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Mittwoch, 21. September 1321.!

O

Morgen- Ausgabe.

Nr. 427. ch 69. Zahrqang.

Sie MWzeige örofjenöet MW».

Der Fall Erzberger zieht immer weiter- Kreise. Noch sind die Ermittelungen der Staatsanwaltschaften, die mit der Aufklärung des Verbrechens an dem ehe­maligen deutschen Reichsfinanzminister betraut sind, nicht abgeschlossen. Aber soviel steht nach dem bisheri­gen Gauge der Untersuchung doch schon fest, datz die beiden Täter Schulz und Tillessen keineswegs nach einem nur von ihnen beiden ausgeheckten Plane die Ermordung Erzbergers durchgeführt haben, sondern datz auch eine ganze Reihe anderer Personen seit län­gerer Zeit Kenntnis von der Absicht der beiden Täter hatte, Erzberger zu ermorden. Alle diese Personen, die um den Mordplan wußten, haben geschwiegen. Wohl ist, wie die eisten Meldungen nach dem Tode Erzbergers erkennen liehen, dieser gewarnt worden, aber eine Mitteilung an die Behörde oder den Ermordeten selbst über die Täter ist von der Seite, die in den verwerf­lichen Plan eingeweiht war, nicht erfolgt.

Der tragische Tod Erzber-gcrs gibt Veranlassung, die Öffentlichkeit daran zu erinnern, datz die Nichtanzeige bestimmter Verbrechen nach dem geltenden Strafgesetz­buch mit Gefängnis bedroht ist, und es kann, da das Gesetz ganz allgemein Gefängnisstrafe vorsieht, bis zu fünf Jahren erkannt werden. Der 8 139 des Deutschen Reichsstrafgesetzbuches lautet:

Wer von dem Vorhaben eines Hochverrats, Lan­desverrats, Münzverbrechens, Mordes, Raubes oder eines gemeingefährlichen Verbrechens zu einer Zeit, in welcher die Verhütung des Verbrechens möglich ist, glaubhafte Kenntnis erhält und es unterlätzt, hiervon der Behörde oder der durch das Verbrechen bedrohten Person zur rechten Zeit Anzeige zu machen, ist, wenn das Verbrechen oder ein strafbarer Versuch desselben begangen worden ist, mit Gefängnis zu be­strafen.

Wie aus dem Defetzestext schon deutlich hervorgeht, genügt es für den Tatbestand des Vergehens im Sinne des § 139 nicht, datz jemand irgend eine Kenntnis von einem geplanten Verbrechen der obengenannten Art erhält. Wenn eine Bestrafung wegen der unterlassenen Rechtspflicht zur Anzeige eintreten soll, mutz vom Ge­richt der Nachweis geführt werden, datz eine glaubhafte Kenntnis des Täters vorlag, wobei die Frage, ob die Kenntnis eine glaubhafte war> vom Standpunkt des Täters aus zu beurteilen ist. Zu bemerken aber ist, datz auch fahrlässige Unterlassung straf- b a r ist, und ferner, datz die Verpflichtung zur An­zeigeerstattung auch gegen Angehörige, also etwa der Eltern gegen den eigenen Sohn besteht.

Alle die Personen, denen nachgewiesen werden kann, datz sie von der bevorstehenden Ermordung Erzbergers glaubhafte Kenntnis besaßen, werden sich wegen der nichterfolgten Anzeige an die Behörde oder an Erz­berger selbst vor den Schranken des Gerichtes zu ver­antworten haben. Sie werden sich nicht darauf berufen können, datz ihnen die Bestimmungen dös Gesetzes nicht bekannt gewesen seien; denn Unkenntnis schützt bekannt­lich nicht vor Strafe. Ohne der Entscheidung der Ge­richte irgendwie vorzugreifen, darf man annehmen, datz die Mitwisser des scheußlichen Verbrechens, die es verhindern konnten und nicht verhindert haben, im Rahmen des Gesetzes mit schweren Freiheitsstrafen be­legt werden. Es ist in der Tat an der Zeit, unserem Volke wieder den Sinn dafür zu schärfen, datz kein Staatsbürger ungestraft Mitwisser von Verbrechen sein kann, die sich gegen den Staat selbst oder das Leben und die Freiheit seiner Untertanen richteü. Das bis­herig^ Reichsstrafgesetzbuch hat den Rahmen der An­zeigepflicht aus die wenigen obengenannten Verbrechen beschränkt und von einer Anzeigepflicht bei Vergeben überhaupt abgesehen. Im heutigen Staate, wo sich seit den Tagen der Revolution alle Bande frommer Scheu gelöst haben, genügt die Borschrist des 8 139 nicht mehr. Vor allem wird dos neue Strafgesetzbuch auch die Kenntnis von einem Verbrechen oder Vergehen wider die öffentliche Ordnung, also Aufwiegelei, Land- srie-densbruch, Landzwang, Aufreizung zum Klasscn- kamnf und Eebeimbündelei. mit einem Worte alle Ver­brechen uno Vergehen, die den Zweck verfolgen, den öffentlichen Frieden zu stören, unter Anzeigepflicht aller derscnigen zu stellen haben, die glaubhafte Kennt­nis davon erlangen. Es ist selbstverständlich, datz es keinem Staate darauf ankommen kann, eine gesetzliche Anzeigepflicht für drohende Verbrechen und Vergehen in so weitem Umfange zu normieren, datz dadurch ge­radezu von Staats wegen ein Spitzel- und Denunzian­tentum übelst"! Corte herangezüchtet wird. Aber auf der anderen Seite erfordern besondere Zeiten besondere Mittel Gerade jetzt ist die Bedeutung der strafgesetz- lichen Vorschriften, die präventiv wirken sollen, beson­ders groß geworden. Roch niemals seit Bestehen des

