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Freitag, 24. Juni 1921.
Abend-Ausgabe.
Nr. 288. ♦ 69. Jahrgang.
Schwarz-Weiß-Rot.
Wieder ist die Rede von den Reichsfarben, die in der neuen Verfassung sestgelegt sind. Diesmal sind cs nicht agitatorische oder parteipolitische Erwägungen, die das veranlaßt haben, sondern rein praktische Gesichtspunkte. Es handelt sich um die deutsche Handelsflagge. Der Reichspräsident hat durch Verordnung vom 11. April dieses Jahres bestimmt, daß die Handelsmarine vom 1. Juli ab als Reichsflagge zur See die schwarzweißrote Fahne mit dem schwarzrotgoldenen Viereck an der oberen Innenkante zu führen habe. Auf den Wunsch der Schiffahrt treibenden Kreise, von denen sich der Reichspräsident vor Erlaß seiner Verordnung hatte beraten lasten, ist aber außerdem noch in der Verordnung zugestanden worden, daß bis zunr 1. Juli nächsten Jahres die alte schwarzweißrote Flagge allein ohne das schwarzrotgoldene Viereck gebraucht werden dürfte. Dieses Nebeneinander zweier verschiedener Flaggen zur See erscheint nun aber den Schifsahrts- kreijen ganz unerträglich. Seit Monaten haben sie Stellung dagegen genommen und neuerdings ist es ihnen gelungen, sämtliche 473 Verbände, die in der Schiffahrt interestiert sind, darunter 40 Arbeiterverbände, zu einheitlichen Kundgebungen gegen die Flcrggenänderung und ganz besonders gegen das Neben einander zweier verschiedener Flaggen bis zum 1. Juli 1922 zu gewinnen. In einer von allen diesen Verbänden Unterzeichneten Eingabe an den Reichstag und an den Reichspräsidenten wird verlangt, daß Artikel 3 Satz 2 der Verfassung des Deutschen Reiches dahin geändert werde, „die Handelsflagge ist schwarzweißrot", und daß der Reichspräsident das Inkrafttreten seiner Verordnung vom 11. April 1921 bis auf weiteres aus- fctzen möge. Dieser Tage verhandelte eine große Deputation aus den Hansastädten mit Vertrauensmännern aller Parteien im Reichstag. Wenn die Neuregelung der Angelegenheit ncch rechtzeitig vor dem 1. Juli erfolgen soll, ist höchste Eile geboten.
Der Standpunkt der Cchiffahrtskreise wird eingehend sachlich begründet. Die Seeflagge hat noch eine ganz andere Bedeutung wie die Fahne auf dem Lande. Cie ist gewistermaßen die Visitenkarte, die jedes Schiff abgibt, das einen fremden Hafen anläuft. Sie ist das Warenzeichen, das der deutsche Handel im Auslande führt. Zahlreiche Vorfälle, auch aus der letzten Zeit, bezeugen, wie peinlich genau das Ausland die deutsche Flagge zur See beachtet. Erst vor kurzem sind in Afrika von den Franzosen und in New Pork von den Amerikanern deutschen Schiffen beim Einlaufen in die Häfen Schwierigkeiten gemacht worden, weil sie angeblich keine vorschriftsmäßige Handelsflagge führten. Tage kostbarer Zeit und sehr kostspieliger Verluste gingen dahin, bis der Nachweis erbracht war, daß die Schiffe richtig geflaggt hatten. Wenn nun gar vom 1. Juli ab zwei verschiedene deutsche Flaggen nebeneinander benutzt werden können, so ist ein Wirrwarr, der den deutschen Außenhandel auf das schwerste schädigen kann, nur allzu wahrscheinlich. Daß aber in nächster Zeit alles geschehen muß, um den deutschen Handel zur See nicht nur vor den geringsten Schädigungen zu schützen, sondern nach Möglichkeit zu fördern, ist selbstverständlich. Es sind also nicht politische oder nationalistische, sondern rein praktische Beweggründe, die den deutschen Handel über See, zum mindesten eine Außerkraftsetzung der Verordnung des Reichspräsidenten noch vor dem 1. Juli fordern lasten. Und diese Forderung wird nicht nur von den Arbeitgebern, sondern auch von den Arbeitnehmern des Schiffahets- grwerbes in gleich entschiedener Weise vertreten. Einer der Hauptwortführer ist der sozialdemokratische Vor- Mnde der seemännischen Verufsverbände Paul Müller, der behauptet, baß die Arbeitnehmer unter den Seeleuten Mann für Mann ohne Rücksicht auf politische Anschauungen der gleichen Ansicht über die Flaggen- stage wären wie er.
