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Donnerstag. 8. Dezember 1921.

Abend-Ausgabe.

Nr. 560. ♦ 69. Jahrgang»

Militärvolizeigericht Wiesbaden.

Militärpolizeigericht Wiesbaden.

Verurteilung.

Im Jahre 1921. am 30. November, nachmittags 2 Uhr. ist das Militärvolizeigericht Wiesbaden, einberufen auf Befehl des Herrn Kommandierenden Generals der 37. >;n- jenterie-Division. zur Aufnahme des Verfahrens gegen W o l l w e b e r. August, geboren am 18. Dezember 1893 zu Wiesbaden, von Beruf Polizeiwachtmeister. wohnhaft in Wiesbaden, welcher beschuldigt ist. datz er einen Kauf von 10 Brieftauben dem Delegierten der H. C. I. T. R. nicht gemeldet hat, in öffentlicher Sitzung an gewohnter Stelle zusammengetreten und hat folgende Entscheidung getroffen:

In Anbetracht dessen, daß es gebührend festgestellt ist. datz am 1. November 1921 der Angeklagte 10 Brieftauben noch nicht angemeldet hatte, die er nach seiner Behauptung am 10. September 1921 gekauft hatte.

In Anbetracht dessen, dah er demnach den Artikel 4 der Verordnung Skr. 79 der Hoben Interalliierten Rheinland- kommission übertreten hat. verurteilt das Gericht Wollweber. August, zu 10 Tagen Gefängnis und fünfzig (50) M. Geld­strafe nebst den Kosten der öffentlichen Bekanntmachung der obengenannten Gründe und vorstehender Verurteilung vor Ablauf einer Woche in der Zeitung „Wiesbadener Tagblatt' und bestimmt, dah bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frist, welche durch den Kommandierenden General der Division bestimmt wird, eine Gefängnisstrafe von fünf Tagen tritt auf Grund der Gesetzes vom 22. Juli 1867.

Nachstehend die Artikel der obengenannten Verord­nungen und Anweisungen der Militärbehörde:

Artikel 4 der Verordnung Nr. 79:

Wer Brieftauben für ständig oder vorübergehend auf­nimmt oder einen neuen Taubenschlag errichtet, muh inner­halb 4 Tagen den Kreisdelegierten benachrichtigen und die vertonst der Tauben Nachweisen. F244

Mir richtige Abschrift Der Staatsanwalt.

Verurteilung.

Im Jahre 1921, am 30. November, nachmittags 2 Ubr. ist das Militärvolizeigericht Wiesbaden, einberufen auf Befehl des Herrn Kommandierenden Generals der 37. In­fanterie-Division, zur Aufnahme des Verfahrens gegen Steinhardt. Karl, geboren am 10. November 1897 zu Wiesbaden, von Beruf Babnbeamter. wohnhaft m Wiesbaden, welcher beschuldigt ist. dah er Brieftauben, dre er gekauft batte, nicht dem Delegierten der H. C. I. T. Ji. nicht angemeldet batte, in öfientlicher Sitzung an gewohnter Stelle zusammengetreten und hat folgende Entscheidung

In Anbetracht dessen, dah es gebührend feftgestellt :st. dah am 2. November 1921 der Angeklagte 9 Brieftauben, die ci nach seinen Angaben schon drei Wochen vorher ge­kauft und noch nicht angemeldet hatte. .

In Anbetracht dessen, dah er demnach den Artikel 4 der Verordnung Nr. 79 der Hohen Interalliierten Rbeinland- kommission übertreten hat. verurteilt das Gericht Sternhardt. Karl, zu 10 Tagen Gefängnis und fünfzig (50) M. Geld­strafe nebst den Kosten der öffentlichen Bekanntmachung der obengenannten Gründe und vorstehender Verurteilung vor Ablauf einer Woche in der Zeitung ..Wiesbadener Tagblatt und bestimmt, dah bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frist, welche durch den Kommandierenden General der Division bestimmt wird, eine Gefängnisstrafe von fünf Tagen tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Juli 1867.

Nachstehend die Artikel der obengenannten Verord­nungen und Anweisungen der Militärbehörde:

Artikel 4 der Verordnung Nr. 79:

Wer Brieftauben für ständig oder vorübergehend, auf­nimmt oder einen neuen Taubenschlag errichtet, muh inner­halb 4 Tagen den Kreisdelegierten benachrichtigen und die Herkunft der Tauben Nachweisen _ _. . £ 241

Für richtige Abschrift: Der Staatsanwalt.

