Verlag Langgaffe 21
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Samstag. 16. IuU 1921. MOVgER-ANSgSMb. Nr. 325. . 69. JahrZang.
Mutterschutz und Kinderschutz.
Bis in den Krieg hinein bestand ein öffentlich- rechtlicher Mutterschutz nur für diejenigen Wöchnerinnen, die auf Grund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung selbst Mitglieder einer öffentlichen Krankenkasse gewesen waren. Solange Deutschland reich war, auch reich an Kindern, blieb der Ruf nach einem allgemeinen Mutterschutz fast ganz ungestört. Erst in dem großen Sterben des Krieges besann man sich darauf, daß man wohl etwas tun müsse für die Mütter und die Neugeborenen. Es wurde damals durch Verordnung vom 8. Dezember 1914 eine Wochenhilfe für die Kriegerfrauen beschaffen.
Als nach Beendigung des Krieges die Dovaussetzuilg dieser Verordnung wegfiel, beantragten in der Nationalversammlung am 27. März 1919 die demokratischen Abgeordneten Dr. Baum, Erkelenz, Schneider die schleunige Einführung einer durchgreifenden Wochcnsürsorze im Rahmen der Krankenversicherung. Tie Regierung zögerte noch mit einer Eesetzesoorlage, bis Ende August 1919 durch ein Initiativgesetz ein energischer Mutterschutz erzwungen wurde. Es fand die Zustimmung aller Regierungsparteien.
Die leitdsm eingetretene Geldentwertung hat die Bedeutung des Gesetzes allmählich abgeschwächt. Im Frühjahr 1921 beantragte der sozialpolitische Ausschuß des Reichstages eine Neuregelung der Mutterschutz- vcrsorgung. Erst kurz vor der diesmaligen Sommerpause des Reichstags erschien ein entsprechender Gesetzentwurf, der dann auch noch erledigt wurde.
Das jetzige Gesetz bringt eine wichtige Neuerung zur Mutierschaftsfürsorge, deren Bedeutung vermutlich sehr erheblich ist. Das bisherige beschränkte sich auf finanzielle Unterstützungen. Das neue Gesetz aber gewährt der großen Mehrzahl der Wöchnerinnen unter gewissen Voraussetzungen freie ärztliche Behandlung. Als einzige Voraussetzung legt das Gesetz fest, „falls solche bei der Entbindung oder bei Schwangerschafts- beschwerden erforderlich wird". Es wird in den Aus- führungsvorfchriften festzulegen sein, an welche Bedingungen dies Erfordernis zu binden ist. Bei den Beratungen tauchte die Befürchtung auf, daß die allgemeine Fassung zu einer übertriebenen Inanspruchnahme der ärztlichen Hilfe führen könnte. Dieser Besorgnis trat Dr B a u m e r entgegen mit dem Hinweis, daß wohl in der Regel die Hebamme darüber zu befinden habe, ob ärztliche Behandlung „erforderlich" fei, und daß keine Hebamme einen Arzt hinzuziehen werde, wenn es nicht nötig sei. Auch Frau Schröder irnd Frau T e u s ch sprachen sich im gleichen Sinne aus, wie denn überhaupt gerade dis weiblichen Abgeordneten für die freie ärztliche Hilfe eintraten, um Frauenkrankheiten oder Fehlgeburten zu mindern.
Bis zur Einigung der Ärzte mit den Krankenkassen sollen die zu ärztlicher Hilfe berechtigten Wöchnerinnen statt dessen eine besondere geldliche Beihilfe bis zu 56 Mark neben den anderen Bezügen erhalten. Im Herbst hofft man ärztliche Hilfe in der Tat gewähren zu können, Uber die Leistungen der Wochenhilfe nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes ist folgendes zu sagen. Man muß drei Möglichkeiten unterscheiden:
1. Die auf Grund eigener Versicherungspflicht beschäftigten krankenversicherten Wöchnerinnen, wenn sie im letzten Jahre vor der Niederkunft mindestens sechs Monate in einer Krankenkaffe versichert gewesen sind. (Wochenhilfe.)
2. Tie versicherungsfreien Ehefrauen, Töchter, Stief- und Pflegetöchter des männlichen Versicherten, wenn sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben, l Familienhilfe.)
3. Alle übrigen minderbemittelten Wöchnerinnen. (Wochenfürsorge.)
Auf Grund des neuen Gesetzes werden folgende R e g e l l e i st u n g e n an die selbstversicherten Wöchnerinnen Lewübrt:
1. Ärztliche Behandlung, wenn solche „erforderlich" ist. Solange ärztliche Behandlung noch nicht aewährt werden kann, wird der oben angeführte Betrag bis zu 50 M. gewährt, falls ein Arzt zugezogen ist.
