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Donnerstag, 6. Januar 1921.
Morgen-Ausgabe.
Nr. 7. o 69. Jahrgang.
Der Freistaat Memel.
Von Dr. Jaenecke.
In Memel wurde ich von dem Reichs- und Staatskommissar für das Memelgebiet, Grafen Lambsdorff, empfangen, der mir in liebenswürdigster Weise ein mehrstündiges Interview über die hauptsächlichsten wirtschaftlichen und politischen Fragen des Freistaates Memel gewährte Die folgende Darstellung bildet sowohl den Niederschlag dieser Unterredung als auch das Ergebnis eigener Beobachtungen:
Die Funktionen des Reichskommissars sind dreifacher Natur. Er hat die Abwicklungsgeschäfte, wie Übergabe des Staatseigentums (Bahnen, Forsten, Ströme, Häfen und Überleitung der Verwaltung zu vollziehen, dann aber konsularische und schließlich auch diplomatische Geschäfte vorzunehmen. Einen besonders ernannten Konsul und Geschäftsträger bat in Meinet weder das Deutsche Reich noch der Nachbarstaat Litauen. — Bei Abtretung des Memelgebietes hat Graf L. in der Zeit vom 10. Januar bis 10. Februar 1920 die eiilzigartige Doppelstellung als Beauftragter der Entente einerseits und des Deutschen Reiches und Preußens andererseits bekleidet. Während dieser Frist hat er als von der Entente eingesetzter „absoluter Herrscher" sämtliche Be Hörden und Gesetze bestehen lasten und im Wege antü, lrotischer Verfügung vom 10. Januar 1920 den neuen Kreis P o g e g e n gebildet, Maßnahmen, die der französische General O u d r a y bei der Übergabe des Memelgebietes am 10. Februar 1920 ausdrücklich anerkannt hat und bis heute gültig ließ.
Das abgetretene Memelgebiet zählt 109 000 Ein rvohner. Es besteht aus dem Stadt- und Landkreise Memel und aus dem nördlich gelegenen Teil des Kreises Hcgdekrug, Tilsit und Ragnit. Die letzteren bilden jetzt den vorerwähnten Kreis Pogegen. Die Bevölkerung dieses seit über 000 Jahren zu Deutschland gehörigen Gebietes ist verfchiödensprachig und, soweit litauischer und deutscher Abkunft, mit einem verschwindenden Bruchteil protestantisch, während die lettische Bevölke rung jenseits der Grenze im polnischen Sinne orthodox: katholisch ist. Die größte BÄieutung des Memelgebietes liegt in seinem großen Strom, dessen Vorhandensein deutscherseits viel zu wenig gewürdigt wird. Der bis Grodno schiffbare Strom bildet eine Verkehrsader bis in das Herz von Rußland hinein und ist die Holzschifffahrtstraße nach Wolhnnien, Podolien und Libau, wenngleich er aus russischer Seite noch immer nicht reguliert ist.
Heute ist das Memelgebiet ein absolut regierter Staat mit einem Gouverneur, dem französischen General O u d r a y, an der Spitze, der die Ententemächte vertritt und den „Freistaat" in deren Namen als Mandatar verwaltet. Er ist gleichzeitig Träger der Souveränität und diplomatischer Vertreter Frankreichs für das Memelland. Unter ihm steht als Zivilkommistar der französische Präfekt P e t i s n Gouverneur und Zivilkomimstar üben die Funktionen von Minister und Obcrprastdent aus. An Stelle des Regierungspräsidenten, Landeshauptmanns besteht ein auf unbestimmte Zeit vom Gouverneur ernanntes Landesdirektorium. Außerdem gibt es einen nach Art ständischer Vertretungen gewählten Staatsrat, dessen Mitglieder sich aus ■ den Stadtparlamenten, Kreistagen, Handels- und üand- unrtschastskammern, den Gewerkschaften, Vemnten- crganisationen sowie den dort hochbedeutsamen Fischerei- vereinen rekrutieren. Diese Wahl, um deren Gang sich der Gouverneur nicht bekümmert hat, ist nach dem preußischen Wahlverfahren erfolgt, wobei auch das neuzeitliche Wahlgesetz angewendet wurde. Der nur in wirtschaftlichen "Fragen kompetente Staatsrat hat lediglich beratenden Charakter. Vorsitzender ist der französische Präsekt. Die Landräte und Bürgermeister sind ebenso wie die Selbstverwaltungsbehörden: Magistrat, Kreistag und Kreisausschuß, in alter Besetzung bestehen geblieben. Hinzugekommen ist für jeden Kreis ein französischer Kontrollbeamter mit begrenzter Zuständigkeit.