Set lliitergany Set MW« M.

Die Pfälzische Bank, ein Institut von immerhin be­deutendem Ansehen, mutz sozusagen über Nacht ver­schwinden, weil in einer der Niederlassungen plötzlich eine Riesenschuld durch wilde Valutageschäfte eines pflichtvergessenen Filialdirektors sich ausgetürmt hat. Der Fall ist sensationell, auch für unsere mit unerfreu­lichen Überraschungen aller Art doch recht ausgiebig .gesegneten Zeitläufte. Sensationell ist vor allem die Grösse der verlorenen Summe: nicht weniger als 340 Millionen Mark beträgt sie, übertrifft also wesentlich alle aus ähnlichen Anlässen neuerdings bekannt ge­wordenen Devisenverluste (Allgemeiner Bankverein- Düsseldorf. Bankhaus Richard Weil-Ludwigshafen usw.). Freilich, wenn man die Entwertung unseres deutschen Geldes berücksichtigt und die Riesensumme in Dollar oder holländische Gulden umrechnet, kommt einem der gigantische Fehlbetrag nicht gar so fürchter­lich hoch mehr vor. Aber er reicht doch aus, um die Weiterführung der Bank als selbständiges Unter­nehmen unmöglich zu machen. Rechnet man zu dem Aktienkapital von 75 Millionen SDtarf noch hinzu, was an offenen und stillen Reserven in der Bank steckt, so kommen etwa 200 Millionen heraus. Demnach müssen, wenn die Gläubiger der Bank keinen Schaden erleiden sollen, rund 140 Millionen Mark durch fremde Hilfe beschafft werden. Diese Hilfe leisten bekanntlich die mit der Pfälzischen Bank eng verbundene Rheini­sche Kreditbank in Mannheim und die Deut- ! ch e Bank in Berlin, von denen die erstgenannte aus diesem Anlatz ihr Aktienkapital wesentlich ver­größern wird. Der Geschäftsbetrieb und die Filialen der Pfälzischen Bank werden unter die beiden bei der Hilfsaktion mitwirkenden Banken aufgeteilt. Auf diese Art werden die Gläubiger der Pfälzischen Bank — sie batte nach der letzten Bilanz weit über eine Milliarde Mark fremder Gelder — vor Nachteilen bewahrt. Be­dauernswert sind die Aktionäre, von denen manche «cherlich nicht zu den kapitalstarken Kreisen gehören. Sie haben, da das Aktienkapital in erster Linie für me Verluste herangezogen werden mutz, die gänzliche Entwertung ihres Aktienbesitzes zu beklagen, falls rhnen die die Geschäfte übernehmenden Banken nicht mn gewisses Matz von Entgegenkommen zugestehen oder me Verwaltung der Pfälzischen Bank irgendwie für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Die Hoff­nungen, die etwa aus diesen Möglichkeiten abgeleitet werden können, sind aber wohl nicht besonders groß.

Was man nun auf alle Fälle fordern mutz, ist eine «enaue Untersuchung der Verantwortlichkeit für die begangenen Fehler. Datz der stellvertretende Direktor mer in München in solchem Umfang die ihm ge­wahrten Vollmachten missbrauchen und eine altbekannte ^ank von einwandfreiem Ruf in den Abgrund reitzen Alnte, lässt gewiss die Forderung berechtigt er­lernen, dass hier in alle Einzelheiten dieser Geschäfte unbeteiligter Seite vorurteilslos und gründlich mneingeleuchtet werde. Schon heute aber mutz man !°ßen. dass das System, das derartige Ausschreitungen MMld omniW fo) . pnfnviwr nntt tWtt föjjjBTPI NM-

lässig gehandhabt wurde oder banktechnisch unzuläng­lich sein mutzte.

