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Freitag. 1. Juli 1921.

Abend-Ausgabe.

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Nr. 309. ♦ 69. Jahrgang.

Die Leipziger Prozesse und das

Recht.

Nach dem ersten Entrüstmrgssturm der feindlichen Presse über die Urteile des Reichsgerichts melden sich auch schon Stimmen, die erklären: nach deutschem Recht sei zwar richtig und leidenschaftlos geurteilt worden, es hätte aber nach „internationalem Recht" geurteilt werden müssen. Die so schreiben, würden vermutlich in einige Verlegenheit geraten, wenn sie genau angeben sollten, was „internationales Recht" ist und wie die „allgemein anerkannten Grundsätze des Völkerbundes" lauten. Ganz abgesehen davon, daß ein deutscher Ge­richtshof selbstverständlich nur nach deutschem Rech: ur­teilen kann und auch ein französischer und englischer Gerichtshof kaum nach einem anderen Recht als dem des eigenen Landes urteilen würde. Ein fest um­schriebenes internationales Recht gibt es eben nicht, ebenso kein daraus ausgebautes Strafgesetzbuch. Jedes Recht bildet sich selbst, wächst allmählich aus der Um­welt heraus. So hat letzten Endes auch der Krieg fein eigenes „umschriebenes" Recht geschaffen, dessen Grund­sätze freilich niemand fest umreißen kann. Was ist denn schließlich der Erfolg aller Haager, Londoner und sonsti­ger Konferenzen gewesen, die dem Aufbau eines allge­mein anerkannten Völkerrechts dienen sollten? Rur ein Teil der auf ihnen vertretenen Staaten hat die Abkommen ratifiziert und von diesen wieder ein Teil nur unter Vorbehalten just bei den Fragen, die das Interesse des jeweiligen Landes am meisten berührten. So wurden nur einige Richtlinien aufgestellt, aber selbst die Grundsätze, für deren Befolgung im Frieden Einigkeit unter den Teilnehmerstaaten erzielt worden war, wurden im Kriege sehr bald verlassen. Sobald sich nämlich herausstellte, daß ihre Befolgung dem krieg- führenden Staat nicht vorausgeahnten Schaden zu- fügen konnte. Oder auch, wenn durch Richtbefolgung ein einseitiger Nutzen für die eine oder andere krieg- führende Partei herausgeschlagen werden konnte. In Wahrheit hieß das: nur die Grundsätze des „inter­

nationalen Rechtes" waren heilig, die dem Kriegszweck nicht schaden öder nutzen konnten.

Die Praxis hat im Völkerleben noch immer über jede Theorie gesiegt. Es gibt nun einmal kein fest­stehendes Recht, das allen staatlichen, menschlichen r-nd kulturellen Verhältnissen jederzeit Rechnung trüge. Das einfach sich vom Frieden auf den Krieg übertragen ließ, ohne sich unter Umständen geradezu in das Gegen­teil zu verkehren. Der Krieg setzt eben «n die Stelle des Rechts die Gewalt. Gewiß können sich bisweilen Gewalt und Recht auf einer kriegführenden Seite decken. Aber selbst, wenn es anders ist: die Masse glaubt immer, hat jedenfalls 1914 in allen kriegführen­den Völkern fest daran geglaubt, daß das Recht auf ihrer Seite wäre. Ein ewig feststehendes Recht gibt es nicht! Es wäre müßig, zu untersuchen, ob das deutsche oder das englische, französische oder amerikanische Recht höher steht. Hier geht es lediglich um die Tatsache, daß nach dem ungeschriebenen Rechte des Krieges in Leipzig nicht geurteilt werden kann, und somit um die Frage, ob Objektivität und Gerechtigkeit, diese beiden deutschen Ehvrakterziige. dort wirklich zu ihrem Rechte kommen können. Die Frage stellen, heißt schon, scheint uns, sie verneinen. Aber nicht der deutsche Richter trägt daran die Schuld, sondern das Strafrecht, an dem er die Handlungen zu messen hat, und das seinem gan­zen Aufbau nach für Kriegsverhältnisse nicht zuge­schnitten ist. Wohl kennt es mildernde Umstände. Aber auch dann: «amper alignick baeret.

