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Samstag, 3. September 1921.
Die Länder und die Presseverbote.
Die bedeutsame Auseinandersetzung in dem ständi
gen Reichstagsausschutz zwischen dem Reichskanzler und dem bayerischen Gesandten in Berlin hat zu einer erfreulichen Klärung geführt. Der bayerische Vertreter
befand sich schließlich in einer Isolierung, die man nicht gerade als glänzend bezeichnen kann. Die Ausführungen des Kanzlers haben gezeigt, datz hinter den Verordnungen der Regierung eine starke Energie steht, und es wäre ja auch nichts törichter, als jetzt auf halbem Wege wieder umzudrehen. Zweckmäßig wird es allerdings sein, bei Zeitungsverboten genau zu prüfen, damit Mitzgriffe. wie beim „Lokalanzeiger" und beim Tag", vermieden werden. Man darf jedoch in diesem Zusammenhang darauf Hinweisen, datz gerade der Münchener Korrespondent des „Berliner Lokalanzeigers" seit jeher mit am meisten gegen die Regierung'gehetzt hat.
Zm Reichsausschutz hat der Kanzler offen und nachdrücklich auch einmal über Bayern gesprochen. Er betonte, daß in Bayern mit zweierlei Matz gemessen wird, und man kann dem Kanzler darin nur zustim- men. Diese Auffassung.verbreitet sich auch in Bayern mehr und mehr. Unter dem Polizeipräsidenten Poehner sind Dinge vorgekommen, die keine gewissenhafte Regierung dulden dürfte. Umzüge aus Anlatz der Verfassungsfeier wurden verboten, während die große monarchistische Demonstration aus Anlatz des Leiber-Tages anstandslos vonstatten ging. Trotzdem die Reichsregierung den „Miesbacher Anzeiger" verboten hatte, wurde er anfangs in München massenhaft unter den Augen der Polizei verkauft, bis er jetzt endlich gezwungen wurde, sich der Anordnung der Reichs- regieruna zu fügen. Auf die Anfrage des Deutschen Buchdruckerverbandes an Herrn Poehner, ob sich die Buchdrucker durch die Herstellung verbotener Blätter nicht etwa strafbar machten, eülärte der Münchener Polizeipräsident, für die Beantwortung der Frage sei nicht er zuständig, sondern der Staatssekretär. Der Staatssekretär aber verwies auf die Zuständigkeit des Polizeipräsidenten. Es scheint also in der Ordnungs- zelle schon eine bedenkliche Anarchie eingerissen zu sein. Immerhin ist es erfreulich, daß die bayerische Regierung jetzt die grundsätzliche Erklärung abgegeben hat, datz sie die verfassungsmäßige Berechtigung der Reichsregierung zum Erlaß der Presseverordnung anerkennt, wenn sie auch ihre rückwirkende Kraft noch bestreitet. Man mutz wünschen, daß die bayerische Regierung im Jnteresie der Einheitlichkeit ihre Bedenken gegen die rückwirkend« Kraft fallen läßt. Fernerhin aber ist zu hoffen, datz aus dem bayerischen Volke selber heraus ein Widerstand gegen die Zustände einfetzt, wie sie sich manchmal in letzter Zeit offenbart haben. Das Berliner Zentrignsorgan, die „Germania", hat vor welligen Tagen an die bayerischen Katholiken und an die alten Zentrumsleute Bayerns appelliert, die Zustände zu ändern. Sicher hat sich allerdings die Regierung Kahr gerade in der Hauptsache auf die Bayerische Volkspartei stützen können. Man darf gespannt darauf sein, ob der Appell der „Germania" irgendwelche Folgen haben wird.
Im Reichstagsausschutz hat sich im Anschluß an das Duell Dr. Wirth-v. Preger ein Vorfall ereignet, der unter Umständen zu einem bedeutungsvollen Symptom unserer innerer Gesundung führen kann. Der Volksparteiler Dr. Kahl gab die Erkläruim ab, daß feine Partei treu zur republikanischen Verfassung stehe, die sie auch mit allen Mitteln verteidigen wolle. Auch Herr Dr. Stresemann soll später diese Erklärung wiederholt haben. Es wäre jedenfalls außerordentlich zu begrüßen, wenn sich im Anschluß an die bewegten Tage der Gegenwart eine politische Willensbildung dahin vollzöge, daß. abgesehen von Kommunisten und Deutschnationalen, hinter der Regierung eine starke Mehrheit von Parteien stände, die unsere gegenwärtigen staatsrechtlichen Zustände anerkennen und sich in ihrem Schutz- gegen Angriffe von rechts und links zusammenfinden.
