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Mittwoch, 25. Januar 1922.

Abend-Ausgabe.

Nr. 42. 70. Jahrgang.

Bekanntmachung.

von Beruf Stellvertreter der Firma Engel.

. In Anbetracht dessen, das es gebührend festgestellt ist. durch Selbstgestandnis des Angeklagten, dah am 15. Dezember 1921 einem franzoiischen Offizier in Uniform der Abzug der auferlegtcn Schaumweinsteuer bei dem Angeklagten ge­kauften 2 Flaschen Cbamvaaner verweigert wurde, jedoch neck dem Wortlaut der Bekanntmachung der Hohen Inter- all,lerten Rbeinlandkommiffion Nr. 1989 vom 20. März 1921 bat dieser Abzug zu erfolgen, der Angeklagte aber durch Unkenntnis des Tertes im guten Glauben handelte. Un­kenntnis. au.fgffaht übrigens von der Mebrzabl der Kauk- leute in Wiesbaden, und es fei, wichtig, ein Ende zu Le­vel ten: da er aber demnach den Artikel 5 der Verordnung Nr. 1 der Hoben Interalliierten Rbeinlandkommiffion über­treten bat. verurteilt das Gericht Engel. August, zu hundert (100^ Mark Geldstrafe nebst den Kosten der öffentlichen Be­kanntmachung der obengenannten Gründe und vorstehender

Verurteilung in den Zeitungen ..Wiesbadener Tagblatt". ^Wietbadener Neueste Nachrichten und bestimmt, dah bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frist, welche durch Len Kommandierenden General der Division bestimmt wird, eine Gefängnisstrafe von lg Tagen tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Juli 1867. F 244

Für richtige Anschrift: Der Staatsanwalt.

Bekanntmachung.

Entscheidung des Militärvolizeigerichts Nr. 1 zu Wiesbaden in seiner Sitzung vom 18. Januar 1922 gegen B o s i o n g. Fritz, wohnhaft in Wiesbaden. Kirchgaffe 58. von Berus Bäckermeister.

In Anbetracht dessen, dah es gebührend fesigestellt ist. dah am 4. Januar 1922 der Verkaufspreis verschiedener Waren, wie: Brot. Brötchen. Eiergebäck. Schokolade. Tee. in dem Geschäft des Angeklagten in der Earnifonstadt Wies­baden nicht angebracht war und er demnach den Artikel 29>a der Beiordnung Nr. 2 der Hohen Interalliierten Nheinlandkommissien übertreten bat. verurteilt das Gericht Baffans. Fritz, zu 400 M. Geldstrafe nebst den Kosten der öffentlichen Bekanntmachung der obengenannten Gründe und vorstehender Verurteilung in der Zeitung ..Wiesbadener Tagblatt" und zum öffentlichen Aushang des gerichtlichen Urteils und seiner Begründung während 30 Tage im Schau­fenster seines Geschäfts in Wiesbaden. Kirchgasse 58. und bestimmt dah bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb clner,t,rist. welche durch den Kommandierenden General der Division bestimmt wird, eine Gefängnisstrafe von 2 Monaten tritt auf Grund des Gffetzes vom 22. J'ili 1867. F244

Für richtige Abschrift: Der Staatsanwalt.

Bekanntmachung. 4

Entscheidung des Militärvolizeigerichts Nr. 1 zu Wiesbaden in feiner Sitzung vom 18. Januar 1922 gegen K n e i v v. Albert, wohnhaft in Wiesbaden. Häfnergane 2. von Beruf Geschäftsinhaber.

