Einzelbild herunterladen
 

Verlag Langgasse 21

„Xagbiatt[)aus*.

Gchaltrr-HaN« grSffnet von 8 Uhr morsen* bis 8 Uhr abends. Postscheckkonto: Franlfurl a. M. Kr. 7*05.

Wöchentlich

Dezoqrvreise: Durch den Verlag bezogen: Mk. 8.80 monatlich, MH 11.40 vtertelsShrlich. ohne Traglohn: durch die Post bezogen. Mk 5.5« monatlich, Mk. 18,5« vierteljährlich. mit Bestell gelb, - Bezugsvestellungen nehmen an, der Verlag, di« Ausgabestellen, die Träger und alle Postanstalien, - In fvällen höherer Gewalt. Betriebsstörungen oder Streiks haben die Be­zieher keinen Anspruch au> Lieserung des Blattes od»r Erstattung des entsprechenden Entgelt«,

12 Ausgaben.

Fernruf:

^r-gblatthous» Kr. 885,-58. ^

Bon 8 Uhr morgens dis 6 Uhr abends, außer Sonntag» Postschecklont,.- Frankfurt ,. M. Kr. 7*05.

Anzeigenpreise! Örtlich« Anzeigen Mk. i.25, auswärtige Anzeigen Mi, 1,8«, örtlich« Reklamen Mk. 5,—, auswSnige Reklamen Mk, 7. für die einlpa'tiee Kolonelzeil» oder deren Raum. — Bei wieder­holter Aufnahme unverSnderter Anzeigen «nltvrechender Nachlaß. — Schluß der Anzeigen. Annalime für beide Ausgaben >0 Uhr rormittags. — Für die Aufnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird keine Gewähr übernommen, s oooiOBa B oriooinoMootMomm

Berliner Abteilung der Wiesbadener Tagblatts: Berlin W. 9, Botzstrahe 18, Fernsprecher: Amt Zentrum 11435-11137.

Dienstag, 6. September 1921.

Morgen-Ausgabe.

Nr. 401. ♦ 69. Jahrgang.

Militärpolizeigericht Wiesbaden.

Verurteilung.

2m Jahre 1921, am 24. August, vormittags 9.30 Uhr. ist d°° Militärpolizeigericht Wiesbaden, einbecufen auf Be- . , ® etrn Kommandierender! Generals der 37. Jnian- - Division, zu: Aufnahme des Beriaücsns gegen

v M a f e r. Henri, geboren am 2. August 1869 zu Wiesbaden.

J? etu f Kaufmann, wobnhaft in Wiesbaden, welcher be- schuldlgt ist, daß er die im Schaufenster seines Geschäfts aus- gcstellten Waren nicht mit Preisen versehen batte, in öffent­licher Sitzung an gewohnter Stelle zusammengetiLten und hat folgend« Entscheidung getroffen:

In Anbetracht, dah am 9. August 1921 in dem Geschäft des Herrn Schäfer, Heinrich. Kaufmann zu Wiesbaden, die Preise von gewissen zum Perkauf ausgelcgten Artikeln nicht bezeichnet waren. Dah diese Artikel für den täglichen Ge­brauch waren, wie Handschuhe. Flanellunterjacken. Sport­schuhe usw. Dah Wiesbaden eine Garnisonstadt ist.

In Anbetracht dessen, dass er demnach den Artikel 29a der Verordnung Nr. 2 der hohen interalliierten Rbeialand- kommission übertreten bat. verurteilt das Gericht Schäfer, Heinrich, zu hundertfiinfzig (150) M. Geldstrafe nebst den Kosten der öffentlichen Bekanntmachung der oben­genannten Gründe und vorstehender Verurteilung vor Ab­lauf einer Woifif in d-r Zeitung ..Wiesbadener Tanblott" und zum öffentlichen Aushang des gerichtlichen Urteils und seiner Begründung während dreihig Tagen im Schau­fenster seines Geschäfts in Wiesbaden. Webergasse 11. lllUl bestimmt, dass bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frist, welche durch den Kommandierenden General der Divisscn bestimmt wird, eine Gefängnisstrafe

c, Tagen tritt auf Grund des Gesetzes vom

lc . oult 1867.

