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Verlag Langgasse 21

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Dienstag, 19. Juli 1921.

Morgen-Ausgabe.

Nr. 329. 69. Jahrgang.

Militärpolizeigericht Wiesbaden.

Verurteilung.

Im Jahre 1921, am 29. Juni, vormittags 9.30 Uhr. ist fttS Militärvslizeigericht Wiesbaden, einberufen aui Be- *ebl des Herrn Kommandierenden Generals der 37. Infam texte = Division, zur Aufnahme des Verfahrens gegen Bachmann, Martha, geh. am 12. April 1893 zu Wies­baden, von Beruf G-nchäftsinhaberin. wohnhaft in Wies­baden, welche beschuldigt ist. daß sie die in ihrem Schau- fenster ausgestellten Waren nicht mit Preisen versehen hatte, in öffentlicher Sitzung an gewohnter Stelle zusaminenge- treten und hat folgende Entscheidung getroffen:

In Anbetracht dessen, daß es gebührend festgestellt ist. daß am 10. Juni 1921 die Angeklagte die Preise einer ge­wissen Anzabl von Gegenständen (wie elektrische Hand­lampen. elektrische Batterien. Thermometer 1. die in dem. Schaufenster ihres Geschäftes in der Earnisonstadt Wies­baden ausgestellt waren, nicht bezeichnet hatte.

J>, Anbetracht dessen, das sie demnach den Artikel 29a der Verordnung Nr. 2 der Hohen Interalliierten Rheinland­kommission übertreten bat. verurteilt das Gericht Vach­mann, Martha, zu siebzig (70) Mark Geldstrafe nebst den Kosten der öffentlichen Bekanntmachung der obenge­nannten Gründe und vorstehender Verurteilung vor Ablauf einer Woche in der ZeitungWiesbadener Tagblatt" und zum öffentlichen Aushang des gerichtlichen Urteils und seiner ^Begründung während 30 Tage im Schaufenster ihres Ge­schäfts in Wiesbaden, Luisenstraße 15. und bestimmt, daß bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frist, welche durch den Kommandierenden General der Division bestimmt wird, eine Eefänanisstrafe von 7 Tagen tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Juli 1867.

Nachstehend die Artikel der obengenannten Verord- rungen und Anweisungen der Militärbehörde:

Artikel 29a der Verordnung Nr. 2:

An allen zum Verkauf ausgestellten Waren und Ee- branchsgegenständen muß der Verkaufspreis sichtbar ver­merkt fein, und zwar in allen Ortschaften, die durch öffent­liche Bekanntmachung von den Besatzungskommandanten bezeichnst sind. Diese Bekanntmachungen bestimmen auch die Art der Gegenstände, welche von der Maßnahme des vorstehenden Artikels in jeder Ortschaft betroffen sind.

Verordnung des Oberbefehlshabers der französischen Rbeinarme. _

Nr. 743 2/2 vom 17. November 1920.

Artikel 2:

Gemäß der Vorschriften des Artikels 29 bestimmt die Anordnung Nr. 2 der Oberbefehlshaber der französischen Hiheinarmce folgendes: In allen Ortsch rften, >n welchen sich eine französische Garnison oder der Sitz eines Delegierten der Hoben Interalliierten Rheinland-Kommission befindet, müssen sämtliche gangbaren zum Verkauf ausgestellten Waren mit sichtbaren Preisen versehen werden. IT245

Für richtige Abschrift: Der Staatsanwalt.

Militärpolizeigericht Wiesbaden.

Verurteilung.

Im Jahre 1921. am 29. Juni, vormittags 9.30 Uhr. ist das Militärpolizeigericht Wiesbaden, einberufsn auf Be­fehl des Herrn Kommandierenden Generals der 37. Infan­terie-Division. zur Aufnahme des Verfahrens gegen Ott. Johann, von Beruf Kutscher, wohnhaft in Wies baden, welcher beschuldigt ist. daß er kein Fahrtaris ange bracht batte in seiner Kraftdroschke, in öffentlicher Sitzung an gewohnter Stelle zusammengetreten und bat folgende Entscheidung getroffen:

In Anbetracht, daß es gebührend festgestellt ist. daß am 14. Mai 1921 der Angeklagte in dem Texameter. welchen er benutzte, den Koeffizienten 7 nicht angezeigt batte, durch welchen der durch den Zeitmesser angezeigte Preis verviel facht werden soll.