In Anbetracht dessen, dah es gebührend festgestellt, ist. dah am 5. Januar 1922 die Verkaufsvreffe iebr.vieler Gegenständ«, wie: Tafelmesser. Löffeln,. Gabeln. Schlitt­schuhe. in dem Geschäft des Angeklagten in der Earniionstadi Wiesbaden nickt angebracht waren und er demnach, den Artikel ?9i der Verordnung Nr. 2 der Hohen Interalliierten Rheinlandkommission übertreten bat. verurteilt das Gericht Kneivv. Albert, zu vierhundert (4001 M. Geldstrafe nebst den Kosten der öffentlichen Bekanntmachung der. obengenannten Gründe und vorstehender Verurteilung m der Zeitung ..Wiesbadener Tagblatt" und zum öffentlichen Ausbang des gerichtlichen Urteils und seiner Begründung während 30 Tage im Schaufenster seines Geschäfts in Wiesbaden. H8inergasse2. und bestimmt, dah bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frist, welche durch den Kommandierenden General der Diviston bestimmt wird, eine Gefängnisstrafe von 2 Monaten tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Juli 1867. 1 1 244

Für richtige Abschrift: Der Staatsanwalt.

Bekanntmachung.

Entscheidung des Militärvolizeigerichts Nr. 1 in Wiesbaden in feiner Sitzung vom 18. Januar 4922 gegen Frank. Marie, wohnhaft in Wiesbaden. Oranienstrahe 27. von Beruf Geschäftsinbaberin.

In Anbetracht besten, dah es gebührend festgestellt ist. dah am 4 . Januar 1922 die Waren, wie: Brot. Erergeback. Schokolade. Bonbons in dem Geschäft der Angeklagten in der Eainison.stadt Wiesbaden nicht mit Preisen versehen waren und sie demnach den Artikel 29i der

Verordnung Nr. 2 der Hohen Interalliierten Rbein- lendkommission übertreten bat. verurteilt dos Ge­

richt Frank. Marie, zu 400 M Geldstrafe nebst den Klsten der öffentlichen Bekanntmachung der obengenannten Elünde und vorstehender Verurteilung in der Zeitung ..Wiesbadener Tagblatt" und zum öffentlichen Ausbang des gerichtlichen Urteils und feiner Begründung während 30 Tage im Schaufenster ihres Geschäfts in Wiesbaden. Oranien- stiahe 27. und bestimmt, dah bei Nichtzahlung der Geld­strafe innerhalb einer Frist, welche durch den Komman­dierenden General der Division bestimmt wird, eine Ge­fängnisstrafe von 2 Monaten tritt auf Grund des Gesetzes vonc 22. Juli 1867. F 244

Für richtige Abschrift:Der Staatsanwalt.

Bekanntmachung.

Entscheidung des Militärvolizeigerichts Nr. 1 zu Wiesbaden in seiner Sitzung vom 18. Januar 1922 gegen Doller. Elisabeth, wohnhaft in Wiesbaden. Markt- ftraße 12. von Beruf Geflügelbändlerin.

In Anbetracht besten, dab es gebührend festgestellt ist. dah am 5. Januar 1922 der Verkaufsvrers. von Hafen. Eanien. zum Verkauf ausgestellt in dem Geschäft der Ange­klagten in der Carnisonstadt Wiesbaden nickt angebracht war und sie demnach den Artikel 29i der Verordnung Nr. 2 der Hoben Interalliierten Rheinlandkommrsslon übertreten bat. verurteilt das Gericht Holler. Elisabeth, zu zwerbundert- fünfzig (250) M. Geldstrafe nebst den Kosten bei öffent­lichen Bekanntmachung der obengenannten Grunde und vn, siebender Verurteilung in der Zeitung ..Wiesbadener Tagblatt" und zum öffentlichen Ausbang des gerichtlichen Urteils und seiner Begründung während 30 Tage,im Schau­fenster ihres Geschäfts in Wiesbaden. Marktstrahe 12. und bestimmt, dah bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frist, welche durch den Kommandierenden General der Division bestimmt wird, eine Gefängnisstrafe von 40 Tagen tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Juli 1867. - F244

Für richtige Abschrift: Der Staatsanwalt.

Bekanntmachung.