2. Ein einmaliger Beitrag zu den Entbin-
n g s k o st e n von 100 M. (bisher 50 M.).
3. Ein Wochengeld in Höhe des Krankengeldes, jedoch niindestens 4,50 M. täglich, 10 Wochen lang (bisher 1.50 M. täglich). Dir Regierung hatte 3 M. täglich beantragt. Auf Antrag Bäumer-Erkelenz wurde der Mindestbetrag auf 4,50 Bi. täglich erhöht. In den meisten Fällen wird das Wochengeld zwei- bis dreimal so hoch fein wie der Mindestbetrag.) Das Wochengeld soll mindestens noch 6 Wochen lang nach der Rieder- U;nft bezahlt werden. Die ersten vier Wochenbeträgc sind spätestens mit dem Tage der Niederkunft fällig.
4. Uber das erwähnte Wochengeld hinaus wird ein Sti llgeld gewährt, solange die Wöchnerin das Kind
selbst stillt. (Das Stillgeld wird bis zu 12 Wochen nach der Niederkunft bezahlt, und zwar soll es die halbe Höhe des Krankengeldes erreichen, jedoch mindestens 1,50 M. täglich.) Stirbt eine Wöchnerin bei der Entbindung oder in der Zeit der llnterftützungsberechti-
S fo werden die noch verbleibenden Beträge des .en- und Stillgeldes an den gezahlt, der für den Unterhalt des Kindes sorgt.
Bei der „Familienhilfe", d. h. wenn es sich um nicht selbstversicherte Wöchnerinnen handelt, werden gewährt: Ärztliche Behandlung und Entbindung
kosten wie oben. Das Wochengeld ist auf den festen Betrag von 3 M. täglich, das Stillgeld auf 1,50 M- festgesetzt. Die Familienhilfe ist auch zu gewähren, wenn die Niederkunft innerhalb 9 Monate nach dem Tode des versicherten Ehemannes. Vaters usw. erfolgt. Die Leistungen der Familienhilfe werden den Krankenkassen genläß einem Antrag Kloß-Erkelenz von 1919 zur Hälfte vom Reiche ersetzt. Von besonderer Bedeutung ist die Wochenfürsorge für diejenigen, die weder selbst versicheri noch Angehörige eines Versicherten find, mit dem sie in Gemeinschaft leben. Anspruch darauf haben nur minderbemittelte Wöchnerinnen. Als minderbemittelt gilt eine Wöchnerin in der Regel dann, wenn in dem Jahre vor der Entbindung oder im Steuerjahr ihr oder ihres Ehenrannes Gesamteinkommen 10 000 M. nicht übersteigt. Falls Tatsachen vorliegen, daß die Wöchnerin nicht minderbemittelt ist, trotzdem ihr Einkommen unter dem angegebenen Betrag bleibt, bat sie keinen Anspruch. Das trifft besonders bäuerliche Familien. Auch bei der Wochenfiirforge für diese minderbemittelten Wöchnerinnen werden die Sätze gewährt wie bei der Familienhilfe. Die gesamten Ausgaben für Wochenhilfe und -fürforge, soweit das Reich sie trägt, sind im letzten Etat mit 121 Millionen Mark veranschlagt. Dieser Betrag dürfte in Zukunft auf mehr als 200 Millionen steigen. Dazu treten die Kosten für freie ärztliche Behandlung, die schwer zu schätzen sind. Auf jeden Fall bedeutet das Gesetz eine wesentliche Verbefferung des Mutterschutzes in Deutschland! __
Die Friedensgescllschaft gegen die Sanktionen.
BK Berlin. 14. Juli. Die Deutsche Friedens- gesellschast erläßt eine Kundgebung zur Frage der Sanktionen, in der es zum Schluß heißt:
„Eine Politik, die nur darauf bedacht ist. Deutschland unter äußerem Zwang zu erhalten, untergräbt die Voraussetzungen deutscher Leistungsfähigkeit so gut wie die Voraussetzungen einer freibeitlichen, wahrhaft demokratischen Entwicklung in Deutschland Sie besorgt in ver- kängnisvoller Verblendung dis Geschäfte der deutschen Reaktion. Soll Europa zur Rübe kommen und fall der Gedanke Kraft gewinnen, daß schließlich doch auch im Leben der Völker das Recht Herr werde über die Gewalt, so müssen die Sanktionen fallen, nicht in einer ungewissen Zukunft, Stück für Stück, sondern sofort und ins- g e f a m t!"