Bisher fehlen noch Angaben, aus denen im einzel­nen hervorgeht, wie das Römerfche Heldenstück sich ab­gespielt hat. Wenn die Verwaltung der Pfälzischen Bank erklärt, die Münchener Devisenengagements feien unter Verletzung schärfster Vorschriften und geflissent­licher Verheimlichung vor der Zentraldirektion einge­gangen worden, so ist damit die Zentraldirektion noch keineswegs entschuldigt. Baldige ausgiebige Auf­klärung ist asso dringend vonnöten. Denn es gilt nicht mir, klarzulegen, welche Personen etwa ausser Römer für denSchaden einzustehen haben, sondern es gilt auch weiter, aus dem Fall Römer die nötigen Folgerungen für die deutsche Bankwirtschaft im allgemeinen, ja darüber hinaus für das deutsche Wirtschaftsleben in seiner Gesamtheit zu ziehen

Für unsere Geschäftswelt ist der Untergang der Pfälzischen Bank unzweifelhaft ein beachtliches Warnungssignal Dem spekulativen Zug, den der un­glückliche Schwankungscharakter unserer elenden Papier­währung überall in unsere Wirtschaft hineinbringt, kann sich zwar keiner entziehen. Die Nachkriegswirt­schaft ist ja durchweg mit Wagnissen behaftet, die uns ehemals unter gesunderen und glücklicheren Verhält­nissen fremd waren. Um so stärker mutz der Kaufmann und Industrielle sich der Pflichten bewusst sein, die ihm daraus für seine geschäftlichen Operationen ent­springen. Die alte Erfahrung, dass grosse Profite nur mit entsprechendem Wagnis erkauft werden, behält immer noch ihre Geltung. Und so möge man auch aus dem Sturz der Pfälzischen Bank die Lehre ziehen, atz eine spielerische Eeschäftspolitik stets am Abgrund ent­lang fübrt, und dass kein Einsichtiger es versäumen sollte, alle Bebelfe sich nutzbar zu machen, die geeignet sind, das im besonderen aus der gegenwärtigen Valuta­lage entspringende Wagnis tunlichst zu mindern.

Die Verhaftung des Sonderbündlers Smeets.

Dz. Koblenz. 7. Dez. (Havas.) Die Rhein­land k o m m i s s i o n, die sofort von der Verhaftung Smeets benachrichtigt wurde, hat unverzüglich be­schlossen, die Wegführung des Beschuldig­ten aus dem Rheinland zu untersagen. Sie bat ausserdem die zuständige deutsche Behörde auf­gefordert, ihr in kürzester Frist einen Bericht zugehen zu lassen über die Gründe und die näheren Umstände dieser Verhaftung. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden demnächst bekanntgegeben werden.

Dz. Paris. 8. Dez. Ministerpräsident B r i a n d hat Maurice Sones auf seinen gestrigen Brief, der durch die Verhaftung des rheinischen Separatisten Smeets veranlasst war, geantwortet, er sei von dem französischen Oberkommissar im Rheinland von der Verhaftung in Kenntnis gesetzt worden und habe die­sem gestern Instruktionen gegeben, damit er der Rheinlandkommission den rein politischen Charakter dieser Verhaftung mitteile und eine Entscheidung her­beiführe. «M die FreilMtviS das/ÄneM zu veran­lagen.

Die Kreditaktion der Reichsregierung.

Hz. Berlin. 7. Dez. Zu den Blättermeldungen.über einen offiziellen Schritt der deutschen Regierung bei der Bank von England wird von zuständiger Serie nklart. dm von der Reichsregierung ein offizieller Schritt der einer offiziellen englischen Stelle getan worden ist. welche zuständig ist für die Gewäbrung eines Kredits.

Br. Berlin, 8. Dez. (Eig. Drahtbericht.) Die Mehr­zahl der in der M ora t or i u m sf r age verbreiteten Meldungen wird von unterrichteter Seite als u n zu­treffend angesehen. Bon der Reichsregierung ist bisher »ur ein Schritt in der Frage der Reparationen unternommen worden. Dieser Schritt erfolgte vor einigen Tagen: eine Antwort ist jedoch nicht erfolgt.

Br. Berlin, 8. Dez. (Eig. Drahtbericht.) Dr. Ratbe- n a u wird, wie eine Berliner Nachrichtenstelle mntent. nn Laufe des Freitags in Berlin zuruckerw ar t et. Man glaubt auf Grund zuverlässiger Informationen datz bei den Londoner Beratungen Rathennus mit englischen Staatsmännern und Finanzleuten die Frage eines Mora­toriums weit mehr im Vordergrund gestanden hat als etwa die Frage einer Kreditgewährung zur Abdeckung der fälligen Januar- und Februar-Raten.

Havensteins Verhandlungen in England.

