Einzelbild herunterladen
 

Verlag L»nqg»sse A'

JLtfUttttiatu“.

«cholte r ^alle gcBffntt von 8 Uhr m»r«ene W» 9 Uhr atenOo. Pesgchecklont»: Fr»«ks»rt a. M. Sir. 7435.

Wöchentlich

SejHgsprflJe: Durch int Verlag bezogen: Mk, 3.80 monatlich, Mk. ll.« «ierteliShrlich, ohne

Traglohn: durch die Post bezogen: Mk. S.S0 monatlich. Mk. «3.« oierteljShrlich. mit Bestell geld. — Bezugsbestellungen nehmen an: der Verlag, die Ausgabestellen, die Träger und all« Poftanstatten. — In Fällen höherer Gewalt. Betriebsstörungen »der Streiks haben die Be­zieher keinen Anspruch m»f Lieferung des Blattes oder Erstattung des entsprechenden Entgelts.

12 Ausgaben.

Fernruf:

^ragdlatthans- Ar. 8*50-53.

11 Uhr morgen« bis 9 Uhr abends, anher SmenMqs. Postscheckkonto: Sranksnr« a. M. Nr. 74S5.

Am-iaenpreise: örtlich« Anzeigen Mk. 1.«. auswärtige Anzeigen Mk. 1.80, örtlich« Reklamen Mt. 5.—, auswärtige Reklamen Mk. 7.- für die einspaltige Kolonelzeile oder deren Raum. — B« wieder­holter Ausnahme «noerändert« Anzeigen entsprechender Nachlaß. — Schluß der Nnzeigeu- Annahme für beide Ausgaben 10 Uhr vormittag«. — Für die Aufnahme von Anzeigen an vorgeschriedenen Tagen an» Mützen »trd keine Gewähr übernommen, ao o.!,a

«erliner Abteil««, de« Lvieobg»«,« Tagblatts: Berlin Vf. S. Begsirgtze 18, Fernsprecher: Amt »ntmi H436-1M37.

Montag, 19. September 1921.

Abend-Ausgabe.

Nr. 424. ♦ 69. Jahrgmiq.

—■ yw i wiai lM

Militärpolireigericht Wiesbaden.

Verurteilung.

Im Jahre 1921. am 7. Sevt.. vormittags 9.30 Uhr. ist das Militäroolizemerickt Wiesbaden, einberusen auf Bs- ttbl des Herrn Kommandierenden Generals der 37. Infan­terie- Division, zur Aufnahme des Verfahrens gegen Mehlinger. Georg, geü. am 5. Juni 1868 zu Kostheim, von Berus Butterbändler. wohnhaft in Wiesbaden, welcher beschuldigt ist, datz er seine auf dem Markt in Wiesbaden ausgestellten Waren nicht mit Preisen verleben hatte, in orsemlnher Sitzung an gewohnter Stelle, zusammensetreten und hat folgende Entscheidung getroffen:

In Anbetracht, datz am 25. 8. 21 der Preis des gröhten Kerles der Waren, wie Eier, Käse. Vegetaline. die Georg Mehlinger auf dem Markte feilbot. nicht bezeichnet war. Tatz Wiesbaden eine Garnfsonitadt ist.

In Anbetracht deffen, datz er demnach den Artikel 29s der Verordnung Nr. 2 der Hoben interalliierten Rheinland- kommission übertreten bat. verurteilt das Gericht Mehlinger. Georg, zu bundertfünfzig (150) M. Geldstrafe nebst den Kosten der , öffentlichen Bekanntmachung der oben­

genannten Gründe und vorstehender Verurteilung vor Ab­lauf einer Woche in der Zeitung ..Wiesbadener Taaftlatt" • bestimmt, datz bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frisi. welche durch den Kommandierenden General der Division bestimmt wird, eine Geicingaisstrase Tagen tritt auf Grund des Gesetzes vom

22. Juli 1867.

Nachstehend die Artikel der obengenannten Verord­nungen und Anweisungen der Militärbehörde:

Artikel 29» der Verordnung Nr. 2:

An allen rum Verkauf ausgestellten Waren und Ge- brauchssegenständen mutz der Verkaufspreis sichtbar ver­merkt sein, und zwar in allen Ortschaften, die durch öfsent- liche Bekanntmachung von den Besatzungskommandanten bezeichnet sind. Diese Bekanntmachung bestimmt auch die, Art der Gegenstände, welche von der Mahnabme des vorstehenden Artikels in jeder Ortlchakt betroffen sind.

Verordnung des Oberbefehlshabers der französischen Rbeinarme.

Nr. 743 2/2 vom 17. November 1920.

