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Berliner Abteilung der Wiesbaden« Tagblatts: Berlin NW. 40, Fürst Bikmarckstrab« Z Fems-recherr Amt Hansa 1871-1373.
Mittwoch, 16. März 1921.
Adend-Ausgabe.
Nr. 126. * 69. Jahrgang.
ISO Marten «MW8MWA
Bb. Berlin. 15. März. Die der deutschen Regierung von der Reparationskommisfion übermittelten Schaden- rechnungen der vormals feindlichen Länder belaufen sich nach den bisherigen Umrechnungen auf insgesamt rund 180 Milliarden Eoldmark. Im einzelnen stellen sich die Forderungen wie folgt: Es verlangt:
Frankreich 218 542 Mill. Franken.
England 2 006 000 kanadische Dollar und 1706 800 060 Piund und 7598 Mill. Franken.
Italien 3? 687 Mill. Lire und 128 490 Mill. Pfund und 37 926 Mill. Franken.
Japan 822 800 Mill, Pen.
Belgien 36 630 Mill. Franken.
Bolivia 200 000 Bclivare.
Brasilien 2015 Mill. Pfund und 538 000 Franken.
Kuba 801 000 Dollar.
Griechenland 5 070 239 000 Goldfranken.
Haiti 612 000 Franken.
Liberia 3 977 000 Dollar.
Peru 56 000 Pfund. 107 000 Franken.
Polen 9 818 831 000 Franken und 4 385 043 000 Gold- .rubel und 500 000 000 deutsche' Mark.
Portugal 1944 261 000 Contos.
Rumänien 31 099 401000 Franken.
Südslawien 8 496 091000 Dinare und 19 972 500 000 Franken.
Siam 5119 515 Die.
Tscbecho-Slow akei 7 612 400 000 Franken.
Die Forderungen gründen sich auf Artikel 233 des Friedensvertrages, nicht auf Artikel 234, der eine Berücksichtigung der deutschen Leistungsfähigkeit verlangt. Die. Repavationskommission stellte der deutschen Regierung für die vorgeschrrebene Rückäutzerung eine Frist von ein bis zwei Wochen. Dabei sind irs Unterlagen für die Forderungen höchst dürftig. Die Frist von ein bis zwei Wochen ist eine Ausschlutzfrist, d. h. wenn sie nicht eingshalten wird, so verliert Deursch- land den Anspruch, daß die Festsetzung der Reparations- lemmission erst erfolgen soll, nachdem Deutschland ge- ' ört worden ist.
Die WledergutmachungskomMMsK fordert 12 Milliarden.
I; Paris. 16. März. (Eig. Drahtbericht.) Die Wirrrgutmachungskommission hat gestern beschlossen, Deutschland auszufordern, die 12 Milliarden Goldmark vor dem 1. Mai zu bezahlen, die es gemäß Artikel 235 des Versailler Vertrages als Teilbetrag der 20 Milliarden Goldmark Vorleistungen noch nicht bezahlt hat. In einer Note der Wiedergutmachungskommiffion an die deutsche Regierung ersucht diese um Bekanntgabe, wie sie diese Schuld zu begleichen gedenke. Es handelt sich u:n die bekannte Differenz. Die deutsche Regierung steht aus dem Standpunkt, daß die 20 Milliarden durch die bereits erfolgten Lieferungen nicht nur gänzlich, sondern noch darüber hinaus getilgt werden können.
> Die neuen ZollmafMahmen km Rheinland.
Bb. Berlin, 16. März. Die neuen Zollmatznahmen rat Rheinland sollen, wie die ».Deutsche Allgemeine Zeitung meldet, heute in Kraft treten. Es sollen 150 alliierte Zollstationen errichtet werden. Die Ausfuhr aus dem Rheinland soll nur einem geringen Zoll unterworfen werden, dagegen sollen die aus Deutschland in das Rheinland eingeführ- ten Waren dem deutschen Zolltarif unterliegen, der in drei Staffeln zur Anwendung gebracht werden soll. Zunächst sollen 25 v. H., später 50 v. H. und nach Ablauf einiger Monate 100 v. H. der deutschen Zollsätze erhoben werden. Durch dieses allmähliche Vorgehen f"ll angeblich nacki Möglichkeit eine Schädigung des rheinischen Wirtschaftslebens vermieden werden.