In Anbetracht, daß diese Verpflichtung ihm zukam. da sein Geschäft speziell beglaubigt wurde durch die Note des Herrn Eeneralkommandanten der 37. Infanterie-Division Nr. 300 2/2 vom 7. 12. 20, veröffentlicht für das Jnkra.fi- ti'eten der Note des Eeneralkommandanten der Armee vom 17. 8. 20 und der Ordonnanz 31 der (H. E. I. T. R.) Hoben Interalliierten Rheinlandkommission.

In Anbetracht, daß Wiesbaden eine Earnisonstadt ist. verurteilt das Gericht Ott, Johann, zu hundert (100) M. Geldstrafe nebst den Kosten der öffentlichen Bekannt­machung der obengenannten Gründe und vorstehender Ver­urteilung vor Ablauf einer Woche in der ZeitungWies­badener Tagblatt" und bestimmt, daß bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frist, welche durch den Komman­dierenden General der Division bestimmt wird, eine Ge­fängnisstrafe von 20 Tagen tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Juli 1867.

Nachstehend die Artikel der obengenannten Verord­nungen und Anweisungen der Militärbehörde:

Artikel 29a der Verordnung Nr. 2:

An allen zum Verkauf ausgestellten Waren und Ge- brauchsgegenttänden mutz der Verkaufspreis sichtbar ver­merkt sein, und zwar in allen Ortschaften, die durch öffent­liche Bekanntmachung von den Beiatzungskommandant-n bezeichnet sind. Diele Bekanntmachungen bestimmen auch die Art der Gegenstände, welche von der Maßnahme des vorstehenden Artikels in jeder Ortschaft betroffrn sind.

Verordnung de.» Oberbefehlshabers der frauzosischr» Rheinarmee.

Rr. 743 2/2 vom 17. November 1920.

Artikel 2:

Gemäß der Vorschriften des Artikels 29 bestimmt die Anordnung Nr. 2 der Oberbefehlshaber der französischen Nbeinarmee folgendes: In allen Ortschaften, in welchen sich eine französische Garnison oder der Sitz eines Delegierten der Hoben Interalliierten Rheinland-Kon,Mission befindet, müssen sämtliche gangbaren zum Verkauf ausgestellten Waren mit sichtbaren Preisen versehen weroen. F245

Für richtige Abschrift: Der Staatsanwalt.

Ferienruhe.

In der Nacht vom Freitag zum Samstag hat sich nun auch der preußische Landtag, nachdem ein kleiner sozialistischer Sturm gegen das Kabinett Stegerwald abgeschlagen war, bis zum September vertagt. Da der Reichstag gut eine Woche früher ebenfalls in die Ferien gegangen war, hätte damit endlich die parla­mentslose Zeit, die große Sommerruhe, begonnen. Leider liegen die Dinge diesmal keineswegs so, datz die Ferienzeit als eine Zeit der Ruhe angesprochen werden kann, dazu ist die gesamte politische Lage Deutschlands allzu sci>wierig und zu viele Problems der inneren und äußeren Politik harren der Lösung.

Gewiß ist nach der Annahme des Londoner Ulti­matums durch Deutschland zunächst eine gewisse Ent­spannung in den Beziehungen der Entente eingetreten. Es war möglich Perhandlungen über die Reparations­leistungen zu führen, die durch die bekannte Zusammen­kunft des deutschen Aufbauministers Dr. Rathenau mit seinem französischen Kollegen Loucheux in Wies­baden eingeleitct wurden und die dann in Paris auf deutscher Seite durch den Kommissar Dr. G u g z e n- h e i m e r und den Staatssekretär Dr. Bergmann weiter geführt wurden. Wenn auch im Augenblick endgültige Vereinbarungen noch nicht vorliegen, so kann doch jedenfalls soviel gesagt werden, daß diese Verhandlungen einen befriedigenden Verlauf genom­men haben, so daß berechtigte Aussicht besteht, zu einer Vereinbarung übe: die deutschen Sachleistungen zu kommen. Daneben haben auch Verhandlungen statt- gesunden. in denen besonders die Mißstände zur Sprache gebracht wurden, die seit der Einrichtung des alliierten Zollregimes int Rheinland entstanden sind. Bekannt­lich erfolgt hier durch das sogenannteLoch im Westen" die Einfuhr großer Mengen unerwünschter Waren. Auch hier haben sich die Unterhändler über ein Programm der Einfuhrregelung geeinigt, so daß mit einer baldi­gen Schließung dieses Lochs im Westen zu rechnen ist. Allerdings scheint inan in Deutschland dafür die Ein­fuhr einer gewissen Menge französischer Luxuswaren in Kauf nehmen zu müssen. Auch hier sind endgültige Entscheidungen noch nicht getroffen. Es besteht jedoch Grund zu der Annahme, daß es auch in, dieser Frage schließlich zu einer Einigung kommt.