In Württemberg hat die sogenannte Bürgerpartei die Einberufnug des Landtages gefordert und gegen die Zeitungsverbote protestiert. Die verbotene „Süddeutsche Zeitung" sucht inzwischen das Verbot dadurch zu umgehen, datz sie mit der Traubfchen „München- Augsburger Abendzeitung" ein Abkommen dahin getroffen hat, datz für die Dauer des Verbots den Lesern dieses Blatt geliefert wird. Die Regierung wird sich «ne solche Umgehung ihres Verbots selbstverständlich »icht gefallen lassen können, da ja ausdrücklich die Verordnung der Reichsregierung die Unzulässigkeit von Ersatzblättern ausspricht. Die württemoergische Regierung dürfte sicherlich nicht gewillt sein, solche Umgehungen zu erleichtern. Das Verlangen der Württemberg«! ReaÜLwäre auf Einheruftvm des Landtages ist
Abend-Ausgabe.
im übrigen nicht weiter ernst zu nehmen. Die reaktionäre Welle ist im Echwabenlande im Abebben, und es ist nicht anzunehmen, daß sie nach dem Tode des Schwaben Erzberger dort wieder anfteigt. Im Gegenteil!
Nutzer Bayern stehen alle übrigen Länder hinter der Reichsregierung. Im Reichsratsausschuß sind zwar einige konservative Vertreter protestierend hervorge- treten, aber die preußische Regierung von sich aus wird hinter der Reichsregierung stehen. Die Parteien und die Länder finden sich im Schutze der Verfassung zusammen. Das ist erfreulich!
Die Aufhebung des Ausnahmezustandes in Bayern.
W.T.-B. Berlin, 2. Sevt. Im überwachunas- aus > chub des Reichstaas führte der Aüg. D i t t m a n n bei der Begründung feines Antrages, betr. Aufhebung des Ausnahmezustandes in Bayern, u. a. aus: Die Reichsregierung habe jetzt in der Not zu den von den Unabhängigen für sehr bedenklich gehaltenen Ausnabmever- ordnungen greifen muffen, aber sie solle daraufhin arbeiten, datz dieses Verbot möglichst schnell aAebaut werden könne und durch einen allgemeinen Neuaufbau von Verwaltung und Justiz die Angriffe der Reaktion zunichte gemacht würden. Das Allernotwendigste sei aber, datz der Ausnahmezustand in Bayern endlich falle. Auf Grund des Artikels 4s der Reichsverfassung müsse jetzt die Reichsregierung unbedingt mittels der Reichsexekutive gegen die Kabr-Regierung einschreiten, wenn dre Verhandlungen nicht zu einer Einigung führen sollten.
Hierauf führte der bayerische Gesandte v. Preger aus: Ich spreche es offen als Vertreter der bayerischen Regierung aus: Es war politisch ivnklug. die Verordnungen vom 29. August über den Kopf einer der haupt- beteiligten Landesregierungen zu erlassen. Es wäre der Gipfel der Torheit, den Versuch zu machen, darüber hinaus die bayerische Verordnung über den Ausnahmezustand gegen den Willen der bayerischen Regierung aufzubeben. Nicht auf dem Wege des Diktats, sondern nur auf dem Wege des Ver- hanbelns wird es mögl'ck sein, die die Gefahr schwerer innerer Konflikte in sich schlickende Frage in einer für beide Teile erträglichen Weife zu lösen. — Im Anschluh an die Ausführungen des bayerischen Gesandten v. Preger erhielt der
Reichskanzler Dr. Wirth
das Wort. Er erklärte u. a.: Was die Aufhebung des bayerischen Ausnahmezustandes betreffe, so hoffe er auf Verständigung mit der bayerischen Regierung. Er wünsche durchaus, Konflikte zu vermeiden, die sich aus der Anwendung des Artikels 48 Absatz 4 der Reicksverfasiung durch den Reichspräsidenten über den Kopf der bayerischen Regierung hinweg ergeben könnten. Die Frage der Reichsexekutive wolle er nicht diskutieren. Sie bringe nur unnötige Schärfe in die Angelegenheit. Die Frage sei vielmehr, wie man den Zwist vermeide, nicht wie man ihn durchführe. Die Reichsregierung habe bisher den Ausnahmezustand nicht ohne Zustimmung der Länder aufgehoben, wie dies auch
'. r ' ' ,i -Vn fei. Vor Erlatz der neuen
Bayern nickt angefragt worden, ie volle Verantwortung. Diese Eile sei mit Rücksicht auf die politische Hochspannung nötig gewesen. Bor allem gelte es. die Quellen der Verhetzung zu verstopfen. Leider fei in Bayern nicht alles geschehen. um nach dieser Richtung bin die Spannungen auszugleichen. Es ginge nicht an. datz man linksgerichtete Blätter unterdrücke und nach rechts alle Schleusen der Verhetzung offen halte. Von der groben Erregung, di« durch das arbeitende Deutschland und auch durch das christlich werktätige Volk gehe, habe er sich in den letzten Tagen persönlich überzeugen können. Wenn diese Erregung nicht beseitigt werde, so könne es zur Parole kommen: Hie Bürgertum. die Proletariat! Die Reichsregierung werde einer solchen Parole nicht Folge leisten.
