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SonN'taa, 17» 3uli 1921.
Morgen-Ausgade
Volksentscheid.
B-m SM«» Br»d«us. M. d. R.
DM L^Mitzerst bisher erlassene» Ee^etzM Mr näheren Ausführung von Verfassimgsbeitrmnrungen, rem Reichswcchlgesetz und dem Gesetz »ber dte Wahl ves Reichspräsidenten ist nunmehr das m Artikel ,3 der Reichsverfassung vorgesehene Gesetz über das nähere Verfahren beim Volksentscheid unb beim Volko- beaehren gefolgt, das der Reichstag am 23. Zum ,n dritter Lesung im wesentlichen nach der Regierungs- oorlage verabschiedet hat. Mit diesem Gesetz ist der Sedanke der Volkssouveränität durchgesuhrt wie kaum !vnst in einem Land mit demokratischer Verfassung. Die s^raae ist nur, ob durch die Bestimmung über den Volksentscheid die Volkssouveränität selbst dauernd aesichert wird. Bedenken in dieser Hinsicht sind, wie unten dargelegt wird, nicht ganz unbegründet.
Der Volksentscheid ist für fünf Fälle vorg^ehen. Der Reichspräsident kann ihn, wenn er em vom Reichstag beschlostenes Gesetz nicht ausfertigen will amnen einem Monat nach der Beschlußfassung anrufen. Er kann ihn weiter anordnen bei Memungsverschied.n- beiten zwischen Reichsrat und Reichstag über ein von diesem beschlossenen Gesetz. Der Reichsrat kann ihn binnen zwei Wochen verlangen, wenn gegen seinen Einspruch der Reichst^ eine Verfassungsänderung beschlosten hat. In diesen drei Fällen hat die Reichs- reaierung unter Bekanntgabe des Gegenstandes des Volksentscheides einen Tag für die Abstimmung durch das Volk zu bestimmen, der wie bei den Wahlen ein Sonntag oder öffentlicher Ruhetag sem mutz. Die Vorschriften des Reichswahlgesetzes gelten analog, wobei die über die Ausstellung von Wahlscheinen die hier Stimmscheine heißen, noch erweitert sind. Abgestimmt wird mii Stimmzetteln, die von den Landesregierun- aen geliefert und amtlich in den Abstimmungsraumen bereitgehalten werden. Abgestimmt wird nur mit Ja oder Nein durch Eintragung eines dieser Worte in den Stimmzettel oder durch Streichung des einen, wenn Ja oder Nein vorgedruckt ist.
Komplizierter ist das Verfahren in den zwei anderen Fällen des Volksentscheides, wo die Jnltlat'oe vom Volk selbst ausgeht. Volksentscheid findet statt, wenn auf Verlangen eines Drittels des Reichstages die Verkündung eines Reichsgesetzes um zwei Monate ausaesetzt ist und ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten den Volksentscheid beantragt hat, sowie wenn ein Zehntel der Stimmberechtigten unter Zugrundelegung eines ausgearbeiteten Entwurfs dessen Vorlegung begehrt hat und der begehrte Gesetzentwurf tm Reichstag nicht unverändert angenommen worden lst. Es mutz hier wie sich zeigt, dem Volksentscheid em Akt voraelf- gegang-n sein^ der in dem zweiten dieser Falle , das Volksbegehren genannt wird. Dieser Akt setzt wieder ein Zulastunasverfahren voraus. Soll aus dem 'Volk heraus ein vom Reichstag beschlossenes Gesetz, besten Verkündung auf Verlangen eines Drittels des Reichstags ausgesetzt ist. oder ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf — beispielsweise ein Antialkoholgesetz nach amerikanischem Muster - zum Volksentscheid gebracht werden so müsten mindestens 5000 Stimmberechtigte, deren Stimmrecht behördlich zu bescheinigen ist einen Zulastunasantrag an den Reichsminister des Innern lichten. Von der Beibringung der Unterschriften kann aber abgesehen werden, wenn d>e Vorstandschast einer Vereinigung, z. B einer politischen Partei den Antrag stellt und glaubhaft macht, daß ihn 100 000 ihrer stimmberechtigten Mitglieder unterstützest. Sind d:e gesetzlichen Voraussetzungen für den Zulassungsantrag erfüllt, so hat ihn der Reichsminister des Innern zu veröffentlichen und dabei Beginn und Ende einer Ein- tragungsfrist festzusetzen. Während der Frist mussten i-io a' 'm^-bs rdan den Stimmberechtigten Gelegenheit geben, sich in den Listen einzutragen, die von dm Antragstellern zu übergeben sind. Zur Eintragung ist nur zugelasten. wer in die zuletzt aufgestellte Wählerliste eingetragen war, oder wer sich einen Eintragungsschein verschafft hat, der dem oben erwähnten Stimmschein mtspricht. Wird nach Ablaus der Frist festgestellt, daß ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten gültige Unterschriften- für den Volksentscheid über ein vom Reichstag beschlossenes Ge,etz, dessen Verkündung ausgesetzt worden ist, abgegeben haben, so hat die Reichsregierung unverzüglich dm Volksentscheid einzuleiten. Hat ein Zehntel der Stimmberechtigten die Unterschriften dafür abgegeben, daß der ausgearbeitete Gesetzentwurf dem Reichstag > orgelegt wird, so ist zunächst dieser Entwurf von der Regierung beim Reichstag einzubringen und dann, wenn er hier nicht unverändert , angenommen wird, dem Volksentscheid vorzuleaen. Für den Volksentscheid