Dz. London. 16. März. fDraltbericht.) Wie der Berichterstatter der Agentur Reuter aus Düsseldorf meldet, sehen verantwortliche britische Geschäftsleute in Düsseldorf dis Errichtung einer neuen Zollgrenze a's kostspieliges und zweckloses Mittel an und erinnern an die Erfahrungen Englands im Kölner Brückenkopf vor der Ratifizierung des Frledensorr- trages. wo trotz Stocheldraht, Infanteriepatrouillen und Kontrolle der Schmuggel in großem Umfang vor sich ging. Man dürfe auch nicht vergessen, datz man e? setzt mit einem Gebiet zu tun hätte, das eine Bevölkerung von 6 Millionen umfaßt, darunter eines der widerspenstigsten Elemente (!) in Deutschland.
Keine Konfiskation deutscher Bankguthaben in England
W. T.-B. London, 15. Mä 7 r. Wie die Dresdener Bank aus London erläbrt. bat die Reaierung im Parlament erklärt. daß Re die Konfiskation deutschen Eigentums. speziell Bankauth-cken. nicht beabsichtige. Ihr früherer Verzicht auf die Rechte unter 8 18 bleibt unberührt best eben.
Ter deutsche Protest beim Volks blind.
. v--. Berlin. IS. März. Der Protest der deu.t- >wen Regierung beim Völkerbund gegen die Sarrruo- nen lautet.:
» -^uf Grund des Beschlusses der vier alliierten Äauvt- Pi a ®t e und Belgiens haben belgische, britische und frauzon-
‘' ~ .. 'ion der
Städte
.. - — - ~., — — »V». ...... -b.~ ~ ~ Die
alliierten Regierungen haben ferner angekündigt, daß.sie von allen Zahlungen. die ihre Staatsangehörigen. >ur deutsche Waren schulden, einen bestimmten Betrag emos- lw.lt en werden. Endlich wollen sie in dem besetzten Rheinland eine eigene Zollordnung einführen. Dies>,s Vorgehen der Alliierten verstößt gegen oen Vertrag von Versailles. Die Alliierten berufen sich darauf, daß Deutschland gewisse Bestimmungen des Vertrages über die Kciea-- beschuldigten. über die Entwaffnung und über dir erste Zahlung von 20 Milliarden verletzt habe. Sie bezeichnen dr« Maßnahmen als
EauMoue».
wozu ihnen die Bestimmungen des Vertrages das Recht gaben. Welche Bestimmungen dies seien, haben sie nicht gesagt. Es könnten nur die folgenden drei in Frage kommen:
1. § la Anlage 2 zum Teil 8.
2. der Schlußabfatz des Artikels 429. und
5. der Artikel 430.
