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Sctlinct AdteUunz d» Wierbüd«« r«,tzi«Lt»: Berlin »'V

12 Ausgaben

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Bsn ■ inte maeoens bi« 5 Uhr abend», an»er WBEK3» Veitl<be««»t,: Brbnlfurt «. M. Rr. ?«*. _

EaSvsrÄÄWrfMÄ;s

oo"«ffie6«ten Z«a*« ElaHen a>-rd keine S-wShr übern-mmen. -

40, Fürst Bi»««chtr»tzr 2. Ferafprechsrr Amt Hani« »371-1373.

Abend-Ausgabe.

Nr. 136 . . 69 . Jahrgsns.

MiWrpvlizeiserrcht Wiesbaden. i

VrrurterLurr^.

2m LaSrr 182!. am S. Mär,.nachmittags 2)L UKr.M f>as MtlrtärvsliseiserrÄt Wrerdad«!. etatocuten^au| Bs- fehl des Seren KommricS^reitdeit Generals der o7. Infan­terie - Disifion. zur AufnahW des^ Vrilabren^.

Sckrmidt. Issest». seborea am 8. Ium 18.^ zu Wtes- bilde», se« Berus Kaufmann, msünüsit in Wiesoaden. welcher beschuldigt M, dnü er kme Waren nickt mit Prellen verleben batte, nt Mentlick« Sitzung an gewoynter Stelle RilLMmenaetreten und bat folgend« EntsLsidun« kketrsiien.

In Anbetracht dessen ist fcsikestellt worden, dah. der Be- kckukdtgte am 83. Februar 1821 unterlassen batte, lerne !amt- ittfre» sih Laden Stint Verkauf ausgestellten Waren sowie ik-emü'.r und Frückte mit Dreisen m versehen.

In Anbetrackt besten, datz er dernnam den Artrkel 2»s ijtr Verordnung Nr. 2 der Soden interalliierten Meinland- KmnmiMsn übertreten bat. nsrrrrbe!!» das Gericht sckmidtz Iolevb. sti 30 iaÄtsta) Mark Geldstrafe nebst de« Kotze« der össenttrcken Bekanntmachung der oben- nenanntsn Gründe and vorstehender Verurteilung oar Ab- l«n einer Woche in der Zeitung ..Wiesbadener Tagblatt utzd zrnn öffentlichen Ausban« des gerichtlicken llrtstts und seiner Begründung während vreitzig (80) Tan« °m Kckuu- sentzer seines Geschäfts in Wiesbaden. Nettelbeckstr. 12. und bs- irimmt. dah bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frist. welche durch de« Kommandierende!, General der Drvinsn bestimmt wird, eine Gefängnisstrafe von acht Tagen tritt auf Grund des Gesetzes vom 22. Juli 1887.

Nachstehend die Artikel der obengenannten Verord- inmsen und Arnveisunnen der MilltSrbebörde:

Artikel 29» der Verordnung Nr. 2:

Au allen zum Verkauf ausgestellten Waren und Ge- braucksaescnstanden muh der Verkarllsvrers sichtbar ver- Nierkt sein, und rwar in allen Ortschaften, die durch öffent­lich« Bekanntmachung von den Besahnngskommundanten be­zeichnet stnd. Diese Bekanntmachungen bestimmen auch die Art der Gegenständ«. Welche von der Mnknabme des vor- stehenden Artikels in jeder Ortschaft bettofsen sind.

Verordnung de» Oberbefehlshabers der kramMchen Vbeinarme«.

Rr. 748 2/2 vom 17. November 1S2«.

Artikel 2:

&mäs der WvrfchrMen des Artikel» 28 bestimmt die Auvrdmins Nr. 2 der Oberbefehlshaber der franröstschen Rbeinarmee folgendes: In allen Ortichatten. ia welchen jick ehit iranröstilbe Garnison oder der Sitz eines Delegierten der soben Interalliierten Nbeinlandkommistisn befindet, muffen sämtliche gangbaren zum Verkauf aussestellien Waren mir ächtbaren Vreifen versehen werden. F 245

Für richtige Abschrift: Der StanLsauwalr.

DMitLroolizeissricht Wiesbaden.

