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Montag, 19. September 1921.
Abend-Ausgabe.
Nr. 424. ♦ 69. Jahrgmiq.
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Militärpolireigericht Wiesbaden.
Verurteilung.
Im Jahre 1921. am 7. Sevt.. vormittags 9.30 Uhr. ist das Militäroolizemerickt Wiesbaden, einberusen auf Bs- ttbl des Herrn Kommandierenden Generals der 37. Infanterie- Division, zur Aufnahme des Verfahrens gegen Mehlinger. Georg, geü. am 5. Juni 1868 zu Kostheim, von Berus Butterbändler. wohnhaft in Wiesbaden, welcher beschuldigt ist, datz er seine auf dem Markt in Wiesbaden ausgestellten Waren nicht mit Preisen verleben hatte, in orsemlnher Sitzung an gewohnter Stelle, zusammensetreten und hat folgende Entscheidung getroffen:
In Anbetracht, datz am 25. 8. 21 der Preis des gröhten Kerles der Waren, wie Eier, Käse. Vegetaline. die Georg Mehlinger auf dem Markte feilbot. nicht bezeichnet war. Tatz Wiesbaden eine Garnfsonitadt ist.
In Anbetracht deffen, datz er demnach den Artikel 29s der Verordnung Nr. 2 der Hoben interalliierten Rheinland- kommission übertreten bat. verurteilt das Gericht Mehlinger. Georg, zu bundertfünfzig (150) M. Geldstrafe nebst den Kosten der , öffentlichen Bekanntmachung der oben
genannten Gründe und vorstehender Verurteilung vor Ablauf einer Woche in der Zeitung ..Wiesbadener Taaftlatt" • bestimmt, datz bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frisi. welche durch den Kommandierenden General der Division bestimmt wird, eine Geicingaisstrase Tagen tritt auf Grund des Gesetzes vom
22. Juli 1867.
Nachstehend die Artikel der obengenannten Verordnungen und Anweisungen der Militärbehörde:
Artikel 29» der Verordnung Nr. 2:
An allen rum Verkauf ausgestellten Waren und Ge- brauchssegenständen mutz der Verkaufspreis sichtbar vermerkt sein, und zwar in allen Ortschaften, die durch öfsent- liche Bekanntmachung von den Besatzungskommandanten bezeichnet sind. Diese Bekanntmachung bestimmt auch die, Art der Gegenstände, welche von der Mahnabme des vorstehenden Artikels in jeder Ortlchakt betroffen sind.
Verordnung des Oberbefehlshabers der französischen Rbeinarme.
Nr. 743 2/2 vom 17. November 1920.
Artikel 2:
Gemäh der Vorschriften des Artikels 29 bestimmt die Anordnung Nr. 2 der Oberbefehlshaber der französischen Rbeinarmee folgendes: In allen Ortschaften, in welchen sich eine französische Garnison oder der Sitz eines Delegierten der Hoben Interalliierten Rheinland-Kommission befindet, müssen sämtliche gongbrren zum Verkauf ausgestellten Waren mit sichtbaren Prellen versehen werden. IT245
Für richtige Abschrift: Der Staatsanwalt.
Militärpolireigericht Wiesbaden.
Verurteilung.
Im Jabre 1921, am 7. Sevt.. vormittags,9.30 Mr,.ist das Milttärvolizeigericht Wiesbaden, ernberuren auf -ve fehl des Herrn Kommandierenden Generals.der 37. Inkan tcrie - Division zur Aufnahme des Verfahrens gegen Hocker, Elisabeth, geboren am 25. Mai 1887 zu Wiesbaden. von Beruf Eesckäftsinbaberin, wohnhaft,rn Wiesbaden. welche beschuldigt ist. datz sie dre m ihrem Schaufenster ausgestellten Waren nickt mit Preisen verleben batte, in öffentlicher Sitzung an gewohnter Stelle zusammen- getreten und hat folgende Entscheidung getroffen:
In Anbetracht, datz am 18. 8. 21 der Preis von gewissen Gegenwänden, wie Kaffeeservicen. Porrellanschusseln. Gläser, zum Verkauf ausgelegt in dem Geschäft der Elisabeth Hocker, nicht bezeichnet war. Datz Wiesbaden eine Garnisonstadt ist.