Entscheidung des Militärvolizeigerichts Nr. Im Wiesbaden in seiner Sitzung vom 18 . Januar 1922 gegen Sartb. Karl, wobnbaft in Wiesbaden. Serdefftrase 11. von Bei ui Kaufmann.

In Anbetracht dessen, dah es gebührend festgestellt ist. ddh am 30. Dezember 1921 der Verkaufsvrers verschriener Waren, wie: Zuckcr. Kaffee. Schokolade. Bonbons. Waichs i?ulver nicht cwnebrctcfrt o<xt in bcnt Coeicuöft bes ^tngi^- klagten in der Earniienstadt Wiesbaden, unh er demnach den Artikel 29a der Verordnung Nr. 2 der Hoben Inter­alliierten Rbeinlandkommiffion übertreten bat. verurteilt das Gericht Harth. Karl, zu 300 M. Geldstrafe nebst den Kosten der öffentlichen Bekanntmachung der obengenannten Gründe und vorstehender Verurteilung in Zeitung ..Wiesbadener Tagblatt" und zum öffentlichen Ausbana des gerichtlichen Urteils und seiner B^rundung wabrerck 30 Tage im Schaufenster 'eines Geschäfts in Wresbaden Serderstrabe 11. und bestimmt, dah bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frist welche durcb den K«mman- dikieiiden General der Diviston bestnnmt wird. eme Gefang- nisstrafe non 50 Tagen.tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Jul> 1867. F<J4i

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Steuerkrise.

Der Reichstagspräsident Lobe hat in seiner letz­ten. viel beachteten Rede auf den Gegensatz hinge­wiesen zwischen dem internationalen Vertrauen, das sich Dr. Wirth zweifellos bis zu einem gewissen Grade erworben hat, und dem Mangel an nationalem Vertrauen, auf das er in jeder schwierigen Lage bei den deutschen Parteien stößt. Es läßt sich nicht leug­nen, daß die Autorität des Kabinetts Wirth überaus gering ist und daß es deshalb nicht gelingt, die Par­teien zu einer wirklich festen Koalition zu sammeln. Nur eine solche würde der Fraktionspolitik und dem Parteiinteresie Opfer zu bringen bereit sein. So aber taumeln wir von einer innerpolitischen Krise in die andere, und jeder außenpolitische Mißerfolg, jeder neue Schritt der Entente wird von einem heftigen inner­politischen Streit begleitet, der die Existenz des Ministeriums zu untergraben droht. Dr. Wirth hat die schon lange vorhandene schleichende Krisis durch seinen Hinweis auf dieoffene Feldschlacht", in der er fallen wolle, itf eine akute Krise verwandeln wollen. Er wollte das Geschwür aufstechen und endlich zu einer klaren Entscheidung gelangen. Aber diese wird weiter von Tag zu Tag verschleppt, obwohl es doch die höchste Zeit ist, endlich positive Politik zu machen und das Stsuerkompromiß zustande zu bringen. Die offene Feldschlacht im Reichstag wird von Tag zu Tag ver­schoben. Die beiden Parteien, zwischen denen Dr. Wirth zunächst die Einigung zustandebringen wollte. Zentrum und Mebrheitssozialdemokratie. haben zwar erkannt, daß das Kompromiß eine bittere Notwendig­keit ist. Aber keine von beiden will Opfer der Über­zeugung dafür bringen, und die Autorität des Herrn Dr. Wirth ist nicht groß genug, solch- Opfer zu er­zwingen. Selbst die Drobung mit politischem Selbst­mord vor versammelten Parlament hat keine Wirkung ausgeübt.