BerurteiLung.

^ Im Jahre 1921. am 8. Mär», nachmittags 2)4 Uhr. ist das Militärvolizelgericht Wiesbaden, eiadetufen auf Le- ^tl des Herrn Kommandierenden Generals der 37. Infan­terie -Division zur Aufnabme des Verfahrens gegen Vau mann. Franz, geboren am 19. Seotember 1879 zu Wiesbaden, von Beruf Kaufmann, wohnhaft in Wiesbaden, welcher b«schuldtgt ist dab er seine Waren nickt mit Preisen verleben batte, in üfseatlicker Sitzung an gewohnter Stelle »uiaunnengetrete« und bat folgende Entscheidung getroffen:

In Änbettacht dessen ist kestgestellt worden. Latz der BcsMldrgte am 21. Februar 1921 Unterlasten, di« im Gchau- ttmier seines Geschäft» »iimtüt&itn Waren (Stoffe) mit Dreisen sb versehen.

In Anbetracht bestem, das? er demn-ick den Artikel 2Sa der Verordnung Nr. 2 der Hohen interrlliierten Rheinland-

kommistisn übertreten bat. verurteilt das Gericht Baum«« . Franz, zu 80tz (dreihundert) Mark GeMrale neM de» Kosten der öffeRtlichen Bekanntmackuug der obensenannten Grund« und vorstehender VerurteUans vor Ablauf einer Woche m der Zeitung ..Wiesbadener Tagblatt und zum °"«nU'^u Aushang des gericktliche» Urteils und seiner Begrandumg nckhrend dreisig Tcge imSchÄmenster ^'nc-Geickcisis u Wiesbaden. KranSLitz 3/6, und bestimmt, datz bet Sircktrablurm der Eeldstrase mnerbalb einer Frist, welckc durch den Kommandierenden General der Drviston bestimmt nird. eine Gefängnisstrafe von 4b Tagen tritt auf Grund des Gesetzes o«m 22. I»lt 1867.

NaMcbend die Artikel der obengenannten Verord- Nimsen und Anweisungen der Miliiarbehorde.

Artikel As der Verordnung Nr. 2:

An allen zum Verkauf auWestrllten Waren und Ge- brsuchstzegenständen mub der ÄeAtufsvreis stchtbar ver- merkt fern, und zwar in aÜM Ortschaften, die durch oneut. liche Dokanntmackuna von den Besadunsskommandanten bezeichnst sind. Diese Bekanntmachungen bestimmen auch die Art der Gegenstände, welche von der Mahnabme des vorstehenden Artikels in jeder Ortschaft betroften und.

Berordnnng des Oberbsfehlsbabers der framomcken Rbeinarme.

Nr. 743 2/2 vom 17. November 1920.

Artikel 2: .

©enteis der Vorschriften des Artikels 29 üestimnrt die Zuordnung Nr. 2 der Obstbefeblshabrr der franzostschsn Rbernarmee folgendes:.In allen Ortickiften. in welawn nck eine französische Earntion oder der Sitz eines DeHgi-rte-i der Hoben Interalliierten Nheinland-Kommist.sn befindet, mästen sämtliche gangbaren »um Verkauf .tusgesteilten Waren mi> sichtbaren Breil en versehen werden

Für richitg; Abschrift:_Der Statitsatnvalt.

MilitSksolizeigeriSt Wiesbaden.

VsrurtsilunI.

Im Jahre 1921. am 9. Mär», nachmittas« 3 Uhr. ist das MiritärpoNreigerrebl Wiesbaden, ernberuren i_öuI 'ehl des Herrn Kommanvierenden Generals,der 37. trri« - Division zur Aufnahme des B"f«brens gegen Welte. Wilhelm, sebsrrn am 23. Iun, 1887 zu Al»-«ng«. von Beruf Grm.ülehsudlee. wohirbatt rn Wiesbaden, welcher beschuldigt ist. das er stine Ware« nickt mit »reifen oer- febeii lmtte. ln öffentlicher Sitzung an u.>wohnt«r Stelle zu- rminensetrelen und bat folgende Entscheiduns g«trof,.-n:

In Anberracht desten ist feftgestellt worden, das, der Be- kckuldigie am 19. Februar ,921 n"terlaste» hatte, die im Schaufenster keines Eefchäils rum arohten e,stl ausaestellten Waren sowie Gemüse und Früchte mit Brest>n zu versehen.