Zwei Dinge erscheinen unter diesen mildernden Um­ständen besonderer Beachtung wert: Die Beweggründe für die Handlungen und die Frage des militärischen Gehorsams. An sich ist nichts gut noch böse, das Den­ken macht es dazu. Wo Mordfragen zur Verhandlung und Aburteilung stehen, ist die Allgemeinheit zumeist sehr feinfühlig. Was waren die Beweggründe? Da­nach wird letzten Endes auch dieses Verbrechen gewer­tet und manche „Mörder" wurden, wenn nicht schon ,om Gericht, so doch von der öffentlichen Meinung frei- gesprochen, weil ihre Tat nicht unedlen, eigensüchtigen oder grausamen Motiven entsprang. Im Kriege ist oberstes Gesetz: wie nütze ich meinem Vaterlcmde, wie diene ich dem Kriegszweck am besten? Wir standen im Kampf um Sein oder Nichtsein: das gab dem Krieg non vornberein ein anderesGepräge, als wenn es um bieVor- machtstellung im West oder Ost, um eine Kolonie oder eine dynastische Frage gegangen wäre. Notwehr in des Wortes tiefster Bedeutung. Erst wenn dem „Ange­klagten" vor dem Reichsgericht nachgewiesen werden kann, daß ihm bei seiner Tat dieser oberste Grundsatz nicht novgeschwebt hat, daß er nicht glauben konnte, durch seine Handlung dem Kriegszweck zu nützen, son­dern aus selbstischen, mutwilligen, nur in seiner Person

liegenden rmd seinen persönlichen Zwecken dienenden Beweggründen gehandelt hat, sind bei ihm die Voraus­setzungen des für den Frieden geschaffenen Strafgesetz­buches erfüllt uitd dann mag ihn die volle Schwere des Gesetzes treffen. Aber ein Fehlgreifen in der Wahl der Mittel bei Befolgung des obersten Gesetzes, der Übereifer, der über das Ziel hinausschoß, das alles kann objektiv und gerecht vielleicht nur von denen ge­wertet werden, die draußen unter denselben Eindrücken gestanden haben wie der Angeklagte.

Man wird entwenden: auch der kommunistische

Ideologe hat sein „oberstes Gesetz", ihm schreibt es viel­leicht vor, zur Erreichung seines Zieles zu rauben und zu morden, „proletarisches Recht", wie Herr Hölz sagte. Darauf wird zu erwidern sein: der Staat muß sich schützen gegen Leute, die seinen Bestand bedrohen, die den Staat angreifen. Das „oberste Gesetz" eines Staatsbürgers muß im Einklang stehen mit dem Wohl des Staates. Dieses Staatswohl aber hatten doch wohl die meisten im Auge, die jetzt vor dem Reichsgericht stehen. Hatten sie es nicht, dann: klut justltiu. Dann wird wirklich Recht gesprochen!

Der sechste KriegsbeschulÄrgtenproZetz.

Le. Leipzig, 1. Juli. (Eig. Drahtbericht.) In der Ver­handlung am Donnerstag wurde in der Zeugenvernehmung fortgefahren. Zeuse D i e t s ch (ein Elsässer) bekundete, am 26. August habe er selbst gehört, wie General Stenger den Befehl gab. keine Gefangenen zu machen. Der Oberst Neubauer habe den Befehl seinem Regiment weiterge- geben. Generalmajor Neudauer bemerkte hierzu, von einem solchen Befehl sei ihm nichts bekannt. Der nächste Zeuge. Oberrechnungsmeister Kleinbaus (auch ein El­sässer) «ab an. der Befehl, keine Gefangenen zu machen. !ei von Hauptmann Crusius am 26. August vor der Kom- oasnie verlesen worden. General S t e n g e r protestierte energisch gegen die Darstellung des Zeugen. Generalmajor Neubauer erklärte als Zeuge die Angaben von Klein- Haus als Lügen. Der elfässische Zeuge. Arbeiter Richard.

S ans. in dom Waldgefecht am 26. August sei der Befehl «esagt worden, alle Gefangenen sollen erschossen wer­den. Während des Kampfes seien 12 bis IS Gefangene er­schossen worden. Bon dem Präsidenten aufgefordert. Einzel­heiten über die Erlchiestung mitzutetlen. gab der Zeuse an. nichts davon gesehen zu haben. Der elfässische Zeuge, der Maurer Oberdorf, sagte aus. er habe gesehen, dast am 26. August auf Befehl des Generals Stenger drei als Ge­fangene eingebrachte Franzosen hinter dem Hanse sofort er­schossen wurden. Der General habe zwei vreustische Soldaten heibeigerufcn, di« die Gefangenen erschossen hätten. Der nächste elfässische Zen«. Eisenbahnbeamter Schnerber. erklärte, es feien im Walde etwa 20 Gefangene und Ver­wundete erschossen worden. Hauvtmaiin Erussus habe am 21. Aumist zwei Verwundete erschossen. Major Erussus wies dies« Beschuldigung energisch zurück.