In Anbetracht dessen, datz sie demnach den Artikel 29» der Verordnung Nr. 2 der Hohen interalliierten Rheinland- kommillion übertreten hat. verurteilt das Gericht Hocker. Elisabeth, zu hundert (100) M. Geldstrafe nebst den Kcsten der öfsentlichen Bekanntmachung der obengenannten Gründe und vorstehender Verurteilung vor Ablaus einer Wecke in der Zeitung ..Wiesbadener Tagblatt und zum öffcntlick>en Aushang des gerichtlichen Urteils und seiner Begründung während 30 Tage im Schaufenster ihres Geschäfts in Wiesbaden. Walkmühlltratze 19. und bestimmt, datz bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Fnit. welche durch den Kommandierenden General der Division bestimmt wird, eine Eefängnisstraie von 10 Tagen tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Juli 1867.
Nachstehend die Artikel der obengenannte« Verordnungen und Anweisungen der Militärbehörde:
Artikel 29» der Verordnung Nr. 2:
An allen zum Verkauf ausgestellten Waren und Ee- brauchsgegenständen mutz der Verkauisoreis sichtbar, vermerkt kein, und zwar in allen Ortschaften, dre durch onent- licke Bekanntmachung von den Besatzungskommandanten bezeichnet find. Diese Bekanntmachung bestimmt auch die Art der Gegenstände, welche von der Mahnabme des vorstehenden Artikels in jeder Ortschaft bettoffen sind.
Verordnung des Oberbefehlshabers der französischen Rbeinarme.
Nr. 743 2/2 vom 17. November 1920.
Artikel 2:
Gemätz der Vorschriften des Artikels 29 bestimmt die Anordnung Nr. 2 der Oberbefehlshaber der französischen Nheinarmee folgendes: In allen Ortsckrsten. in welchen sich eine französische Garnison oder der Sitz eines Delegierten der Hoben Interalliierten Rheinland-Kommission befindet, muffen sämtliche gangbaren zum Verkauf ausgestellten Waren mir sichtbaren Vrellen versehen werdrn. F245
Für richtige Abschrift: Der Staatsanwalt.
Probleme der Koalitionspolittt.
Die Zerspaltenheit des deutschen Parteiwesens wird auf Jahre hinaus mit einer Koalitionsregierung rechnen lassen muffen. Es fehlen in Deutschland alle Ansätze für eine Vereinfachung des Parteiwesens. Mag im Augenblick die Unabhängige Sozialdemokratie sich der alten Mehrheitspartei wieder etwas genähert haben, mag selbst die taktische Einigung dieser beiden Parteien zu einer faktischen werden, so bleibt doch innerhalb der sozialistischen Parteien nicht weniger * Zersplitterung übrig als im bürgerlichen Lager. Gliedern sich doch allein die Kommunisten schon wieder in drei Nichtungen, obwohl sich ihre Hauptgruppe stolz Vereinigte Kommunistische Partei nennt. Aber ihr rechter Flügel, die Däumig und Levi, sind bereits wieder ein Erüppchen für sich, links lehnt sich an das Zentrum die Kommunistische Arbeiterpartei an und dann folgt wieder die Freie Arbeiter-Union, die Zusammenfassung der deutschen Syndikalisten. Es ist gewiß richtig, daß der Radikalismus immer wieder einen Flügel gebiert, der radikaler als der Stamm ist. »Dieselben Zersetzuügserscheinungen zeigen sich auch ja beim Rechtsradikalismus. Die völkische Gruppe hat sich formell schon so gut wie von der Deutschnationalen Volkspartei abgelöst. In München hat man eine national-sozialistische Partei gegründet, und im Norden firmieren die Kunze-Leute jetzt wieder Deutschsoziale Partei. Zwar gehört Herr Mulle noch der Deutschnationalen Reichstagsfraktion an, aber er hat in der Partei die rechtsradikalen Männer organisatorisch' im Ring, im Deutschen Herold und im Völkischen Schutz- und Trutzbund zusammengefaßt. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann der Bruch offen zutage tritt.
