Verlag Langgasse 21
^kagbiatchlurs-.
Echalter-Halke geSffuei von 8 Uhr rnorgens bis 8 Uhr -brnOs. Pojtfch«8»ltt»: Franiftm Bi. Nr. 7 »» 5 .
Wöchentlich
L«z«g»prrtse: Dvrch den Verlag
rraglohn- durch die Post bezogen: ara o.au monanich, MI. 16.50 vierteljährlich, mit Bestell 8A- - Bezugsbeftellungen nehmen an: der Verlas, die Ausgabestellen, die Tttig-r und all« Postanstalten. — In (füllen höherer Gewalt. BetriebsstSrungen oder Streik» haben die D- zieher keinen Anspruch auk Lieferung des Blattes oder Erstattung des entsprechenden Entgeits.
>en: Mk. 8.80 monatlich. Mk. ll.tv vierteljährlich, vhne Ok 5.50 monatlich. Mk. 16.50 vierteljährlich, mit Bestell
h«v* '»'>««•1 .rn xi» k:. .. ^ ....
12 Ausgaben.
Fernruf:
„Tagblatthmni" Rr. « 60 - 58 .
Von 0 Uhr nrvrgen» bis 8 Uhr abend», aust« Sennta-». Postscheckkonto: gemikfart ».«. Ne. 7 ««.
«irzeigeapreise: Srtliche An, igen Mk.auswärtige Anzeigen Mk. l.SV. Zrtllche Reklamen «kk. 5.-, auswärtige Reklamen Mk. - für die einipa tige Kolonelzeile oder deren Raur». - »ei wieder- aolter Aufnahme unverä, derter Anzeigen entlsrechender lllachlah. - Schluß der >»n,eigen- Annahme für beide «usgabem 10 Uhr rormittags. - Aür die Aufnahme «on «neigen' an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird keine Gewähr übernommen. 7-7—-^
Berlin« Abteilung des Wiesbadener Tagblatt-: Berlin W. 9, Bsßstraße 18, Fernsprecher: Amt Zentrum 11495-11437.
Donnerstag, 7. April 1921.
Abend-Ausgabe.
MMtärpolizetgerickt Wiesbaden.
Verurteilung.
Sm.Si.&re 1921. am 80. März, vormittags 9.30 Uhr. 'st Militawoilreigerlcht Wiesbaden, eiitberufen auf Be- * • % rtn Kommandierenden Generals der 37. Jnian- Wrre - Divrfwv zur Aufnahme des Verfahrens gegen Lecker. Mar. geboren am 16. November 1884 zu Ober- *'^2' Schneider, wohnhaft in Wiesbaden, welcher
bejckMldist ist. oaß er seine Waren nickt mit Preisen verleben batte, in öffentlicher Sitzung an gewohnter Stelle Wfammengetreten und bat folgende Entscheidung getroffen: 7 . In Anbetrachtdessen ist festgestelit worden, daß der Ve- ^uldigtr am 10 Marz. 1921 unterlassen hatte, von 8 Rollen Stoff 8 nicht mit Prellen zu verleben.
. An Anbetracht dessen, daß er demnach den Artikel. 29a der Verordnung Nr. 2 der Hoben inter rlliierten Rheinland- kcmmissron. eme Anweisung der Militärbehörde, welche unter dl« in Artikel 6 der Verordnung Nr. 1 der Hoben Interallllerten Rhemlandkommission genannten Kategorien fallt, übertreten bat verurteilt das Gericht Decker. Mar. tnnszig (501 Mark Geldstrafe, nebst den Kosten Bekanntmachung der obengenannten Grund«
S und vorstehender Verurteilung vor Ablauf einer Woche in der eitung „Wiesbadener Tagblatt" und zum öffentlichen usbang des gerichtlichen Urteils und seiner Begründung wahrend dreißig Tagen im Schaufenster feines Geschäftes in Wiesbaden. Langgaffe 47. und bestimmt, daß bei Nichizablung der Geldstrafe fnnerbalb 8 Tagen nach Ablauf ^ 5 ^.^?''"^unnsfrlst an deren Stelle eine Gefängnisstrafe von fünf Tonen tritt auf Enind des Gesetzes vom 22. Juli 1867.
