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Mittwoch, 14. September 1321.

Morgen-Ausgabe.

Nr. 415. ♦ 69. Jahrgang.

Beamtenvertretungen.

Von A. Barteld (Hannover). M. d. pr. L.

Nach verhältnismäßig langen Eeburtswehen ist vem Reichstag endlich der Entwurf eines Gesetzes über Beamtenvertretungen zugegangen. Er soll die Er­füllung des Art. 130 Abs. 3 der Reichsversassung brin­gen, in dem es heißt: „Die Beamten erhalten nach

näherer reichsgesetzlicher Bestimmung besondere De- amtenvertretungen." Die Beamten hatten allgemein erwartet, daß sie hierdurch in das wirtschaftliche Räte­system eingegliedert werden sollten, daß die Vertretun­gen für sie ein Gegenstück zu den Betriebsräten.nach dem Betriebsrätegesetz für die freien Arbeitnehmer werden würden. Deshalb sprach man auch ganz allge­mein fast nur vom Beamtenrätegesetz. Diese Hoffnung der Beamten ist in dem Entwurf nicht erfüllt worden. Man hat sich ängstlich vor dem Wort „Räte" gehütet. Man schafft Beamtenausschüsse und nennt die Einrich­tung Beamtenvertretung. Doch das wäre ja letzten Endes nebensächlich, nicht auf den Namen, sondern aus den Inhalt kommt es an. Aber auch rein materiell gibt der Entwurf den Beamten nicht die Rechte, die man den Arbeitern und Angestellten im Betriebsrüte- gefetz eingeräumt hat. Die Beamtenausschüsse sollen eigentlich nur eine anregende und beratende Tätigkeit haben. Die letzte Entscheidung liegt beim Dienst­vorgesetzten, Schlichtungsinstanzen sind nicht vorgesehen. Man glaubt, den Schlichtungsgedanken und den gerin­geren Einfluß mit der staatsrechtlichen Stellung des Beamten wie der der höchsten Vorgesetzten abtun bezw. begründen Hu können. „Der Beamte ist durch einen einseitigen, öffentlich-rechtlichen Akt des Staats in fein Amt berufen: er steht dem Staat nicht als gleichberech­tigter privater Vertragschließender gegenüber", heißt es in der Begründung der Reichsregierung. Gewiß wird man die staatsrechtliche Stellung des Beamten nicht verkennen und auch auf die Ministerverantwor­tung gegenüber dem . Parlament Rücksicht nehmen müssen. Das schaltet aber nach meiner Ansicht den Schlichtungsgedanken nicht ganz aus. Jedenfalls reicht die Begründung der Reichsregierung hierfür nicht aus und man wird sich bei der Beratung des Gesetzentwurfs noch eingehend mit dem Gedanken auseinanderzusetzen haben. Die Beamten dürften kaum geneigt sein, sich auf den Weg der Beschwerde durch alle Instanzen und das Recht der Petitionen verweisen zu lasten. Diese Wege hat die Beamtenschaft in einer Weise in jahr­zehntelangen Erfahrungen kennen gelernt, die sie kopf­scheu gemacht hat. Es ist auch eigenartig, daß man gerade den Beamten gegenüber so ängstlich ist. Bei den Privatunternehmern, wo doch immerhin Geschäfts­geheimnisse, Kredite usw. gefährdet werden können, sind den Betriebsräten die Betriebsbilanzen nebst Betriebs­gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen, die Betriebs­räte haben auch das Recht der Teilnahme an Aufsichts­ratssitzungen. Der Geschäftsbetrieb der Behörden liegt ziemlich offen, hier braucht es nicht so viel Geheimnisse zu geben und hier könnte man den Beamten den weit­gehendsten Einblick gestatten. Das könnte man schon deshalb, weil ja die Beamten in einem besonderen Ver­trauensverhältnis zum Staat stehen sollen.