Aber diese radikalen Gruppen von rechts und links kommen für eine Koalitkonspolitik nirgends ernstlich in Frage. Mag in dem einen oder anderen Land die Sozialdemokratie mit einer Neutralität der Kommunisten rechnen und mag in Bayern die Deutschnationale Partei bisher der Koalition angehört haben: überall, wo das eine oder andere der Fall war, ist seine Unhaltbarkeit zur Evidenz erwiesen. Deutschnationale und Kommunisten sind nicht regierungsfähig. Es sind Parteien, die nur von der Agitation, von der Demagogie und vom Unglück des Vaterlandes leben.
Die Koaütionspolitik der Länder wird immer von der Gestaltung der Regierung im Reiche beeinflußt fein,
und es ist die Pflicht der Parteien, in den einzelnen Gliedstaaten darauf hinzuwirken, daß nach Möglichkeit eine Homogenität zwischen Reichs- und Landesregierung Platz greift. Es ist betrüblich, daß Parieiegoismus so vielfach dieser sachlich wohlbegründeten Forderung entgegengewirkt hat. Aber die Koalitionspolitik von heute muß noch ein anderes zwingendes Erfordernis beachten. Im Reiche stehen wir jetzt vor der Lösung von Aufgaben, die für Kinder und Kindeskinder die Politik festlegen. Es ist dringend notwendig, daß die Verantwortung für diese große gesetzgeberische Arbeit auf möglichst ausgedehnten Schultern liegt. Eine Koalition der breiten Mitte könnte jene großen Aufgaben lösen, die die Erfüllungspolitik uns aufnötigt. Fast hat es den Anschein, als ob wir diesem Ziele in den letzten Tagen nähergerückt wären. Die große Aktion des Reichsverbandes der deutschen Industrie auf Schaffung weitreichender Eoldkredite hat schließlich doch auch den Sozialisten die Erkenntnis anfdämmern laffen. daß ihr Agitationsschema, hie Besitzende — hie Besitzlose, nicht mehr ganz stimmt. Es ist charakteristtfch, daß die unabhängige „Freiheit" die Bereiterklärung der deutschen Jndusttie zu weitgehenden Opfern aneÄennender bespricht. als der etwas stark agitatorisch orientierte mehrheitssozialistische „Vorwärts". Gestern hat in Görlitz der sozialdemokratische Parteitag seinen Anfang genommen, und gewiffermaßen zum Präludium hat der Reichstagspräfident Loebe, der sonst oft den linken Flügel der Partei markiert, eine Rede in Breslau gehalten, in der er ganz offen die Frage eines Zusammengehens mit der Deutschen Volkspartei diskutierte. Er hat dabei den bemerkenswerten Satz ausgesprochen: „So einfach wie vor einem Jahre in Kaffe! liegt also die parteitaktische Entscheidung in Görlitz nicht." Als Veraussetzung einer Koalition mit der Deutschen Volks- vartei bezeichnete Herr Loebe deren Bereitwilligkeit, bündige Erklärungen über den Schutz der Republik abzugeben und in der Frage der Erfassung der Sachwerte nacbzngeben. Uns will scheinen, daß das, was Herr Loebe hier als Voraussetzungen skizziert, bereits erfüllt ist. Die Deutsche Volkspartei hat unzweideutig erklär:, daß sie geneigt ist. alles zu unterstützen, was dem Schutze der Verfassung dient, und es ist nicht anzunehmen. daß ste dem großzügigen Entgegenkommen der Jndusttie in der Frage der Eoldkredite widerstrebt.
Wenn im Reiche die große Koalition eines Tages unter dem Zwange der Verhältnisse Tatsache sein wird.
wird man auch in den Ländern darauf Rücksicht zu nehmen haben. Gerade darum ist es dringend zu wünschen, daß die Bayerische Volkspartei Abstand davon nimmt, die völlig rechtsradikal orientierten Deutsch- nationalen in Bayern wieder in die Koalition einzubeziehen. Es wäre wünschenswert, wenn man sich in den Kreisen der Bayerischen Volkspartei auch insofern vom deutschnattonalen Einfluß lösen würde, datz man einem Zusammengehen mit den Mehrheitssozialisten nicht länger widerstrebt. Ein Flügel der Bayerischen Volkspartei bedeutet freilich heute kaum etwas mehr als eine völkische Keimzelle in der Bayerischen Volkspartei. In Preußen liegen die Dinge einfacher: Hier haben die beiden Regierungsparteien von Anfang an keinen Zweifel darüber gelaffen, daß sie bereit sind, die Koalition dahin zu erweitern, daß ihr die Mehrheitssozia- listen links und die Deutsche Volkspartei rechts ungegliedert werden. Aber es wäre wünschenswert, daß in dem zweitgrößten deutschen Lande gleichfalls eine^ der Reichsregierung homogene Regierung bestünde. Statt dessen kommt die Bayerische Volkspartei wieder mit einer so bedenklichen Forderung wie der eines Staatspräsidenten. Auch daraus geht hervor, daß die Koalitionspolitik von heute noch schwerwiegende Probleme in sich schließt, die nur uneigennütziger Patriotismus lösen kann?