M . Zunächst gestattet keine dieser Bestimmungen, deutschen Boden außerhalb des Gebietes westlich des Rheines und der Brückenkövfs neu zu besetzen. Nack Artikel 429 darf nur die Zuruckziehung der Okkuoationstruppen aus dem besetzten Gebiet hinausgeschoben werden, wenn die alliierten und assoziierten Regierungen beim Ablauf der Veietzungsfrist öie Sicherheit gegen einen nicht herausgefordcrten Angriff Deutschlands nicht als hinreichend betrachten. Nach Art. 430 kann geräumtes Gebiet wieder besetzt werden, wenn Deutschland sich weigert, die Revaraiionsoslickten zu erfüllen. Aus 8 18 kann ein Reckt zur Besetzung deutschen Gebietes über- hauvt nicht hergeleitet werden. Dann ITt Die Rede von wirtschaftlichen und finanziellen
Svrrr- und Vergeltungsmaßnahmen, überüaunt von solchen Maßnahmen. die die» alliierten und assoziiertim Negierungen nach den llniständen^fütz.seüoten erachten. Die Besitzung ist die schärfste Massig':!. die zur Sicherung des Vertrages denkbar ist. Sie ist deshalb in einem blonderen Teil des Friedensoertrages. Teil 14. det die erwähnten Artikel 429 und 430 enthält, eingehend, und zwar gerade auch für den Fall einer Verletzung der Reor- rationsvflicht geregelt. Es wäre widersinnig anzunehmen. daß die in den Schluß des 8 18 aufgenommene allgemeine Wendung sine noch über die Bestimmungen des Teiles 14 hiirausgehende Gebietsbesetzung rechtfertigen 'ollte. Vielmehr kann es stch dabei nur um wirtschaftliche Maßnahmen handeln. Auch solche wirtschaftliche Sanktionen können abe^ nach § 18 nur wegen Nichterfüllung der Reoarrtionsser- vflichtungen verhängt werden. Das britishe Schatzamt hat dies in einem in Abschrift anliegenden SLcerLm vom 6. Januar ausdrücklich anerkanni. Aus Verstöße gegen die Bestimmunacn über die Krregsbesckuldigten oder die Entwaffnung ist die Vcstimmunn nicht anwendbar. Ern Verstoß gegen die Rev.nralion-wervflicktungen liegt nicht vor. Der Termin, an dem nach Artikel 235 der Betrag von 29 Milliarden
in bar oder Sachleistungen an die Alliierten abgstsihrt sein soll, ist nock nickt crngetreten. Nack deutscher Schätzung erreichen überdies die deutschen Sachleistungen ickrn den vorgesehenen Betrag. Keinesfalls könnte hier von einer vorsätzlichen Vertragsverletzung die Rede sein. Die als zweite Sanktion angekündigte
teilweise Beschlagnahme des Kaufpreises deutscher Waren würde schließlich den ausdrücklichen Zustherungsn wider- svrechen. die die belgische und die fcriiimte Reg'erung betreffs des Verzichtes auf Anwendung des 8 18 gegeben haben. Die Erklärungen der beiden Regierungen sind Leigefügt. Einen enrlvrechenden Beschluß bat auck die italienische Negierung
f efaßt und der deutschen Botschaft in Rom amtlich mitgeteilt.
re Maßnahme wäre danach weder in Belgien noch, so weit es sich um Bankguthaben handelt, die aus Warenkämsn entstanden stnd. im Vereinigten Königreich zulässig. Was dis dritte Sanktion betrifft, so war die
EinfWerrng einer eigene» Zollordnung m den Rheinlanden schon deshalb nicht als Strafmaßnahmr anwendbar, weil Art. 270 des Friedensvertrages sie davon abhängig macht, daß ste zur Wahrung der mirtschaftlichen Interessen der rheinlandr^cken Devolrerung für erforderlich zu erackten ist. Der Ministervrästdent van Frankreich bat am 4. Februar in der Kammer anerkannt, daß es sich hier um eine über die Äcstinünunocn des Vertrages binaus- gebende Maßnahme handeln würde. Es kommt hinzu, daß sich die Alliierten rer Sanktionen gar nicht zu dem Zweck bedienen, um die Erfüllung der angeblich verletzten Ver- traasbestimmungen durckzvsrtzen. Die Alliierten baben offen erklärt, daß zur Gewaltanwendung geschritten werde, weil sie den Eindruck gewonnen haben, daß Deutschland sich den rin Vertrag übernommenen