Ein langer Kampf hat sich abgespielt um den Be­griff Beamtenkammern oder Beamtenräte oder, wie die Regierung ste nennen will, Beamtenausschüffe. Auf dem Boden der Beamtenkammern stand die bayerische, stand zunächst auch die preußische Staatsregierung, die sich aber später auf den Boden der Vorlage des Reichs- kabinetts gestellt hat. Der Gedanke der berufsständi­schen. parlamentarischen Beamtenkammer mit ihrem Einfluß auf die Gesetzgebung kann auf den ersten Blick verlockend erscheinen. Der Entwurf der bayerischen Regierung steht z. B. folgende Bestimmungen vor: „Vor der Vorlage von Gesetzen an die gesetzgebenden Körperschaften und vor dem Erlaß von allgemeinen Verordnungen und Verfügungen, welche die Dienst- und Besoldungsverbältnisse der Beamten grundsätzlich regeln, hat die Regierung die Beamtenkammern, Hauptausschüste und Abteilungen zu hören. Anträge der Beamtenkammern, Hauptausschüste und Abteilun­gen. zu deren Erledigung die gesetzgebenden Körper­schaften zuständig sind, hat die Regierung diesen zur Beratung und Borbescheidung vorzülegen." Hier ver­legt man das Schwergewicht von den Beamtengewerk­schaften in die Beamtenkammern: man schafft Gegen­sätze, vielleicht bewußt mit dem Hintergedanken, die Gewerkschaften zu schwächen. Das hat man in der Beamtenschaft klar erkannt und deshalb lehnt auch die überwältigend große Mebrbeit den Kammergedanken ab. Sie will eine klare Scheidung. Die Beamtenräte sollen keine Recht schaffenden, sondern Recht kontrollie­renden Einrichtungen sein. Diesem Standpunkt hat sich auch die Reichsregieruna ancuücklollen.

Der vorliegende Entwurf stellt ein Rahmengesetz dar, besten Bestimmungen Anwendung finden sollen auf alle Beamten des Reichs, der Länder, der Ge­meinden und Eemeindeverbände, d. h. öffentliche Körperschaften im Sinne des Art. 10, 3 der Reichs­verfassung. Zu den Gemeinden zählen auch Schul­gemeinden, zu den Beamten auch die Lehrer.

Die Beamtenausschüffe sollen nach dem Entwurf die Vertretung in bezug auf die persönlichen Interessen sein, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben. Die außerdienstlichen Interessen werden mit vollem Recht den Berufsvereinigungen zugewiesen. Nach dem Räte­gedanken sollen allerdings die Beamtenvertretungen nicht nur die Jnteresten" der Beamten wahrnehmen, sondern auch die der Allgemeinheit. Nach § 30 Abs. 2 des Entwurfs haben sich ja auch die Beamtenausschüffe von dem Bestreben leiten zu lasten, das Pflichtbewußt­sein und die Arbeitsfreudigkeit der Beamten durch Pflege des Einvernehmens untereinander und des Ver­trauens zwischen ihnen und ihren Dienstvorgesetzten zu heben und an der Erhaltung eines zuverlässigen, pflichttreuen Beamtentums mitzuarbeiten. Diesen Ge­danken der sittlichen Pflicht sollte, man viel schärfer herausarbeiten und den Beamtenausschüsten im § 32 nicht nur das Recht auf Anregungen geben, um einen schnellen und ordnungsmäßigen Geschäftsgang, den höchsten Grad der Arbeitsleistung und Verbilligung des Verfahrens oder des Betriebs herbeizuführen, nein, man sollte sie hierzu geradezu verpflichten. Man svricht viel von Vereinfachung, Vereinheitlichung und Verbilligung der Verwaltung. Man sollte wisten, daß man hierzu nur kommen kann durch die Mitarbeit der Beamten selbst. Es erscheint mir daher auch als ab­wegig und als eine übertrieben ängstliche Einschrän­kung, wenn man in der Begründung sagt: „Es handelt stch nur um den formalen Geschäftsbetrieb, nicht um den sachlichen Inhalt der Tätigkeit der Behörden. Eine Einwirkung auf letztere im Sinne einer Förderung der Produktivität der Arbeit steht den Beamtenausschüsten nicht zu."

Es würde hier zu weit führen, auf die einzelnen Be­stimmungen des mit übergroßer Vorsicht aufgestellten Entwurfs einzugehen. Man kann nur hoffen, daß der Reichstag die Vorlage nicht durchpeitscht und ein Gesetz schafft, das den Beamten und der Allgemeinheit von Nutzen ist. _

Diplomatischer Schutz der Danziger durch die polnischen Gesandten.

Dz. Berlin. 13. Sevi. Die polnische Gesandtschaft teilt amtlich mit: Auf Grund des zwischen der Revublik Palen und der dreien Stadt Danzig acschlostenen Vertrages vom 9. November 1920 übernehmen die Gesandtschaften und Konsulate der volnischen Republik den divlomatischen und konsularischen Schub oer im Auslande weilenden Angebörigen derFreienStadtDanzigin deinselben Mähe, wie dies für volnische Staatsangehörige geschieht. Aus Grund dieses Vertrages bat seitens der volnischen und konsularischen Ver­tretungen im Auslande jede Person Anrecht auf Schub, welche am 19. Januar 1920 die deutsch« Staatsangehörigkeit besah, an diesem Tage zu der aus dem Gebiet der Freien Stadt Danzig ansässigen Bevölkerung gehörte und bis jetzt von ihrem Ootionsrecht zugunsten des Deutschen Reiches keinen Gebrauch gemacht bat.