Hieraus tritt eine Mittagspause ein. Alsdann wurde als erster Zeuge der Elsässer Roubrecht vernommen. Er vertrat die Ansicht, der Befehl, keine Gefangenen zu machen, sei erst am 26. August gegeben worden. Auf französische Verwundete, di« man hinter sich gelassen habe, sei geschossen worden. Etwa 200 Mann hätten nach dem Gefecht den Bo­den bedeckt. Der Zeuge Hauptmann d. R. a. D. Wolfs aus Berlin muhte nichts von einem Befehl General Sten- gers, keine Gefangenen zu machen. Das gleiche bekundeten Beigrat Heinrich aus Essen. Hauvtmann a. D. Pelei­sen und Major Recknagel. Demgegenüber blieb Major Erussus bei seiner Angabe, der Befehl sei in Gegenwart aller Ossiziere von General Stenger laut bekannt gegeben worden

Hierauf wurde die Verhandlung aus Freitag vormittag vertagt. _

Aus der» Reichsrat.

Bt>. Berlin, 30. Juni. Der Reichsrat gab heute seine Zu­stimmung zu einem am 6. Mai 1921 Unterzeichneten deutsch - russischen Ergänzungsabkommen über die Heimschaffung der Kriegsgefangenen und der Internierten. Demnach wird den Gefangenen beiderseits ein hcher Straferlass zugestanden, und es ist mög­lich den 60 deutschen Kriegsgefangenen, die sich beute an­geblich wegen Straftaten noch in Petersburg oder in Mos­kau befinden, die Freiheit zu geben. Der letzte Transport von russischen Kriegsgefangenen, soweit sse überhaupt zuriick- kebren wollen, wird Ende Juli von Deutschland abgehen. Ter Reichsrat stimmte ferner einer Trgänrungsver- ordnungzum U m s a tz st e u e r g e s e tz zu. wonach die Ankäufe und Verkäufe von K u n st w e r k e n von der Lurus- steuer befreit sind, wenn diese aus einer A u s st e l l u n S zum Verkauf gelangen. Ferner nahm der Reick,orat noch eine Verordnung für die Preise für Umlagegetreide für die Ernte 1921 an. Die Reicknregierung schlägt vor für die Tonne Rlggen 2100 M. (000 bis 700 M. mehr als bisher), für di« Tonne Weizen 2300 M.. kür Gerste 2000 M. und tür Safer 1800 M.

Rücktritt des hessischen Ministers des Innern.

Dz. Dormstadt. 30. Juni. Der sozialdemokratische Mi­nister des Innern. Dr. Fulda, bat seinen Rücktritt erklärt. Die Gründe dafür sind D i s s e r e n»« n mit der Partei. Über die Neubesetzung des Ministeriums ist noch nichts be-

* Qr w! T.-B. Darmstadt. 30. Juni. Staatspräsident Ulrich setzte den Landtag von dem erfolgten Rücktritt des Ministers des Innern. Dr. Fulda, in Kenntnis und teilte mit. dass er das Ministerium des Innern mitverwalteu werde, womit sich der Landtag einverstanden erklärte.

Der Reichstag über die Aufhebung der Sanktionen.

Br. Berlin. 1. Juli. (Eig. Drahtbericht.) In „der Donnerstag - Sitzung überwies der Reichstag runaMt kleine Vorlagen über die Wöchnerinnensüt«. dis Wochnerinnenfürsorge, die Leistungen und Beiträge der In­validenversicherung und über die Neuregelung der in 8 68 des Handelsgesetzbuches vorgesehenen Gehaltsgrenze dem Sozialen Ausschuß. Eine knlturpolitis ch e Aussprache flatterte bei dem Bericht des Bildungsausschussrs aut. wo­nach aus den bisherigen militärischen Bildvngsamtalten Reichserzichungsanstalten höherer Art mit modernen päda­gogischen Grundsätzen gemacht werden sollen. Vornehmlich sollen Kinder von Kriegsgesallenen und Kriegsbeschädigten ausgenommen werden'. Demokraten und Sozialdemokraten forderten dabei, da« Schulfragen im Rahmen der Verfassung behandelt werden sollten, damit konfessionelle Gegensätze ausgeschlossen würden. Der Antrag wurde nach heftiger Er­örterung abgelehnt. Nachtrag esu den Haus­haltsplänen standen dann zur Erledigung- Beim Eiat des Reichsverkebrsministeriums beklagte man den be­dauerlichen Fehlbetrag, brach aber die Verhandlungen dar­über zunächst ab.