gilt in beiden Fällen dasselbe wie in den drei oben angeführten Fällen. Rur ist, wenn der ausgearbeitete Gesetzentwurf Änderungen von Verfastungsbestimmun- gen bringt, zur Annahme erforderlich, daß die Halste der Stiminberechrigten dafür gestimmt hat.
Das Bemerkenswerteste an der Abstimmung über dieses Gesetz im Reichstag war, daß auch die erklärten Gegner der Verfastung von Weimar auf der rechten Seite des Hauses dafür stimmten. Ist bei den Par? tften der Rechten über Nacht die Begeisterung für dis bisher geschmähte Demokratie erwacht? Wollen sich diejenigen für alle Zeiten auf den Boden der Demokratie stellen, die sich im alten Regime jeder Erweiterung des Volksrechts aufs hartnäckigste widersetzten?
Es gehört große Naivität dazu, in jenen Kreisen einen Gesinnungswechsel anzunehmen. Sie traten für den Volksentscheid in der weiten Ausdehnung, wie ihn das Gesetz bringt, nur ein, weil sie in ihm ein Mittel erblicken, ihrem obersten politischen Ziel, der Beseitigung der demokratischen Republik und der Wiedererrichtung der Monarchie näher zu kommen. Würden sie das Ziel erreichen, so würden sie vermutlich das Ansinnen, dem Volk das Recht zur Beseitigung der Monarchie durch Volksabstimmung einzuräumen, hohnlachend zurück- weisen, sie würden die neue monarchische Verfassung ganz anders gründen, als jetzt die demokratische Republik durch die Verfassung von Weimar verankert i,t. Die Verfastung bestimmt wohl für den Reichstag, daß er sie nur abändern kann, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind und wenigstens zwei Drittel der Anwesenden zustimmen, aber für ihre Änderung durch Volksentscheid erfordert sie eben nur die Mehrheit der Stimmberechtigten. Auch damit rechnen die Gegner der demokratischen Republik, daß beim Volksentscheid mancher Stimmberechtigte für grundlegende Änderung der Verfastung eintreten könnte, der bei den Wahlen zum Reichstag seine Stimme einer der ver- sastungstreuen Parteien gibt. Jedenfalls ist klar, daß der Volksentscheid den Gegnern der Verfassung günstigere Aussichten gibt als die Reichstagswahl. Ob in der Tat auch nur eine Wahrscheinlichkeit besteht, daß sich eine einfache Mehrheit des Volkes für eine Beseitigung der republikanischen Verfassung von Weimar erklären könnte, mag dahingestellt bleiben. Den Vorwurf wird man aber den drei demokratischen Parteien nicht ersparen können, daß sie den obersten Satz der Verfassung „das Deutsche Reich ist eine Republik. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus" nicht fester als geschehen basiert haben. Ein von demokratischer Seite , in der Ausschutzberatung gestellter Antrag versuchte das 1 Versäumte beim Gesetz über den Volksentscheid nachzu- 1 holen, indem er verlangte, daß auch für Verfassungsänderungen durch Volksentscheid die Abgabe der Stimmen durch zwei Drittel der Stimmberechtigten und eine Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden erfordert wird oder daß doch wenigstens, wenn ein Volksentscheid sich für eine Verfassungsänderung erklärt, er in einem Jahr wiederholt werden mutz. Der Antrag wurde abgelehnt, nicht bloß, was zn verstehen war, durch die Stimmen der erklärten Gegner der Republik rechts und auf i>er äußersten Linken, sondern befremd- licherweise auch durch das Zentrum und die Mehrheitssozialdemokraten, bei denen der rein formale demokratische Gedanke realpolitische Erwägungen nicht auf- kommen ließ. Dabei ist es gewiß keine Abweichung oom demokratischen Prinzip, wenn man die demokratische Grundform des Staatswesens so sichert, daß sie nicht in einer Augenblicksstimmung einer nur knappen Mehr4 heit der Stimmberechtigten unwiederbringlich verloren . gehen kann. Eine Möglichkeit für das Volk, durch einen Volksentscheid zur Republik zurückzukehren, würde gewiß nicht mehr bestehen, wenn diese erst einmal durch einen solchen aufgegeben und wieder die Monarchie proklamiert worden wäre.