Nachstehend die Artikel der obengenannten Verord- minaen und Anweisungen der Militärbehörde:
Artikel 29a der Verordnung Nr. 2:
An allen zum Verkauf ausgestellten Waren und Ee- brauchsg-genstanden muß der Verkaufspreis sichtbar vermerkt fern, und zwar in allen Ortschaften, die durch öffent- nche Bekanntmachung von den Befatzungskommandanten oezetmnet stnd. Diese Bekanntmachungen bestimmen auch "le Art der Gegenstands. welche von der Maßnahme des voritebenden Artikels in jeder Ortschaft betroffen stad. Verordnung des Oberbefehlshabers der französtfchen Rbeinarme.
Nr. 743 2/2 vom 17. November 1920.
Artikel 2:
Gemäß der Vorschriften des Artikels 29 bestimmt die Anordnung Nr. 2 der Obeibefehlshaber der französischen Rbelnarmee^ folgendes: In allen Ortsch iften. in welchen sich eine franzonfche Garnison oder der Sitz eines Delegierten der Hohen Interalliierten Rbeinland-Kominiss.on befindet, muffen sämtliche gangbaren zum Verkauf ausgestellten Waren m!' sichtbaren Preisen versehen werden. F 24* Sur richtige Abschrift: Der Staatsanwalt.
RMtSepolizrisericht Wiesbaden.
Verurteilung.
Im Jahre 1821. am 30. März, vormittags 9.30 Uhr. ist das Militärpolizeigericht Wiesbaden, einberufen auf Befehl des Herrn Kommandierenden Generals der 37. Jnfan- terre - Diviston. zur Aufnahme des Verfahrens gegen Ochß. August, geboren am 14. Cevtember 1879 zu Wiesbaden. von Beruf Möbelkändler. wohnhaft in Wiesbaden, welcher beschuldigt ist. daß er feine Waren nickt mit Pfeifen versehen batte, in öffentlicher Sitzung an gewohnter Stelle zusammengetreten und hat folaenlw Entscheidung getroffen:
In Anbetracht deffcn ist festgestcllt worden, daß der Beschuldigte am 15. März 1921 unterlassen batte, sämtliche im Schaufenster seines Geschäfts zum Verkauf ausgestellten Möbel mit Preisen zu versehen.
In Anbetracht deffen. daß er demnach den Artikel 29a der Verordnung Nr. 2 der Hoben interalliierten Rbeinland- kommission. eine Anweisung der Militärbehörde, welch« Unter die in Artikel 6 der Verordnung Nr. 1 der Hohen Interalliierten RKeinlandkommission genannten Kategorien fallt, übertreten hat. verurteilt das Gericht Ockß. August, an hundert C10O) Mark Geldstrafe nebst den Kosten der öffentlichen Bekanntmachung der obengenannten Gründe und vorstehender Verurteilung vor Ablauf einer Woche in der Zeitung „Wiesbadener Tagblatt" und zum öffentlichen Ausbang des gerichtlichen Urteils und keiner Begründung u-äb-end dreißig (301 Tage im Schaufenster feines Geschäfts
Wiesbaden. Bismarck-Ring 7. und bestimmt, daß ber Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb 8 Tagen nach Ablauf der Berufungsfrist an deren Stelle eine Gefängnisstrafe von zehn (10) Tagen tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Juli 1887.
Nachstehend die Artikel der obengenannte« Verordnungen und Anwerfunsen der Militärbehörde:
Artikel 29a der Verordnung Nr. 2:
An allen »um Verkauf ausgestellten Waren nnd Ge- brauchsgegenstanden muß der Verkaufsvrei; sichtbar vermerkt sein, und zwar in allen Ortschaften, die durch öffentliche Bekanatmachung van den Besatzungskomma,idanhn bezeichnet sind, D:efe Bekanntmachungen bestimmen auch die Art der Gegenstände., welche von der Maßnahme des vorstebeaSen Artikels in reder Ortschaft betroffen stnd.
Verordnung de- Oberbefchlsbabers der französischen Rbeinarme«.
Nr. 743 2/2 vom 17. November 1928.
Artikel 2:
Gemäß der Vorschriften des Artikels 29 bestimmt di« Anordnung Nr. 2 der Oberbefehlshaber der französiickwn Rbeinarmee folgendes: In allen Ortschaften, in welchen sich eine französische Gnrn.fon oder der Sitz eines Delegierten der Hoben Interalliierten Rheinland-Kon,Mission bei-ndetz miissen famtchche auumbaren rum Verkauf ausgestellten Waren mit stchtbaeen Preisen versehen werden. F 245
Sür richtige Abschrift: Der Staatsanwalt.