Aber politisch betrachtet ist die Angelegenheit von großer Schwierigkeit. Die gewünschte Abänderung der - Verfassung heischt eine ^-Mehrheit im Reichstag. Wenn ?vcr, wie anzunehmm ist, die gesamte sozialistische ^>nke und das Zentrum für die Verfassungsänderung Jht zu haben sind, kann sie nicht durchgeführt werden. Zentrum und Sozialdemokratie haben bekanntlich in 5* Nationalversammlung alle übrigen Parteien ein- Mließlich der starken demokratischen Mehrheit über- mmmt und Schwarz-Rot-Eold als Reichsfahne durchweht. Durch Kompromiß mit den übrigen Parteien Men sie sich dann nur mühsam dazu verstanden, vchwarz-W-iß-Rot für die Handelsflagge zuzulasten, ?enn das schwarzrotgoldene Abzeichen in der linken ‘ beten Jnnenecke geführt werde. Die Aufgabe dieses Wachens erscheint ihnen jetzt als eine Preisgabe Morer Vereinbarungen, ganz abgesehen von der poli- "ichen Bedeutung, die sie her Sache Heimesten. Der
Antrag auf Änderung des Artikels 3 Satz 2 der Reichs- verfaffung hat daher keine Aussicht auf Erfolg. Dagegen erscheint es nicht ausgeschlossen, daß sich mindestens das Zentrum mit den anderen. Parteien dazu verstehen wird, die Aufschiebung der Verordnung des Reichspräsidenten bis zur endgültigen Neuregelung zu fordern. Da es sich hier nicht um eine Verfassungsänderung handelt, ist eine 2/,-Mehrheit des Reichstages nicht nötig. Der Senat von Hamburg hat unter einmütiger Zustimmung auch seiner sozialdemokratischen Mitglieder einen entsprechenden Antrag bereits beim Reichsrat eingereicht. Es ist anzunehmen, daß dieser Antrag noch vor dem 1. Juli vom Reichstag unterstützt wird!
Fehdeansage der Deutschnationalen gegen die Negierung Wirth.
Br. Berlin, 24. Juni. (Eig. Drahtbericht.) In einer Rede, die der Führer der Deutschnationalen, Graf Westarp, in Leipzig hielt, kündigte er die ft! ler sch ä r f st e Opposition seiner Partei gegen die Regierung Wirth an. Daß der Reichskanzler den Mord an Eareis der Rechten in die Schuhe geschoben habe, obwohl nicht der geringste Beweis dafür erbracht sei, bedeutete das Hinwerfen eines Fehdehandschuhes, den die Rechte ausnehme. Der Redner schloß mit der Aufforderung, nunmehr endlich den festen Entschluß zur Tat zu finden. Diese Ankündigung war zu erwarten. Es ist vielleicht nicht ohne Bedeutung, daß derselbe Graf Westarp in einem Artikel in der „Kreuz- zeitung" erst vor einigen Tagen schrieb: „Herr Wirth hat gegen die Partei erneut einen Kamps persönlicher Art eröffnet, der für die Bekämpfung auch der persönlichen Politik dieses Kanzlers durch dis deutfchnationale Partei von eingreifenden Folgen sein wird und muß." Ferner: „Für uns handelt es sich um die politische Aufgabe, in unausgesetzter und zäher Arbeit der Rückkehr zur Monarchie im deutschen Volke den Boden zu bereiten." Das alles eröffnet liebliche Aussichten für die Zukunft, bei der man die Deutschnationalen womöglich noch enger als bisher mit der äußersten Linken verbrüdert sehen wird.
Eine Protestkundgebung gegen Scheidemann.
