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Sonntag, 3V. Januar 1921.

Morgen-Ausgabe.

Nr. 49. * 63. Jahrgang.

- Das Reichsheer. _

Bei der Erörterung der Entwaffnungsfrage auf der Pariser Konferenz der Ententeminister hat die eigentliche Wehrmacht des Deutschen Reiches keine be­deutende Nolle gespielt. Man war sich nicht im Zweifel darüber, daß die in Spa gestellten Bedingungen in loyaler Weise von Deutschland erfüllt sind. Tatsächlich ist die Verminderung der Wehrmacht zum 1. Januar, wie es das Abkommen von Spa verlangte, ja auch ein­wandfrei durchgeführt worden, und sie hat sich erfreu­licherweise fast reibungslos vollzogen. Sämtliche Ent- s iaffungen sind durchgeführt worden, ja, wie bekannt, haben wir zurzeit sogar einen Fehlbestand von ungefähr 10 600 Mann, d. h. es fehlen 10 Prozent der Mann­schaften, während die Offizierstellcn ohne Ausnahme be­setzt sind. Zum größten Teil ist das Fehlen der Mann­schaften darauf zurückzuführen, daß bislang das Mehr­gesetz noch nicht verabschiedet werden konnte. Erst dieses Gesetz, verbunden mit dem Versorgungsgesetz und Tisziplinargesetz, schafft die rechtliche Grundlage für das neue deutsche Reichsheer.

Vor wenigen Tagen ist nunmehr dem Reichstag als erstes dieser Gesetze das Reichswehrgesetz im Entwurf zugegangen, der bereits vom Reichsrat durchberatsn und gebilligt rst und der auch die Zustimmung der über­wachenden Ententekommission gesunden hat. In der nächsten Zeit wird man sich also im Parlament sehr ein­gehend mit der Wehrmacht des Reiches beschäftigen müssen. Es wird sich nicht nur darum handeln, beim Etat die einzelnen Ausgabeposten einer gründlichen und gerechten Prüfung zu unterziehen, sondern von weit höherer Bedeutung ist, bei der Durchberatung des Wehr­gesetzes die rechtlichen Grundlagen für die Wehrmacht des Reiches festzukegen. ' Zn diesen Entschlüssen ist das Parlament natürlich nicht ganz frei. Die Wehrver­fassung des Deutschen Reiches mutz geregelt werden in Übereinstimmung mit dem Teil 5 der Bestimmung:n des Versailler Vertrages und dem Abkommen in Spa. Eine weitere Richtlinie für die Regelung gibt der hier­für grundlegende Artikel 79 der Weimarer Verfassung. Der 1. Teil des Wehrgesetzes, der dis Bestimmungen über Gliederung und Befehlsverhältnisse enthält, wird zu Debatten kaum Anlatz geben, da er im wesentlichen auf den Bestimmungen des Friedensvertrages fugt, der ja bekanntlich nicht nur die Stärke des Heeres, sondern auch die Gliederung vorschreibt. Beachtenswert ist hier lediglich der § 8. der die Bestimmung enthält, daß als beratende und begutachtende Körperschaften beim Röichswebrministerium eine Heeres- und Marinekammer zu bilden sind, deren Mitglieder aus geheimer Wahl hervorgehen.

Der 2. Teil des Wehrgesstzcs fußt im wesentlichen auf Artikel 79 der Verfassung. Dieser Artikel bestimmt, daß die Wehrverfassung unter Berücksichtigung der be­sonderen landmannschaftlichen Eigenarten einheitlich geregelt wird. Es ist also bewußt davon abgesehen, das Reichsheer in Länderkontingente einzuteilen und damit sind auch die' bisherigen Kontingentsverwaltungen in Fortfall gekommen. Dieser Teil mit der Überschrift ..Landsmannschaft" legt den Grundgedanken dicfts Aiifbaus in dem § 12 näher fest. Im wesentlichen be­steht der Grundgedanke darin, daß. soweit praktisch durchführbar, in jedem Lande aus Landesangehörigen zusammengesetzte und aus ihnen dauernd ergänzte ge­schloffene Verbände — Division oder Truppeneinheiten — gebildet werden Diese Bestimmung fußt auf den sogenannten Weimarer Vereinbarungen, die aus den zwischen Vertretern von Preußen, Bayern, Sachsen. Württemberg und Baden in den Monaten Februar bis Mai 1919 geführten Verhandlungen hervorgingen. In diesen Vereinbarungen wurde bestimmt:

„Die aus den genannten Staaten ergänzten Trup­penteile bilden je einen in sich geschlossenen Verband, an dessen Spitze auf Verlangen des betreffenden Staates ein Landeskommandant zu stellen ist, dem die Währung der Landesinteresien obliegt. In diesen Verbänden sollen die unteren Führer- und Beamten­stellen in der Regel, die höheren Führerstellen nach Möglichkeit mit Landeskindern besetzt werden."

