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Montag, 23. Mai 1921.
Abend-Ausgabe.
Nr 234. «> 69. Jahrgang.
Die Kriegsprozesse in Leipzig.
Zu den Bedingungen des von der Regierung Wirth angenommene» Entente-Ultimatums gehört auch die Aburteilung der sogen. Kriegsschuldigen vor dem Reichsgericht in Leipzig. Cie wird am heutigen Montag beginnen. An der bisherigen Verzögerung war nicht die deutsche Regierung, auch nicht das Reichsgericht schuld, sondern die alliierten Regierungen, die auf deutsche Anfragen zum Teil keine Antwort gaben. Das ganze Verfahren gründet sich bekanntlich nicht auf den Versailler Vertrag. In dem Vertrag steht nichts davon geschrieben, daß die deutsche Regierung verpflichtet sei, die sagen. Kriegsschuldigen zu bestrafen. Vielmehr bestimmten Artikel 228 und 229 lediglich, datz die deutsche Regierung die Befugnis der alliierten und assoziierten Mächte anerkennt, vor die Militärgerichte der Entente solche Personen zu stellen, die wegen einer gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges verstoßende Handlung amgeklagt würden. Ferner verpflichtete sich die deutsche Regierung, die verlangten Angeklagten auszuliefern. Da man aber auf beiden Seiten sehr bald merkte, daß die Auslieferung gewaltige Schwierigkeiten juristischer und tatsächlicher Art bringen werde, ging man zu dem Plane über, die „Kriegsverbrecher" in Deutschland abzuurteilen. Dazu war ein Ausnahme- ..richt nötig. Artikel 105 der deutschen Reichsverfassung erbietet aber Ausnahmegerichte. Also schuf man ein neues Gesetz. Das deutsche Reichsgesetz vom 18. Dezember 1919 setzte das Reichsgericht als Ausnahmegericht ein, zur Entscheidung über die Bestrafung von Verbrechen und Vergehen, die ein Deutscher im In- und Ausland während des Krieges bis zum 28. Juni 1919 gegen friedliche Staatsangehörige oder feindliche Vermögen begangen hat.
Die deutsche Gesetzgebung verhängte das Ausnahmegericht sogar über solche Fälle, für die jede Möglichkeit der Auslieferung rein rechtlich ausgeschlossen war, weil die Zuständigkeit der feindlichen Militärgerichte hierfür niemals öegründet sein konnte. Denn es sollen nun auch alle Kriegsverbrechen, die im Inland oder auf der See außerhalb der feindlichen Rechtssprechung begangen wurden, unter Strafverfölgung gestellt werden. Auf Grund dieses neuen Gesetzes machte die deutsche Regierung in einer Note vom 25. Januar 1920 den alliierten Mächten den Vorschlag, gegen alle Deutschen, die hr als gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges schuldig genannt würden, unverzüglich ein Strafverfahren nach Maßgabe des zu übersendenden Materials einzuleiten Auf dieses Anerbieten erwiderte eine Entente- Note vom 13. Februar 1920. Die Alliierten gingen darin auf den deutschen Vorschlag ein, machten aber geltend, daß die Verfahren in keinem Falle die Bestimmungen der §§ 228 bis 230 des Friedensabkommens aushebe. Sie behielten sich das Recht vor, „festzustellen, ob das von Deutschland vorgeschlagene Gerichtsverfahren nicht schließlich veranlassen werde, daß die Beschuldig- ten ihrer gerechten Strafe entzogen werden". In diesem Falle würden die Alliierten ihr volles Recht ausüben, indem sie die Beschuldigten vor ihren eigenen Gerichtshof laden.
Deutschland ist bis an die Grenze der Selbstentäußerung gegangen, indem es ein weiteres Gesetz vom 24 März 1920 erließ, wonach das Verfahren vor dem Reichsgericht nicht durch die Gewährung von Straf- sroiheit, nicht durch die Verjährung der Strafverfolgung und nicht durch ein freisprechendes Urteil, selbst nicht durch eine frühere Verurteilung, wenn diese zu milde erscheint, ausgeschlossen sein soll. Die Entente hat bisher bekanntlich zwei Listen anzuklagender Personen überreicht, nämlich eine Liste von beinahe 1000 Namen durch die französische Regierung in einer Note vom 3. Februar 1920 und eine Nachtragsliste von 4o Personen in einer Note vom 7. Mai 1920. Im Abkom.men von Spa am 9 Juli 1920 gab die deutsche Regierung die Zusicherung, daß die Strafverfolgung gegen diese 45 Fälle, bei denen es feststeht, daß die Zuständigkeit eines gegnerischen Militärgerichts nicht begründet ist, eingc- leitet werde. Von den 45 Kriegsschuldigen mußten von vornherein 13 ausgeschaltet werden, da sie tot oder nicht auffindbar find. Gegen die übrigen 3- wurde sofort nach dem Spa-Abkommen ein Ermittlungsverfahren eröffnet, das nun in Leipzig zum gericht-ichen Austrag kommt. Auf das Material, das die Ententebehorden dazu beigebracht haben, darf man gespannt sein.