Uz. Berlin. 8. Dez. Wie die Morgenblätter berichten, sind die Verhandlungen zwischen dem Präsidenten der Reichsbank, öavenstein. und der Bank von England abgeschlossen. Sie haben zu dem Ergebnis geführt, dah die vor dem Kriege zwischen den beiden groben Zentralnoten­banken bestehenden Beziehungen wiederherge- st e l l t worden sind. „ _ . . , , . . , ,

Laut „Boss. Ztg." hat die Reichsbank e,n Konto beiderBankvonEngland eingerichtet und M> dort ein Guthaben geschaffen. Der gesamte offizielle Zablungr- verkebr Deutschlands mit England wird künftighin bei der Bank von England konzentriert fein. Diese Neuerung ser als eine grshe Erleichterung des gesamten Zahlungsverkehrs mit England zu betrachten.

Der ..D. Allg. Ztg/' zufolge bat man auch Mit anderen Zentralnotenbanken die gelösten Beziehungen wieder ausge­nommen. Es stehe zu hoffen, datz auch hierüber ein Ergeb-

Eine politische Kundgebung der Landwirtschast.

Dz. Berlin. 8. Dez. Wie die „Tägliche Rundschau" von unterrichteter Seite hört, wird am 18. Dezember in Berlin im Herrenhause eine politische Kundgebung der gesamten deutschen Landwirtschaft stattfinden. Der Reichsausschutz der deutschen Landwirtschaft hat, einer Anregung des Reichslandbundes »nd der Vereinigung der Deutschen Bauernvereine folgend, beschlossen, die deutsche Landwirtschast zu dieser Kundgebung aufzu­fordern. Gegenstand der Tagung ist das Repara­tionsproblem und die damit zusammenhängende Steuerfrage. Ferner soll zur Frage der Lebensmittelversorgung des deutschen Vsl- kes Stellung genommen werden.

Reise Loucheurs nach London.

Dz. Paris, 7. Dez. Wie die Havas-Agentur mittojW. wird Minister Loucheur heute um Mitternacht in Be­gleitung der Finan^achverständigeu Petsch und Cheysson nach London abreisen. um dort mit den Mit­gliedern des englischen Kabinetts über die allgemeine L a g e zu beraten. Uber den Gegenstand der Besprechungen teilt die Agentur weiter mit. datz Loucheur mit dem eiP- lischen Schatzkanzler über die Ausführung de» Ab­kommens von Wiesbaden verhandeln werde. Nach dem „Temos" schließlich werden sich die Verhandlungen auch auf die nächsten Reparationszablnngen. die Möglichkeit eines Moratoriums für die Barzahlungen und andere Punkte beziehen.

Hz. Paris. 8. Des. Minister Loucheur erklärte einem Vertreter des „Echo de Paris", er bleibe zw ei b is. drei Tage in London. Es könne aber auch möglich fein, datz er Ende dieser Woche noch nickt nach Paris zurückkebrr» könne. Im Laufe der Unterredung erklärte Loucheur. er reife nach England, hauptsächlich um die Frage des Wiesbadener Abkommens mit idem englischen Cchatzminister zu diskutieren. Es fei aber wabrscheinlich. datz er im Laufe seiner Anwesenheit auch Dr. Rathenau be­gegnen werde. Er sei überzeugt, datz aus seinen Unterhak- tungen eine Lage hervorgeben werde, die zu einem Ein­verständnis zwischen England und Frankreich über die

Belgiens Stellungnahme in der Reparationsfrage.

D. Haag, 8. Dez. fEig. Drahtbericht.) Der Brüsseler Korrespondent des „Daily Telegraph" berichtet ge­nauere Einzelheiten über die Stellungnahme Belgiens zu der Reparationsfrage. In Brüssel herrscht die Ansicht, dass Erossbritannien den Wunsch habe, Deutschland um ,eden Preis Erleichterungen zu verschaffen. Wenn es sich nur darum handele. Deutsch­land eine bequemere AusMrung der im Versailler Vertrag übernommenen Verpflichtungen zu erlauben, würde Brüssel darin kein Übel sehen. Aber hiorbei wäre es vor allen Dingen notwendig, dass Deutschland einen gewissen guten Willen zeige, was man in Brüssel bestreitet. Der in dieser Angelegertheit ent­sandte Vertreter des britischen Schatzamtes habe bei seiner Unterhaltung mit den belgischen Ministern einen klaren Eindruck mitnehmen können, datz Belgien nicht beabsichtige, sich in der Reparationsfrage in das Fahrwasser ziehen zu lassen.