Ebenso wie das Schulwesen unverändert blieb, sind die kirchlichen Beziehungen des Memellandes zum Reich aufrechterhalten geblieben. Der Gouverneur selbst mischt sich nach dem französischen Prinzip absolut"! Trennung von Kirche und Staat in keiner Weise in kirchliche "Fragen ein. Sämtliche Beamtengehälter und kirchlichen Ausgaben werden feit dem 10. Januar 1920 vom Memelfonds bestritten.
Das Gerichtswesen ist im allgemeinen auch das gleiche geblieben mit der Maßgabe, daß nicht Kammer- und Reichsgericht, sondern das Oberlandesgericht Danzig für Memel und Danzig gemeinsame Revistons- instanz ist. Bei Aufruhr und wilden Streiks gilt das strenge französische Belagerungsgesetz, wobei dem Gouverneur ein Begnadigungsrecht zusteht. Im übrigen Kilt das Bürgerliche Gesetzbuch und das Allgemeine
Preußische Landrecht. An Stelle eines Regierungspräsidenten wird die sonst wie früher tätige Polizei von einem Landespolizeidirektor gehandhabt. Ganz unklar tznd noch in Memel die steuerrechtlichen Verhältnisse. Das Reichsnotopfer hat dort keine Gültigkeit, ebenso Nicht der zehnprozentige Lohnabzug. Sonst wird die Pte^preußische Einkommensteuer mit nicht unerheblichen Zuschlägen sowie die Umsatzsteuer erhoben. Die übrigen fiuanziellenBedürfnisse werden durch erhebliche indirekte Steuern (Verkehrsabgaben, Tabaksteuern usrv.) gedeckt. Einen balancierenden Etat gibt es noch nicht, man wird daher wohl weiter zu einer stärkeren Benutzung indirekter Steuern schreiten müssen. Die Reichswährung gilt fort. In Memel selbst befindet sich eine Reichsbank- Nebenstelle mit einem Reichsbankdirektor sowie eine Unzahl anderer deutscher Banken. Mit dem Reich bildet^ Memel noch beute ein einheitliches Postgebiet mit Jnlandtaxsn. Die ursprünglich verwendeten deutschen Marken bekamen später den Aufdruck „Memel", daneben galten mit gleichem Ausdruck französische Marken, die ab 1. November 1920 allein in Geltung blieben und deren Herstellungskosten privatvertraglich von Memel Frankreich gegenüber getragen werden.
Die Frage der Seeabrüstung.
IX New Pork, 0. Jan. (Eig. Drahtbericht.) Der Ausschuß des Senats für die auswärtigen Angelegenheiten hat über den Antrag des Senators Borah beraten bezüglich der Unterhandlungen zwischen Amerika, ..Mpan und England über die Herabsetzung des Flottenbauprogramms. Eine Beschlußfassung wurde aufge- schvben. Jedoch hat sich während der Beratungen eine starke Strömung geltend gemacht, die dahin geht, daß auch Frankreich und Italien zu diesen Abrüstungsverhandlungen hinzugezogen werden sollen.
D. London. 5 San. (Eig. Drabtbericht.) Die Frage der Ruitunssbeschronkung zur See durch ein Abkommen zwischen England den Vereinigten Staaten und Japan zieht weiteren die Aufmerksamkeit aus beiden Seiten des Atlantischen Ozeans aut sich. Die Befürchtungen, die anscheinend in gewissem amerikanischen Kreisen gehegt werden, datz das eng- IM-ravamsche Bündnis. den guten Beziehungen zwischen England und Amerika rm Wege sieben möchte, wurden non dem mvanischen Gesandten in London als gänzlich unbegründet bezeichnet. Der „Times" zufolge erklärte er. die javanische Regierung habe nie daran gedacht, die Vereinigten Staaten zu bekämpfen und noch dazu in der Unwabrschein- l'.-chkeit der Eventualität eines solchen Krieges, für den ledig-
auf Grund eines Vertrags Japan non England nicht Silfeleutung erwarten dürfe. Daher kamen die javanische und die englische Regierung überein. in dem Bündnisvertrag den Artikel 4 autzunehmen, der Grohbritanuien von der Verpflichtung fre,spricht, an Japans Seite gegen Amerika in dm Krieg zu ziehen.
Englands Beziehungen zu Griechenland.
mz. Baris. 5. Jan. Nach einer Londoner Savas-Mel- dung verbreitet Reuter folgende Meldung: Die britische Regierung hat nicht vor. die offiziellen Beziehun- gen mit der griechischen Regierung zu ändern. Die znmnftigen Beziehungen werden von der Haltung des gr rechlichen Volkes abbüngen. Wenn die Ratifizierung des Vertrags von Sövres durch Großbritannien noch nicht statt- gesunden bat. io kommt das zunächst daher, dach die britische Regierung, zu sehr mit anderen Fragen beschäftigt war: aber nach den ivnMen Ereignissen wird man zuwarten, bis die Lage rn Griechenland und im naben Osten klarer geworden ckt. um zu dieser Ratifizierung zu schreiten. Die britisch« Regierung ist und war niemals interessiert an den Berband- ÜL"®» zwischen der Konstantinoyeler Regierung und Mustafa Kemal. Sie weist nichts über diese Verhandlungen.