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Die Vorbereitungen.
Br. Leipzig. 22. Mai. (Eig. Drahtbericht.) Die Vor- bereitungen für die heute beginnenden Prozesse gegen die sogen. Kriegsverbrecher auf Grund der von der Entente übermittelten Liste sind nunmehr als beendet anzusehen. Am Samstag kamen rn Leipzig die englischen Zeigen sowie eine Anzahl englischer Herren
an, die in Hotels untergobracht wurden. Sie wurden am Bahnhof in Automobilen abgeholt. Unter den Herren befindet sich der englische Staatsanwalt Pollack, 2 Mitglieder des englischen Unterhauses und 2 Beamte der Staatsanwaltschaft. Von dem Justziministeriiun wird Geheimrat Werneran den Verhandlungen teilnehmen. Die Verhandlungen selbst werden im Hauptsaal des Reichsgerichts, in dem sich sonst die großen Hoch- nerratsprozesse abspielen, stattsirtden. Am Montagvormittag wird gegen den Küchenmeister und früheren Sergeanten Karl H e y m a tt n aus Barmen wegen G e- fangenenmißhandlung verhandelt. Man rechnet mit einer 3tägigen Dauer der Verhandlung. Am Donnerstag, den 26. Mai, wird gegen den Rechtsanwalt und Hauptmann der Landwehr Müller- Karlsruhe wegen Eefangenenmißhandlung. am 81. Mai und den folgenden Tagen gegen den Arbeiter und früheren Sergeanten Reumann aus Güstrow wegen Gefaii- genenmißhandlung, am Mittwoch, den 8. Juni, gegen den Studenten der Jurisprudenz Max, R a h m d o t wegen Erpressung von Geständnissen und am 15. Juni gegen den Major a. D. Benno Crusi wegen Krieg verbrechen verhandelt werden.
Eine Probe für Deutschlands Aufrichtigkeit?
Dz. London, 23. Mai. (Drahtbericht.) Die Blätter veröffentlichen Berichte ihrer nach Leipzig zu den Verfahren. gegen die deutschen Kriegsbeschuldigten entsandten Sonderberichterstatter und erklären, Deutschlands Aufrichtigkeit werde durch diese Verhandlungen auf die Probe gestellt werden. Die „Morning Post" schreibt: Wenn die gefällten Urteile der Schwere der Verfehlungen entsprechen, werde die britische Negierung daraus den Schluß ziehen, daß die Bestrafung der Beschuldigten Deutschland überlassen weiden kann. Wenn die britischen Vertreter jedoch zu einem anderen Beschluß kommen sollten, so werde Eng- land auf den Buchstaben des Friedensvertrages zurückgreifen müssen.
Dis Ausführung des Ultimatums.
W. T.-B. Berlin, 22. Mai. Mit dem heutigen Tage lauft die zweite Frist ab. die der deutschen Regierung von der interalliierten Militärkontroll- kommission zur Ausführung des Ultimatums gesetzt ist. Die Kommission verlangte, dah in Zukunft jede Beförderung von Waffen und anderem Heeresmaterial einschließlich der durch die Ablieferung. Zerstörung oder Unbrauchbarmachung notwendig werdenden Beförderungen verboten fein solle, falls sie nicht von der Kommission vorher genehmigt sei. Die zu diesem Zweck gegebenen Befehle sollten der Kommission vor dem 23. Mai mitgetrilt werden: sie sollten auch auf das Material Anwendung finden, das sich aus irgend einem Grunde im Besitz der Reichstreuhandgesellschaft befindet. Das R e i ch. sw >eh vm i n i ste r i u. m hat einem dieser Forde-' rungen entsprechenden Befehl am 19. Mai erlassen. Die erfotverlichen Anweisungen für das im Besttz der Reichs- treuhandgesellschaft befindliche Material sind von dem Rerchsschatz Ministerium am 21. Ma: erteilt wor- oen.- Beide Anordnungen wurden am 21. Mai der Kontrollkommission zur Kenntnis gebracht.