In Anbetracht desten. dah er domnnch. den Artikel 29u der Verordnung Nr. 2 der Hoben inteialliierien Rbetnland- kommlstion übertreten hat. verurteilt das Gericht Welte.

-« iftn (hundert) M. Geldstrafe nebst den Kosten oer öffentlichen Bekanntmachung der obengenannten Gründe und ue'-stebender Verurteilung vor Ablauf einer Woche ln der Zeitung ..Wiesbadener Tanblatt" und »um öffentlichen Aus- hane des gerichtlichen IH^s und seiner Begründung wäh- rend 30 Tauen im Schau-enster seines Geschäfts in Wies­baden. Mainzer Strabe 88. und bestimmt, datz bei Nicht­zahlung der Geldstrafe innerhalb einer Frist, welche durch den Kommandierenden General der Divistsn bestimmt wird, eine Gefängnisstrafe non zehn 00) Lagen tritt auf Grund des Gesetze» vom 22. Juli 1887.

Nachstehend die Artikel der obenaenannten Verord­nungen und Anweisungen der Militärbehörde:

Artikel 29a der Verordnung Nr. 2:

An allen zum Verkauf ausgestellten Waren und Ge- bianchsgegenständen muh der Verkaufspreis sichtbar ver­merkt seimund zwar in allen Ortschaften, die durch ossevt-

licke Bekanntmachung von den Beiatzungskommandantt» bezeichnet stnd Diese Bekanntmachungen bestimmen auck die Art der Gegenständ«, welche von d« M°hnabm« des vorstehenden Artikels in reder Orstckait betroffen stnv.

Verordnung des Oberbefeblbabers der franzon!«*» Rbeinarme.

Nr. 743 2/2 vom 17. November 1920.

Artikel 2: „ ... ,

Gemäß der Vorschriften Us Artikels besttmmt die

SS «L-r«: «'W.?Ä L

Für richtige Abschri't^_Der Sta°tsa»»«lt.

Militärpslizeiserickt Wiesbaden.

Verurteilung.

Im Jahre 1921. am S. Marz, nackmittass 3 Ahr. nt da« MilMrvsltn igrrickt Wiesbaden, eiklberub.n fehl des Herrn Kommandieretiden General» d« 37. teile - Division, zu: Ausnahme de- *tt

Wfilier Eliiabctb. geboren am 9. November 18 V 0 Adolfsheim, isn Beruf Gemiisehandlenii. vobnh.ut i Wiesbaden, welche beschuldigt, ist,, dah sie -b" Wa «n nickt mit Preisen v-stelen batte, ln cffentlidicc e Ä 1 i^ b ? n (S ®! ä wobnter Stelle zusammengetreten und bat tolge.w. Eni ickeidung getrosten: . . ... «.

In Anbetracht desten ist feftgestellt worden, dah die B^ schuldigte am 15. Februar 1921 unterlagen batte. orr rm Schaufenster ihres Geschäfts ,um grostra Teil ausgestellten Waren mit Breiten »u oerieben.

In Anbetracht desten. dah sie demnach den Artikel 2tz» der Verordnung Nr. 2 der Hoben /"k"^''Erte7i Rhei»land- kommistion übertreten bat. Verurteilt bas Gericht jKulu. G!isabcth. zu 80 lacktzigi M. G^dftrafe nebit dea KKtxn der öffentlichen Bekaontmawung der obenüenantit'M Grüne« und oö-st.ebender Verurteilung vor Ablauf einer Wocke in der Zeitung „W'esbadener Tagb'o.tt und zun on.nti!M-n Ansbang d-s gerichtliche» Urteils und f?lner Ves.andung 39 'rage im Schaufenster ihres Geschäfts in ®i«> Woitendstroke 35 . und bestimmt, da» bei RichtzrhlUliü L G«We ivne7halb eiu^Frist. durch de» Kon-

«s»ndle-snd»n General der Divlston bestimmt wrrs. et»e G?s8ngn!sstrafe von 8 ("ckt) Tage» tritt aus Grund bt* Gesetzes vom 22. Juli 1887. - ^

Nachstehend die Artikel der *be»a:namlie» nunsen and Anwetmngen der Militärbehörde.