Der Antrag den Oberrcichsanwalts im g. Krisgs- beschuldigten-Prozeh.
D. Leimig. 15. Juli. (Eigener Drcbibericht.) Der Oberrerchsanwalt beantragte gegen die beiden Angeklagten Boldt und Ditbmar je vier Jahre Zuchthaus.
Die Verhandlungen über ein direktes Kabel mit Amerika.
Dz. Berlin, 14. Juli. Eine Berliner Zeitung teilte in ihrer gestrigen Abendnummec mit. daß amerikanische Interessenten mit den zuständigen deutschen Behörden über die Errichtung eines direkten Kabels zwischen Deutschland und den Bereinigten Staaten verhandelten, eine Verständigung aber augenscheinlich deshalb nickt erzielt hätten, weil diese Behörden infolge bureaukratischer Bedenken usw. nicht die richtige Einsicht in die Tragweite ihrer Entscheidungen bewiesen.
Vock zuständiger Stelle wird hierzu mitgeteilt, daß abschließende Verhandlungen über dielen Gegenstand nicht stattgesunden haben und deshalb von einem Nichtzustaude- kommen des Projektes nicht gesprochen werden kann.
Der deutsch-tschechische Vertrag über die Staatsbürgerschaft.
Dz. Präs, 15. Juli. In der gestrigen Sitzung der Nationalversammlung referierte der Abg. R i c e k über den Geietzentwurf, durch den der in Prag am 29. Juni v. I. zwischen der tschechoslowakischen Revublik und dem Deutschen Reick über die Staatsbürgerschaft abgeschlossene' Vertrag der Nationalversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird. Der Hauptzweck des Übereinkommens mit dem Deutschen Reick sei die Präzisierung der Artikel 84 und 85 des Versailler Vertrages. In erster Linie bandle cs sich um die Präzision des Begriffs Wohnort, und in dieser Beziehung bestimme Art. 1 des Übereinkommens, daß als Wohnort der Ort argeseben werden müsse, an dem die betrefsende Person sich mit der nachweislichen Absicht niedergelassen habe. sich dort dauernd aufzuhalten. Der zweite und der dritte Artikel betrcsfen die Staatsbürgerschaft der Bewohner von Hul- tschin bezw. des Gebietes van L e o b i ch ü tz. Der Ausschuß beantragte die Genehmigung des Vertrages.
Die litanifch-lettisch-deutschc Eisenbahnkonfereaz.
W. T.-B. Kon-no, 14. Juli. Die Litauische Telcgranhen- ogentuc meldet: Bergastern begann hier die litauisch-leitisch- deutschc Eiscnbabnkvnferen, zur Erzielung des Abschlusses einer Wanenkonvention. In dieser Konferenz nehmen lecks beuiidk. sechs lettische und acht litauische Nettreter teil.
Die Forderungen der Handwerker.
Br. Stuttgart, 15. Juli. (Eig. Drahtbericht.) Hier fand ein zahlreich besuchter Handwerkertag der Deutschen demokratischen Handwerker Süddeutsch- l a n d s statt. Nach einleitenden Referaten von Hand- weikerabgeordneten wurde einstimmig folgende Entschließung angenommen:
„Der Deutsch-demokratische Handwerkertag erklärt:
1. Die Abschaffung der Zwangswirtschaft für das Bauhandwerk ist im Interesse des gesamten Handwerks und der Allgemeinheit gelegen, '
2. Die schleunige Aufhebung aller kostspieligen und hemmenden Krieasgesellschaften ist geboten.
3. Der Handwerkerstand bedarf der Organisation auch durch Feststellung der notwendigen Solidarität im Wege der Gesetzgebung.
4. Zur Heranbildung eines gefunden Handwerkernach- wuchses ist die Ermöglichung ^zweckmäßiger Lehrlingsausbildung durch Mersterlebrer unerläßlich.
5. Die Kommunalisierung und Sozialisierung lebensfähiger .Handwerksgebiete verstößt gegen das Staatswohl.
6. Die Steuerbelastnng muß die Lage des Handwerks berücksichtigen.
7. Das Handwerk ist wie die Landwirtschaft der natür
liche Mittelstand, Seine Eristenzmöglichkeit ist im Staatsinterelle zu stärken und zu sichern durch Selbsthilfe, durch Selbsterziebung. durch Organisation, durch eine gerechte Gesetzgebung und Abwehr gesetzlicher Beschränkungen, durch gemeinsame Bekämpfung von Erzesscn unwirtschaftlichen Konkurrenzneides und durch sachgemäße Behandlung öffentlicher Lieferungen, ___________
Neuwahlen in Hessen.