Militärpolizeigericht Wiesbaden.
Verurteilung.
das °>»?0 MSrz. vormittags 9.30 Uhr. ist
Wssukurpolizergerrckt Wresbaden. einderuien auf lLe- ^ des Herrn Kommansierendeir Generals der 37. Jnfan- „■ öur Ausnahme des Verfahrens gegen §fborenam 9. Oktober 1869 zu W-es- ®<m n6aft -n. Wiesbaden. welckrer beschuldigt ist. daß dicht mrt Preisen versehen hatte, in öffent- aewobn ter , Stelle rufammengetreten und bat folgende Entscheidung getroffen: r^,.,i>-".^"^tracht dessen ist festgestellt worden, daß der Be- ^^'kste am 10. Marz 1921 Unterlasten batte, die im Schau- senster seines Geschäftes ausgestellten Waren mit sichtbaren Preisen zu versehen, obwohl der Preis an ied-m Artikel versehen war. räwck im Innern der Kleider und Pelze.
der Berordnnna q?« er .demnach den Artikel 29a
der Hohen mteralliierten Rheinland- eine, Anwersung der Milktärbebörde. welch« ^ter die m Artikel 6 der Verordnung Nr. 1 der Hoben Assierülllrerien Rbemlandkommistlon genannten Katego-i->n fallt, übertreten hat. verurteilt das Gericht Bacharnch Moef buudert (,00) Mark Geldstrafe nebst den Kost der offentlrcben Bekanntmachung der obengenannten Gründe und vorstehende--, Verrirtcilunq vor Ablauf ein-er Woche in . Wiesbadener Tagblatt" und best-mmt bnü bet Nichtzahlung der Geldstrafe inne-halb 8 Ta?-n' Ablauf der Verufnngsfrtst an deren Stelle eine G-fäng^ vom^°Julf^867'°' ^itt auf Grund^des Te'tzes
Nachstehend die Artikel der obennenannten Nerord- nungen und Anweisungen der Militärbehörde: * “ X5erorö ' Artikel 29» der Verordnung Nr. 2:
An allen zum Verkauf ausgestellten War-n und Ge. brauchsgegenstanden muß der Verkaufspreis stchtbar ver- merkt fein und zwar in allen Ortschaften, die durch öffent-
beÄ bne/" stnb"" Di-?» Aeiatzungskowmandanten
bi- »lebend- Aese.Bekanntmachungen, bestimmen auch .o et 2 ?^?Enstande. welche non der Maßnahme des vorstehenden Artikels in jeder Ortkckaft betroffen stnd.
Verordnung des Oberbefehlhabers der französtschen Rbeinarme.
Nr. 743 2/2 vom 17. November 1920.
Artikel 2:
Gemäß der Vorschriften des Artikels 29 bestimmt die Anordnung Nr. 2 der Oberbefehlshaber der französtsch-n Rhelnarmee folgendes: In allen Ortschaften, in welchen stch eine franzostfche Garnison ober der Sitz eines D-legiert-n der Hoben Interalliierten Rheinlaad-Kommistion beendet musten sämtliche gongbrren zum Verkauf ausgestellt-', Waren mit stchtbaeen Prellen versehen werden. F245 Für richtig« Abschrift: Der Staatsanwalt
Nr. 160. ♦ 89. Jahrgang.
Ein Eeschästsministerium als Übergangskabinett in Preußen.
