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Freitag, 8. Juli 1921.

Abend-Ausgabe.

Nr. 312. ♦ 69. Jahrgang.

Reichstagsferien.

Der Reichstag ist am Donnerstag in längere Sommerfemen gegangen. Er wird im September nur auf wenige Tage wieder zurückkehren. um die bis dahin fertigen Steuergesetze der Reichsregierung in erster Lesung zu beraten und sie den Steuerausschüssen zur weiteren Bearbeitung zu überweisen. Von dieser kur­zen Ferienunterbrechung abgesehen, wird die Sommer­pause bis in den Oktober hinein dauern. Voraus­setzung dabei ist natürlich, daß nicht inner- oder außen­politische Zwischenfälle neue unvorhergesehene Sitzun­gen nötig machen. Die Sommertagung war reich an Arbeit und noch reicher an Verantwortlichkeit der Volksboten. Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Ultimatums war der Höhepunkt dieser Tagung. Die Kämpfe um das Für und Wider zittern heute noch im Volke und im Reichstag selbst nach. Bis in die letzten Tage hinein ist von den einen behauptet worden, die Erfüllung der eingogangenen Verpflichtun­gen sei ganz unmöglich, während die anderen erklären, daß mindestens für 2 Jahre den unmenschlichen For­derungen Genüge geschehen könne. Solange sich die Urteile noch so schroff gegenüberstehen, ist es zwecklos, das Für und Wider noch einmal rückschauend zu be­leuchten. Nur das eine läßt sich heute schon feststellen, daß der nächste Erfolg der Annahme des Ultimatums eine Entspannung der auswärtigen Lage gebracht hat, wie sie selbst Optimisten nicht erwartet haben. Wenn die Richtigkeit politischer Entscheidungen nur nach dem Erfolg beurteilt wird, so war also bis zu den Sommer- fsvien die Reichstagsentscheidung vom 10. Mai richtig.

Allerdings vorerst nur bis zu den Sommerferien. Denn in den kommenden Monaten kann sich erst zeigen, ob die Worte vom Fair plav und von „Derständi- gungs- und Versöhnungspolitik", die in London und Paris gefallen sind, mehr als Worte waren. Die Ent­scheidung über Oberschlesien und die Aufhebung der Sanktionen steht noch bevor. Unter dem Druck dieser kommenden Entscheidungen sind die Abgeordneten in die Ferien gefahren.

' Niemand wird ihnen bestreiten wollen, daß sie äußerst fleißig.gearbeitet haben. Eine Fülle von Ge­setzen ist wiederum verabschiedet öder doch vorberaten worden, so daß dem einfachen Staatsbürger die Über­sicht gar nicht mehr möglich war. Im Reichstag be­deutete diese Tatsache ein angestrengtes Arbeiten in den Ausschüssen, in den Fraktionszimmern und im Plenum, wie es vom Parlamentarismus des neuen Deutschlands untrennbar zu fein scheint. An Wirklich­keit kommt aber ein gut Teil Hast und Arbeitsüber­lastung daher, daß es immer noch nicht gelungen ist, eine enge Fühlungnahme zwischen Regierung und Parlament herzustellen, die eine Arbeitsteilung auf lange Sicht und eine planmäßige Vorbereitung ermög­lichte. Dringende Erfordernisse der inneren Politik und ablaufende Fristen in der auswärtigen Politik verlangten immer wieder stürmisch Unterbrechung der laufenden Arbeit und plötzliche Eesetzmacherei zu ganz bestimmten Zwecken. Der Ausschuß der Regierungs­parteien hat zwar versucht, etwas Ordnung in den Är- beitsplan zu bringen, aber sowohl er wie der Rsichs- tagspräsident Loebe waren häufig außerstande, dem unregelmäßigen Laus der Dinge Einhalt p tun.

Ein gut Teil Schuld trugen freilich auch die Abge­ordneten selbst. Trotz aller eindringlichen Mahnungen konnte die Vielrederei nicht eingedämmt werden, und immer wieder litten fachliche Auseinandersetzungen unter breitem parteipolitischem Gezänk. In der abge­laufenen Session ist es zum erstenmal zu Tätlich­keiten im Reichstagssitzungssaal gekom­men, ein Tiefstand des parlamentarischen Lebens, der überaus bedauerlich bleibt. Wenn aber die Opposi­tionsparteien diesen Umstand ausnützen, um den Parlamentarismus herabzusetzen, so haben sie dazu nicht das mindeste Recht. Denn gerade die Opposition, sowohl auf der äußersten Rechten wie auf der äußer­sten Linken, hat es durch Häufung von Interpella­tionen, Hervorhebung parteipolitischer Gegensätze, leidenschaftliche Zwischenrufe und anderes Gezänk ver­schuldet, daß so manche Reichstagssitzung unfruchtbar verlief. Es war häufig so. als ob nicht kühler Ver­stand, sondern leidenschaftliche Erregung den Ausschlag gäbe.