Polen und der Vatikan.
Br. B-vtisui, 5. Bon. (ffio Drasttbcricht.) Nachdem der Kirchen, krmmisiar den bekannten Grinst des Erzbischöfe Bertram, de: di-
Tetlnabme an der Volksabftimmr.n-isagitalion verbietet, bestätigt Hai Hai die polnische s o z i a l! st i s ck» e Partei einen Antrag in lPai'chau cin- grchracht, in welchem der sofortige Abbruch der d i x l o m a - tischen Beziehungen mit dem Vatikan gefordert wird
Ein Hohenzollernprinz in Italien?
wz. Rom. 4 Jan. (Saoas.) Das „Eiornale d'Jtalia" will wissen, daß ern. Sohn des früheren deutschen Kaisers l>nter dem Namen eines Grafen v. Jasalba unvermutet m Mailand angekommen sei. von wo er sich nach Turin be- geben wolle.
Die Eindrücke eines finnischen Geologen vom Bolschewismus.
mz. Kopenhagen, 5 Jan ,Berlrngske Tidcnde" meldet aus Hei. singfors: Der finnische Eerlcgr £ r . Hans Hansen der sich 1>uz zum Zwecke einer wiffcnschaftlichen Expediilon nach der Mongolei begeben hatte, ist seht nach reichlichen Erlebnissen nach Finnland zucücknck-lirt Gegenüber einem Vertreter vcn „Rusouds Tagblad" teilte er über feine C ind t ü cf evo m Bolschewismus mit. es sei seine Überzeugung daß der Sowjetstaat früher oder später zusnmmenbreche,: müsie
Er löune sich die Möglichkeir nicht denken, datz eine Entwickelung Plast greife, die allmählich die Leninsche Staataserm umbilden und festigen lonne Es müsse gelegentlich eine Erhebung kommen, d-.e die i-ijige» Machlhaber stürze Moskau habe das Aussihin einer ausgeplünderlen Stadt Tr. Hansen b-sand s,-b in I r k u t s k als Admiral K o l t f ch a k von den Raben hingeiichtet wurde. Tie Abtei,un» Soldaten, die Koltschak cischiehrn sollte, weigerte stch zunächst, dem Befehl nachzukemmen. Schlich' lich gelang es, die Soldaten ,„n- Gchrrsam zu zwingen. Auf die Hin. ricltung Koltschaks folgte ein jurchtbarer Massenuiord aller Koltjchak- Ossiziere. Diese wurden entweder niedergelchossen, wo man fie traf, oder sie verschwanden spurlos in den sthidischen Steppen.
Die Meldepflicht Der Ausländer im besetzten Gebiet.
DA. Berlin, 5. Jan. Eine Polizeiverordnung über die Meldepflicht der Ausländer, die der Regierungspräsident in Aachen für seinen Bezirk erlassen wollte, war der Rheinland k o m m i s s i o n zur Prüfung vorgelegt worden. Die Verordnung bestimmt, daß jeder Ausländer sich binnen 48 Stunden nach der Ankunft unter Vorlegung des Passes oder eines sonstigen Ausweises bei der Ortsvolizeivehörde cmzumelüen habe: alle Ausländer, die sich bisher noch nickt oemeidet haben, sollten die Anmeldung binnen vier Wochen nachholen. Gegen Zuwiderhandlungen wurde Geldstrafe dis zu 60 M. oder Ausweisung angedrobt.
, Die Rheinlandkommission teilte daraufhin in einem Echreiben mit. daß sie gegen die Anwendung der Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten nichts einzuwenden habe, ledoch mit dem Vorbehalt, daß die Bestimmungen weder Anwendung finden aus die Mitglieder der Oberkom- M'.mon. noch auf die Militärversonen der Besatzungsarmee, noch auf dis Familien dieser beiden Eruvven. noch auf das der Ooerkommmion oder den Armeen, beigegebene Personal und aus die Familien dieses Personals, noch auf die Untertanen der Mächte, deren Truvven an der Besetzung teit- nehmen.