O, Darmstadt, 15, Juli (Eigener Drabtbcricht.) Der hessische Landtag vertagte sich heute nach Verabschiedung des Staatsvorauschlages nnd einiger wichtiger Vorlagen bis Anfang Oktober. Wie der Präsident des Landtages mitteilte. finden Neuwahlen zum hessischen Landtage in der zweiten Hälfte November statt.
Die Steuerveranlagung des Kaisers.
Dz. Paris, 15. Juli. (Drabtbcricht.) Der Londoner Berichterstatter des „Petit Puristen" meldet, daß der Gemeinderat ron Doorn dem ehemaligen deutschen Kaiser auf dessen Einspruch gegen die Veranlagung zur Gemeindesteuer geantwortet habe, daß niemand den ehemaligen Kaiser eingeladen babe. sich in Doorn niederzulassen und daß es ihm vollkommen frei st ehe, sich anderswo niederzulassen. wenn er nicht zufrieden sei. Zuvor müsse er jedoch auf jeden Fall die verlangten 5000 Gulden zahlen. _
Die Anzliederrmg Westuugarns an Österreich.
Dz. Wien. 15. Juli Gestern erschien eine Abordnung ron Vertretern Westnagarns beim Bundeskanzler Schober nm sich über den Stand der Anglicderung Westungarns zu unterrichten. Der Bundeskanzler gab der Abordnung eingehend Auskunft und -rklärte, die Angelegenheit stcbe sehr günstig. Er druckt; die Hoffnung aus. daß es gelingen werde, die Angelegenheit sobald wie möglich erfolgreich abzuichließm.
„88 Tage van der Hungersnot entfernt.".
Dz. London, 15. Juli. (Drahtbericht) Anläßlich der Eröffnungssitzung der Reichswirtschaftskonferenz hielt der erste Minister Australiens, Hughes, eine Rede, in der et erklärte, während des Krieges sei Großbritannien 90 Tage von der Hungersnot entfernt gewesen. Es sei zu bedauern, daß keine Politik verfolgt würde, die zielbewußt daraus hiuarbeite, den Handel innerhalb des Reiches zu entwickeln.
Lloyd George und de Valero.
Dz London. 15. Juli. (Drahtbericht.) Die gestrige Besprechung zwischen Llond George und de Valera dauerte 2H Stunden. Sie wird beute vormittag wieder ausgenommen werden, nachdem Lloyd George sich im Verlaufe des gestrigen Ilbeiids mit seinen Kollegen vom Ministerium beraten haben wird.
Dz. London. 15. Juli. (Drahtbericht.) Bei einem Festessen der Koalitionierten Liberalen hielt Lloyd George eine Rede, in der er erklärte, er werde sich mit seinen Kollegen über seine Unterredung mit de Valera besvrechen müffrn und dann dem König darüber Bericht erstatten. — In brr irischen Frage ist nunmehr ein großer Umschwung eä"e>etreten. de Valera. der anerkannte Führer der irischen Mehrheit, batte eine fast dreistündige Besprechung mit dem Ministervräsidenten Großbritanniens gehabt. „Ick bin «wlß". sagte Lloyd George, „daß er sowohl wie ich unser Möglichstes getan haben, nm die beste Lciuna zu finden, wobei ein jeder von uns daran denken muß, daß wir noch Schwierigkeiten zu überwinden haben."
Die gemastregelte Northcliff-Preffe.
Dz. London, 15. Juli. (Drahtbericht.) Nachdem die „Times" in den letzten Tagen mit zwei Leitartikeln An- ariffe gegen Lloyd George und Lord Eur»on gerichtet hat. erhalten jetzt die Rorthcliff-Blätter. wie „Evcning News" melden, keine Informationen mehr aus dem Foreign-Office.
Eine Völkerbundskonferenz über die ruffischen Flüchtlinge.
Dz, Eens, 15. Juli. Der Völkerbundsrat hatte eim Abhalttmg der internationalen Konferenz beschlossen, di« sich mit der Fra« der russischen Flüchtlinge in den oev schiedenen Ländern befassen sollte. Das Generalkommissariat des Völkerbundes ersuchte nun in einem Rundschreiben die Regierungen der Völkerbundstaaten, bis zum 21. Juli be- kianntzugehen, ob sie an dieser Konferenz teilzunehmen uünschten. Die Konfereirz solle ein Kommissariat zur endgültigen Regelung der Frage der russischen Flüchtling« «chatte u.