Endlich wurde die . _

Interpellation Segen die Sanktionen zur Beratung gestellt. Der Pfälzer Dr. Zapf lD. Vvt.1 begründete sie. Er wirs darauf hin. vast man allgemein er­wartet habe, dast nach Annahme des Ultimatums die Sank­tionen verschwinden würden, die im Friedensvertrag uber- dics keine Stütze finden. Leider habe sich diese Hoffnung nicht erfüllt. Die Sanktionen dauern weiter an und zwar in verschärftem Maste. Die Beantwortung der Interpellation hatte der ^

Austrnmtnister Dr. Rosen

übernommen, der sich dabei zum ersten Male dem Hans» vorstellte. Er verlas eine Rede, m der er feststellte, daß di« Haltung der Reichsregi.erung in der Frage der Sanktionen durchaus eindeutig und klar fei. Deutschland habe seine Auffassung den alliierten Hauptmächten. zur Kenntnis gebracht, aber die deutschen Proteste feien unge- bört verhallt. Nach der Annahme des Ultimatums datyn die Sanktionen Lberbaupt jeden Grund verloren. Es sei ein einfaches und klares Gebot der Loyalität, dast die Sanktionen sofort aufgehoben .werden... Dieser Forderung stimmte das Haus mit lebhaftem Beifall zu. Frankreich will die Sanktionen solange aufrecht erhalten, bis Deutsch­lands Verpflichtungen voll erfüllt sind.. Deutschland wird ssch dabei nicht beruhigen. fodwtn mit seinen Protein fort­fahren. Der einem Teil der Alliierten finde es daher aum Verständnis. Dr. Rosen erinnerte an die Äuhsrung des italienischen Austenministers. Die englische Reg'«mns sei zur Aufhebung bereit wenn Deutschland di« Bedingungen des Ultimatums erfülle. Dem Obersten Rat solle die Sache weiter rmterbreitet werden. Der jetzige Zustand sei uner­träglich. Dr. R-ssen schloss mit dem Dank an dl« Rhein­länder. In der Besprechung schilderte der Sozialdemokrat S o l l m a n n die Nöte des rheinischen Volkes.

Am Freitag geht die Aussprache weiter.

Der Tagrmgsplan.

W T.-B. Berlin, 30.-Juni. Nach dem Beschluss des Ältestenrates des Reichstages sollen die St euer ge setze, das Schulgesetz und das Branntwein- monovolgesetz zunächst zurückgestellt werden., bis unter den Parteien eine Vereinbarung über die gemeinschaftliche Be­ratung dieser Gegenstände zustande gekommen ist Morgen wird das Grubenunglück von Z ecke Mont Cenis besprochen werden. Erledigt werden sollen noch vor der Sommerpause der Gesetzentwurf über die Erhöhung der Patentgebiibren und der Rechtsanwaltgebubren und die Aus- führungsbestimmungen vom Besoldungsgesetz/ Donners- 1 a ß nächster Woche wird der Reichstag voraussichtlich in die Sommerferren geben können.

Fahrpreisermäßigung für Studenten?

Br. Berlin. 30. Juni. Der Bildungsausichust des Reichstages nahm beute einen Antrag ern. ine Regre- itiria darüber um Erwägung zu ersuchen, ob den Vtuveyten für die Fahrt von und zur Hochschule nicht ssnnse- n-ätz di« gleiche Ermästigung gewährt werden kann, wre den Arbeitern auf der Fahrt von und zur Arbeitsstelle.

Preußischer Landtag.

Br. Berlin. 1. Juli. (Eig. Drahtbericht.) Der preußische landtag nahm am Donnerstag nach längerer Pause seine Vollsitzungen wieder auf. Man beriet weiter ufcet den Zustizhaushalt. Dre Redemuble klappe cte unent- vcgt. Die Bestrebungen, di« Redezeit zu begrenzen, fallen *i i-en Sozialisten immer wieder auf unfruchtbaren Boden, o dast kaum abzusehen ist. wann man endlich mit oem paus- ,alt zu Ende kommt. Zunächst sprach heute der Justrzmmister !lm Zehnbosf. leider wieder mit so leiser Stimme, dast nan cus den Tribünen kaum raten konnte, was der Minister rusführte. Für die Deutsche Bolksvartei wies der Abge- irdnete Dr. Heimann die sozialdemokratischen Angriffe legen den Richterstand zurück. Besondere Bedenken brachte >r vor gesen die Anträge, die eine Volkswahl der Richter -erlangen Damit könne einer unparteilichen Rechtsprechung 'aum gedient sein. Im übrigen begruhte der Redner die -om Justizminister in Aussicht gestellte Rerorm der Straf­rechtspflege. Daun erhielt das Wo^ Herr K atz (Kam.), kr Lebandclte stundenlang das alte Thema der Klassemustiz. Sahnende Leere griff Platz im Hanse. Der Redner aber -echte aus sein Recht der freien Redezeit. Er redete, redete, cctetc — zum Fenster hinaus. Nach einem emvbatiichen vnchruf aut die Weltrevolutton räumte Herr Katz dem Aba. S i e b k n e ch t das Feld, der ruhig und leidenschaftslos die Austi, vom Standpunkt der Unabhängigen kritisiert«. Dev demokratische Abgeordnete Dr. Hövker legte die Stellung einer Partei zu den einzelnen Anträgen dar.

Dann vertagte lick das Haus um 7.S0 Uhr auf Freitag 12 Uhr