Dieser leichten Entspannung stehen auf der anderen Seite Belastungen gegenüber, deren Bedeutung gar nicht zu verkennen ist. Einmal ist es die Frage der Sanktionen. So selten der deutsche Reichstag auch das Bild politischer Geschlossenheit bietet, so war doch seinerzeit bei der Besprechung der Interpellation über die Sanktionen eine Übereinstimmung aller Parteien darüber sestzustellen, daß ihre Aufhebung eine unum­gängliche Notwendigkeit ist, wenn Deutschland leistungs­fähig bleiben soll. In England kann man sich die­sen« Standpunkt gegenüber nicht verschließen, in Frankreich dagegen bestehen einflußreiche Kreise auf der Aufrechterhaltung de: Besatzung von Duisburg, Ruhrort und Düsseldorf sowie der Aufrechterhaltung der Zollgrenze am Rhein. Zu diesem Gegensatz in den französisch-deutschen Anschauungen tritt als schwerste Belastung die oberschlesische Frage. Die durch den neuen Schritt Frankreichs in Berlin eine neue Ver­schärfung erfahren hat. Das Kabinett Wirth steht und fällt mit der Entscheidung über Oberschlesien. Es braucht wohl kaum beton: zu werden, daß Deutschland bei dem Verlust Oberschlesiens oder auch nur eines Teiles des Landes nicht mehr in der Lage wäre den durck die Annahme des Ultimatums übernommenen Verpflichtungen gerecht zu werden.

Als außerordentlich erschwerend kommt dann noch die Frage der Kriegsbeschuldigten-Prozesse hinzu. Die französische Regierung hat geglaubt, ihre Kommission aus Leipzig abberufen und das Aktenmaterial zurück­sordern zu müssen. Die Vorwürfe Briands gegen die deutsche Rechtspflege hat der Reichsjustizminister Schiffer mit erfreulicher Entschiedenheit zurückgerviesen. Man wird sich aber natürlich darüber keinem Zweifel hingeben können, daß die Atmosphäre, die in dieser Frage geschaffen ist, der Fortführung fachlicher wirt­schaftlicher Verhandlungen alles andere als zuträglich ist.

Nach alledem besteht also keineswegs Anlaß, den außenpolitischen Himmel mit besonderer Zuversicht zu betrachten. Gewiß bedeutet die Unterzeichnung der amerikanischen Friedensresolution durch den Präsiden­ten Harding einen kleinen Fortschritt, doch kommt auch hier, wie an dieser Stelle schon unlängst ausgeführt wurde, alles darauf an, wie der Friedenszustand in die Praxis umgesetzt wird, Missionen amerikanischer Ge­schäftsleute, die augenblicklich Deutschland bereisen, be- «ltjea, datz man de» wirtschaftlichen Frage» ienleits

des großen Ozeans volle Aufmerksamkeit widmet. Doch scheint es auch hier immer wieder nötig zu seln, vor allzu großen Hoffnungen zu warnen.

Innerpolitisch bedeuten die Parlamentsserien wohl eine Pause in dem Kampf der Parteien. Dieser Kamps .wird im Herbst mit aller Schärfe entbrennen, wenn es gilt Zu den neuen Steuer- und Finanzplänen Stellung zu nehmen. Es mutz immer wieder daraus verwiesen werden, daß das Kabinett Wirth über keine tragfähige parlamentarische Mehrheit verfügt. Ja, selbst inner­halb der Koalitionsparteien bestehen über dieDeckungs- pläne recht große Meinungsverschiedenheiten. Das Kabinett wird nun einen Teil der parlamentslosen Zeit benutzen müssen, um die neuen Steuervorlagen, durch die die ungeheuren Leistungen, die zur Erfüllung des Ultimatums nötig sind, aufgebracht werden sollen, auszuarbeiten. Dieser kleine Ausschnitt aus dem großen Fragenkomplex der deutschen Politik zeigt schon, mit welch schweren Sorgen belastet Regierung urch Parlamente diesmal in die Sommerserien gehen!

Der Terror der oberschlesischen Insurgenten.