Als diese Vereinbarungen abgeschlossen wurden, glaubte man noch, daß es schließlich gelingen würde,

' ein Heer zu erhalten, das den Bedürfnissen des Reiches einigermaßen Rechnung trägt. Leider war das nicht möglich, und so würde es denn später erforderlich, diese Vereinbarungen einzuschränken. Von geschlossenen Ver­bänden konnte nicht mehr die Rede sein, und man be­gnügte sich damit, nur noch von landsmannschaftlich ge­schloffenen Truppeneinheiten zu sprechen. Es läßt sich gar nicht verkennen, daß hier sehr bedeutende Schwie­rigkeiten vorliegen. Bei der Stärke von 100 000 Mann für das ganze Äeich erhalten die einzelnen Gliedstaaten naturgemäß nur sehr kleine Truppeneinheiten, oft ge­

nug noch nicht einmal ein Regiment. Daher braucht es wohl nicht besonders betont zu werden, daß die Be­setzung der Führerstellen mit Landeskindern unter sol­chen Umständen sich nicht immer wird durchführen lasten, ja nicht einmal im Intereffe der Beteiligten liegt, die so oft innerhalb der 25 Jahre, auf die sich ein Offi­zier verpflichten mutz, nicht die Garnison würden wech­seln können.

Ganz besonders aber dürften die im 3. Teil des Ge­setzes enthaltenen Paragraphen 32 und 33 umkämpft werden. Danach ist den Soldaten die Zugehörigkeit zu politischen Vereinen und die Teilnahme an politischen Versammlungen grundsätzlich »verboten, während _ sie nicht politischen Vereinen angehören dürfen, _ sofern nicht die Zugehörigkeit zu einzelnen dieser Vereine aus Gründen der militärischen Zucht und Ordnung verboten wird. Solche Verbote dürfen nicht von den unmittel­baren Vorgesetzten, sondern nur von den Garnison- ältesten oder den diesem Vorgesetzten Stellen erlassen werden. Gegen dieses Verbot ist Beschwerde bis zum Reichswehrminister zulässig, der die parlamentarische Verantwortlichkeit übernimmt. Damit sollen Zu­stände vermieden werden, wie sie sich in Deutsch-Lster- reich entwickelt haben, wo das Heer in eine christlich- soziale und eine sozialdemokratische Gewerkschaft zer­fällt. Dieser Verzicht auf in der Derfaffung feftgelegte Rechte des Bürgers mutz im Wehrmachtsversorgungs­gesetz, das augenblicklich im Reichsrat durchberäten wird, seinen entsprechenden Ausgleich durch besondere Fürsorgematzregeln finden. Bei dieser Gelegenheit dürfte wohl die gesamte politische Stellung der Reichs­wehr erörtert werden, eine Angelegenheit, die nicht zu den allererfreulichsten gehört. So gewiß man für die Republik nicht zu fürchten braucht, wenn irgend ein kleiner Leutnant seinem monarchischen Herzen Luft inachl. so sind doch Anzeichen dafür vorhasidesi, daß innerhalb der Reichswehr noch immer gewiffe Schwie­rigkeiten bestehen. Sicherlich ist an diesen Zuständen Herr Noske nicht ganz unschuldig, aber auch heute wird bei der Auswahl des Offizierskorps anscheinend immer noch die konservative und monarchische Partei bevorzugt. Wenn einer der demokratischen Offiziere ausscheidet, so empfindet der andere Teil wohl oft genug so wie der Trompeter in Wallensteins Lager, der dem bürgerlich­denkenden Arkebusier zuruft: „Ihr tut wohl, daß Ihr weiter gebt, verderbt uns doch nur die Sozietät." Über all diese Fragen wird man sich also im Parlament ein­gehend unterhalten muffen. Man kann nur hoften, daß man zu einer Lösung kommt, die ebenso dem Wohl des Landes, wie dem Gedeihen des Heeres entspricht!

Der Arbeitsplan des Reichstags.