Die Mebrheitssozialdemokraten insbesondere verlan­gen nach wie vor mit größter Hartnäckigkeit als Ersatz für den Verzicht auf die Erfastung der Sachwerte ein weitbin sichtbares Ovfer des Besitzes". Genügen ihnen als solches das Reichsnotopfer und die Reichs­vermögenssteuer. die man bereits nebeneinander zu erbeben sich entschlossen bat, noch immer nicht? Oder stellen sich die ..Genossen" nur so, um womöglich noch ein drittes großes Zugeständnis als Preis für ihre Zustimmung zum Steuerkompromiß davonzutragen? Jedenfalls fordern sie noch immer mit Nachdruck neben den beiden Vermögensabgaben eine Zwangsgoldanleihe,

ohne freilich genau sagen zu können, wie sie sich eine damit zu verbindende Heranholung der Gold- oder Sachwerte in der praktischen Durchführung eigentlich vorstellen. Gewiß ist die Zwangsailleihe gegenüber allen sonstigen Eingriffen in die Substanz des Pro­duktionskapitals, das kleinere Übel, weil die Anleihe ja verzinslich und beleihbar ist, das Geld also dem Pro­duktionsprozeß nicht ganz entzogen zu werden braucht. Aber daß Zwangsanleihe, Notopfer und Vermögens­steuer nicht gleichzeitig nebeneinander durchführbar sind, daß dem schon technische Schwierigkeiten ent­gegenstehen, ganz abgesehen von der Gefahr der schnellen Erschöpfung des Kapitalbesitzes, mit dem un­sere Unternehmungen arbeiten müssen, sollte eigentlich auch in den Kopf eines sozialdemokratischen Politikers hineingehen. Aber die Sozialdemokratie will auch als Glied der Regierungskoalition fortfahren, Parteipolitik zu treiben. Sie will aus dem Kampfe um die Steuern eine ihren Anhängern weithin sichtbare Trophäe mit­bringen. In dieser Hinsicht unterscheidet sich ihre Politik in keiner Weise von der der Deutschnationalen, deren einziges innerpolitisches Ziel der Skalp des Herrn Dr. Wirth ist. Diese Trovhäenpolitik mag je­doch einer Opposition, die keine Verantwortung trägt, erlaubt sein, für eine Regierungspartei ist sie ein Unding.

Der ganze bisherige Verlauf der Steuerkrise hat nur den einen Beweis erbracht, daß die Mehrheits­sozialdemokratie für die erstrebte Rolle einer maß­gebenden Regierungspartei noch immer nicht reif ist, und daß unser Parlament im ganzen noch nicht gelernt bat. nationale Belänge über das Parteiinteresse zu stellen. Tritt bierin nickt bald eine gründliche Ände­rung ein. so wird der Reichstag sich in den nächsten Tagen vor eine überaus schwierige Lage gestellt sehen. Der Kanzler hat die Brücken diesmal binter sich abge­brochen. Es wird sich nun zeigen' müssen, ob feine Person dem Zentrum und der Mehrbeitssozialdemo- kratie so wertvoll ist, daü sie für die Herstellung der Verstöndiaungsbasis politische Opfer zu bringen ge­neigt sind'

Der Kampf um da. Steu?rkompromitz.

Br. Berlin. 25. Jan. (Eig Drahtbericht.) Die inter­fraktionellen Besvrechungen. der Rerchstagsvarteien dauerten von 534 Uhr bis 8 Ubr abends. An ibnen nahmen teil die Sozialdemokraten, die Deuticke Bolksvartei. das Zentrum und die Demokraten und die Bäuerische Bolksvartei. Die Sozialdemokraten verlangten bei diesen Verhandlungen ein werteres erhebliches Ovfer des Besitzes. Es wurde darauf der Gedanke einer Zw a ngsanleibe be- wrochen. deren Verzinsung und Amortisation durch besondere Erwerbstände aufgebracht werden sollen, wie der Industrie