Wegen Beleidigung des Reichspräsidenten verurteilt.

Dz. Stettin, 13. Sept. Wegen Beleidigung des Reichs­präsidenten verurteilte die hiesige Strafkammer den land­wirtschaftlichen Beamten Dr. Alex Oberg zu zwei Wochen Gefängnis. Bei der Verhandlung vertrat der frühere vreuhische Minister Leine die Nebenklage des Reichsvräsi- dentem _

Keine italienischen Truppen für das Burgenland.

Dz. Rom. 13. Sevt. Einige Blätter behaupteten, die italienische Regierung habe beschlossen, Trupven nach Ungarn zu schicken, wenn die Zwischenfälle im Burgenlande nicht rasch gemäß den internationalen Ver­trägen beigelegt würden. Wie die Zeitungen beute melden, wird in amtlichen Kreisen erklärt, dah diese Nachricht jeder Begründung entbehrt. Italien bat wegen der besonderen Verhältnisse zu Ungarn und Österreich das gröhte Jnteresic an dieser sehr ernsten Frage und hat aus diesem Grunde stärker als die anderen Mächte seine Stimme erhoben in der Aufforderung an Ungarn, die angenommenen Verträge zu achten. Italien batte indessen niemals die Absicht, cine verfönlicke Initiative zu einer bewaffneten Intervention zu ergreifen, die. wenn sie nötig würde, nur gemein- s ch a s t l i ch mit den anderen Verbündeten stattfinden könnte.

Eine Verschwörung gegen die Führer der Alliierten in Konstantinopel.

Dz. Paris, 13. Sevt. Nach einer Meldung des ..Journal" aus London kündigt eine Deveiche aus Konstantinooel an. dah der englische Geheimdienst eine von der Angora- Regierung organisierte Verschwörung entdeckt habe, die Un­ruhen in Konstantinooel Hervorrufen und die Führer der alliierten Streitkräfte ermorden sollte. Der Eeneraj Sir Charles Larrington hat den türkischen Behörden eine Liste der in die Verschwörung verwickelten Persönlich­keiten übergeben und ihre Verhaftung verlangt. Die Ver­hafteten würden den Alliierten ausgeliefert und durch einen alliierten Gerichtshof abaeurteilt werden.

Die Tagung des Völkerbundes.

Dz. Gens, 13. Sevt. Der Völkerbundsrat hielt gestern nachmittag eine ordentliche Sitzung ab und beschloh. den Bericht der gemischten Kommission für Rüstungs­beschränkungen der Versammlung zu überweisen. Der zueite Bericht der Kommisiion für Paktabänderungen wird an die erste Kommission (Rechts- und konstitutionelle prägen) weitergegeben. Hierauf nahm der Rat von einem Bericht der internationalen Konferenz gegen den Mäd cheir­und Kindcrhandel. die vom 30. Juni bis 5. >iuli in Genf getagt batte. Kenntnis: er war einstimmig der An­statt, dah die Arbeiten dieser Konferenz bedeutende Ergeb­nisse ermöglicht hätten. Rach einem Vorschlag der, Kon­ferenz beauftragte die Kommission den Generalsekretär mit ihrer Durchführung. Das Original der Schlußakte wird der französt'chen Regierung zugestellt werden. Die Versamm­lung erhält eine Abschrift.

Die 2. Kommission (Transit- und Verkehrswesen) tagte unter dem Vorsitz von Jonescu -Rumänien. Die Kom­misiion nahm verschiedene Wünsche an.

Die 3. Kommisiion (Blockade und Abrüstung) setzte nachmittags unter dem Vorsitz von B r a n t i n g - Schweden in öffentlicher Sitzung ihre Beratungen über die praktische Durästührung und Anwendung der Blockade gegen ein ver­tragsbrüchiges Mitglied des Völkerbundes fort. Die meisten Redner waren sich darüber einig, dah gegen einen Vertrags­brüchigen Staat nicht sofort kriegerische Maßnahmen an­gewendet werden sollen, sondern der Krieg durch wirtschaft­liche Maßnahmen. d. h. durch die Blockade, hinausgeschoben und verhindert werden solle. Die Debatte, an der sich S ch a n z e r - Italien und Lord Robert C e c i l - England rege beteiligten, behandelte vor allem den Bericht der llnterkommisiion. Über die Vorschläge der llnterkommisiion kam es nicht zu einem Beschluß.

Der Kongreß für Bölkerrecht zur irischen Frage.