Bi. Berlin. 29. Jan. (Eia. Drahtbericht.) Der Ältestenrat des Rei^stags trat zniammen. um die Ge­schäftslage der nächsten Tage zu beraten. Die Gegenstände, welche noch zu erledigen sind. jinv derartig zahlreich. daß es nur mit äußerster Mühe gelingen wird, ste bis zum Beginn rer Agitationsvaule am 4. Februar aufzuarbeiten. Man einigte stch vorläufig auf die nächsten Tage auf folgendes Vorgehen: Samstag soll die zweite Lesung des Notetats m Verbindung mit der Haferinteroellation der Deutsch- nationalen au? die Tagesordnung gestellt und außerdem das Wobnunasge^etz in erster Lslung obne Debatte einem Aus­schuh überwie'en werden. Dann folgt noch die zweite Lesung des Gesetzes über die Betri -bsbilanz. Am Montag wird dann die dritte Lesung des Notetats und die dritte Lesung des Betriebsbilanzgesetzes auf die Tagesordnung ge­setzt und am Schluh soll noch die oberschlestiche Interpellation der Regierungsparteien begründet und von dem Minister des Auswärtigen beantwortet werden. Die Beivrechung soll ober auf Dienstag verschoben werden, wo die Beratung des Etats des Auswärtigen Amtes besinnen dürfte. Diese wird auch noch den gesamten Mittwoch in Anspruch nehmen. Die Redezeit soll auf % Stunden beschränkt werden, und zwar tür die ganze Zeit bis zum i. Februar. Es wurde außer­dem noch dem Wunsche des ReiÄstagsvrästdenten zugestimmt.

Ein skandinavisches Blatt über die Zukunft Oberschlsfiens.

Dz. Lbriftiania. 28. Jan. In einem Leitartikel über die oüerschlest che Frage schreibt das rechtsstehende „Morgen- bladet". Oberschlesien bade vor vielen Jahrhunderten nur auf ganz kurze Zeit Polen gechört. Deutscher Fleiß und deutsches Organisationsvermögen batten Oberschlestens in­dustrielle Blüte geschaffen und rs zum Vorposten der euro­päischen Kultur gegen Osten gemacht. Unter polnischer Ver­waltung würde das Land kaum nur sin annäherndes An­seben im wirtschaftlichen Leben Europas erhalten. Es würde deshalb wirtschaftlich, politisch wie auch kulturell ein äußerst zweifelhaftes Gefühl für Europa fein, wenn dieses Land von dem deutschen Staatskörver abgstrennt werden würde und. milde gesagt, einer unsicheren Zukunft rreisgegeben sei. Auch als voliti'ches Bollwert gegen Osten sei Oberschleston stärker in deutschen Händen als in polnischen.

Der Präsident des Danziger Volkstags.

me. Berlin, 29. Jan. Nach einer Blättermeldung aus Danzig wurde in der gestrigen Sitzung des Volkstags an Stelle des bisherigen Präsidenten Rbeinbardt der deutsch­nationale Hochschulprofessor M a t t b e i zum Präsidenten des Volkstags gewählt.

Die Staffelrmgsmethoden der Jahres« Zahlungen.

mz. Paris. 29. Jan. (Drahtbericht.) Um Mitter­nacht dauerte die Sitzung des Unterausschusses für die Wiedergutmachungsfrage noch fort. Haoas meldet oa- zu: Rach den letzten Nachrichten wird der Unterausschuß für die von Deutschland geforderten Iahreszahlungen unter Berücksichtigung der Zahlungsfähigkeit Deutsch­lands folgendes System vorschlagen: Die Jahres­zahlungen werden mindestens 3 Milliar­den Eoldmark und höchstens 0 Milliarden G o l d m a r k betragen. Der Ausschuß wird sich mit zwei Staffelungssystemen zu beschäftigen haben, der erste Vorschlag lautet wie folgt: Für die ersten zwei Jahre sind es 2 Milliarden Eoldmark. für das dritte 3 Milliarden, für das vierte 4 Milliarden, für das fünfte 5 Milliarden Eoldmark und für die folgenden 37 Jahre je 6 Milliarden Goldmark. Insgesamt 238 Milliarden Eoldmark in 42 Jahresraten. Nach der anderen Methode wird sich die Staffelung in folgender Weise abspielen: Zwei Jahreszahlungen von je zwe,

Milliarden, drei Iahreszahlungen von je 3 Milliarden, drei Iahreszahlungen von je 4 Milliarden, drei Iahres­zahlungen von je 5 Milliarden und schließlich noch 31 Iahreszahlungen von je 6 Milliarden Coldmarft oas macht zusammen 42 Iahreszahlungen von insgesamt 228 Milliarden Goldmark.