Artikel 2:

Gemäh der Vorschriften des Artikels 29 bestimmt die Anordnung Nr. 2 der Oberbefehlshaber der französischen Rbeinarmee folgendes: In allen Ortschaften, in welchen sich eine französische Garnison oder der Sitz eines Delegierten der Hoben Interalliierten Rheinland-Kommission befindet, müssen sämtliche gongbrren zum Verkauf ausgestellten Waren mit sichtbaren Prellen versehen werden. IT245

Für richtige Abschrift: Der Staatsanwalt.

Militärpolireigericht Wiesbaden.

Verurteilung.

Im Jabre 1921, am 7. Sevt.. vormittags,9.30 Mr,.ist das Milttärvolizeigericht Wiesbaden, ernberuren auf -ve fehl des Herrn Kommandierenden Generals.der 37. Inkan tcrie - Division zur Aufnahme des Verfahrens gegen Hocker, Elisabeth, geboren am 25. Mai 1887 zu Wies­baden. von Beruf Eesckäftsinbaberin, wohnhaft,rn Wies­baden. welche beschuldigt ist. datz sie dre m ihrem Schaufenster ausgestellten Waren nickt mit Preisen verleben batte, in öffentlicher Sitzung an gewohnter Stelle zusammen- getreten und hat folgende Entscheidung getroffen:

In Anbetracht, datz am 18. 8. 21 der Preis von ge­wissen Gegenwänden, wie Kaffeeservicen. Porrellanschusseln. Gläser, zum Verkauf ausgelegt in dem Geschäft der Elisa­beth Hocker, nicht bezeichnet war. Datz Wiesbaden eine Garnisonstadt ist.

In Anbetracht dessen, datz sie demnach den Artikel 29» der Verordnung Nr. 2 der Hohen interalliierten Rheinland- kommillion übertreten hat. verurteilt das Gericht Hocker. Elisabeth, zu hundert (100) M. Geldstrafe nebst den Kcsten der öfsentlichen Bekanntmachung der obenge­nannten Gründe und vorstehender Verurteilung vor Ablaus einer Wecke in der Zeitung ..Wiesbadener Tagblatt und zum öffcntlick>en Aushang des gerichtlichen Urteils und seiner Begründung während 30 Tage im Schaufenster ihres Ge­schäfts in Wiesbaden. Walkmühlltratze 19. und bestimmt, datz bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Fnit. welche durch den Kommandierenden General der Division bestimmt wird, eine Eefängnisstraie von 10 Tagen tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Juli 1867.

Nachstehend die Artikel der obengenannte« Verord­nungen und Anweisungen der Militärbehörde:

Artikel 29» der Verordnung Nr. 2:

An allen zum Verkauf ausgestellten Waren und Ee- brauchsgegenständen mutz der Verkauisoreis sichtbar, ver­merkt kein, und zwar in allen Ortschaften, dre durch onent- licke Bekanntmachung von den Besatzungskommandanten bezeichnet find. Diese Bekanntmachung bestimmt auch die Art der Gegenstände, welche von der Mahnabme des vorstehenden Artikels in jeder Ortschaft bettoffen sind.

Verordnung des Oberbefehlshabers der französischen Rbeinarme.

Nr. 743 2/2 vom 17. November 1920.

Artikel 2:

Gemätz der Vorschriften des Artikels 29 bestimmt die Anordnung Nr. 2 der Oberbefehlshaber der französischen Nheinarmee folgendes: In allen Ortsckrsten. in welchen sich eine französische Garnison oder der Sitz eines Delegierten der Hoben Interalliierten Rheinland-Kommission befindet, muffen sämtliche gangbaren zum Verkauf ausgestellten Waren mir sichtbaren Vrellen versehen werdrn. F245

Für richtige Abschrift: Der Staatsanwalt.

Probleme der Koalitionspolittt.

Die Zerspaltenheit des deutschen Parteiwesens wird auf Jahre hinaus mit einer Koalitionsregierung rech­nen lassen muffen. Es fehlen in Deutschland alle An­sätze für eine Vereinfachung des Parteiwesens. Mag im Augenblick die Unabhängige Sozialdemokratie sich der alten Mehrheitspartei wieder etwas genähert haben, mag selbst die taktische Einigung dieser beiden Parteien zu einer faktischen werden, so bleibt doch innerhalb der sozialistischen Parteien nicht weniger * Zersplitterung übrig als im bürgerlichen Lager. Glie­dern sich doch allein die Kommunisten schon wieder in drei Nichtungen, obwohl sich ihre Hauptgruppe stolz Vereinigte Kommunistische Partei nennt. Aber ihr rechter Flügel, die Däumig und Levi, sind bereits wie­der ein Erüppchen für sich, links lehnt sich an das Zen­trum die Kommunistische Arbeiterpartei an und dann folgt wieder die Freie Arbeiter-Union, die Zusammen­fassung der deutschen Syndikalisten. Es ist gewiß richtig, daß der Radikalismus immer wieder einen Flügel gebiert, der radikaler als der Stamm ist. »Die­selben Zersetzuügserscheinungen zeigen sich auch ja beim Rechtsradikalismus. Die völkische Gruppe hat sich formell schon so gut wie von der Deutschnationalen Volkspartei abgelöst. In München hat man eine natio­nal-sozialistische Partei gegründet, und im Norden firmieren die Kunze-Leute jetzt wieder Deutschsoziale Partei. Zwar gehört Herr Mulle noch der Deutsch­nationalen Reichstagsfraktion an, aber er hat in der Partei die rechtsradikalen Männer organisatorisch' im Ring, im Deutschen Herold und im Völkischen Schutz- und Trutzbund zusammengefaßt. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann der Bruch offen zutage tritt.