Deutschen Reiches waren so viele dunkle Kräfte am Werk, den Bestand des Staates zu unterwühlen und >ei es selbst um den Preis einer Reihe gemeinster Ver­brechen. Nur eine pflichtbewußte Allgemeinheit ver­mag ne z„ verhindern. Wenn die Gerichte wegen der Nichtanzeige drohender Verbrechen 'ein paar Exempel statuiert haben werden, wird sich die Öffentlichkeit wie­der auf diese einfachste staatsbürgerliche Pflicht be­sinnen. die ihr unter dem zersetzenden Geiste der neuen Zeit abhanden gekommen zu sein scheint!

Der Artikel 18.

Bt>. Berlin. 20. Scnt Bin rrmttH’er Seite trrtb folgende zussmmensastende Darstellung über Verhandlungen sroiHien Dem ^cuf>9tnnenmir.titet und den Staaten wegen der Stellung zum Artikel 18 der ReiMsnertassung geneben:

Die vom Rcicksminilterinm des Innern mit den Reicks- tagsfcaktioncn über den Vollzug des Artikels 18 der Reichs- Verfassung geführten Verbandlungen b-^ben zu dem Ergebnis geführt, dag die ioz'aldemokratische Partei, die Zentrums- vartei die Deutlcknationale Volksvartei und die Deutsche LiLinokratiscke Partei erklärt bab-n. mit Rücksicht auf di.' autzenoolitilwe Lage Bcstrebunaen §ur Herbeiführung von Abstimmungen über die Abtrennung gröberer Gebiets­teile von einzelnen Ländern für mindestens ein Jahr unter- lassen zu wollen. Die Bayerische Volksvartei ist der Erklärung nicht beigetreren. da sie ihr zu weit zu geben schien. Die. D e u t s ch - §> a n u o v e r s ch e Partei hat eine Erklärung abgegeben, in der es beißt: Die Partei ist nicht m der Lage, eine Erklärung in dieser Fassung abzugeben. Sie wird aber eine Abstimmung im Lande Hannover so lange nickt berbeifubren. als die Entscheidung des Feindbundes über das Schicksal Oberschlesi-ns nicht gefallen ist.

Ein »euer Bericht Dr. Weismauns.

W.T.-B. Berlin, 19. Sevt. Nach dem ..B. L.-A." arbeitete Gehcimrat Dr. Weismann einen Bericht über die Lage aus. den er der preußischen Regierung übermittelte. Die preußische Regierung wird den Bericht an die bayerische Negierung weirergeben. Von einer Rucktrittsabsicht des Staatskommistars wird zur­zeit nicht gesprochen.

Dr. Heim für eine Politik der Mitte.

Br. München, 20. Sevt. (Eia. Drahtbericht.) In Tuntenbausen sprach Dr. Heim über die politische Lage. Er wandte sich scharf gegen den Reichskanzler und das zen­tralistische System und sprach sich mit aller Entschiedenheit für ein" Politik der Mitte aus. Die Nationalsozialisten lehnte er entschieden ab und erklärte weiter, daß er sich von Leuten der extremen Rechte, die keine Bodenständigkeit be­saßen und stch nur an einer Macht berauschten, die sie nicht besäßen, nicht viel versprechen könne.

1 Zahr 3 Monate Festung für den Abg. Fischer.

Br. München. 20. Sept (Eig. Drahtbericht.1- Nor dem Volksgericht in München tand die Verhandlung gegen den Abg. der U. S. P. Fischer aus Nürnberg unter der An­klage des Hoch verrats statt. Es handelt sich um die von Micher in München am 8. September gehaltene Vermmm- lungsrede zugunsten einer selbständigen nord- b a y e r i i cn e n Republik. Das Urteil lautete wegen Vergehens der öffentlichen Aufkorderung zum Hochverrat aus 1 Jahr 3 Monate Festungsbast unter Anrechnung von einer Wocoe Untersuchungshaft.