Reparatconsuerpflichtungen böswillig entziehen wolle. Sie beabsichtigen mit den Zwangsmaßnabmen. Deutschland ihren Vorschlägen blzüglick der Art der Revarationsver- pslichtung gefügig, zu machen. Diese Vorschläge sehen eine vom Vertrag abwcichrnde Regelung der Frage vor. Eine Vervflichtung der Annahme der Vorschläge besteht daher nickt. Die deutsche Regierunn hat auch durch ihr Verhalten keinerlei Anlaß zu der Annahme gegeben, daß sie böswillige Abstckten verfolge. Die Alliierten sprechen davon, daß sie stch bei ihrem Vorgehen durch die
Sorge uw Herr WelLfrisde»
leiten lassen. Dreic« Vorgehen ist aber selbst eine unverantwortliche Störung des Friedens. Bei Errichtung des Völkerbundes, der die Beziehungen der Völker auf Gerechtigkeit und Recht gründen, die aewistenhatte Beachtung der Verträge stchern und dem Reckst zur Herrschaft verhelfen soll, halten die Bundesmitglieder die Aufrechterhaltung des Weltfriedens als oberstes Ziel im Auge. Die Völkecbunds- akte enthalt demgemäß in Art. 17 auch für L^n Fall von
Streitigkeiten zwischen Bundesmiigliedern hjü) solchen Siaaten. die nicht zum Bunde gehören, bestimmte Vbr- sänlften, die die Zuflucht zur Gewalt so lange oerrnndern sollen, als nicht alle Wittel zur friedlichen Losung erickovsi stnd.
. Die deutle Regierung, welche die Vö.'krrbundsakte rnrtunterzeichnrt bat. richtet an den Völkerbundsrat bas Ersuchen die ibm obliegenden Sckiritte mz Einleitung dos tu der Akte vorgesehenen
Schlichtuagsversahrens
zu tun und dafür zu sorgen, daß die von den Alliiertetl an- gSVandtsn Gewaltmaßnabmen sofort aufgehoben Werdra. ._eo drussche Regierung genügt ihrerseits schon letzt der Dor- bedinguM für ate Durchführung des Verfahrens, rndem sie' für dieses, Verfahren die Pflichten eines Bundesmitgliedes nur stch ntmmt. Das Verfahren wird ergeben, daß Deutsch- «M» dem ernsten Willen befeelt ist. seine Vortragsi-r- vrlicnmngen nach besten Kräften zu erfülle» und fei»*» Anlaß zu tsrredensitönmgen gegeben hat.
Die Ncrchsireue des Rheinischen ProviAziaüandLlrgs.
Di. Düsseldorf. 16. März. (Drahtberickt.) In der Schluß sitzung des 6 0. Rheinischen P r o v i rr z i a l! a n d <* t a s e s gab der Vorsitzende Iustizrat M ö n i n g (Köln! namens der bürgerlichen Vartricn und de: MehrbeitsscAia litten tollende Erklärung ab:
. Die Besetzung weiteren deutschen Bodens auf dem rechten Rheinufer, die angekündigte unerläßliche Belastung der deutschen Ausfuhr, insbesondere die Androhung der Er- richrung der Zollgrenze am Rbem Laben neues Ln- 8.1 u (I über unsere rheinische Heiniat gebracht. Keine Lie.er Maßnahmen ist auf dem Boden des Rechts begründet, iilsbr'ondere darf die Errichtung einer Zollgrenze für das besetzte Gebiet nach Anikel 270 des Friedensvertrages nur in Erwägung gezogen werden. we>nn sie erforderlich er- fchelnr. um die wirtschaftlichen Interessen der Bevölkerur« zu wahren. Der Rheinische Provinziallandtag. eine auf Grund des freisten Wahlrechts gewählte Vertretung der gesamten Rbeinvrovinz. erhebt deshalb G i n s v r n d> gegen die Besetzung und die geplanten Maßnahmen. Dfe durch die Zollgrenze einr-retende Abgrenzung vom deut'cken Mutterlande wird Wirtschaft und Handel in den Rhein- . lenden der Vernichtung entgegemübren und so die Wirtschaftskraft und den leistungsfähigsten Teil Deutschlands zur dauernden Unfruchtbarkeit und die arbeitsfreudiM und werktätige Bevölkerung zur Arbeits- und Brotlosigkeit verurteilen. Die Errichtung der Zollgrenze Würde den Rssirrschaftsinteressen der Bevölkerung im besetzten Eckst et einen Bcrnichtnngslchlaa versetzen. Wir können nicht glari ben. daß das Rcchtsgefühl der Völker solches Ilnreckr sin lassen wird. Kemme was da kommen mag. Di« Rhein lande kühlen sich, in Treue eins mit allen deutschen Volke genossen und kein Zwang und keine Not — sie mögen noch io bitter sein — können uns trennen.