Aber diese radikalen Gruppen von rechts und links kommen für eine Koalitkonspolitik nirgends ernstlich in Frage. Mag in dem einen oder anderen Land die Sozialdemokratie mit einer Neutralität der Kommu­nisten rechnen und mag in Bayern die Deutschnationale Partei bisher der Koalition angehört haben: überall, wo das eine oder andere der Fall war, ist seine Unhalt­barkeit zur Evidenz erwiesen. Deutschnationale und Kommunisten sind nicht regierungsfähig. Es sind Par­teien, die nur von der Agitation, von der Demagogie und vom Unglück des Vaterlandes leben.

Die Koaütionspolitik der Länder wird immer von der Gestaltung der Regierung im Reiche beeinflußt fein,

und es ist die Pflicht der Parteien, in den einzelnen Gliedstaaten darauf hinzuwirken, daß nach Möglichkeit eine Homogenität zwischen Reichs- und Landesregierung Platz greift. Es ist betrüblich, daß Parieiegoismus so vielfach dieser sachlich wohlbegründeten Forderung ent­gegengewirkt hat. Aber die Koalitionspolitik von heute muß noch ein anderes zwingendes Erfordernis be­achten. Im Reiche stehen wir jetzt vor der Lösung von Aufgaben, die für Kinder und Kindeskinder die Politik festlegen. Es ist dringend notwendig, daß die Verant­wortung für diese große gesetzgeberische Arbeit auf mög­lichst ausgedehnten Schultern liegt. Eine Koalition der breiten Mitte könnte jene großen Aufgaben lösen, die die Erfüllungspolitik uns aufnötigt. Fast hat es den Anschein, als ob wir diesem Ziele in den letzten Tagen nähergerückt wären. Die große Aktion des Reichs­verbandes der deutschen Industrie auf Schaffung weit­reichender Eoldkredite hat schließlich doch auch den So­zialisten die Erkenntnis anfdämmern laffen. daß ihr Agitationsschema, hie Besitzende — hie Besitzlose, nicht mehr ganz stimmt. Es ist charakteristtfch, daß die un­abhängige „Freiheit" die Bereiterklärung der deutschen Jndusttie zu weitgehenden Opfern aneÄennender be­spricht. als der etwas stark agitatorisch orientierte mehr­heitssozialistische „Vorwärts". Gestern hat in Gör­litz der sozialdemokratische Parteitag seinen Anfang genommen, und gewiffermaßen zum Präludium hat der Reichstagspräfident Loebe, der sonst oft den linken Flügel der Partei markiert, eine Rede in Breslau ge­halten, in der er ganz offen die Frage eines Zusammen­gehens mit der Deutschen Volkspartei diskutierte. Er hat dabei den bemerkenswerten Satz ausgesprochen: „So einfach wie vor einem Jahre in Kaffe! liegt also die parteitaktische Entscheidung in Görlitz nicht." Als Veraussetzung einer Koalition mit der Deutschen Volks- vartei bezeichnete Herr Loebe deren Bereitwilligkeit, bündige Erklärungen über den Schutz der Republik ab­zugeben und in der Frage der Erfassung der Sachwerte nacbzngeben. Uns will scheinen, daß das, was Herr Loebe hier als Voraussetzungen skizziert, bereits erfüllt ist. Die Deutsche Volkspartei hat unzweideutig erklär:, daß sie geneigt ist. alles zu unterstützen, was dem Schutze der Verfassung dient, und es ist nicht anzu­nehmen. daß ste dem großzügigen Entgegenkommen der Jndusttie in der Frage der Eoldkredite widerstrebt.