Dz. Berlin, 7. April. Die gestrigen Fraktionsbesprechungen über die Bildung der Regierung in Preußen haben zu keinem Ergebnis geführt. Die Fraktion der Deutschen Volkspartei lehnte die von der Sozialdemokratie geforderten Garantien für ein Zusammenarbeiteff mit der Volkspartei ab. In der Sitzung der sozialdemokratischen Fraktion wurde festgestellt, daß eine Änderung der Situation bisher nicht singetreten sei, weshalb sich die Fassung von Beschlüssen erübrige. Sowohl die „Deutsche Allgemeine Ztg." wie di« „Vossische Zeitung" halten es für wahrscheinlich, daß man einen Ausweg aus der Verlegenheit init der Bildung eines Geschäftsmini st eriums als Lbergcmgskabinett versuchen werde. Der Präsident dieses Kabinetts, das stch teils aus Politikern, teils auch aus der Beamtenschaft entnommenen Fachministern zu- jMKlMchM »»ttte, welche «ms den Lechen des Zen
trums genommen werden. Nach der „Vossischen Zeitung" werde das Zentrum den Minister Steger- wald als Mnisterpräsidenten präsentieren, dem es überlassen bleiben werde, die einzelnen Ministerposten zu besetzen. Sämtliche Parteien, ausgenommen die Radikalen rechts und links, hätten sich bereits damt einverstanden erklärt, dem vom Zentrum nominierten Kandidaten für das Ministerpräsidium ibre Stimme zu geben. _
Die Verhandlungen über die überschichten.
..Br. Men. 7. Avril. (Eig. Drahtbericht.) In der über- schrckten- und Lohnfiage haben gestern hier die Verband- l u n n e n zwischen den Bergarbeiteroerbänden urck dem Zecken verband begonnen und bis zum sväten Abend ge- dcuert. Die Verhandlungen werden Donnerstagkrüb in Berlin fortgesetzt werden.
Eine Kirchenaktion.
Lr. Berlin. 7. Avril. (Eig. Drabtberichr.) Der deutsche eoangelrsche Gemeinde tag befvrack gestern die Wiedergewinming der der Kirche Entfremdeten durch Vrckksmissionen. Generaliuverintendent S v o l t o (Magdeburg) befürwortete die R-t-iligrin, *n diesem Werke durch
Eine neue Protestnote an Deutschland.
. , D- Daris. 7. Avril. (Ei«. Drabtberickt.) Der Botschaft e r r a t bat gestern unter dem Vorsitz von Jules C a m o o n eine Note an die deutsche Regierung gerichtet, in welcher gegen die fornrelle Verletzung von Artikel 380 des Verialller Vertraas. d. b. gegen die Verletzung der freien Schiffahrt im Kieler Kanal, protestiert wird.
Die Vorgeschichte dieser Protestnote ist sslrendes: Am 21. Mär» war dem englischen Danivfer ..W i in b l e t o n . der unter französtfckier Flagge nach Danzig fuhr, die Einfahrt m den Kieler Kanal verweigert worden mit der Begründung. daß er eine Ladung von Kriegsmaterial mit der Bestimmung an Polen an Bord habe. Nach zehntägiger Warte- fiist konnte der Damvfer durch den Sund nach Danzig fahren.
Die Not« fügt bei. daß eine Wiederholuna dieser Verletzung des Versailler Artikels nickt geduldet werde. In der Note wird ausdrücklich zugegeben, daß der Damvfer tatsächlich Kriegsmaterial für Polen an Bord batte. Der Art. 380 bestimmt, daß der Kieler Kanal allen Kriegs- und Handelsschiffen aller Nationen, ole mit Deutschland im Friedeus- zustand leben, offensteben muß.
Stärke und Bewaffnung der Polizei.
Lr. Berlin. 7. Avril. (Eig. Drabtberickt.) Die interalliierte Militärkommifiion bat dem Auswärtigen Amt eine neue Note über die deutsche Polizei »ugeben lassen. Cie behaustet darin, die Polizei trage unzulässigerweise noch immer den Charakter einer de- weglichen militärifchen Streitkraft. Sie stellt sich ferner auf den Standpunkt, daß di« Deutschland zugesvrochen-m 150 000 Mann nickt nur di« uniformiert«, sogenannte Ordnungs- volizei. sondern auck di« Zivilvolirei umfassen müßte.