8b. Kassel, 23. Juni. Zu einer P r o t e st k u n d- gebung gegen Lcheidemann als Oberbürgermeister hatten sich gestern etwa 7000 Einwohner Kassels auf Veranlaffung des Bürgerbundes und der Fraktionen aller bürgerlichen Parteien, die im Stadtparlament vertreten sind, zusammengefunden. Der Präsident der Handelskammer, Karl Ludwig Pfeiffer. Mitglied des Vorstandes der Demokratischen Partei in Kassel, führte aus, daß unter der Doppelstellung Scheldemamis als Parteipolitiker und sozialdemokratischer Agitator die kommunalpolitische Tätigkeit des Oberbürgermeisters zum Nachteil Kassels leiden muffe. Die Versammlung faßte eine Entschließung, in der miß- bllligt wird, daß sich Scheidermmn bei seinem Auftret >n als Agitationsredner seiner Partei in keiner Weise die Zuruckhaltung auferlege, die durch seine Stellung an der Spitze einer großen Stadtgemeinde geboten er- scheine.
Die Entschädigung aus Vorkriegsoerträgen.
a 2.?: Sunt. Entgegen den unzutreffenden
Zeitungsnachrichten über die Vorkriegsverträae mit französischen Abnehmern. wonach die Frist für Erhebung von Klagen auf Zubilligung der Entschädigung auf SS» des Vertrages von Versailles nach
wurde. Der deutsch-französische gemückit"'E^r?chtsbos°^in
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Freigabe beschlagnahmten amerikanischen Eigentums.
in ?vni. Das während des Krieses
aIs Vergeltung vorübergehend beschlag- r=*i e * n tu m S? n *!t n Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika wurde ebenso wie das - kindliche Eigentum nach der Ratifikation des Frie- V »aeaeBen. Da jedoch bestand, bah gewisse Barbeträge und Enthalten UN Wege des Clearingverfahrens zu ver- rechnen scm wurden, falls die Vereinigten Staaten sich ent- Mlebcn sollten ein solches Verfahren einzurichten. fand die Auszahlung solcher Betrage bisher nickt statt. Es bedeutet dies redoch ein Hindernis für die Wiederanbahnung der deutsch-amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen und stellt in vlklcn Fallen persönliche Härten für die Betroffenen dar Aus diesen Gründen entschloß sich die deutsche Regierung, in st lgcrichtiger Anwendung des von ihr stets vertretenen Grundsatzes der Unverletzlichkeit des Privateigentums im Krieg«, den bisher noch einbehaltenen Rest des beschlagnahmten amerikanischen Bermögens den Eigentümern auf Antrag berauszugeben. Anträge auf Herausgabe solche» Eigentums sind an die Treubälü>er für das fetudliche Vermögen in Berlin zu richten.
Die deutsch-frairzosifchen Wiederaufbau» Verhandlungen.
Dz. Paris. 24. Juni. (Sanas.) Die beiden französischen Cachoer ständigen Eheysson und
e f ö o r e. die im Verfolg der Unterredungen zwischen voucheur und Ratbenau nach Berlin entsandt worden waren, stnd gestern wieder in Paris eingetroffen. Nach dem ..Petit Barmen" hatten sie einen dovvelten Auftrag, einmal hatten ne Vollmacht zur Regelung einiger Fragen über die Rückerstattung von Gegenständen verschiedener Art. die von den Deutschen aus Elsaß-Lothringen mitgenommen worden seien — wobei es sich nötigenfalls um den endgültigen Abschluß der seit langen Monaten hierüber schwebenden Abrechnung durch Festsetzung einer Pausckalsllmme bandelte — sodann waren sie beauftragt, die deutsche Regierung um Entsendung von Vertretern nach Paris zu ersuchen, um dort die Fragen der Zahlungsbedingungen und der Preisfrage für die Lieferungen zu erörtern. Schließlich sollten sie auch die Frage der Verwendung deutscher Ar- beit er in Frankreich erörtern, die Ratbenau bei der Wiesbadener Zusammenkunft angeschnitten hatte. Nach dem ..Petit Parisien" wird Bergmann von dem deutschen Reichskommiffar für den Wiederaufbau. Enggenheimer. begleitet sein. Die erste Unterredung zwischen ihnen und Loucheur werde voraussichtlich am Dienstag stattfinden. Wie Marcel Hutin im ..Echo de Paris" berichtet, gehe aus den von Eheysson und Lefsvce aus Berlin .eingelaufenen Berichten hervor, daß der Arbeitsplan für die Verhandlungen in Paris nach den Vorschlägen Louchcurs angenommen worden sei. Man sei der Ansicht, daß die Beratungen bis zum 7. Juli beendet sein könnten. Dann werde man sich darüber klar sein können, ob eine Möglichkeit oorliege. ans diesem Verbandlungsboden mit Deutschland zu einer Verständigung zu kommen.