Darin ist übrigens der Reichstag nur ein Spiegel­bild der politischen Bewegung im Lande. Auch unter dm Wählern spielt die leidenschaftliche Erregung ein« viel bedeutsamere Rolle als die abwägende Einsicht. Die Kundgebung des aus Oberschlesien zurückkehrenden Selbstschutzes im Breslauer Hauptbcchnhofsgebäude und die Demonstrationen am Schluß des Prozesses Stenger vor dem Leipziger'Reichsgericht haben erst in dm letzten Tagen wieder bezeugt, rote hemmmngslos

sich weite Teile des deutschen Volkes ihrm politischen Gefühlen hingeben, ohne Rücksicht auf die schwer­wiegenden Folgen, die dieses Verhalten auf die innere und äußere Politik haben muß. Denn den Franzosen werden auf diese Weise immer neue Vorwände ge- lrefert, um die Sanktionen aufrechtzuerhalten und die Entscheidung über Oberschlesien hinauszuzögern. Soll es im Volk und unter den Abgeordneten in Zukunft besser werden, so muß politische Überlegung an die Stelle aufgeregter Leidenschaft treten und das Gefühl rm Zaum gehaltm werden. Mögen die Sommerserien dazu mithelfen!

Die letzte Sitzung.

Berlin, 7. Juli. (ffig. Drabtbericht.) Die letzte Sitzung

^kierven der Privatnotenbanken (Verbot des Goldankaufs) und das lettisch-russische Ergänzungsabkommen über Heim­sendung der beiderseitigen Kriegsgefangenen und der Zivil- mtermerten wurden in zweiter und dritter Lesung ohne Er- orterung erledigt. Es folgte die zweite Beratung des Ge- ntwurfes. der die Bekanntmachung des Bundesrates vom 18. August, 1917 über Errichtung von Betriebsver­banden in der Binnenschiffahrt aufbebt und be- itrmmt. daß durch Entscheidung der Mehrheit der Stimmbe­rechtigten Kleinschrffahrtsverbände als Zwangsorgani- lalronen errichtet werden können. Es gelang dem Unabhän­gigen Dr. Cohn dadurch, daß er Widerspruch gegen die 3. Vesung erhob, das Zustandekommen des Gesetzes noch vor den tlrerren zu verhindern. Bei der dritten Lesung des Eeietzent- Wurfes über anderweitige Festsetzung der Leistungen und der Beitrage in der Invalidenversicherung haben die Unabhängigen erneut eine Anzahl Anträge eingebracht, und der Unabhängige Karsten begründete diese. Selbst­verständlich wurde der Gesetzentwurf in der Form der zwei- len Leiung unter Ablehnung der Anträge angenommen. Ähnliches spielte sich bei der dritten Lesung des Gesetzes über W och e n de ih i l f« n und Wochenfürsorge ab. wo die Unabhängigen dasselbe Spiel wiederholten, und eine Rede de: Frau Agnes (Unab.) brachte weibliche Abgeord­nete fast aller Parteien auf die Rednertribüne. Die Ab­stimmung über dieses Gesetz wurde aufgehoben, bis die An­träge der Unabhängigen gedruckt vorliegen. Dann erledigte der Reichstag schriftliche Anträge und lehnte die Strafver­folgung des Kommunisten S ö l I e i n wegen Vergehens Se«en 8 ,130 des Strafgesetzbuches und des deutsch nationalen Abg Korner wegen Beleidigung ab.

Die folgenden vier Punkte der Tagesordnung wurden ge­meinsam behandelt. Es waren dies die Gesetzentwürfe über den Ersatz der durch die Abtretung deutscher Reichsgebiete entstandenen Schäden (Verdrängungsschädengesetz 1. der Gesetzentwurf über den Ersatz von Kriegsschäden in den ehe­maligen deutschen Schutzgebieten (Kolonialschadengesetz), den Gesetzentwurfs über den Ersatz von Kriegsschäden im Ausland (Auslandsschadengesetz) uiü> der Gesetzentwurf über dre Versah ung und das Verfahren der Behörden zur Fest­setzung von Entschädigungen und Vergütungen für Schäden aus Anlaß des Krieges und des FriedensMusses (EnMä- dlgungsordnung). Der Abg. Riedmüller (Soz.) gab erne Erklärung ab. daß die Parteien den Gesetzentwürfen zustimmen werden. Er gab der Hoffnung Ausdruck, daß diese Gesetze segensreich wirken mögen. Die Unabhängigen um> Kommunisten wußten auch nicht viel gegen die Gesetze zu sagen und in der Endabstimmung wurden sie in zweiter und dritter Lesung angenommen. Bei dieser Abstimmung kam es zu einem Hammelsprung. denn es stellte sich heraus, daß das Saus wider alles Erwarten nicht beschlußfähig ist. die dann vorgenommene Abstimmung über dasWochen­de i hi l f ege setz ergab ebenfalls in dritter Lesung die Annahme des Gesetzes. Nachdem der Entwurf eines Gesetzes über lws Re,chswirtschaftsgericht dem Rechtsaus- schuß überwiesen worden war. ging man zum Bericht des Ausschusses für Volkswirtschaft, betr. Anträge zur Er

