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Dienstag, 30. August 1921.

Abend-Ausgave.

Ne 390° * 69. Jahrgang.

Gefährliche Zeit.

Die rnnerpolitische Lage ist wieder einmal crußer- »rdentllch gespannt. Auf der einen Seite hat die Brat­preiserhöhung und die Steigerung der übrigen Lebens­bedürfnisse, dre seit einiger Zeit wieder eingesetzt hat, die Arbeitermassen in Erregung gesetzt, auf der ande­ren Sette erhebt die Reaktion immer ungenierter ihr Haupt. Da ist es nicht zu verwundern, daß die Regie­rung voll Sorge um die Ausrechterhaltung der Ruhe ist. Diese Wollen am politischen Horizont haben auch ihre Schatten aus die deutsche Katholikenversammlung in Frankfurt geworfen. Es war nicht allein die Er- moömng Erzbevgers, die die Masse der Besucher in Aufregung und Unruhe versetzte, viel mehr fielen noch ins Gewicht die ernsten Worte, die Reichskanzler Wrrth bei seinem Frankfurter Aufenthalt äußerte. Wie wir in Nr. 388 des Wiesbadener Tagblatts vom 29. August gemeldet haben, sprach er direkt von einer sehr ernsten Lage und von der Gefährdung der Republik, und be- zeichnete es als eine Ausgabe derer, die berufen sind, den Staat zu schützen, der zersetzenden Demagogie mit der größten Entschiedenheit entgegenzutreten. Den Worten ist diesmal erfreulicherweise sogleich die Tat gefolgt. Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze der staatlichen Ordnung und Sicherheit, über deren hauptsächlichen Inhalt wir bereits im heutigen Morgenblatt berichten konnten und deren Wortlaut wir weiter unten zugleich mit einem Aufruf an die Bevölkerung bringen, bedeutet erneut das Befchrsiten des Weges des Ausnahmerechts. Und doch war diese Verordnung bitter notwendig geworden. Man hatte allgemein geglaubt, der abscheuliche Mord an Erzberger würde alle Kreise des Dolles zum Umdenken und Um­schwenken veranlassen. Anstattdessen entblödeten sich jene Presseorgane, die die eigentlich Schuldigen an dem Morde genannt werden müssen, nicht, den Mord zu entschuldigen und als die selbstverständlichste Sache von der Welt' hinzustellen. Die Regierung würde ihre Pflichten außerordentlich vernachlässigen, wenn sie die­ses gewissenlose Treiben weiterhin ruhig gewähren ließe. In systematischer Weise ist der Haß gegen die revublikanische Staatsfarm und die Verachtung gegen­über der Verfassung groß gezogen worden. Man hat sich nicht gescheut, offen zum Mord auszufordern, und leider muß es gesagt werden, daß in solchen Fällen die Strafen in einem gerade peinlichen Mißverhältnis zur Straftat standen. Denn schließlich hat die Ermordung Erzbergers doch gezeigt, daß es sich bei solchen Auf­forderungen nicht nur um eine Entgleisung des Aus­drucks handelt, sondern um die Erzeugung einer Pogromstimmung. die zu scheußlichen Verbrechen ge­führt hat. Die Reichsregierung kann sich nicht damit beg^'-gen, daß, nachdem das Kind in den Brunnen ge­fallen ist, sich ein Teil der rechtsbolschewikischen Kreise hereitfinden läßt, ein kühles Bedauern auszusprechsn. Denn in gleichem Tone wie früher wird in der Hetze fortgefahren. Wir find ehrliche und rückhaltlose An­hänger der Pressefreiheit. Aber das Amt des Jour­nalisten ist so verantwortungsvoll, die Reichweite seines Einflusses so ungeheuer, daß in einer unhoilschwangeren Zeit eine verantwortungsbewußte Reichsleitung unter keinen Umständen eine Pressefrechheit dulden kann, wie sie sich jetzt in der rechtsbolschewikischen Presse breit- gemacht hat. Die Hetze gegen Rathenau hat in letzter Zeit fast den gleichen verbrecherischen Ton angenom­men wie die' gegen Erzberger. Dabei muß doch einmal offen ausgesprochen werden, daß Walter Rathenau sich in der uneigennützigsten Weise in den Dienst des Vaterlandes gestellt hat. Er gab eine glänzende Privatposition auf, deren Bezahlung mit seinem Ministergehalt gar keinen Vergleich aushält. Seine politischen Erfolge sind in der kurzen Zeit seines Wirkens außerordentlich groß und nur wer die Zähig­keit der Franzosen im Fordern kennt, weiß, wie viel ihnen Walter Rathenau in unendlich mühevollen Ver­handlungen im Interesse seines Vaterlandes abgerun- gen hat. Nichts, aber auch gar nichts können ihm die deutschnationalen Hetzer zum Vorwurf machen.