Die englisch-französischen Meinungsverschiedenheiten.

mz. London. 29. Jan. (Drahtbericht) Die Abend­blätter melden, daß die Beratungen am der Pariser Kon- scrcnz ein kritisches Stadium erreicht haben. Sie bringen an hervorragender Stelle, die Erklärungen Lloyd Georges gegenüber englischen und amerikanischen Journalisten. ..Pall Mall Gazette" schreibt: In Kreisen, tie mit den Verhältnissen in enger Fühlung stehen., ver- lautet, daß Lloyd George augenblicklich eine der heftigsten schlachten seines Lebens schlägt. . Die Ansichten der bran- ;osen und Engländer gingen in vielen vitalen <iragen aus­einander. insbesondere in der Entwasfnungs- und Aexa- rationsfrage. wo ein Ausgleich äußerst schwierig sei. Inner­halb der Konferenz werde die Möglichkeit, daß Frankreich eine praktische Aktion mit oder obne Bildung der Alliierten ergreife, erörtert. Im Zusammenbang damit werde insbe­sondere das Rubrgebiet erwäbnt. Von bestunterrichteter Leite verlautet, daß. wenn Frankreich beschließen sollte, in Deutschland vorzurücken, es dies auf eigene Verantwortung tun würde, ohne Billigung Englands. In dieser Frage sei Ll, yd George fest.

..Westminster Gazette" schreibt: Die Sauvtschwierigkeit in Paris sei der Konflikt zwischen der Wirtschaft und der Politik. Auf die Dauer müsse die Politik den barten wirt­schaftlichen Tatsachen weichen. Das Blatt weist darauf hm. vaß sowohl Briand als auch Lloyd George mit den Paria- nrenten regieren müßten, welche zur Erreichung großer Ent- imädigungen gewillt und verpflichtet seien. Dies schwächt

Die Königssrage in Ungarn.

D. Budapest. 29. Jan. sEig. Drahtbericht.) Der unga­rische Ministerpräsident T e l e k v erklärte Vertretern der Prelle gegenüber, er betrachte es als geradezu katu­st r o v b a l für das Land, daß die Königssrage in den Kampf der Tagesvalitik bineingezogen werde. Noch gefähr­licher würde der Versuch sein, in der Königsfrage jetzt eins Entscheidung berbeizufübrem Er verwarf die Gründung einer Königsvartei.

Amerika gegen die Anerkennung Lettlands und Estlands

mz. London, 29. Jan. (Drabtbericht.) Einer Meldung aus Washington zufolge erklärte das Staatsdeparte­ment. daß die Anerkennung Lettlands und Estlands durch den Obersten Rat der russischen Politik der Ver­einigten Staaten entgegengesetzt sei. In amtlichen Kreisen ist man der Ansicht, daß diese Anerkennung einer Anerkennung der sibirischen Regierung gleichkommt und da­mit zum Verlust eines Gebietes für Rußland führen könnte.

Die Forderungen der türkischen Nationalisten.

mz. London, 29. Jan. (Drahtbericht.) Einer Reuter­meldung aus Konstantinovel zufo^e hat der Minister- rat einen Erlaß genehmigt, nach dem M u st a f a Kemal- Pascha und andere nationalistische Führer, von denen die meisten durch ein Kriegsgericht unter Dahmad Ferid-Pascha zum Tode verurteilt worden waren, wieder in ihren Rang in der türkischen Armee eingesetzt werden. Die kemalistischen Vertreter in Konstantinovel haben erklärt, daß die Nationalisten die Einladung der Alliierten zur Kon­ferenz nach London für Februar prüfen werden. Die Natio- nalisten fordern aber, die sofortige Räumung von Smyrna durch die Griechen und die Räumung Giliciens durch die Franzosen als Vorbedingung der Teilnahme an der Konferenz in London. — „Daily Expreß" meldet, daß die Möglichkeit besteht, daß der Führer der Nationalisten. Mustafa Kemal-Paschcr, an der Londoner Konferenz teilnebmen wirb.

Ein Konflikt zwischen Georgien und Aserbeidschan.

mz. Konstantinovel, 29. Jan. (Haoas.) Es wird ge­meldet. daß zwischen Georgien und Äierbeidschan ein Kon­flikt ausgebrocken ist. weil Aserüeidschan jede Lieferung von Mazut an Georgien eingestellt bat. Letzteres bat als Repressalie die Kasse des Konsulats von Äierbeidschan in Tiflis beschlagnahmt und den K o n i u l sowie etwa 10 seiner Landsleute f e st g e n om men. Äierbeidschan sandte ein Ultimatum an Georgien mit der Forderung, die Verhafteten unverzüglich in Freiheit zu setzen. Georgien hat dies vtt- weigert.