W. T.-B. V«ri». 23. Juni. Der ..Jntransigeant" glaubt zu wissen, daß die beiden französischen Sachverständigen Lefsore und Cheyskon. die bereits wieder in Baris cingetroffen ssnd. hauptsächlich über die von Deutschland zu liefernden 25 000 Holzhäuser verhandelt haben. Es sei möglich, daß man franzönscherseits nur 5000 Holzhäuser verlange und im übrigen versuche, mit Deutschland über .einen einigermaßen umfangreichen Kauf von Häusern in dauerhafterem Material zu verhandeln. Die Verhandlungen werden in Paris mit den deutschen Vertretern Wolff und Guggenheimer fortgesetzt. Im übrigen habe bis jetzt, soviel das Blatt zu wissen glaubt, entgegen anderslautenden Mitteilungen keiner der drei Verbündeten von den mündlichen Verhandlungen des Ministers Loucheur Kenntnis genommen.
Der Wert der deutschen Reparationslieferungen.
Br. Berlin, 24. Juni. (Eig. Drahtbericht.) Der „Täglichen Rundschau" wird aus London gemeldet: auf Anfrage im Parlament erklärte der S ch a tz- k a n z l e r, er schätze den Wert der empfangenen Lieferungen aus Deutschland auf Reparationen auf etwas mehr als 6 Millionen Goldmark. Deutschland habe teils bar, teils in dreimonatfristigen Schuldscheinen bezahlt. Die ganze Reparationsschuld wurde vom Re- parationsausschuß auf 132 Milliarden Mark festgesetzt.
Zusammentritt des Obersten Rats am IS. Zuli.
v. Paris. 24. Juni. (Eigener Drahtbericht.) Es scheint nunmehr festzustehen, daß oer Oberste Rat am 15. Juli zu- sammentretcn wird. Die Tagesordnung dieser Sitzung ist ziemlich reichhaltig. England wird voraussichtlich verlangen. daß die Frage der im März ergriffenen Sank- rtonen nunmehr endgültig geregelt wird. Es wird ferner verlangen, daß die kürzlich errichtete Zollgrenze am Rhein wieder aufgehoben wird, und zwar staffelweise je »ach Maßgabe, wie Deutschland die ersten Bedingungen des Ultimatums erfüllen wird. Es wird zuerst Ruhrort. dann Duisburg und schließlich Düsseldorf geräumt werden. Man hofft, daß die interalliierte Kommission in Oberschlesien im ersten Drittel des Monats Juli ihren Wabr- Ivruck abgcben kann. Der Oberste Rat wird alsdann auch diele Frage zu prüfen und zu entscheiden haben.
Rechtzeitige Auflösung der bayerischen Einwohnerwehren
W. T.-B. Berlin, 23. Juni. Laut „Tageblatt" steht nunmehr fest, daß die Auflösung der bayerischen Einwohnerwehren rechtzeitig innerhalb der in dem Ultimatum der Entente vorgeschriebenen Frist erfolgen wird.
Der englische Lordkanzler über die Erneuerung des deutschen Handels.
Dz. London, 24. Juni. (Reuter.) In einer in Manchester gehaltenen Rede erklärte der Lordkanzler mit Bezug auf die Anzeichen der Erneuerung des deutschen Handels, niemals könne die Wohlfahrt, die vor dem Kriege bestanden habe, erreicht werden, wenn die zu Baden geschlagene Nation nicht in die Lage versetzt würde, wieder eine Rolle zu übernehmen, die sie zu einem tätigen Teilhaber am Wiederaufbau der Welt mache. (Beifall.) Jetzt, nachdem-die schuldigen Nationen bestraft worden seien, sei es an der Zeit, ohne Rachsucht den Handel wieder aufzunehmen. Man könne nicht eine große Nation zwingen, eine ungeheure Entschädigung zu zahlen, wenn dieser Nation die Möglichkeit und die Mittel vorent- balten würden, um ihre Industrie fortzuführen, die sie allein in den Stand setze, eine Entschädigung zu zahlen. Was die Zahlungsweise der Entschädigung anbetreffe, so wolle niemand das Papiergeld der Schuldnernatioueu erhalten.