Die Verordnung des Reichspräsidenten richtet sich gegen alle journalistischen und rednerischen Exzesse. Selbstverständlich trifft sie auch die Kommunisten. Denn in dem Haß gegen die deutsche Republik und die Weimarer Verfassung wetteifern leider die Bolsche­wiken von rechts und links miteinander. Um jeder Willkür vorzubeugen, richtet die Reichsregierung einen Ausschuß als Beschwerdeinstanz ein, der über alle Be­schwerden gegen Zeitungsvekbote und -befchlagnahmun- gen entscheidet. Die Geld- und Gefängnisstrafen sind, wie e« die Umstände gebieten, recht kräftig. Aber ohne diese Festsetzungen würde in dieser Zeit nicht auszu­kommen sein. Der Aufruf der Reichsregierung bildet gewissermaßen den Kommentar zu der Verordnung. SBtrn darin gesagt wird, daß augenscheinlich di« Führer

der Bewegung die Zeit für gekommen halten, ihre Ziele nicht mehr zu verschleiern, so muß man dem rückhaltlos zuftimmen. Hat doch jüngst in München ein Dr. Luttmann ungeniert erklärt, die bayerischen Monarchisten würden sich über die Bedenken rmd Schwierigkeiten der Wiedereinführung der Monarchie demnächst hinwegsetzen. Andere Kreise sind srelllch etwas vorsichtiger. Ihre Methode ist aber darum nicht weniger verwerflich. Die ganzen Kundgebungen „vaterländischer" Art waren in der letzten Zeit nichts anderes als verkappte deutschnationale Parteiveranstal­tungen. Man lud zu „Heldengsdächtnisseiern" ein. aber die Redner gedachten mit keinem Worte der, ge­fallenen Helden, sondern enffesselten eine wilde Hetze geMN die Regierung. Der General von der Goltz, ein Heerführer, der wegen seiner dem Vaterlande so verhängnisvollen Abenteuer allen Grund zum Still- chweigen hätte, benutzte den Anlaß, um die Reichswehr gegen den Reichswehrminister aufzustacheln. Besonders wichtig ist es auch, daß die Regierung sich einmal die verschiedenen Organisationen ansieht. Der Aufruf der Reichsregierung spricht von Organisationen, Ve'reinen und Persönlichkeiten, die neben den Parteien den Haß gegen die demokratisch-republikanischen Staatsformen pflegen und offen zur Verachtung der Verfassung und Übertretung der Gesetze auffordern. Dahin gehören in erster Linie alle jene dunklen ..völkischen" Verbände, vor allem aber auch die Stahlhelmvereine und der Jungdeutsche Orden.

Man kann leider nicht leugnen, daß die Umstürzler von rechts und links sich wieder einmal den ungeeignet­sten Moment für ihre Umsturzversuche hevausgesucht haben. Die Erfüllung des Ultimatums erfordert alle werktätigen Kräfte des Volkes zum Wiederaufbau. Nur wenn durch den restlosen Einsatz aller Kräfte die Unmöglichkeit der Erfüllung dem Auslände sinnfällig dargetan wird, kann die Milderung der Pariser Stipu­lationen erreicht werden. Aber es scheint, daß jene Unglückskreaturen nur das eine Ziel kennen, die Ge­sundung des Vaterlandes unter allen Umständen hin­tenan zu halten. Das kann die Regierung nicht er­tragen, im heiligsten Volksinteresse muß sie dagegen, wie der Ausruf sehr richtig sagt, „mit harter Hand diesen Kreisen teils gewissenloser, teils verblendeter Elemente entgegentreten". Täte sie es nicht, so würde sie jene Pflichten verletzen, die sie gegenüber dem Baterlande und der Volkszukunst hat!

Fähnrich non Hirschfeld einer der Mörder Erzbergers?