. Rach dem Wortlaut dieses Schreibens würde demnach leder Engländer, jeder Belgier, jeder Franzose und jeder Amerlkaner ohne, die Verpflichtung zur Meldung bei den deutschen Behörden jederzeit das besetzte Gebiet betreten können! Eine geregelte Verwaltung auf dem Gebiete der Fremdenvolizei würde dadurch in bedenklichster Weise erschwert werden. ,Der deutsche Reichskommissar für oft besetzten rheinischen Gebiete hat angesichts dieser Mög- lichkelt an den Präsidenten der Oberkoinmission ein Schreiben Beneblet, in dem er zwar anerkennt, dah die Verordnung über die Meldepflicht sich auch nach deutscher Ausfassung nicht auf die Mitglieder der Rheinlandkommission, aus die Beiatzungstruvven und auf die übrigen bevorrechtigten Personen erstrecken solle. Nicht zugestimmt werden könne aber der, werteren Forderung, dast auch alle übrigen Staatsangehörigen der Besatzungsmächte von der Meldevflicht befreit lern sollten. Ihnen stehe keine bevorzugte Stellung zu. Bei emer früheren Gelegenheit habe die Rheinlandkommission selbst auf die Notwendigkeit der strengen Durchführung der fremdenvolrzeilichen Bestimmungen hingewiesen, um unerwünschte Elemente, aus dem besetzten Gebiet sernzubalten. Die deutschen Behörden mühten auch mit Rücksicht auf die Bereitstellung von Lebensmitteln, von Kohlen, von Wohnungen sowie überhaupt aus Gründen der öffentlichen Ordnung und einer geregelten Verwaltung über die Personen der Zuzlebenden unterrichtet sein.
,, Es darf wohl erwartet werden, dah diese überaus trif- iiaen Grunde die Rheinlandkommission veranlassen, ihre Entscheidung uber dre Frage der Meldepflicht der Ausländer einer Nachprüfung zu unterziehen.
Für die Sanierung der Ncichsfinanzen.
Berlin, 5. Jan. (Eig. Drahtbericht.) Der neuge- blldete flnanzvolitlsche Unteraus,chuh des Reichswirtschaftsrates setzte, em A r b e i t s v r o g r a m m fest, das sich neben der Erledigung der dringenden Tagesfragen und Bemt- achtung etwaiger Gesetzentwürfe hauptsächlich auf die Aus- arveltung eines brauchbaren Planes für die Sanierung der Reichsfinanzen und der Währungsverbältnisse erstrecken soll. Zur Vorbereitung der Beratungen wurde eine siebengliedrige Kommission gebildet, die den Stoff sichten und Vorschläge als Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse machen soll. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern Beckmann. Bernhardt. Cohen Hartung. Seltner. Nathenau. Schmallenbach. Es wurde, beschlossen, zu der nächsten Sitzung den Reichs- flnanznunlster zu emer Aussprache über den Saushaltsvlan und dl« „Beseitigung des Defizits einzuladen, um womöglich ieine Plane zu verwenden. Gleichzeitig wird auch eine Besprechung der sog. Dovpelbesteuerung des Jahres 1920 und der damit zmammenhänsnenden Änderungen in den Grund- satzen der Steuerveranlagung stattfinden.
Keine Aufhebung der Z»angsbewirtschaftung für Brotgetreide.
Br. Berlin, 0. Jan. (Eig. Drahtbericht.) In der letzten Zeit wollen Pressemeldungen davon wissen, daß eine Aushebung der Zwangsbewirtschaftung für Brotgetreide bevorftehe. Alle diese Nachrichten sind vollständig aus der Luft gegriffen. Wie wir erfahren, haben zwar Erwägungen darüber stattgefunden, ob eins Abänderung der Brotwirtschaft in der nächsten Zeit ermöglicht werden kann. Daß eine solche aber durchgeführt werden wird, erscheint jedoch augenblicklich durchaus zweifelhaft. Wenn sie kommen sollte kann es sich nur um eine Änderung der Form' keineswegs aber um die Abschaffung der Zwangsdewirt- schaftung für Brotgetreide überhaupt handeln.
Verurteilung eines Redakteurs der „N,ten Fahne".
mz. Berlin. 5. Jan. Am 5. November v. I. erschien ill der ..Roten.Fabne em von. Sluowiew Unterzeichneter A u f- ruf an die Proletarier aller Länder, in dem dazu aufgefordert wurde. Munltmnszüge der Feinde Ruhlsnds in dieLuft zu svrengen und die bürgerlichen Offiziere un- ' schädlich zu macken. Wegen dieses Artikels wurde gestern der .. verantwortliche Redakteur der „Roten Fahne" Schäfer, wegen Aufreizung z,»n Klassenüah und Auf- forderimg zum Begehen.eines Verbrechens gegen das Svreng- stofrsesetz vom Landgerrcht zu 4Ü0 M. Geldstrafe verurteilt.
Der Austausch der russischen Kriegsgefangenen.
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1920 lmd von Rustla.nd 29 Kofteichsdeutsche "und '"70 000 mchtrerchsdeutsch« Kriegs- und Zivilgefangsnc zurückgekebrt Bis zu.diesem Zeitpunkt sind rund 132 000 kriegsgcsanaene Russen m ihre Heimat rurückbefördert worden. 8sacran2ctie