und der Landwirtschaft. Von den bürgerlichen Parteien wurde dieser Weg als nickt gangbar bezeichnet. Gegen die Zwangsanleibe wurden auch aubenvolffifchc Grunde vor­gebracht. Bedauert wurde, daß einzelne Parteien, immer so tun. als ob der Besitz in Deutschland überhaupt nichts zahle und als ob der Arme ganz allein die Steuern auibrrngen muß. Damit werde der Entente, eine gern benutzte Hand­habe gegeben, zu debauvten. dah in Deutschland nicht genug Steuern aufgebracht werden. Es. wurde vorgeschlagen, die Zwangsanleibe einer sväteren Zeit zu uberlassen, wenn ne durchaus notwendig sei. Die Sozialdemokraten, verlangten aber ein besonderes Ermächtigungsgesetz dazu. Die Verhand­lungen wurden darauf abgebrochen.

Am Mittwochvormittag 3410. Ubr treten wieder die ge­nannten vier bürgerlichen Parteien zusammen, aoer obne die Sozialdemokraten. Die bürgerlichen Parteien sind bemüht, einen Weg zu finden, um zu einer Einigung mit der Sozialdemokratie zu kommen. Man wird versuchen, zu den bisberigen nock ein weiteres Opfer des Be­sitzes zu bringen, um eine Einigung zu ermöglichen. Im Reichstage wurde gestern zu Beginn der Sitzung mrtgeteilt. dah der Vorsitzende der Deutschen Volksvarte, Dr. Strese- m a n n wegen Krankheit auf 6 Tage beurlaubt worden sei. Er wird also an der groben volitischen Aussvrache und den Verhandlungen über das Steuerkomvromih nicht teilnebmen können.

Br. Berlin. 25. Jan. (Eis. Drabtberickt.) Offiziell wird mitgeteilt, dah die S o, i a l d e m o k r a t e n die Erklärung c-bgaben. dah üe ein i i ch t b a r e s O v f e r des Besitzes ffrdern mühten, sei es auf dem Wege der Zwangsanleibe oder auf irgend einem andern Wege, der zum Ziele fuhren könnte. Es erscheint nicht ausgeschlossen, dab noch ein Ausweg aus der schwierigen Lage gefunden wird. Die Sozialdemokraten erklärten, dah es jetzt bei den Bürgerlichen liege, ob sie den Weg zur Lösung beschreiten wollen oder das Reich in eine Regierungskrise bringen wollen.

Br. Berlin. 25. Jan. (Eig. Drabtberickt.) Die ..Ger­mania" erklärt: Am Sckluh der gestrigen Verbandlungen

war bedauerlicherweise festzustellen, dah die Gegensätze zwischen den verschiedenen Parteien sich verschafft haben, so dab die augenblickliche Lage als kompliziert anzu-

Der ..Vorwärts" schreibt: Bei der Deutschen Bolksvartei scheint irgendeine Neigung, den Forde­rungen der Sozialdemokraten entgegenzukommen, nicht zu be­steben. Dann würde, vorausgesetzt, dab eine solche grundsätz­liche Einigung mit Zentrum und Demokraten zustande käme, eine Mehrheit nur mrt Hilfe der Unabhängigen möglich, deren Vorstand für beute vormittag 11 Uhr zum Reichskanz­ler gebeten worden ist. Die bürgerlichen Parteien wissen genau, woran die Sozialdemokratie unter allen Umständen festrubalten entschlossen ist.

Die ..Zeit" schreibt: Man kann anbehmen. dah die sozialdemokratischen Forderungen einer Zwangsanleibe von der Fraktion der Deutschen Bolksvartei mit Entschiedenheit abgelebnt wird.

Kampfgemeinschaft der U. S. P. D. und der Kommunisten.

Br Berlin. 25. Jan. (Eig. Drahtbericht.) Die ..Rote Fabne fordert die vroletarischen Massen zum Kampf für dir Erfais.ung der Sachwerte und für eine Ar- be iterreg i etung auf. Der erste Schritt hierzu sei die cnse Kamvfgemeinschaft der Unabhängigen und der kommu­nistischen Arbeiter