Artikel 29 a dsr Verordnung Nr. 2:

An allen zum Verkauf ausgestellten Waren, und E«- brouchsgeq-nständen muh der Verkaufsprenz stchrbar. ver­mut stin. und zwar in allen Ortschaften, die durch orte** (“r” Bekanntmachung von den Besatzungskommandant-» bezeichnet stnd. Ttc'c Bekanntmachungen bestimmen auch d ? Art d>r Gegenstände, welche von der Mahnahme des vorstehende'n Artikels in rede: Ortschaft betroffen stnd.

Verordnung de; Obe-besebtsbobers der fraurdsti«»» Rbeinarme«.

Nr. 743 2/ vom 17 November 1920.

Artikel 2:

Eemötz der Dorfchritten des Artikels 29 bestimmt die Anordnung Nr. 2 der Oberbefehlshaber der tranz-stkche« Nbeinnrmee kolgendc;: In allen Ortschaften..ln welchen sich ein« französtstche Garnison oder der Sitz eines Delegierten der Hoben Interalliierten Rheinland-Kemmlff'nn befindet, nullen sämtliche gangbaren rum Verknus ausgestellten Waren mit stcktSaron Preisen versehen weroen. F24o

Für richtige Abschrift:Der Staatsanwalt.

M kiMt SiEl U SietfM).

Ern Krumpf, der nienrals hätte zu begrünen brauchen, ist beendet. Oberschlsfien roiV dentfch bleiben! So­lange der Beschluß der Siegermächte uns zwang, die Zugehörigkeit eines deutschen Landes als „Frage" zu befyartöeln, mutzte sich das deutsche Volk auf die heimats- treue Eestnnung der Oberschlesier mehr als aus die Ua- erschütterbarkeit natürlicher und geschichtlicher Tat­sachen verlassen. Heute, nach dem Sieg, mutz man wie­der konstanereir, datz Oberschlesien seit einer geschicht­lichen Gwigkeil deutsches Land ist. Es hat zu Polen nicht mehr Beziehungen ««habt als irgend ein beliebiger Teil de, Äeichs. Der Lwuf feiner Flüsse, die Richtung seiner ZerkehrsWegs, dr« Herkunft und Äusnutzbarkeit seiner Arbsitsmittek. die Lebensform seiner Bewohner, das alles verknÄgft Öberfchlesten jo völlig und unlösbar mit Deutschland, wie es die Teile des Landes -rnab- Lndexlich M et'En Ganzen zufamMenfatzt. Jeder Tchiritt durch ObersrUesten ist Schnitt in einem lebsnd!- gLn LLsrpec, der an der Wunde verbluten mutzrs. Das würden oll« Obericklester, die es nicht wissen sollten, aus i-wm'ttelborem Erlebnis erfahren und jeder Sachver­ständig« in Derbcmdsländern weiß es.

Mit ^-Mehrheit ist das Votum des oberschlesi­schen Volkes für Deutschland ausgefallen. 5.och aber ist nicht endgültig über das Schicksal Oberschlesiens ent­schieden. Laut Friedensoertrag hat der Oberste Rat der AMerren allein zu bestimmen, was nun werden soll. Für ihn sind die Wahlergebnisse des 20. März also mlr Material, auf diiu er seine Entscheidung rmsbaut. Ä»ch imrneT ist di« Gefahr Äner Zerreißung Ober- fchlesiens und «nee Abtrennung der Bezirke, deren Be- «ÄkoWAM 'so. MchjcheL noch M Pole« tWSgebveschs«

hat, nicht gebannt. Eine solche Zerreitzung des ober- jchlsfifchen Industriegebiets wäre verhängnisvoll, denn di« Interessen der verschiedenen oberschlesischen In- vustriebezirke stnd durch die mannigfaltigsten Fäden mernander verwoben.