In der an die Rede des Reichskanzlers sich anschließenden Aussprache betonte Aba. Dr. Kahl als Vertreter der Deutschen Volkspartet. datz seine Partei sich auf den Boden der gegenwärtrsen Verfassung stelle und auch bereit sei. sie zu schützen und jede Setze gegen diese Verfasiung bekämpf«. Für die Mehrheitssozialisten sprach Abgeordneter und Ministerpräsident B r a u n. der sich dem Antrag Dittmanns anschlotz. Die bürgerlichen Parteien dagegen. Deutsche Volksoartei, Zentrum und Demokraten, brachten folgenden gemeinsamen Gegenantrag ein: Die Reichsregierung wird ersuckt, die Verbandlung mit der bayerischen Regierung über die Aufhebung des Belagerungszustandes in Bayern fort- zujetzkn und dem Reichstag baldigst Bericht zu erstatten.
Die Verhandlungen worden morgen fortgesetzt.
Dz. Berlin, 3. Sevt. Wie die Blätter Mitteilen, fanden gestern nachmittag in der Reichskanzlei Besprechungen zwischen dem Reichskanzler, dem bayerischen Gesandten von Preger. dem bayerischen Staatssekretär Schweyer und dem Führer der bayerischen Demokraten. Dr. Dirr, über die Aufhebung des Belagerungszustandes in Bayern statt. Das Ergebnis der Besprechungen wird in der heutigen Sitzung des Überwachungsciusschusies mitgeteilt werden. Die Blätter sind der Ansicht, datz sie bayerische Regierung sich nickt auf einen absolut ablehnenden Standpunkt stellen werde und datz ein Konflikt zwischen dem Reich und Bayern vermieden werden wird.
Sachsen unterstützt die Maßnahmen der Reichsregierung
Dz. Dresden. 3. Sevt. Zu der Verordnung des Reichspräsidenten über di« Maßnahmen »um Schutze der Republik bat die sächsische Regierung »ine Verordnung erlassen. in der sie die Unterstützung der sich daraus ergebenden Mabnahmen für Sachsen rusichert und von der Beam t e n« schüft unbedingt verlangt, datz st« die Regierung in dem Bestreben, die republikanisch-demokratischen Einrichtungen zu schützen., unterstützt und alle aus diesem Grunde angeordneten Matznabmen schnell und wirksam durchfuhrt. Den Beamten, die das nicht wollen, wisch nahes^egt. die volge- ritvaen daraus ««
Nr. 398. . 69. Jahrgang.
Die Umbildung der preußischen
Regierung.
Br. Berlin. 3. Sevt. (Eia Drahtbericht.) Im Laufe des gestrigen Tages batte der Landtagsvräsident Le inert eine Besprechung mit dem Reichspräsidenten Ebert und dem Ministerpräsidenten Stegerwald über die Frage der Umbildung der vreutztschen Regierung, über das Ergebnis der Besprechungen ist Näheres noch nicht bekannt. Was die Frage der etwaigen früheren Einberufung des Landtags betrifft, so besteht in parlamentarischen Kreisen der Wunsch, das vreutzische Parlament vor dem 2 8. September einruberufen.
Reichskanzler und Parteiführer.
Br. Berlin. 3. Sept. (Eig. Drahtbericht.) Di» Mt- teilungen einiger Blätter über Besprechungen des Reichskanzlers mit Parteiführern sind unzutreffend und beruhen anscheinend auf Verwechselung mit den Verhandlungen des Uberwachungsausschusies. Dagegen durfte der Reichskanzler in den nächsten T.agen. erne Besprechung mit den Parteiführern über dre allgemeine politische Lage berbeiführen. Der Tag der Besprechung steht noch nickt fest.
Eine Besprechung der Borstände des Zentrums.
Dz. Berlin, 3. Sept. Nach der „Germania" wollen dis Vorstäiide der Zentrumsfraktion und der Zentrumspartei, so weit sie in Berlin anwesend sin«, heute nachmittag zu einer Besprechung »usammentreten.