Br. Berlin, 30. Aug. (Eia. Drahtbericht.) Die politische Polizei glaubt nunmehr, einen der Mörder Erzbergers mit ziemlicher Gewißheit ermittelt zu haben. Sie schließt auf den Fähnrich O r t w i g von Hirsch- seld, der seinerzeit während des Helfferich-Prozesses das Attentat auf Erzberger verübte. Er wurde des­halb zu iy z Jahren Gefängnis verurteilt, die er in der Strafanstalt zu Tegel verbüßen mußte. Vor vier Monaten ist Hirschfeld von der dortigen Direktion auf vier Monate beurlaubt worden. Er sollte sich am verflossenen Samstag 10,15 Uhr vormittags zur weite­ren Verbüßung seiner Strafe im Strafgefängnis Tegel melden, ist dort aber nicht erschienen. Sein Aufenthalt ist nicht bekannt. Die Beschreibung des Hirschfeld paßt in allen Einzelheiten auf die Beschrei­bung, die von dem großen blonden Täter gegeben wor­den ist. Alle Nachforschungen nach Hirschfeld sind bis­her erfolglos geblieben. Seine Eltern weilen zur­zeit in einem kleinen Bade bei Naumburg. Da die Umstände, die im Interesse der Untersuchung noch nicht veröffentlicht werden können, die Eltern verdächtig ge­macht haben, sind sie gestern vormittag vorläufig f e st- genommen worden und befinden sich bereits auf dem Wege nach Berlin, wo sie heute eintreffen werden, um sofort verantwortlich vernommen zu werden. Den Spuren Hirschfelds ist man nachgegangen und hat fest- gestellt, daß er vielfach im Deuffchen Reich während dieser vier Monate seines Urlaubs umhergereist ist, immer mit reichlichen Geldmitteln ausgestattet. Zuletzt war er in Rheinsberg zum Besuch bei Verwand­ten gewesen, von wo er sich einige Tage vor dem Morde wieder entfernte.

Zwei Berhaftunzen in der Angelegenheit der Ermordung Erzbergers. ,

Br. Berlin, 30. Aug. (Eig. Drahtbericht.) Die „Morgenpost" meldet: In später Nachtstunde wird uns gemeldet, daß in Berlin zwei Personen festgenommen wurden, die im Verdacht der Täterschaft an der Ermordung Erzbergers stehen. Sie werden, gm Dienstag, vernommen. Ihre RWWi qprläWü

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Aufruf und Verordnung der Rorchs- regierung.

W.T-B. Berlin. 29. Aug. Schon seit geraumer Zeit er­füllt es die Reichsregierung mit Besorgnis, daß die öffent­lichen Sitten in Deutschland immer mehr in Verfall ge­raten und die Grundlagen von Reich und Staat zu er­schüttern drohen. In einer Zeit, wo alle Kräfte der Natron daran gesetzt werden müssen, die moralischen, sozialen und wirtschaftlichen Schäden dos Krieges zu beseitigen, gebt eine zügellose Agitation immer offener ans Werk, um die volitischen und staatlichen Fundamente zu untergraben, auf denen sich der Neubau des Deutschen Reiches erheben soll. Die Sprache der Presse, welche diesen unheilvollen Bestrebungen dient, wird von Tag zu Tag eindeutiger: ste zeigt, daß die Pläne gewissenloser Elemente und Gruppen, die den gewaltsamen Umsturz der verfassungs­mäßigen Ordnung betreiben, in weitere Kreis« des Bolkes getragen werden sollen. Offen und in rohester Form wird in solchen Organen mch in Versammlungen zu Ge­walttaten an politischen Gegnern, ja zum Mord aufgefordert. Augenscheinlich halten die Führer dieser Bewegung die Zeit für gekommen, in der die Ziele nicht mehr verschleiert zu werden brauchen, sondern offen bekannt werden dürfen. Die Reichsregierung wird von dieser Be­wegung als ein Klüngel unfähiger, schwächlicher und un­deutscher Politiker dargestellt, deren Beseitigung patriotische Pflicht sei. Neben und in den Parteien, die in parlamen­tarischer Opposition stehen, gewinnen in letzter Zeit Organi­sationen, Vereine. Gruppen und Persönlichkeiten an Be­deutung, die aus Haß gegen die demokratisch-republikanische Staatsform offen zur Perachtung der Verfassung und Übertretung der Gesetze auffordern. Dre Not des Vaterlandes macht es zur doppelten Pflicht, mit harter

S and diesem Treiben teils gewissenloser, teils verblendeter lemente entgegenzutreten. Ein schwerer Winter steht Deutschland bevor. Noch lasten auf uns die schweren und drückenden Folgen des verlorenen Krieges, noch ist Ober­schlesien dem Reiche nicht gesichert. Sein« Rettung, für welche die Regierung seit Monaten zäh und nicht aussichtslos

kämpft, kann durch den offenen Ausbruch innerer Zwistig-

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Augenblick, wo wir den Anspruch auf Oberschlesien /mf, die

feiten in Frage gestellt werden. Der politische Kredit des Deutschen, Reiches darf nicht erschüttert werden in einem

