für Bauingenieurwesen. Verein deutscher Gieherei-Fackleute.
Drohende Verkehrseinstellung bei der Berliner Hoch- und Untergrundbahn.
Br. Berlin. 6. Febr. (Eig. Drahtbericht.) Wie der Betriebsrat der Berliner Hock- und Untersrund- babn mitteilt, haben die Funktionäre heute vormittag beschlossen, den Betrieb beute mittag einzu st eilen. Die Direktion ist bemübt. den Betriebsrat zur Zurückriebung des Beschlusses der Funktionäre zu veranlassen, und den Verkehr evtl. unter polizeilichen Sickerungsmab- nabmen aufrecktzuerbalten.
Die Finanzlage Berlins.
W. T.-B. Berlin. 5. Febr. Der Magistrat bat stch in der auherordentlichen Sitzung vom Samstag mit der Finanzlage der Stadt beschäftigt. Das dauernde Anwachsen der Ausgaben ihne entsprechende Mehreinnabmeu macht die Fortführung der städtischen Wirtschaft in der bisherigen Weile unmöglich. Das Versagen der Tariferhöhung stir die städtischen Werke in der letzten Stadtverordnetenversammlung verschlimmerte die Lage weiter. Der Kämmerer gab eine Darstellung der bis- berisen Entwickelung und der Aussichten für die nächste Zukunft. Der Magistrat erkannte an. dah bei dem Versagen des Reiches und dem Zurückbleiben der Einnahmen die Fortführung der städtischen Wirtschaft nur durch einschneidende Maßnahmen stchergestellt werden kann. Er wird in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch über die Einzelvor- ickläge für Einschränkungen sowobl im außerordentlichen wie im ordentlichen Haushalt beschließen.
Der neue Papst.
W. T.-B. Rom, 6. Febr. (Drahtbericht.) Kardinal
Ratti ist als Papst Pius XI. gewählt worden.
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Kardinal Ratti. Erzbischof von Mailand, ist Lombarde und war Kanonikus an der Ambrostuskirche in Mailand, als er 1907 zum Sausprälaten des Papstes ernannt wurde. Als Kanonikus war er seit 1912 Präfekt der berühmten Ambrostus-Bibliotbek und gleichzeitig auch Vizevräfekt der Vatikanischen Bibliothek, bis er später die Leitung der Vatikanischen Bibliothek als Präfekt übernahm. Nach dem Weltkrieg fand er kurze Zeit Verwendung im diplomatischen Dienst der Kurie, und zwar als Nuntius in Warschau. In Deutschland fiel er damals durck seine Parteinahme für die Polen aus. Als dann bald der Stubl des Erzbischofs von Mailand frei wurden erbielt ibn Ratti und bald danach auch die Kardinalswürde.