Die Aushebung der Wirtschaftliche« Sanktisnen.
Dz. Pari», 18. Sept. (Havas.j „Eclair" zufolge entspreche es durchaus nicht den Absichten der französischen Regierung, abermals eine Rote an die deutsche Regierung wegen der wirtschaftlichen Sanktionen zu senden. Man warte nur, bis die deutsche Regierung die interalliierte Kontrolle über die Ein- und Ausfuhrgenehmigungen angenommen habe.
„Journal" behauptet, daß trotz der widersprechenden Reuter-Meldung England dem französisch e n Standpunkt v o l l ko m m e n z u st i m m e. Der englische Botschafter in Berlin, Lord d'A b e r n o n. sei bereits beauftragt worden, der deutschen Regierung mitzuteilen, daß sie das in der letzten Rote des Obefften Rates geforderte Ententekontrollbureau der Ein- und Aussuhrlizenssn vorbehaltlos genehmigen müsse, wenn die Zollgrenze aufgehoben werden soll. Die Nichtigkeit dieser Information des „Journal"' bleibt jedoch abzuwarten.
Dz. Brüssel. 19. Sept. (Drahtbericht.) „Etoile Beige" schreibt: In der Presse sind widersprechende Berichte erschienen darüber, ob die wirtschaftlichen Sanktionen mit Rücksicht auf Deutschland vom 15. September aufgehoben werden oder nicht. Aus von zuständigen Kreisen eingeholten Erkundigungen geht hervor, daß die ins Auge gefaßten Maßnahmen bis jcht noch nicht zur Ausführung gekommen sind, da die alliierten Regierungen noch nicht die Zustimmung Deutschlands zu der Einrichtung der gemischten Kommission empfangen haben, die in die Rechte der Zoll- kommiffion der hohen interalliierten Kommission ein- treten soll, durch Ausübung der Kontrolle der Ein- und Ausfuhrerlaubnis. Unter diesen Bedingungen besteh-m die Sanktionen noch fort.
Rosen und Rathenau.
W. T.-B. Berlin, 17. Sept. Die Meldung einer Pariser Agentur, wonach der Reichsminister des Auswärtigen Dr. Rosen mit dem Wiederaufbauminister Dr. Rathenau über das Wiesbadener Abkommen nicht einig sei und deswegen die Absicht habe, zurückzutreten, ist frei erfunden.
Die Kosten der Besatzungstruppen.
Dz. Paris, 19. Sept. Laut „Temps" betragen die Kosten der Rückerstattung, die die fünf alliierten Staaten für die Unterhaltung ihrer Besatzungsarmeen vom 1. November 1918 bis 21. Mai 1921 zurückverlangen: für die Vereinigten Staaten 278 Millionen Dollar, für Frankreich rund 2305 Millionen Franken, für England 58 Millionen Pfund Sterling, für Belgien 379 Millionen Franken und für Italien rund 15 Millionen Franken. Der tägliche Durchschnittsverbrauch beläuft sich bei den Vereinigten Staaten auf 4y 2 Dollar, Frankreich auf 15,26 Franken, England auf 14 Schilling, Belgien auf 16V£ Franken und Italien auf 22 Franken pro Kopf.
Die Kreditoperation der Industrie.
W. T.-B. Berlin, 18. Sept. Unter dem Vorsitze des Reichskanzlers fand eine Besprechung führender Persönlichkeiten aus deutschen Bank- und Bankierkreisen statt, bei der einmütig die Bereitwilligkeit der deutschen Bankwelt ausgesprochen wurde, bei der von der Industrie angeregtem langfristigen Kredit- operatioa nach besten Kräften mitLUwirken.