... ^Nachstehend die Artikel der obenaenannten Verord­nungen und Anweisungen der Militärbehörde:

Artikel 29a der Verordnung Nr. 2:

An allen zum Verkauf ausgestellten Waren und Ge- orauwsgegenitönden muh der Verkaufspreis sichtbar oer- "!‘T r ‘ <£ , tm * > 3IDar ’ n allen Ortschaften, die durch öfsent- -""n^achii^.g von Belatz„ngslommandanten

vfieichnet sind. Diese Bekanntmachung bestimmt auch . r* c s? tT Gegenstände, welche von der Mahnahme des vorstebenden Artikels in jeder OEE betroffen stnd.

Verordnung des Oberbefehlshabers der französtscken Rbeinarme.

Nr. 743 2/2 vom 17. November 1920.

Artikel 2:

Eemäh der Vorschriften des Artikels 29 bestimmt die Anordnung Nr. 2 der Oberbefehlshaber der französischen Nbeinarmce folgendes: In allen Ortschasten. in welchen sich hlv e ^?azosische Garnison oder der Sitz eines Delegierten ^.f„^aben Interalliierten Rbeinland-ibommission befindet, munen sämtliche gongbrren zum Verkauf ausgestellten Tvaren mit siNtoaren Vrei'en verseben werden. ^245 Für rikdtia» Abschrift: Der Staatsanwalt.

Militärpolizeigericht Wiesbaden.

Verurteilung.

Im Jahre 1921, am 24. August, vormittags 9,30 Uhr. ist ras Miluärvolizeigericht Wiesbaden, einberufen auf Be­fehl des Herrn Kommanoierenden Generals der 37. Jnian- tcrie - Division zur Aufnabme des Lerfabcens gegen Kuhmaul, Wilhelmine, geb. am 23. März 1858 zu Et. Gallen, von Beruf Gejchäftsinhaberin. Wohnhaft in Wiesbaden, welche beschuldigt ist. dah sie die in ihrem Schaufenster ausgestellten Waren nicht mit Preisen verseben hatte, in öffentlicher Sitzung an gewohnter Stelle zufammen- getreten und hat folgende Entscheidung getroffen:

In Anbetracht, dah am 13. August 1921 die Gendarmerie festgestellt hat. dah die Preise einer gewissen Zahl von Ver- komsob'-kien in dem Schaufenster der Eeschäftsinhaberin. Frau Wilhelmine Kuhmaul zu Wiesbaden. Rheinstrahe. nicht bezeichnet waren. Dah nach den Erklärungen dieser Dame die sestgestellte Vernachlässigung verursacht worden wäre „durch die augenblickliche Abwesenheit ihrer Tochter, die für gewöhnlich mit dieser Arbeit (der Preisauszeich­nung), betraut sei. Dah diese Vernachlässigung in der Tat als eine ausnahmsweise erscheint. Dah diese Artikel, die keine Preisbezeichnung trugen, Artikel des täglichen Ge­brauches waren, wie Mieder. Ilntertaillen. Kinderkleider. Eckürzen, Kombinationen usw. Da Wiesbaden eine Garni­sonstadt ist.

In Anbetracht dessen, dah ste demnach den Artikel 29a der Verordnung Nr. 2 der hohen interalliierten Rbeinland- kommission übertreten bat, verurteilt das Gericht Kuhmaul, Wilbelmine, zu hundert (100) Mark Geldstrafe nebst den Kosten der öffentlichen Bekanntmachung der obenge­nannten Gründe und vorstehender Verurteilung vor Ablauf einer Woche in der Zeitung „Wiesbadener Tagblatt" und mim öffcntlick>en Aushang des gerichtlichen Urteils und seiner Begründung während 30 Tage im Schaufenster ihres Ge­schäfts in Wiesbaden. Rbeinstrahe 39. und bestimmt, dah bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frist, welche durch den Kommandierenden General der Division bestimmt wird, eine Gefängnisstrafe von 10 Tagen tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Juli 1867.