Obcrvrösident Erothe schloß mit einer Ansprache, in der er auch zum Ausdruck brachte, daß dir Rbeinlanve m treum Vaterlandsliebe mit dem gesamten deutschen Vater- laude eng verbunden sind, den Vrovinztallandtag,
Eine heffischc KuRLZeSurrg.
Dz, Darmstadt. 15. Märr. Bei der heutigen Wiodrrrr- öfrnuna des hessischen Landtags gedacktr Staats vrästdent Ulrich der schweren Zeiten, die durch das Jnkraft-. treten der Sanktionen über Deutschland hereingebrochen sind und deren furchtbare Folgen sich erst allmählich geltend, macken werden. Er führte in seiner Rede weiter ans: ..Das Leid d-r Bevölkerung, die von der Besetzung betroffen ist, gebt liits allen zu Herzen. Wir rufen ihnen zu. fest und treu zum Reiche zu stehen.^ Darauf wurde mit allen Stimmen gegen die Stimme des unabhängigen Abgeordneten eine Refolution augenomuren. in der es beißt:
..Wir grüßen untere Brüder im besetzten Gebiet und bewundern ihren Mut und ihre Ausdauer. Wir wichen uns eins mit, ihnen in der Treu« und Anhänglrckkrit »um Deutschen Reick. Mögen die Gegner endlich begreifen, daß das deutsch« Volk einig ist in dem ehrlichen Willen, den Friedcnsvertrag nach Maßgabe seiner Kräfte ,.u erfüllen Neuer Druck und Gewalttaten fördern iinsere. irahigkert zum Bezahlen nicht. Aber ste macken uns auÄ' n:St wankend in unserer Treue zum Reich. Je mehr tnen uns druckt, um so rester schmiedet man uns zusammen!"
Eine erfundene LehanptnnF.
Br. Berlin, 16. März. Der ..Oöferver" läßt sich aus Paris Mitteilen, der Gedanke der Zwavgsan- wsndung gegenüber Deutschland stamme von deutscher Seite, und zwar hätte Staatssekretär Bergmann zu Seydoux gesagt, daß keinerlei Übsreinkom- men ohne die Anwendung eines Druckes zu erreichen, wäre. Bergmann hätte sogar den Wink gegeben, daß ein solcher Druck willkommen sein würde. Zu dieser Behauptung stellen wir fest, daß sie v o l l l o m nt e r. e r- fundsnist.
Girre Rede Millerands.
Dz. Paris, 16. März. Rach einer Hsvas-Meldrmg aus Avignon sagte der Präsident der Republik; M i l l e r a n b, bei einem Empfang der Durgermeister der Departements in Erwiderung auf eine Anfpra.chs des Präfekten: Sie haben mit Recht gesagt, datz in Übereinstimmung mit unseren Alliierten alles gsschchen ist. um den B e r t r a g von Versailles zu verwirklichen und die Deutschland zu Recht -mferlsgLeu und von ihm anerkannten Verpflichtungen in gehöriger Weise durchzuführen. Wir können nicht vergessen, tssrsi xebn unserer Departements in furchtbarer Wesse mite., matisch zerstört worden sind und datz ihre Industrie weniger aus Kriegsnotwendigkeit als um für die Zukunft eine gefährliche Konkurrenz zu vernichten, zerftoir worden ist. Das stnd Tatsachen, die entsprechende Reparationen erfordern und echalten werden.