kung und nach gemeinvolkswirtschaftlichen Maßnahmen. Als Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden vorge­schlagen Unterstützung einer großzügigen Si-delungsvolitik. Anlernling städtischer Arbeiter zu landwirtschaftlicher und gärtnerischer Arbeit, Forderung der Meliorationen. Moor­kultur Förderung des Baugewerbes. Bekämpfung und Sen­kung der hohen Preise der Baustoffe. Förderung der Kanal­bauten und überhaupt sofortige Inangriffnahme sämtlicher öffentlichen Arbeiten in weitem Umfange. Schließlich wur­den die Ansschußanträge unter Ablehnung aller anderen An­träge angenommen. Die von allen Parteien eingebrachte Änderung des Diätengesetzes wurde ohne Erör­terung in allen drei Lesungen angenommen. Es folgen die Ansführungsbestimmnnsen zum Besoldungsgesetz, die nach den Beschlüssen der Kommission angenommen wurden. Der Antrag aus Gleichstellung der Frauen in der Justiz, die der Ausschuß abgelehnt batte, wurde auf Vorschlag der Be­richterstatterin Frau Dr. Wurm (Unab.). und nach Rück­sprache mit sämtlichen Parteien von der Tagesordnung ab­gesetzt. Eine große Reibe von Petitionen würben ohne Aus­sprache nach den Anträgen der verschiedenen Ausschüsse er- lrdigt. Das auf der Tagesordnung stehende Brannt- weiinmonovolgesetz wurde auf Vorschlag deö Präsiden­ten von der Tagesordnung abgesetzt. Für das noch auf der Taaesordnung stehende Schulgesetz zur Ausführung des Artikel« 146 Abs. 2 der Reicktsverfassung schlug der Präsident Überweisung an den Bildungsousschuß vor. Nach kurzer Geschäftsordnuvgsdebatte wurde auch dieses Gesetz von der Taaesordnung abgesetzt. Damit war die Tagesordnung er- erschöpft.

Die Tagung fand einen würdigen Abschluß in einer Er­klärung des Präsidenten Löbe. die hier wörtlich mitgeteilt sei: Der Ältestenausschuß schlägt den Wiederzusammentritt

am Dienstag, den 6. September, nachmittags 3 Uhr. zur Be­ratung. der SteueraÄetze vor. bittet aber, fall» die Steuer­

gesetzt das nicht zugeben, den Tag ändern zn können und auch wertere Gegenstände auf die Tagesordnung setzen zu surfen, sowie den Präsidenten zu ermächtigen, auch früher den Reichstag einzuberufen, wenn außenpolitische oder muerpolitrsche Ereignisse es notwendig machen. In der Zeu der Reichstagsferien wird voraussichtlich die Ent- i che r d mt g über das Schicksal Oberschlesiens fallen. Furchtbare Leiden haben unsere Landsleute durch­gemacht. Wir wünschen alle von Herzen, daß diesen Leiden em Ende gemacht wird. Wir hoffen, daß diese Entscheidung fallt auf Grund des Rechts, das die oberschlesische Abstim­mung vor aller Welt dargetan hat (die Mitglieder des vauses erheben sich) und daß nach der völkerrechtlichen Selbstbestimmung der Völker Oberschlesien beim Deutschen Reiche verbleibt. Wir haben heute eine Anzahl Gesetze an- genommen. die die Wunden des Krieges heilen sollen. Wir wünschen, daß den vertriebenen, geflüchteten und ausge- wiefenen Landsleuten es möglich sein möge, sich eine neue Existenz zu gründen und daß ihre Arbeit der deutschen Volksgemeinschaft zugute kommt. Damit sind unsere Ar­beiten erledigt. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihne» eme gute Erholung.

Das Kapitalfluchtgesetz.

V. D.-S. Berlin, 7. Juli. Am 28. Juni verabschiedete der Reichstag ein Gesetz, nach welchem sich die Geltungs­dauer des Kapitalfluchtgesetzes bis zum 1. Januar 19 2 2 erstreckt. Im Artikel 2 des Gesetzes ist bestimmt, daß es mit Wirkung vom 1. Juli in Kraft tritt. Die Vor­schriften des Kavitalfluchtgesetzes bleiben dadurch weiterhin in Geltung. Eine Unterbrechung in den Rechtswirkungen der Vorschriften über die Kapitalflucht ist dadurch nicht eiu» getreten.