Nachstehend die Artikel der obenaenannten Verord­nungen und Anweisungen der Militärbehörde:

Artikel 29» der Verordnung Nr. 2:

An allen zum Verkauf ausgestellten Waren und Ee- brauchsgegenständen mub der Verkaufspreis sichtbar ver­merkt sein, und zwar in allen Ortschaften, die durch ösient- liche Bekanntmachung von den Besatziingskon'mandanten bezeichnet sind. Diese Bekanntmachung bestimmt auch die Art der Gegenstände, welche von der Mahnabme des vorstehenden Artikels in jeder Ortschaft betroffen stad.

Verordnung des Oberbefehlshabers der französischen Rbeinarme.

Nr. 743 2/2 vom 17. November 1920.

Artikel 2:

Gemäh der Vorschriften des Artikels 29 bestimmt die Anordnung Nr. 2 der Oberbefehlshaber der französischen Nbeinarmee folgendes: In allen Ortschaften, >n welchen sich eine französische Garntlon oder der Sitz eines Delegierten der hoben Interalliierten Rheiuland-Kommiss.on befindet, müssen sämtliche gangbaren zum Verkauf ausgestellten Waren mit sichtbaren Preisen verseben werden. ^215 iviir richtige Abschrift: Der Staatsanwalt.

Lik Welke Iüm des MMMes.

Dz. Eens. 5. Sevt. (Drahtbericht) Die zweite 4. agung der Völkerbundsversammlung wurde m Ubr im Genfer Reformationssaale vom

Vorsitzenden des Völkerbundes Wellington K o o (Tbina) eröffnet Neben dem Präsidenten hatte der Generalsekre- tar des Völkerbundes Sir Eric D r u m o n d Platz genommen. Wellington Koo begrühte die Teilnehmer und besonders die neuen Mitglieder des Völkerbundes. Er betonte dabei, dah im letzten Jahre nur 41 Staaten an der Versammlung teil- Anommen batten, während diesmal 48 Staaten dem Kunde a n g e h ö r t e n. Das sei ein deutliches Zeichen lur den Fortschritt, den der Völkerbund zur Ü n i v e r s a l i - tat hin mache, und für das wachsende Ansehen des Bundes. Dank der Erfahrungen, die die Völkerhundesversammlung im letzten Jahre geinacht hätt- könne sie diesmal ohne Zeitver­lust in die Prüfung ihrer eigentlichen Aufgabe eintreten. Nach emem kurzen Nachruf für den verstorbenen norwegischen Delegierten hagerruo erinnerte Wellington Koo an die Äußerungen Mottos im vergangenen Jahre, wonach man sich me Welt ohne den Völkerbund nicht mehr vorsteuen könne. Der Völkerbund sei ein notwendiges Organ der Menschheit geworden, Wellington Koo gab dann «inen ausführlichen Überblick über die bisherigen Arbeiten des Völkerbundes. Auf der Tagesordnung vieler Versammlung ständen an erster Stelle die Wahl der Richter lur den internationalen Gerichtshof, ferner die Anträge auf Abänderung des Paktes und die Abrüstungs- kr,age. die zwar langsam, aber sicher fortschreite. Der Volkerbund sei — sc schloß der Redner — kein über- staat sondern eine Vereinigung der Völker, ein Mittel zur Linderung der Kriegsfnlgen und ein vrakiisches Organ zur Führung der internationalen Geschäfte Die Rede wurde in englischer Svrache gehalten. Der Vorsitzende glaubte angesichts der Tatsache, dah eine französische Übersetzung be­reits den Mitgliedern übergeben worden war. auf eine Über­setzung des Dolmetschers verzichten zu können. Auk franzö­sischen Wunsch muhte aber die Übersetzung in französischer vvrache verlesen werden. — Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung stand die Wahl des Präsidenten der Versammlung und des Vizevrästdenlen. Es erregte einige Überraschung, als der Vorsitz mde mitteilte, dah man die Wahl aus nachmittags verschoben habe, um den Mitgliedern seit zu lassen, sich über die Kandidatur zu verständigen.

Der französische Justizminister über die Kriegsprozesse.

m. Paris, 5. Sevt. Justizminister Bonnevay hielt «stern bei der Überreichung des Kriegskreuzes an das Dorf

N o m e n o eine Rede, in der er die Prozesse vordem

Reichsgericht berührte und erklärte: Frankreich bat letzt kein Interesse mehr daran, was in Leipzig beschlossen wird. Die Richter für Verbrechen, die durch Militärper- sonen begangen worden sind, ist das Kriegsgericht.