Gründsätze der Demokratie begründen. Ebensowenig kann es geduldet werden, daß durch politische Unruhen die Wirt­schaftskraft Deutschlands geschwächt wird, die zur Ab­tragung der schweren uns auferlegten Lasten aufs höchste an­gespannt werben muß. Nur durch dauernde unge­störte Arbeit kann es gelingen. Reich und Volk über oie schweren Zeiten hinwegzuführen, in denen Teuerung u n o st e u e r l i ch e Höchstleistung nebeneinander her­gehen. In dieser Lage des Vaterlandes Verfassung und Gesetze antasten oder verächtlich machen, heißt eine zweite, in Wahrheit erst vernichtende Niederlage und damit den Zerfall des Reiches vorbereiten. „ „

Die Reichsregierung ist deshalb entschlossen, das zu tun. was die Zeitumstände und die Provokationen der Gegner der Verfassung gebieterisch erheischen. Die Ver­fassung, welche die demokratischen Forderungen der Frei­heit der Presse, Vereine und Versammlungen verwirklicht, gewährt zugleich die Möglichkeit, diese Freiheiten zu be­schränken, wenn sie zur Befestigung der Verfassung selbst und aller Freiheit schlechthin mißbraucht werden. Von dieser Befugnis, die dem Reichsvräsidenten zusteht. wird durch den folgenden Erlaß Gebrauch gemacht. Die Regierung hofft mtd ist überzeugt, daß alle rechtlich denkenden und zum Wie­derausbau des Vaterlandes willigen Deutschen hinter sie treten und mit ihr zum Schutze der Verfassung und der Ge­setze Zusammenwirken. Sie wird mit unerbittlicher Strenge gegen jede Auflehnung vorgehen und fordert alle Organe des Reicher und der Länder in völliger Unparteilichkeit und ohne Ansehen der Person auf. der Verordnung rücksicktslar Geltung zu verschaffen.

Die Reichsregierung: (Gez.) Dr. W i r t h.

*

W.T.-B. Berlin. 29. Aug. Auf Grund des Artikels 48 der Verfassung des Deuffchen Reiches wird zur Wieder­herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Reichsgebiet folgendes verordnet:

8 1 . Periodische Druckschriften, deren Inhalt zur gewaltsamen Änderung oder Beseitigung der Verfassung oder verfassungsmäßiger Einrichtungen des Reiches oder eines feiner Länder, zu Gewalttaten gegen di« Vertreter der republikanisch-demokratischen Staatssorm. zum Ungehorsam gegen die Gesetze oder rechtsgültige Verordnungen oder gegen die innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen der verfassungsmäßigen Behörden auffordert oder anreizt, können für die Dauer bis zu 14 Tagen verboten werden. Gleiches gilt für periodische Druckschriften. deren Inhalt die Billigung oder die Verherrlichung solcher Handlungen dar­stellt oder die verfassungsmäßigen Organe und Einrichtungen des Staates in einer den inneren Frieden des Staates ge­fährdenden Weise verächtlich macht. Das Verbot kann bis auf die Dauer von drei Monaten ausgedehnt werden, wenn di« Druckschrift nach, vorherigem Verbot noch­mals gegen Bestimmungen des Absatzes 1 verstoßt Das Verbot gilt für das gesamte Reichsgebiet und umfaßt auch jede angeblich neue pkriodffche Druckschrift, dre sich sachliw als alte darstellt. Zuständig für den Ausspruch des Verbog ist der Reichsminister des Innern. der zum Vollzüge dn notwendig-n Vorschriften erläßt.

§ 2 Die Beschlagnahme von Druckschriften ohne richterlich« Anordnung ist außer in den Fällen 8 23 Nr. 1 und 2 de- Neich-aesetze- über die Presse vom 7. Mai 1' auch dann zulässig, wenn der Inhalt der Dru<ffchrfft Voraussetzung des Verbots nach 8 1 Absatz ! erfüllt.

8 8 Wer eine nach 8 1 verbotene Druckjchrlft berausgrbt. verlegt bmift oder verbreitet, wird mit einer Eeldstrare von 500 000 M„ mit Gefängnis oder mit einer dieser Strafen

bcstrafff 93 et ; a m m Iu na?n . Vereinigungen. Auszüge jtib Kundgebungen können außer in Fällen von Artikel 128