Dz. Eens. 12. Sevt. Die 3. Kommisiion des Inter­nationalen Kongresses für Völkerrecht nahm ein­stimmig folgende Entschließung an: Die Kommission ist der Ansicht, daß das irische Volk eine Nation bildet, die ver­möge ihrer geschichtlichen, geistigen und moralischen Kräfte wohl in der Lage ist. unabhängig zu leben. Großbritannien bat daher keinerlei moralisches Recht, das irische Volk zu zwingen, auf seine Unabhängigkeit zu verzichten einzig und allein aus Gründen der kommerziellen und militärischen Opportunität. Nachdem die britische Regierung sich selbst als Verfechter des Selbstbestimmungsrechts der Völker ver­kündete und aus dieser Haltung für sich große Vorteile ge­zogen hat wird sie eine selbstverständliche moralische Pflicht oernachläsiigen, wenn sie stch weigern wollte, den Grundsatz vollständig zur Durchführung zu bringen, den ste vertreten hat. so bald es sich um andere handelte.

Der Arbeitsplan der Washingtoner Konferenz.

Dz. London, 12. Sevt. (Haoas.) Der Washingtoner Berichterstatter der „Times" meldet, daß der Arbeitsplan der Washingtoner Konferenz Gestalt anzunehmen beginnt. Die Mitglieder der amerikanischen Abordnung sind bereits ernannt, und die Namen von Hughes. Root. Lodge und Underwood werden überall gebilligt. Man hatte angeregt, daß die Vereinigten Staaten sich jetzt den Arbei­ten des Völkerbundes anschließen könnten, aber der vom Präsidenten H a r d i n g eingeschlagen. Weg ist bedeutend praktischer. Dieser Weg wird nun vorsichtig Schritt für Schritt begangen. Der Berichterstattc- der „Times" fügt hinzu: Der Erfolg dieser Konferenz muß großen Einfluß auf unsere eigenen äußeren Schwierigkeiten haben, und man kann die öffentliche Meinung nicht genug auf die Wich-; iigkeit dieser Konferenz aufmerksam machen. Nach dem Be­richterstatter soll sich der Arbeitsvlan der Konferenz ledige lich aus die Entwafknungsf rage und auf btf Fragen des Stillen Ozeans 'eschränken.

Internationale Telegraphenkonferenz in Riga.

Dz. Kopenhagen. 13. Sevt. Einem Telegramm aus Riga zufolge wurde dort eine internationale Tele- gravhenkonferenz in Anwesenheit der Vertreter der folgenden Staaten eröffnet: Deutschland, Dänemark. Danzig. Estland. Finnland. England. Litauen, Memel. Schweden. Norwegen. Rußland und Lettland. Außerdem war die Große Nordische Telegravbengesellschaft in Kopenhagen vertreten. Der lettische Verkehrsminister P a u l u k eröffnete die Kon­ferenz mit einer Ansprache, in der er die 12 Staaten, die um die Nord- und Ostsee einen Kranz bilden, willkommen hieß. Der große furchtbare Krieg habe alle Bande, die die Staaten und Völler vereinigten, darunter auch die Post- und Telegravhenverbindungen. abgerrsien. Jetzt würden all­mählich die Verbindungen wiederbergestellt. Die Konferenz habe die Aufgabe, zwischen den Staaten eine regelmäßige telegravbiiche Verbindung zustande zu bringen. Der Direktor der lettischen Post- und Telegravbenverwaltung. Kadiks. wurde zum Präsidenten der Konferenz gewählt. Es wurde cine Tarifkonferenz eingesetzt, die aus Delegierten von Deutschland. England, Rußland und der Groben Nordischen Telegraphenoesellschaft besteht.

Der Generalstreik in Lille.

Dr. Paris. 13. Sevt Wie die Morgenolätter melden, ist der Generalstreik in der Gegend von Lille ziemlich all­gemein zur Durchführung gekommen. Die Zahl der Streikenden wird auf 75 000 geschätzt. Auch die Straßen­bahner haben im Lauf« des gestrigen Tages die Arbeit ein­gestellt. Es wurden zahlreiche Versammlungen abgehalten, die jedoch völlig rubig verliefen. Der Arbeitsminister hat gestern die Vertreter der industriellen Verbände emvfangen. wobei die Industriellen dem Minister die wirtschaftlichen Grunde auseinandersrtzten. die es ihnen nicht erlaubten die Lobnherabsetzung von ?0 Centimes die Stunde wieder ruckgänglg zu machen. Die Unterredung hatte also kein Er­gehn,s. Der Minister hat für morgen Vertreter der Arbeit­geber und Arbeitnehmer zu sich geladen und will nochmals einen Versohnungsverfuch unternehmen. Das Streikkomitee bat ,m Laufe des gestrigen Tages den Arbeitern bestimmter, besonders lebenswichtiger Betrieb« die Wiederaufnahme der ArLeU gestattet.