Verbot aller Regimentsfeiern.
Dz. Berlin. 3. Sevt. Das zuständig« Ministerium des Innern hat die Landesvolizeibehörden angewiesen, bis auf weiteres alle Regimentsfeiern zu verbieten. Von dem Verbot werden zunächst betroffen ein Vortragsabend des Deutschen Offiziersbundes und der Regimentstas der 177er. die am Samstag stnttffnden sollten, ferner ern Gartenfest der Deutsckien Volkspartei in Dresden, bet dem Reichstagsabgeordneter Brünrnghaus dre Festrede halten sollte.
Die ZeitungsverSote.
Dz. Berlin, 3. Sevt. Wie wir hören, wurde das Verbot des „Berliner Lokal-Anzeigers" und des „T a g" durch eine Verordnung des Reichspräsidenten aufgehoben.
Zur Aufhebung des Verbotes schreibt der „B. L.-A.". er habe gegen dieses Verbot sofort Vorstellungen erhoben und insbesondere darauf bingewiefen. daß es ihm fern liege, sich mit dem Inhalt des beanstandeten Münchener Prioattele- gramms zu identifizieren. Zudem habe der „Mlesbacker Anzeiger" im „Berliner Lokal-Anzeiger" eine Charakterisierung gefunden, nach der nicht angenommen werden könne, datz die Redaktion des „Berliner Lokal-Anzeigers' bei, der Wiedergabe der Münchener Meldung von einer gehässigen Absicht geleitet gewesen sei. In Würdigung des Tatbestandes habe der Reichsminister des Innern seine Verfügung zurück-
Wie uns der Herausgeber des „Deutschen Wochenblattes" in Berlin-Friedenau unterm 1. September mrt- trilt. ist ihm bis iebt. entgegen der in Nr. 392 des Wiesbadener Tasblatt» gebrachten Meldung, kein Verbot semes Blattes zugegangen.
Dz. Halle a. d. S.. 3. Sept. Die „Hallesche Zeitung" wurde gestern nachmittag für 14 Tage verboten, da das Blatt einen Auszug aus einem Artikel des „M,«s- bacher Anzeigers" gebracht hatte.
Der „Miesbacher Anzeiger" beschlagnahmt.
Dz. München. 3. Sept. Von zuständiger Seite wir« mitgeteilt: Die Nachricht, datz der ..Mlesbacher Anzriser gestern noch ungehindert, erschienen und durch Autos nachts verbreitet worden ser. ist unrichtig. Der ..MveSbacher Anzeiger" erschien gestern nicht mehr: er wurde sofort beschlagnahmt, nachdem das Verbot erschienen war. Der vorhandene Satz wurde vernichtet. Die Druckerei wird bewacht. Autzerdem ist gegen den „Mresbacher Anzeiger wegen des am Donnerstag von ihm veröffentlichten Arirkecs ein Strafverfahren wegen groben Unfugs «ingeleitrt worden.
Eine Anfrage an die württemberzifche Regierung.
Dz. Stuttgart. 2. Sevt. Die Fraktionen der Bürgervartei und des Bauernbundes des wurttembergischen Laichtaaes richteten wegen der Verordnung des Reichsvrasidenten an die württembergiiche Regierung eine grobe Anfrage, in der darauf bingewiesen wird, datz durch dre Verordnung nur Druckschriften, deren Anhalt ru Gewalttätigkeiten gegen Vertreter der demokratiichen und republikanischen Staatsform ouffordern. verboten werden können, also mckt auch Druckschriften. die zu Gewalttätigkeiten gegen Vertreter anderer politischer Anschauungen auffordern. Es wird gefragt, was die Regierung »u tun gedenke..um diese Rechtsungleichheit zu beseitigen. Ferner wird Matzrrael des Verbotes der
nigst rückgängig zu machen, -,
wiesen, datz die sozialdemokratischen, unabbangigen und kommunistischen Blätter die Angeborigen und die Vertreter Dreist mit Schmähungen überschütteten und in
.. . i auf*
gegen einem
muniftischen Blätter die,Angehörigen_ uue o,e Vertrete nationaler Kreist mit Schmähungen überschütteten und i unverbüllter Form »u Gewalttätigkeiten -egen diele au reizten (?) und es wird gefragt..war di» Regierung gege diele Ausschreitungen zu tun beabNchtigr. — In ein».
Anfrage. — In einem werteren Telegramm an den. Reich - minister des Innern wird gegen das verrasiungswidrige Verbot der ..Süddeutschen Zeitung" ÄrrMchrm» «ingelegr uu?
Leist» sofortige AuiLadgr» vaistmS.