Die Zahlungsbedingungen für Deutschland.
tv. t.-b. Paris, 21. Mai. tSuvas.) Die Revara- tionskomMission setzte die Prüfung der verschiedenen Anordnungen fort, welche die Ablieferung der ersten
1 <Ü !a K® old mark durch Deutschland bis spätestens 81. Mai erforderlich machen. Srnstchtlich der 150 Millionen Goldmark, die zu 10 Millionen tatsächlich aus Gold bestehen, wahrend d,e übrigen 140 Millionen Eoldmark ausländischf De/chn sind., ist die Art Uich Werse der Zahlung bereits festgesetzt. Die deutsche Regierung wird die Umwechsluna der ausländischen Devisen m Dollar bewerkstelligen und der .«f^.Ä^^°mmis,ion Schecks über den Gegenwert von 140 Millionen Eoldmark überreichen. Was die übrigen 850 Millionen Goldmark anbelangt. die nach der Zahlunss- au.stellung in von der Revarationskommiffion gutge- herhenen Tratten auf das Ausland oder in Dreimonats- auweisungen auf den deutschen Schatz mit dem Aval deutscher Banken eingezahlt werden müsien. wird die Besprechung der Zahlungsbedingungen mit der Kriogslastenkommiffion fortgesetzt.
Die Wiederaufbaufrage.
. W- T -' B - Berlin, 21. Mai. Im Wiederaufbau- Ministerium fand erne Besvrechung der beteiligten Reichsressorts Mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern über den Stand der Wiederaufbaufrage statt. Der Vertreter des Wiederaufbauministeriums bei der Kriegslastenkommission in Paris, Wolf, berichtete über die mit dem französMen Minister Loucheur in dieser Angelegenheit gepflogene Besvrechung. Es wurde mitge- tcilt. dah Loucheur auf das in der deutschen Revarations- note enthaltene Angebot der deutschen Regierung aus Lieferung von 25 000 provisorischen Säusern insoweit einge- gangen sei. als er sich bereit erklärt habe, über die Lieferung von 25 000 Dauerhäusern zu verhandeln: zugleich habe er fich zur sofortigen Entsendung von Sachverständigen erboten: die Sachverstairdigen würden bereits in den nächsten Tagen nach Paris abreisen. Weiterhin wurde mitgeteilt, da« Loucheur grundsätzlich m:t der Zuweisung eines Abschnittes der zerstörten Gebiete an Deutschland sich einverstanden erklärte, worin Deutschland die ersorderlichen Hoch- und Tiesbauten und Autsorstungs- arbeiten ausführen könne.
Der polnische Aufstand in Oberschlssien.
W. T.-B. Oppeln. 21. Mai. Infolge der Zerstönmg der Telegraphen- und Fernsprechleitungen durch die urgenten ist die Nachrichtenübermittlung aus den gröberen Industriestädten, des Zentralreviers, die noch nicht von den Aufrührern besetzt sind, unmöglich geworden. Heute gelang es dem deutschen Plebiszitkommissar Dr. Urb an eck Oppeln zu erreichen. Er erstattete der interalliierten Kommission einen eingehenden Bericht, der den ungeheuren Ernst der Lage widerspiegelt. Die belagerten Städte sind auf das schlimmste bedroht. Es bestätigt sich, dah in der Stadt K a t t o w i tz seit dem 20. Mai. abends 9 Uhr. die polnischen Aufrührer die Versorgung mit Wasser und Licht unmöglich gemacht haben. Nach Berichten über, den Vorstoß der Polen aus Ostrau ist eintoanßiret festgestellt. daß der größte Teil der Angreifer über die pol - nische Grenze kam. Die deutschen Pertsidiger muhten zunächst zurückweichen, es gelang aber später, den Ort von den polnischen Eindringlingen wieder zu säubern. Die Polen gingen dann wieder über die Grenze zurück. '
W. T.-B. Oppeln, 22. Mai. Auch im Lause des Sonntags war es unmöglich, mit den bedrohten Städten des oberfchlesisck>en Jndustriereviers irgendwelche B e r o r n - düng zu erhalten, da nach wie vor alle Drahtleitungen zerstört sind. Ans den Kreisen Kreuzburg und Rosenberg wird übereinstimmend von starken Truppenansammlungen jenseits der Grenze berichtet. Polnische B e r - stärkungen haben bereits die Grenze überschritten. Auch Wasfennachschübe sind erfolgt. Im Zusammenhang damit kam es heute zu schweren Kämpfen in der Gegend von Rosenberg. Nach den bisherigen Meldungen muhten die Aufständischen vorerst Albrechtshof. Altrosenberg und Lowoschau räumen. Über den endgültigen Ausgang dieser zweifellos s chm eren Zusammenstöße liegen jedoch abschließende Meldungen noch nicht vor. Bei E o g o l i n lKreis Groß-Stvehlitz) ist ein Angriff der Insurgenten erfolglos geblieben. In der Nähe von Gogolin wurden grauenhaft rügerichtete Leichendeutscher Apobeamten aufgesunden. In den übrigen Kreisen ist die Lage im wesentlichen unverändert.