Auch ein weiterer von demokratischer Seite im Ausschuß gestellter und in der Plewarverhandlung wiedtr- holter, wohlüberlegter Abänderungsantrag wurde abgelehnt. Wenn schon 5000 Unterschriften ein Volksbegehren für einen ausgearbeiteten Gesetzentwurf in Lauf setzen können, so besteht die Gefahr, daß wir eine ganze Flut von unsachlichen und unausführbaren Initiativvorschlägen erleben, 5000 Unterschriften werden in jeder Großstadt Deutschlands allein schon mit Leich tigkeit auch für ganz absurde Gesetzvorschläge zusammen gebracht. Daß die Antragsteller die Listen für die Eim tragung auf ihre eigenen Kosten einzureichen haben, erscheint kaum als ausreichend« Gewähr gegen die Gefahr daß die Behörden durch mißbräuchliche Benutzung der Einrichtung zu oft in Tätigkeit gesetzt werden. Aus diesen Erwägungen heraus wurde von dein okratisch :r Seite verlangt, bei der Volksinitiative 100 000 Unterschriften für den Antrag zu fordern. Die Öffentlichkeit wird wohl in nicht zu ferner Zeit erkennen, wie zweckmäßig dieser kurzstchtigerweise von den übrigen Parteien abgelchni« Antrag gewesen ist. x
Nr. 327. » 69. Jahrgang. Um die Einberufung des Obersten Rates.
Dz. London. 16. Juli. (Drahtbericht.) Der diplomatische Korrespondent des „Daily Telegraob. Ererbt. Da die alliierten Kommissare m O ber! cd l es ien nicht tm stände waren, einen einstimmigen Vorschlag bernÄrm ver künftigen Grenzen aufzuftellen. ünd alle drei ubereinge- kommen. daß die Frage von dem Obersten Rat sobald a l s m ö g l i ch g e r e g e l t werden °ll. Die .Meftsche völkerung ist jetzt mit der Ernte beschäftigt. G dah äugen- blicklich die Gedanken auf andere als vcstitische Angelegen beiten gerichtet sind und die politischen Leidenschaften weniger stark sind. Eine derartig Gelegenheit. für. ein« endgültige Regelrns soll man nicht vorubergeben lassem dei n in Kurzem könnte es zu neuen Unruhen kommen uns alliierte Verstärkungen dürften moglicherwe.se notwendig sein. Infolgedessen hofft man. daß die kra nz os is che und die italienische Regien,ng der Einberufungdes Obersten Rates binnen etwa zehn Tagen zustinnnen werden. Ferner wird geballt, daß mit Rücksicht auf den Umstand, daß das französtschc. Parlament in die Ferien gegangen ist. während das britische Parlament noch lagt, und ferner die Reichskonferenz und die irische Konferenz noch im Gange find, die Alliierten London als Ort der D^ammem kunft annebmen werden. Zum Schluß weist, der Korrefvon- dent darauf bin. dotz die letzte Konferenz m Paris abge- balten wurde und daß di« gleichen Fragen auch feet der neuen Konferenz erörtert werden, wie die Frage der Zwangsmatz- nabmen, der Kriegs beschuldigten und auch vielleicht gewisse Punkte des Revaistionsvroblemz. .