Verurteilung deutscher Offiziere durch das Kriegsgericht in Lille.

W. T.-B. Lille. 5. Sevt, Das Kriegsgericht in Lille hat folgende Personen in eoutnmrmian, verurteilt: zu je 20 Jahren Zwangsarbeit den öaurtmann Krug-Nidda von der 24. sächsischen Infanteriedivision und den Leutnant Richter von den 18. Ulanen wegen Schüsse auf den Bürgermeister Landesart. sowie den Leutnant L i g n e a u wegen Plünde­rung eines Hauses in Earvin. zu 5 Jahren Zwangsarbeit: dcn Kriegsgerichtsrat Buch Holz und General Martini wegen Diebstahls bei einem Notar in Maubeuge. zu zwei Jahren Zwangsarbeit' den Polizeichef von Maubeuge. Walther, der einem Einwohner von Aucin mit einer Peitsche ein Auge ausgeschlagen haben soll, zu derselben Strafe. Auhcrdem wuroen zahlreiche Unteroffiziere wegen Diebstahls verurteilt.

Kammerpräsident Peret über den «Frieden der Wachsamkeit".

Dz. Paris, 5. Sevt. Kammervrässdent Peret hielt gestern bei der Enthüllung des Denkmals in Neville eine Rede, in der er u. a. sagte: Sind alle Garantien geschaffen, damit der besiegte Feind nicht einen neuen Angriff versuchen kann/ Das ist eine lehr berechtigte Sorge, wenn man die Kundgebungen liest, deren Schauplatz Deutschland ist. wenn man das wüste Revanchegeschrei hört, das die All­deutschen ausstohen, und die Praitiken der Militärvartei sieht, um ein« mächtige Armee und Material trotz der Be­stimmungen des Friedensvertrages über die Entwaffnung zu erhalten. Ein Wort von groher Wahrheit ist. gefallen, cls man von dem „Frieden der Wachsamkeit" gesprochen bat. Unsere Augen müssen in der Tat stäirdig offen bleiben und aufmerksam das beobachten, was jenseits des Rheins vor sich gebt. Wenn wir auch nicht das Recht haben, den guten Willen der gegenwärtigen deutschen Regie­rung anzuzweiseln. . so sind wir doch berechtigt, zu ver­langen. dah er sich in Taten kundgibt, durch die buhfertige und stetige Erfüllungen der Verpflichtungen, die für Deutsch­land aus den Revarationsklauseln herriihrten und durch Verbote von Bestrebungen, die unter anscheinend friedfer­tigen Bedingungen in Wirklichkeit ' militärische Organi­sationen verbergen, durch die energische Unterdrückung der aufrührerischen Beziehungen, in denen sich wieder der all­deutsche Geist zeigt, der 40 Iabre bindurch das ungeheure Attentat vorbereitet bat.

Der englisch-irische Konflikt.

Die Iren haben das englische Angebot abgelehnt. Sie verlangen nach wie vor die vollständige Selbstän­digkeit und stützen sich dabei auf das von den alliierten Nationen, also auch von England, verkündete Evange­lium der Selbstbestimmung. „Nur auf der Grundlage vorbehaltsloser Anerkennung t'Z irischen Republik kann Irland als auswärtige Macht verhandeln", hat de Balera erklärt, der seinerseits als Brücke „irgend­eine Form der Assoziation mit England" sowie ein „Rüstungsabkommen mit Sicherheitsgarantien" vor- fchlägt. Es ist eine wohlerwogene Taktik, wenn der Jrenführer den terminus teebnieus „Assoziation" ge­braucht, den Präsident Harding zu benutzen pflegt, wenn er von der in seinem Programm aufgestellten Völker­gemeinschaft spricht. Denn die Iren stützen sich bei ihren Forderungen ostentativ aus die Union, in der starke Sympathien für sie vorhanden sind. Nicht nur, weil im Lande der Yankees 7 Millionen Iren wohnen, d. h. ungefähr so viel wie in Irland selbst, sondern weil die Amerikaner auch sonst den für ihre Selbständigkeit kämpfenden Iren von jeher starke Sympathie entgegen- bvachten und zurzeit, mehr denn je, entgegenbringen.