Wenn im Reiche die große Koalition eines Tages unter dem Zwange der Verhältnisse Tatsache sein wird.

wird man auch in den Ländern darauf Rücksicht zu nehmen haben. Gerade darum ist es dringend zu wün­schen, daß die Bayerische Volkspartei Abstand davon nimmt, die völlig rechtsradikal orientierten Deutsch- nationalen in Bayern wieder in die Koalition einzube­ziehen. Es wäre wünschenswert, wenn man sich in den Kreisen der Bayerischen Volkspartei auch insofern vom deutschnattonalen Einfluß lösen würde, datz man einem Zusammengehen mit den Mehrheitssozialisten nicht länger widerstrebt. Ein Flügel der Bayerischen Volks­partei bedeutet freilich heute kaum etwas mehr als eine völkische Keimzelle in der Bayerischen Volkspartei. In Preußen liegen die Dinge einfacher: Hier haben die beiden Regierungsparteien von Anfang an keinen Zweifel darüber gelaffen, daß sie bereit sind, die Koali­tion dahin zu erweitern, daß ihr die Mehrheitssozia- listen links und die Deutsche Volkspartei rechts unge­gliedert werden. Aber es wäre wünschenswert, daß in dem zweitgrößten deutschen Lande gleichfalls eine^ der Reichsregierung homogene Regierung bestünde. Statt dessen kommt die Bayerische Volkspartei wieder mit einer so bedenklichen Forderung wie der eines Staats­präsidenten. Auch daraus geht hervor, daß die Koali­tionspolitik von heute noch schwerwiegende Probleme in sich schließt, die nur uneigennütziger Patriotismus lösen kann?

Die Aushebung der Wirtschaftliche« Sanktisnen.

Dz. Pari», 18. Sept. (Havas.j „Eclair" zufolge entspreche es durchaus nicht den Absichten der französi­schen Regierung, abermals eine Rote an die deutsche Regierung wegen der wirtschaftlichen Sanktionen zu senden. Man warte nur, bis die deutsche Regierung die interalliierte Kontrolle über die Ein- und Ausfuhr­genehmigungen angenommen habe.

„Journal" behauptet, daß trotz der widersprechen­den Reuter-Meldung England dem französi­sch e n Standpunkt v o l l ko m m e n z u st i m m e. Der englische Botschafter in Berlin, Lord d'A b e r n o n. sei bereits beauftragt worden, der deutschen Regierung mitzuteilen, daß sie das in der letzten Rote des Obefften Rates geforderte Ententekontrollbureau der Ein- und Aussuhrlizenssn vorbehaltlos genehmigen müsse, wenn die Zollgrenze aufgehoben werden soll. Die Nichtigkeit dieser Information des „Journal"' bleibt jedoch abzu­warten.

Dz. Brüssel. 19. Sept. (Drahtbericht.) „Etoile Beige" schreibt: In der Presse sind widerspre­chende Berichte erschienen darüber, ob die wirt­schaftlichen Sanktionen mit Rücksicht auf Deutschland vom 15. September aufgehoben werden oder nicht. Aus von zuständigen Kreisen eingeholten Erkundigungen geht hervor, daß die ins Auge gefaßten Maßnahmen bis jcht noch nicht zur Ausführung gekommen sind, da die alliierten Regierungen noch nicht die Zustimmung Deutschlands zu der Einrichtung der gemischten Kom­mission empfangen haben, die in die Rechte der Zoll- kommiffion der hohen interalliierten Kommission ein- treten soll, durch Ausübung der Kontrolle der Ein- und Ausfuhrerlaubnis. Unter diesen Bedingungen besteh-m die Sanktionen noch fort.

Rosen und Rathenau.

W. T.-B. Berlin, 17. Sept. Die Meldung einer Pariser Agentur, wonach der Reichsminister des Aus­wärtigen Dr. Rosen mit dem Wiederaufbauminister Dr. Rathenau über das Wiesbadener Abkommen nicht einig sei und deswegen die Absicht habe, zurückzu­treten, ist frei erfunden.

Die Kosten der Besatzungstruppen.

Dz. Paris, 19. Sept. Laut „Temps" betragen die Kosten der Rückerstattung, die die fünf alliierten Staa­ten für die Unterhaltung ihrer Besatzungsarmeen vom 1. November 1918 bis 21. Mai 1921 zurückverlangen: für die Vereinigten Staaten 278 Millionen Dollar, für Frankreich rund 2305 Millionen Fran­ken, für England 58 Millionen Pfund Sterling, für Belgien 379 Millionen Franken und für Italien rund 15 Millionen Franken. Der tägliche Durchschnitts­verbrauch beläuft sich bei den Vereinigten Staaten auf 4y 2 Dollar, Frankreich auf 15,26 Franken, England auf 14 Schilling, Belgien auf 16V£ Franken und Italien auf 22 Franken pro Kopf.

Die Kreditoperation der Industrie.

W. T.-B. Berlin, 18. Sept. Unter dem Vorsitze des Reichskanzlers fand eine Besprechung führender Persönlichkeiten aus deutschen Bank- und Bankierkreisen statt, bei der einmütig die Bereitwillig­keit der deutschen Bankwelt ausgesprochen wurde, bei der von der Industrie angeregtem langfristigen Kredit- operatioa nach besten Kräften mitLUwirken.