Das Abstimmungsgebiet hat nicht nur geschichtlich immer zusammen gehört, sondern auch durch die großen Industrteunternehmungen stnd die einzelnen Kreise eng ineinander gekettet. Der Felderbesih der großen Berg­werksgesellschaften und Alleineigentümer erstreckt sich durchweg über mehrere Kreise. Zum Beispiel der staatliche Bergwerksbesttz über die Kreise Hindenburg, Tost. Gleimitz Rribnik und Pletz. Der Fürstlich Donners- marcksche Besitz geht über die Kreise Beuthen. Tarn i- witz und Rybnik. der Besitz der Königs- und Laurahü-'te über Kattowitz und Rybnik. Diese Beispiele lasten sich noch vermehren. Ein technisches Moment, das gegen die Trennung des nördlichen und südlichen Teiles des oberschlesischen Kohlenbeckens spricht, liegt in der Be- schnffenbeit der Südkohle, die sie nur zur Verkokung ge­eignet invcht. Für sie ist die Hüttenindustrie des Zen- tralreviers die natürliche Abneymerin, von der sie nickt ebne arosten Schaden getrennt werden könnte. Sehr rnichttg ist auch die Vbbängigkeit der einzelnen Teile des Abstimmungsgebiets von der gemeinsamen Versar- ourrg mit Trink- und Nutzwast"r sowie mit elektrischer Energie. Endlich bilden auch die Verkehrswege ein den Bedürfnisten des Oesamtbezirks angepatztes Retz, das nicht ohne schwere wirtschaftliche Schädigungen zerristen werden kann. Schließlich sei auch nach darauf hinge- unesen. daß umfastende soziale Organisationen das ganze Abstimmungsgebiet als Basis haben. Auch sie sind ge­fährdet, wenn das Gebiet auseinandergeristen wird. Es mutz nbetzdies zweifelhaft erscheinen, ob selbst die- 4LMSM OLeMlsst^. dw «n M. März für. Holen Le­

st immt haben, mit einer Zerreißung des Heimatlandes

einverstanden sein würden.

Beim Obersten Rat liegt nun die Entscheidung. Er wird am klügsten handeln, wenn er aus dem Abstimmungsergebnis des 20. März loyal dis Konsequenzen zieht und vor allen Dingen auch inter­nationale Gesichtspunkt im Auge behält, die von Deutschland in den verflossenen Monaten int Zusammen­hang mit Oberschlesien wiederholt ins Feld geführt worden sind. Deutschland ist zum Wiederaufbau der eigenen Wirtschaft und zu erheblichen Leistungen auf Grund des Friedensvertrages nur dann fähig, wenn die oberschlesischen Bodenschätze und die oberschlesische Industrie auch in der Zukunft einen wesentlichen Be­standteil seines nationalen Reichtums «usmachsn.

Der deutsche Sieg in Oberschlesien ist der stärkste vorstellbare Beweis für das innere Recht eines Deutsch­land. das ohne äußere Machtmittel lediglich durch seine unzerstörbar sortwirkenden Eigenschaften noch An­ziehungskraft genug hatte, um trotz allem den Vielbe- drobten begehrenswerter zu fein; und gegen Polen, das alle Trümpfe in Händen hielt — und das Spiel verlor l

Ein Aufruf des Reichspräsidenten.

W. T.-B. Berlin, 21. März. Reichsorändent Ebert ««, labt folgenden Aukruk^

An dos deutlckc Volk!

Die d e u t! ck e Sacke in O b e r s ck l e l i e n bat eine* entscheidenden Sieg errungen. Er ist dem ein- mutigen Einstel-en des gesamten deutstcken Vslkes m danken Die cinqeleklene Bevölkerung hielt ungoacgtet aller «ekneriickcn Bersuche, sie dem deutschen LedantL» zu entiremdeu. in ihrer überwi^senden Mehrheit treu rum Vaterlandc. Die stimmderecktigten Oberschlesier aus do« Reich und dem Ausland haben, erfüllt von ihrer Liebe mc Heimat, die Entbchrnnaen und Mühen nicht gescheut.. upd sind, alle« StnickückterWSWcMckm rum Trsn. »»SsjMid

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