Die Reichsregierung und die FreischärlerberAegmrg.
W.T.-B. Berlin, 22. Mai. Das Auswärtige Amt hat auf die Note der interalliierten Militär- ko n trol lko in m i ss i o n vom 14. Mai über Rekrutierungen für Schlesien folgende Antwort erteilt:.
Die deutsche Regierung teilt vollkommen die in Ihrer Note vom 14. Mai ausgesprochene Aussassnng. dah die Anwerbung von Freiwilligen für Schlesien und die Bildung von „Freikorps" oder ähnlichen Formationen aus solchen unzulässig sei. Sie erließ deshalb bereits am 19. Mai den in Abschrift beisefügten Aufruf, worin sie derartigen Bestrebungen ganz entschieden entgegentritt. Schon vorher batte der R e i ch s w e h r m i n i st e r die zuständigen militärischen Stellen nachdrücklichst angewiesen, daß die Bildung etwaiger Freiwilligenformationen mit allen Mitteln zu verhindern sei. um ein Wiederaufleben des Freikorps-Unwesens im Keime zu unterdrücken. Den in diesen Kundgebungen ausgesprochenen Grundsätzen entsprechend werden die deutschen Behörden mit größter Strenge gegen solche Anwerbungen und Zusammen-
r ifTe Vorgehen. Eine Handhabe dazu Sieten einmal die 127 und 110 des deutschen Strafgesetzbuches, wonach unbefugte Bildung bewaffneter Haufen und Anschluß an solche sowie öffentliche Aufforderung zu gesetzwidrigen Handlungen mit Gefängnis bedroht, ferner das Gesetz vom 22 März 1921, das die Auflösung von Vereinigungen gestattet. die mit den Vorschriften der Artikel 177 'und 178 des Vertrages von Versailles in Widerspruch stehen. Dir Polizei und die Gerichtsbehörden sind angewiesen, von den angezogenen Bestimmungen des Strafgesetzbuches nnnach- sichtlich Gebrauch zu machen, und zwar namentlich auch gegen Zeitungen, in denen Werbeinserate erscheinen. In Fällen, in denen sich unzulässigerweise angeworbenr Freiwillige bereits zu Freikorps zusammengeschlossen haben sollten, wird deren Auflösung durch die Landesregierung erfolgen. Um den Zuzug von Freiwilligen nach Oberschlesten zu verhindern, sind Maßnahmen im Gange, wodurch die Grenze des Abstimmungsgebietes für solche gesperrt werden soll.
Die Gefährdung bet deutschen Kohlenverfsrgung.
W.T.-B. Berlin, 21. Mai. Die deutsche Kriegslastenkommission in Paris hat der Revara- tionskommission folgende Note übergeben:
„Seit Ausbruch des Aufruhrs in Oberschlesien zu Anfang Mai hat Deutschland von dort aus keine Kohle mehr erhalten. Die Kohlenlage in den östlichen Landes- teilen Deutschlands wird dadurch von Tag zu Tag unhaltbarer. Der Eisenbahnverkehr, namentlich der Kleinbahnverkehr, hat eingeschränkt werden müssen. Zahlreiche Gasanstalten stehen vor der Betriebseinstellung. Die aus dem Westen vorgenommenen Aushilfslieferungen können das Erliegen leibst von wichtigsten Betrieben nur noch wenige Tage aufhalten. Auf einigen oberschlesischen Gruben wird zeitweilig etwas gefördert. Diese geringen Mengen werden aber auf Anordnung der Leiter des Aufstandes teils nach Polen, teils nach Ungarn, der Tschechoslowakei und den von den Aufrührern besetzten Teilen Oberschlesiens befördert. Deutschland erhält bisher keinen Zentner oberfchlestschsr Kohle und muß sogar dem von Aufrührern freien Teile Obers blefiens mit niederschlesischer Kohle aushrlfen. Dieser Zustand stellt nicht nur eine schwere Schädigung der deutschen Wirtschaft dar, sondern widerspricht auch den Zusicherungen, welche die alliierten und assoziierten Regierungen im Friedens- vertrag von Versailles Deutschland gegeben haben. Die deutsche Regierung muß daher dringend ersuchen, daß der interalliierten Plebiszitkommission die erforderlichen Weisungen zngeben. um die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, welche die Wiederaufnahme der Kohlentransporte nach Deutschland ermöglichen. Die deutsche Regierung bittet um Mitteilung des in dieser Hinsicht Vevanlahten."
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