Das weiß man in England nur zu gut, und in der Stellung der Union zum irischen Problem liegt ja die Erklärung für den verblüffenden Umschwung, den die englische Politik in dieser' Frage zu verzeichnen hat. Denn sie zeigen den Iren gegenüber jetzt eine Langmut, die bei dem britischen Herrenvolke nicht zu verstehen wäre, wenn hier nicht die Frage der auswärtigen Poli­tik hineinspielte. Nämlich, um es kurz zu sagen, die Frage des angelsächsischen Konzerns. Das Gelingen der Washingtoner Konferenz, ja ihr Zustandekommen überhaupt und damit die Regelung d er brennenden Pazificfrage sind in der Tat' “iretTOfl 1 großen Teil ab­hängig davon, ob die von Lloyd George zum schweren Ärger der den reinen Herrenstandpunkt vertretenden Unionisten mit zäher Energie und zweifellos großem diplomatischem Geschick betriebene englisch-irische Ver­ständigung zustande kommt. Die Lage ist aber für Old England um so heikler, als auch die Dominions sich mit aller Energie für eine befriedigende Lösung der Irenfrage einsetzen, wovon ja u. a. die angestreng­ten Vermittlungsversuche des Generals Smuts Kunde geben.

Run wird man Lloyd George darin recht geben müssen, daß er vom englischen Standpunkt aus mit seinem Angebot der Dominienautonomie den Iren weit entgegengekommen ist, und man darf nicht verkennen» daß ein selbständiges Irland, das möglicherweise ein­mal zum Stützpunkt englandfeindlicher U-Voots- Flottillen werden könnte, eine sehr ernstliche Bedrohung des britischen Imperiums darstellen würde. Ob Lloyd George, selbst wenn er den Iren noch weiter entgegen- lommen wollte, dafür eine Mehrheit in England fände, ist sehr fraglich. Hat er doch ohnehin schon den Ge­danken erwogen, durch Neuwahlen sich ein Volks­votum für seine Irenpolitik zu verschaffen. Auf der anderen Seite zieht man auch in Irland den Gedanken einer Volksabstimmung über die Annahme oder Ver­werfung der englischen Vorschläge in Erwägung, und die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß man beiderseits versuchen wird, sich auf diesem Abstimmungswege einer Lösung der bisher anscheinend unlösbaren Frage zu nähern, was dann freilich noch geraume Zeit in An­spruch nehmen würde.

Unterdessen lassen beide Teile ihre Hilfstruppen paradieren. Don englischer Seit weist man drohend darauf hin, daß General Macready mit seinem über 100 000 Mann starken, mit Tanks und allen ^.Mitteln der modernen Kriegstechnik ausgerüsteten' Heere» unterstützt von Ulster, Herr der Situation in Irland ist. Demgegenüber schlagen setzt die Iren eine neue Taktik ein, indem sie nach Dublin oder Paris eine Konferenz einberufen wollen, bei der man vor allem auf dieBeteiligung derllnion rechnet, um so den irischen Forderungen, wenn möglich, internationale Unter­stützung zu verschaffen. In London sieht man dieser Wendung immerbin mit einiger Besorgnis entgegen, und man dürfte eben deshalb und mit Rücksicht auf die Washingtoner Konferenz wohl noch zu Entgegenkommen in Detailfragen bereit sein. Auf der anderen Seite spricht die Wahrscheinlichkeit dafür, daß auch die Iren angesichts der derzeitigen Kräfteverteilung es nicht bis zum äußersten kommen lassen und sich vielmehr damit trösten werden, daß die Dominienautonomie nur den ersten Schritt, die Etappe zum freien Irland darstellen könnte.

Ein neuer Teilungsbericht der I. A. K.

...... 2r. Breslau. 6. Sevt. (Eig. Drabtberickit.) Me zuver-

laisig aus O v v e I n gemeldet wird, ist man innerhalb der interalliierten Kommission auk Anordnung des Generals Lerond mit der Abiassuna eines neuen Berichts über die Teilung Oberschlesiens beschäftigt.