Eine unabhängige Interpellation zum Schutze der Republik.

Br Berlin, 20. Sevt. (Eig. Drahtbericht.) Die Reichs- tagsfraktien der Unckbvängigen Sozialdemokratischen Partei Hot die zum Schutze der Republik angetündigte Jnter- P ?/,1 1 ® n . eingebracht. bk kurz nach Wiederzusammen­tritt des Reichstags zur Verhandlung kommen wird. Es heißt darin:

In Wirklichkeit wird die Politik des Reichskanzlers sabotiert und durchkreuzt von gewissen Kreisen des staat­lichen Beamtenkörpers, die ihre Direktiven von den poli­tischen Gegnern der Reichsregierung erhalten. Reichs­kanzler Dr. W > rth hat in seinem Programm für di« Ausrubrung der Reichsgeschäfte bestimmt: Positives Ein­treten >ür Republik uno Demokratie sowie loyale Er­füllung des Londoner Ultimatums. Dieses Regierungs- vrogramm wird mit allen Mitteln bekämpft von den Ver­tretern des alten Systems, den Monarchisten und "litaristen. die sich der Unterstützung einflußreicher und flnanzkräfllger lapicaUstiicher Kreiie erfreuen und deren Ziel der Sturz der Republik und Wieder­errichtung der Monarchie ist. Diese konterrevolutionären Kreise führen keinen offenen und loyalen volitstchen Kampf: sie vergiften, korrumpieren und unterwüblrn

alle staatlichen Organisationen, insbesondere Heer. Polizst Beamte und Richterschersi. Sie scheuen vor keiner Lüge und Gewalttat zurück, organisieren und finanzieren trotz Verbotes ununterbrochen aufs neue bewaffnete Banden entwurzelter Offiziere. Studenten und ehemaliger Sol­daten und dingen sie zum oolitischen Meuchelmord. Diesem Treiben muß Einhalt geboten weiden. Welche Maß­nahmen gedenkt die Reichsregierung zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen'?

Waffenbcschlagnahmc im Kreise Oels.

Br. Breslau. 20. Sevt. (Eig. Drahtbericht.) Im Kreis« Oels waren auf Veranlastung von Sozialdemokraten sechs Lastautos mit Waffen und Munition beschlagnahmt und der Stab des Transportes, der in einem Perioncnauto fuhr, verhaftet worden. Wie jeyt bekannt wird, bandelt es sich um Waffen der früheren Ortswehren aus den Greuzbczirken. die zur Derschrottung gebracht werden sollten. Tie Waffen sind jedoch bereits wieder freigeaeben und der Erfassungsstelle zugefüürt wurden

Die Sanktionen.

Dz. London, 20. Sevt. Die „Times" meldet aus Brussel: Did Alliierten haben Deutschland vorgeschlagen. Lw interalliierte Zollkommisjion durch eine Körper­schaft zu ersetzen, die ihren Sitz in Koblenz haben soll und die, ohne irgend ein Veto über die Ein- und Ausfuhr auszi-üben. den Handel überwachen dürfte, um ihn vor einem lustemati'chen Boykott zu schützen. Diese Körperschaft wird nicht in den Handel cingreifen. und man erwartet, daß die deutsche Regierung diese Verbesterung des augenblicklichen Systems zur Aufbringung der Sanktionen annehmen wird.

Dz. London, 20. Sept. (Drahtbericht.) Reuter meldet: Es scheint mit Sicherheit angenommen werden zu können, daß die deutsche Regierung die Entscheidung des Obersten Rates, nach welcher eine Organisation eingerichtet werden soll, um die Gewährung von Ein­fuhrerleichterungen durch Deutschland zu beobachten, loyal anzunehmen beabsichtige. Über die genaue Aus­legung dieser Entscheidung gehen die Meinungen ziem­lich weit auseinander, indessen ist zu hoffen, daß die ganze Frage binnen kurzem geregelt sein wird, so datz die wirtschaftlichen Sanktionen hierauf aufgehoben werden würden. Die einzige noch ausstehende Frage be­trifft den Punkt, ob die interalliierte Or g a n i« sation die Eigenschaft eines Wächters haben soll, um über die Erteilung der Lizenzen zu wachen und über jede Unbilligkeit und unloyale Behandlung an die alliierten Regierungen zwecks einer etwaig not­wendig werdenden Aktion zu berichten, oder ob sie eine Körperschaft sein soll, die bevollmächtigt ist, gegen die Gewährung von Lizenzen Veto einzulegen. Die briti- schen Kreise sind für die erstgenannte Auffassung.