Das Rennwettgesetz.

tö.D.-R. Berlin, 7. Juli. Der Entwurf eines neuen Rennwettgefetzes. das staatlich konzessionierte Buch­macher vorsieht, ist dem Reichswirtschaftsrat zur Begutachtung vorgelegt worden. Der Entwurf bestimmt, daß eine Erlaubnis zum Buchmachen von der Landesbebörde eingeholt werden muß. Das Gesetz enthält Bestimmungen über die Ausgestaltung des Wettscheins. Sind die Wett­scheine und das Wettbuch in Ordnung, so wird die Wette ein­klagbar. Wilde Buchmacher werden mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe bis zu 100 000 Mark be­straft. Wer bei wilden Buchmachern wettet, kann zu einer Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft werden. Das ge­werbsmäßige Verbreiten von Tios (Voraussagen) wird mit einer Geldstrafe bis zu 10 000 Mark belegt. Buchmacher» wetten unterliegen einer zehnvrozentigen Steuer.

Zur Förderung der Leibesübungen.

Br. (Berlin, 8. Juli. (Eig. Drabtbericht.) Im Bitt­schriftenausschuß des Reichstages wurde gestern eine Eingabe des Reichsausschusses zur Förderung der Leibes­übungen verbandest. Cs wird darin ein Neichsgefetz zur Regelung der Svielvlatzfrage gefordert. Als Inhalt des Gesetzes wünscht man, daß in iedem größeren Orte solche Spielplätze hergestellt werden und daß für diesen Zweck 30 Millionen Mark vom Reiche erstmalig zur Ver­fügung gestellt werden. ferner, daß eine systematische Aus­übung des Sportes stattzufinden hat und zu diesem Zwecke für Ausbildung der Lehrer und sonstigen Personen 10 Millionen zur Verfügung gestellt werden. Der Ausschuß er­kannte die Wichtigkeit dieser Bestrebungen an. war aber, da der Haushalt bereits verabschiedet war. nicht in der Lage. Mittel einzustellen und beschloß deshalb, die Eingabe der Regierung als Material zu überweisen.

Der Reichsrat.

^ v--. Berlin, 8. Juli. Der R e»ch s r a t hat gegen die Beschlüsse des Reichstages über di« Gesetzentwürfe, betr. den Abbau der Kriegsgesellschaften, betr. Übergang der Wasser­straßen auf das Reich, betr. Neuregelung der Fernsprechge­bühren und betr. die Abänderung des Versicherungsgesetzes für Angestellte keinen Einspruch erhoben. — Dem Nachtragsetat stimmte der Reichsrat nach den Be­schlüssen des Reichstages zu.

Die Abstimmung über den Streik der Berliner städtischen Arbeiter.

„ Bttttn, 8. Juli. Das Gesanrteraebnis der Urabstimmung über einen Sympathiestreik der städtischen Arbeiter Berlins zur Unterstützung der ausständigen Guts­arbeiter hat 30 786 Stimmen für und 10 353 Stimmen gegen den Streik ergeben. Die Funktionäre der städtischen Ar­beiter nabmen gestern abend nach mehrstündiger Debatte folgende Entschließung an: Der Streik der städtischen Arbeiter ist hiermit für F r e i t a g. d e n 8. I u l i. er­klärt: er tritt aber erst in Kraft, wenn das Ergebnis der Verhandlungen der Stadtverordnetenverfammung bekannt wird. Sollten di« Gutsarl>eiter mit den Bedingungen, die der Magistrat stellt, einverstanden sein, so werden die übri­gen städtischen Arbeiter nicht in den Streik treten, sollten die Gutsarbeiter nicht mit den Bedingungen einverstanden sein, so würde die sofort gebildete Streikleitung der Gas- Wasser- und Elektrisitcitsarbeiter alle weiteren Maßnahmen erarei- fen. Die drei fozialtstöchen Fraktionen der Stadtverord- nstenversammung einigten sich gestern abend auf den An­trag. daß den ausständigen städtischen Gutsarbeitern eine lOprozentige Lohnzulage gewährt und das Mit­best i m m ungs re cht gewahrt werden tolle. Die Per- treier der Geiverkschaften stimmten zu und wollen für die Wiederaufnahme der Arbeit eintreten. Der von dem Be­schluß der sozialdemokratischen Fraktionen in Kenntnis ge- setzte O b e r b u r g « r m e i st e r hat für beute eine außer- Sitz»», d»s Magistrat» eiirberulen.