Dz, Paris. 16, Juki. (Drabtbericht.) Pert-nar teilt tm „Echo de Paris" mit. daß die Tagung des Obersten Rates, die für Ende Juli vorgesehen sei. ledenfakls, auf geschoben wird. Ministerpräsident Br i an d sei vor, die Frage gestelli gewesen, ob der Oberste Rat Ende dieses Monats oder erst im Herbst zuiammentrestn merde Man kann Voraussagen, daß sich der franzostsche Ministervra.1- deni für eine weitere Verschiebung anssvrechen werde. Es werde also erst im Herbst über Oberschlesten und über die Aufhebung der wirt^aftli.chen und milit«rrfchen Sanktionen im Rheinland entschieden werden.
Das Urteil im 3. Kriegsbeschuldigtenprozeß.
Br. Leipzig. 16. Juli. (Eig Drahtbericht.) Im 9. Kriegsbeschuldigtenprozeß wurden die beiden Angeklagten Oberlentnant zur See Voldt und Dittmar zu je 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Kosten fallen teils den Angeklagten, teils der Staatskasse zur Last.
Weiterbestand des Ausnahmezustandes in Bayern.
, Br. München. 16. Juli. (Eis. „ Drahtbericht.) Der bayerische Landtag hat den sozialdemokra.ti,chen Antrag auf Aufhebung des Standrechts. der Volksgerichte und des Aus-» nabmezustandes neuerdings abgelebnt.
Deutsche Hilfeleistung bei italienischer Kulturarbeit.
D. Rom. 16. Juli. (Eig. Drabtbericht.) „Von deutscher Seite ist der Vorschlag gemacht worden, die Plane der italienischen Regieiung zur Elektrisierung der Staatseisen- babnen, zum Ausbau der Häfen, zur Trockenlegung ^ der Sümpfe und zur rationellen Verwertung der Braunkobken- vorkommen durch Zuhilfenahme entsprechender deutscher M a I cb i n e n l i e f e r u n g e n in dre Tat umzusetzen. Der italienische Delegierte in der Renaratlonskommlssion ist angeblich auf dem Wege. Bonomi darnber Vortrag zu halten. Eine Pariser Information der ..Tribuna' bestätigt diese Darstellung.
Der tschechisch-slowakische Staatsbürgerschutzvertrag mit Deutschland.
Dz Prag. 16. Juli. (Drabtbericht.) Die Nationalversammlung hat den Staatsbürgerschutzvertrag mrt Deutschland angenomnren. ^
Keine deutschen Offiziere in der kemalistischen Armee.
Br. B»li». 16. Juli. (Eig. Drahibericht.) Nach einer Meldung <Äi 5 Alben sollen in der k c m a istisck c n Armee deutsche Offiziere anwesend fein und soll von türkischen Kreisen in Deutschland eine Werbetätigkeit unter den deutschen Ollizieren veranstaltet werden. Aur Grund amtlicher Ermittlungen kann sestgestellt werden, dag all die,e Nachrichten jeder Grundlage entbehren.
Aus dem österreichischen Nationalrat.
Dz. Wien. 16. Juli. Der Nationalrat erledigte in
K ner heutigen Sitzung eine grobe Anzahl von Vorlagen, runter den neuen Zolltarif, das Gesetz, betr. Die Vorkrtegsickmlden gemäß Art. 248 und 249 des Frredens- nertrages von St. Gcrmaiv sowie das Sand elsuber- einkommen zwischen Österreich und der tlchecho-slowakt- schen Rermblik.
Die englisch-russischen Handelsbeziehungen.
Dz London, 16. Juli, tDrabtbericht.) Der diplomatische Mitarbciteer des „Evening Standard" erklärt, von zuständiger Seite erfahren zu haben, dab die Moskauer Regierung die britische Regienmg ersuchte, einen sachverständigen Ingenieur und einen britischen M a r i ne» osfizier nach Rußland ,u entsenden. Diesem Wunsche ftt stattaeacben worden. Eine der Aufgaben der beiden Oni> zier« sei. den Zustand der Häfen, der Schillahrtswe«« und der Vorrichtunaen zur Löschung der Schiffsladungen in Odcffa und an anderen Kllstenpunkten zu untersuchen und darüber Bericht zu erstatten. Wie der Berichterstatter weiter erfährt, hätten sich die Beziehungen zwischen Rußland und Westeuropa seit der Unterzeichnung des englllch-'-ussischen Handelsabkommens ständig verbessert. Die Sowictregte- rung stehe in Verbindung mit Mwken Ftnairrtreiftn btl (Lim. um ÄaoUal auUufcnnaca»