Das Auswärtige Amt bat in einer Antwortnote darselegt. daß die fetzige deutsche Polizei den >n der Note von Boutosn« gestellten Forderungen durchaus ent- strecke und nicht als militärisch« Organlsatisn betrachtet werden könne: ihr Charakter als lokale Polizei werde dadurch nickt beemtfächttqt. daß in Notfällen Polizeikräfte vorübergebend außerhalb des Bezirkes verwendet werden müssen. Die Notwendigkeit einer solchen Deriweadung hätten die Ereignisse der letzten Zeit gezeigt: sie hätten auch nezeiot. daß die Polizei mit der zugelaffenen Bewaffnung den Ausgaben nicht gewachsen ist die an sie herantreten können. Für absehbar« Zeit sei damit nickt zu rechaen. daß es gelinge, aller im Lande verborgenen Mafchinengswehk« habhaft zu werden und jedes ve-steckte Gewehr zu entdecken. Überdies würden verbrecherische Elemente stck immer wieder auf irgend eine Welle in den Besitz neuer Waffen zu setzm wissen. Die deutsche Reaien'ng müsse stch unter diesen Umstanden Vorbehalten, neue Antrag« wegen ein» bessere» Bewaffnung zu stellen. ^
Dz. Berlin. 7. Avril. Wie der ..B. L.-A." berichtet, werde fm Reichsministerinm des Innern eine Denkschrift hergestellt, die an Hand non dokrunentarisch fest- gostellten Tätlichen den Nachweis führen werde, daß die fetzige Bewaffnung der Volizef völlig unzureichend fei.
Bayern schlüqt neue Verhandlungen über die Ent»affn«ngsfrage vor.
Dz. München. 6. April. Die Korrespondenz Hoff- mann teilt amtlich mit: Der Ministerrat beschäftigte sich in seiner gestrigen Sitzung mit der vom Reichs- Minister Dr. Heinze im Auftrag der Reichsr«gierung überbrachten Rote vom 20. März. In der vom Ministerrat beschlossenen Antwort an die Reichsregie- rung schlug die bäuerische Staatsregierung mit eingehender Begründung vor, bei gegebenen Anlaß mit der Entente in neue Derhandlungsn wegen der Gnl* iDaffnuußgfrage einzutreten.
Die FYprozentige Abgabe.
W.T.-B. Baris. 6. Avril. Am 30. März bat der Abgeordnete R e r e n der Kammer Bericht erstattet über die 50vrozentige Abgabe der einsefübrten deutschen Waren. Nack dem ..Journal des DSbats" steht der Bericht einige Abänderungen an dem Reaiecunasentwurf vor. Ire über 50 Prozent hinausaeben sollen, die jedoch auch niedriger sein können. Die Zölle werden von der Zollverwaltung in derselben Form wie andere Zölle erhoben, ibre Zahlung iekock besonders bescheinürt. Die Abaabe soll erhoben werden vom Einfuhrwert vlus Transvort und Versicherungskosten. wobei der Einfuhrwert deklariert werden muß und die Velesoaviere des Ervorteurs beirrrbriWen sind. Die Abgabe soll stck auch erstrecken auf deutsche Rohprodukte, die in anderen Ländern verarbeitet worden sind, wenn die deutschen Bestandterle noch 50 Prozent vom Wert« des Endvro- duktes darsteven. Man ist der Ansicht, daß der deutsche Eroorteur bei Verfehlungen gegen vre Bestimmungen ebenso wie der französische Importeur zur Verantwortung gezogen werden und gemeinsam mit diesem mnten soll. Ausgeschlossen sind Durch«mmswaren und alle Waren nach Maßgabe des bis rum 8. Mar» 1921 bezahlten Teilbetrages ihres Wertes. Die War« soll unter Zollverschluß lagern, nnd zwar soll der volle Betraa der A^rabe entrichtet werden. Die Rückzahlung soll erst, nach erfolgter Wiederausfuhr erfolgen Co will man verbrnoern. daß bei französischen Importeuren Waren laaern unter Zollverschluß, um das Gesetz zu umgeben, im Falle dasselbe ssväter wieder abgeschafft wird Dz. Bans. 7. Avril. (Drabtberrcht.) Jaaues Bain- ville fast in der ..Liberi« . die 50vro,. Abgabe vom Verkauf deutscher Waren muffe so gestaltet werm.m. daß sie eine Art Blockade über Deutschland darst,-lle. Ci« muffe also nickt nur von den vier westlichen Alliierten. Frankreich En,- lond. Belgien und Italien angewendet werden, sondern auch von Polen, der Tschecho-Clowakei und Cüdslawfen. Ersi dann fef erne wirkliche Einkretst!»« »orbonden. Frankreich lmbe feine Stellung zu der unggrffchen Angeleaeab-it genommen, um den Regierungen von Brag und Belgrad« n tg egenzukommen. Als Gegenlefstnna könne mandi- Bete>lf«una dieierStaachM an d«r Ga n s "-mm * «ittoi Deutschland -'m . ^