Anmerkung des W. T.-V.: Diese Reuter-Meldung bestätig das, was bisher über den Standpunkt Englands in dief-r Angelegenheit bekannt gewor­den ist. Die deutsche Regierung ist bereit, die Kom­mission mitzubilden und anzucrkennen. der es oblagen soll, die sogen. Diskriminationen zu prüfen; d. h. dar­über zu wachen, datz kein Land gegenüber dem anderen in der Handhabung der Ausfubrerlaubniste benach­teiligt wird. Sie wendet stch jedoch — und dieser Standpunkt wird nach dieser Reuter-Meldung von der estglischen Regierung geteilt — gegen sede Erweiterung der Befiigniste der Kommission.'da hierdurch ein Ein­griff in die deutsche Wirtschaftshoheit erblickt werden müßte.

Rückverlegung der französischen Ruhrarmee.

Berlin. 20. Sept. (Eig. Drablberickt.) Die fran­zösische R-mieming bat der deutschen Regierung folgende Rote gesandt:

Die französische Regierung hat die Rückverlegung der im M"i entknndten Truppen nach Frankreich be­schallen. Di»k iell am 15. d. M. beginnen und vor Ende dieieg Menats beendet kein

Es bandelt tzcb hierbei um die sogenannte Ruhr- arm ee. Die Rückverlegung bat mit der Forderung der Aufhebung der Sanktionen nichts zu tun.

Die amerikanischen Truppen am Rhein.

Br. Ärjjlcm. ?0 Senk. (Eig. Drahtbericht.) Die ..Amoroc News" veröffentlichten eine Auße-oina des Gouver- ueiirs ven Poris. General Verls u l a t. Uber die owerikg« niicben B-sotzungstrurme» am Rbein. Der General sagt u. a: Wenngleich die amerikanischen Truvoen gering an Zabl sind, stellen sie dock' ein; bedeutende moralische Macht dar. Wenn auch in Zukunft weiter ibr Bestand ein­geschränkt wird, so üben ste dach einen begrüßungswerten Einfluß aus und sie neben weiter den Beweis von der Frenndschnft zwischen Amerika und Frankreich. Deutschland ist jetzt besonders eifrig bemüht, einen Zwischenfall mit Ame­rika zu vermeiden, we-haib es um so eher seine Vernslick- jungen geoen Frankreich erfüllen wird, wenn Amerika Schul­ter an Schulter mit Frankreich 't>ht. Der General ist wei- rerhin der Ansicht, daß der Friede der Welt in Zukunft von einer günstigen Eniwickelnng Ter Beziehungen zwis^en Frankreich und den Vcre's-igt-'a Staaten abbnnge. Dir An­wesenheit der amerikanischen Truvven am Rbein sei deshalb für die früheren Gegner der Beweis dieser Freundschaft.

Poincar<r fordert Pfänder.

D. Baris. 20. Cent (Eig. Drabtberick't) Im .Matin" veröffentlicht P o i n c ct r 6 einen Artikel unter der übsischnft .Verbrechen und Wirklichkeit", worin er erklärt, daß Frank­reich weniger Klage darüber fübre. daß man ibm bei den Friedensverbandlungcn nicht die Grenze acbe. Die es 1914 forderte, sondern bauvtsächlich darüber daß ihm eine Ver­längerung der Besetzung vcs Rheinlavdes bis zur völligen Bczabluna der Gutbab-n versagt wurde die Frankreich fordern wüste, da die Pläne eines engliich- amerikan sch-französtschen Gara.itievcr-rages nicht verwirk­licht worden leien. Am 6. Mai batte Lloyd George und Willou Elemenccau erklärt, oaß sie der Ansicht Poincarös nicht zustunmen könnten daß die Besatzung aufrecht erhalten bleiben müsse bis Deutschland ollen seinen Vernflichtungen namgekommen sei. Frankreich mäste ans einen Ersatz für den nicht zustande gekommenen Gorantievertrag Ansvruch er­heben und dieser könne nur darin bestehen daß ihm formell das Recht zugrstonde» werde, bis zur Bezahlung der Schulden durch Deutschland am Rbein zu bleiben. PoinearS wünscht daß diese Frage auf der Abrüstunpokonferenz erörtert werde' weil Frankreich nur dann abzucüsten imstande wäre aber Poincarö glaubt nickt daß oer Allianzvertrng von Amerika ratifiziert werde uod infolgedessen würde Frankreich von seinen Alliierten fordern, daß ihm cas Recht zugestanden werde, die Pfänder in keiner Land m behalten.