W- T -: 3 - Oppeln, 16. Juli. In Paulsdorf. Kun- zendorf Biertbowitz. Koch lowitz und Anto­nie n h u t te besteheu Gemeindewachen, in den ersten vier genannten Ortm mit 30 bis 40 Mann, während sse in Antonienhutte starker sind. Die Gemeindewachen setzen sich nur aus Polen zusammen. Der äußere Eindruck in den oben­genannten Orten ist ein ruhiger. Überall sind auch am 15. Juli noch weiß-rote Abreichen vorhanden. Größtenteils hangt der weiße Adler aus Pappe an den Häusern. Die Werke haben weiß-rote. Fahnen. Dcr Mittelpunkt dieses Gebietes ist die Antontenhüttr. Hier finden sich die In­surgenten der umliegenden Ortschaften zu Versammlungen zusammen, die teils öffentlich, teils geheim stiid. Inter­nationale Besahungstruppen sind in diesem Gebiet nicht vorhanden Infolgedessen sind die Insurgenten un­beschrankte Herren. Noch vor wenigen Tagen hielten die Jniurgentenführer Franz Gabor aus Äntonisn- hütte und G a b l l c e k ans Biertbowitz öffentliche Ver­sammlungen auf dem Marktplatz in Antontenbütte ab. Dort wurden Schauermärchen über den deutschen Selbstschutz ver­handelt. der gefangenen Polen die Hände abgehauen und

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hielt aus der Zeche Aperbrand (?) eine geheime Versamm­lung ab. in der er zuvr Schluß darauf hinwies, daß jeder Insurgent sich bereit halten müßte, dem neuen Aufruf Folge zu leisten. Die Eemeindewache der Antonienhütte besteht ans 40 bis 50 Mann. Der Führer ist ein ehemaliger Zucht­häusler F! o r e k. Es ist auffällig, daß neuerdings, wie vor dem dritten Aufstand, die jungest Leute der Werke um Antonienhütte herum nachts mit Waffen nach Moslowitz an d'e polnische Grenze geben und dort bleiben. Das Gleiche ist auch im Kreise R y b n i k der Fall, wo die In­surgenten auch öffentlich am Tage, die Gewehre über die Schulter gehängt, in der Eisenbahnrichtung Pleß-Kattowitz abfabren. _

Änderung des Militäranwärtergesetzes.

Br. Karlsruhe, 18. Juli. (Eig. Drahtbericht.) Im Haushaltsausfchuß erklärte der Finanzminister Köhler, daß im Reich eine Änderung des Militäranwärtergesetzes in Vorbereitung sei. Ferner wurde in der Angelegenheit der Errichtung von Vezirkswirtschaftsräten mitgeteilt, daß sich der Reichswtrtfchaftsrat für die Bildung eines Bezrrks- wirtschaftsrates Württemberg. Baden und der Pfalz ausge­sprochen habe. Bayern habe gegen die Einbeziehung der Pfalz Verwahrung eingelegt, so daß es nun fraglich gewor­den sei, ob ein Bezirkswirtschaftsrat Württembergs und Badens- allein zustande kommt.

Die Übergabe Westungarns.

v. London, 18. Juli. (Ei«. Drahtbericht.) Nach einer Reuternieldung haben die Alliierten beschlossen, die Über­gabe West Ungarns an Deutschösterreich zu ver­anlassen. Man glaubt nicht, daß sich Ungarn dem wider­setzen wird, wodurch eine Anwendung von Gewalt ver­mieden würde

Der griechische Vormarsch.

I>». Paris, 17. Juli. Eine Havas-Meldung «ms Konstantinopel besagt, daß die allgemeine Aufmerk­samkeit auf die griechische Offensive gerichtet sei, die gestern begonnen habe. Die Regierung von Angora melde telegraphisch den griechischen Vormarsch und bestätige, daß die Griechen an der Brussa- front an vier Stellen die Offensive ergriffen hätten und daß die kemalistischen Truppen lebhaften Wider­stand «leisteten. Obgleich der griechische General st ab den Brussaabschnitt als Ausgangspunkt der ersten Offensivoperationen gewählt habe, werde doch in kom­petenten türkischen Kreisen angenommen, daß die Hauptoperationen sich vor Kutahia abspielen wür­den. Man meldet die Ankunft des Generals Pavulas in Brussa.

Besondere Pässe für die Einwanderung nach Amerika.

D*. Paris. 18. Juli. (Drahtbericht.) Wie derChicago Tribüne aus W a j b i n g t o n gedrahtet wird, hat der Vor» nuende des Auswauderuaasausschusses des Repräsentanten- Hausesmen e i c $ c n t tu u r f ausgearbeitet, durch den für atte (dmwanderer besonderer Pässe gefordert werden sollen. Die amerikanischen Konsulate, im Ausland sollen dtp Aus- stcllung eines olchen Paüss- jedemw e.ig er.», den ltr

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