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Verlag Langgasse 21

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Dienstag, 4. Januar 1921.

Um die Entwaffnung.

vr. Berlin. 3. Jan. (Eig. Drabtbericht.) Die fron» zösische Regierung hat am 31. Dezember v. , 5 . dem deutschen Botschafter in Paris eine Note übermittelt, in der Deutschland schwere Vorwürfe wegen der Nicktenullung der Entwaffnungsverpflichtunaen gemacht werden. Die deutsche Regierung hat jetzt auf diese Note geantwortet und dazu bemerkt: , ..

1. Die Kontrollkommission hat Mitteilung erhalten,

welche Waffen- und Munitionsbestände abgeliefert worden sind. Die abgelieferten Waffen sind bereits untauglich ge- inacht. der Rest von 506 Gewehren kommt ln diesen -ragen zur Übergabe. ....

2. Die Selbstschutzorganisationen sind zum grollten Teil

entwaffnet. Ende Januar wird die Ablieferung der Walsen beendet sein. Die Regierung bat ausdrücklich, erklärt, sich den in Sva übernommenen Verpflichtungen nicht entziehen zu wollen. Die besonderen Verhältnisse in Ostpreußen und Bayern gestatten nicht, dort mit der gleichen Schnelligkeit Vorzüge hen. ^.

Zu Punkt 3 und 4 erklärt die deutsche Regierung: Die Sicherheitspolizei besteht nicht mehr. Die deutsche Regierung sieht in dem Bestehen von Celbstichutzorganl- sationen keinen Verstoß gegen den Friedensvertrag, sondern einen Notbehelf. ,

Zu Punkt 6: Die Abschaffung der allgemeinen Wehr­pflicht und die Organisation des Heeres ist durchgeführt.

Zu 7: Die Behauptung. unnötiges Kriegsgerät fei noch nicht vollständig abgeliefert. ist unwahr. Es sind abgeliesert 50 000 Geschütze. 5 Millionen Gewehre. 60 000 Maschinen­gewehre und 30 000 Minenwerfer. Die Entwaffnung von Küstrin und Königsberg ist in der Rote eingehend er­örtert worden.

Zu 8: Die Abwicklungs st eilen sind Zivilorgani­sationen. die Rechtsgeschäfte erledigen. Die Kontrollkom­mission kann von der Unbrauchbarkeit aller Restbestände für eine Mobilisierung überzeugt werden. Eine Reihe von Forderungen der Kontrollkommission stnd aber mit den Be­stimmungen des Friedensvertrages nickt vereinbar. Bei der Ablieferung des Luftfahrgeräts kann es sich nur um Rück­stände in ganz geringen Mengen handeln.

Zum Schluß der deutschen Antwortnote heißt es:

Gegenüber den von den Kontrollkommissionen bervorge- bobenen Fällen, wo Deutschland wirklich oder vermeint­lich hinter den Anforderungen des Protokolls von Sva zu­rückgeblieben ist. weist die deutsche Regierung darauf bin. wie viel seit der Unterzeichnung dieses Protokolls geleistet worden ist. Sie glaubt sagen zu können, daß niemand da­mals solche Leistungen zur Erfüllung der gestellten Forde­rungen für möglich gehalten hat. Sie wird mit aller Kraft bemüht sein, den übernommenen Verpflichtungen vollends zu genügen. Das Ziel. Deutschland wehrlos zu machen, das die alliierten Regierungen mit den militärischen Bestimmungen des Vertrages von Versailles verfolgt haben, ist aber tatsächlich schon erreicht. Die deutsche Regierung möchte nicht annehmen. daß in dein Protokoll von Sva Unmögliches von Deutschland verlangt werden sollte. Die buchstäbliche Erfüllung bat stch als un­möglich erwiesen. Das Mögliche ist geschehen. Wenn die französtsche Regierung in der Rote vom 31. Dezember fest­stellt. das die Zusagen von Sva nicht strikt erfüllt worden seien. so erinnert die deutsche Regierung daran, dass nach den eigenen Worten der Alliierten vielmehr geprüft wer­den soll, ob sie loyal den Bestimmungen nachkommt. Die deutsche Regierung kann von sich sagen, daß sie in voller Loyalität ihr Bestes getan hat.

Die Auflösung der Sicherheitspolizei.

mz. Berlin. 4. Jan. Das Auswärtige Amt hat dem Vorsitzenden der interalliierten Überwachungskommission für das Landheer eine Rote zugestellt, in der es u. a. heißt:

In der Note vom 23. Dezember hat die interalliierte Militärkontrollkommission zunächst Beschwerde darüber geführt, daß ibr noch nicht die Verfügungen aller deut­schen Länder über die Auflösung der Sicher­heitspolizei zugegangen feien.

Hierzu ist zu bemerken: Wie bereits in dem Schreiben vom 23. Dezember v. I. erwähnt ist. ist die Kommission bereits feit längerer Zeit int Besitz der Verfügungen aller in Betracht kommenden Regierungen, mit Ausnahme der­jenigen von Mecklenburg-Schwerin und Bremen. Es ist ihr ferner mitgeteilt worden., daß auch in diesen beiden Ländern die Sicherheitspolizei bereits im August, bezw. September aufgelöst worden fei. und dah in denjenigen deutschen Ländern, über die ibr bisher keine Mitteilung zirgegangen war. eine Sicherheitspolizei nicht be­standen hat.

Die Kontrollkommission glaubte rn der Note vom 23. Dezember weiterhin feststellen zu können, dah

1. die gegenwärtige Ordnungspolizei nichts anderes sei

als die Sicherheitspolizei, verstärkt um einen Teil der früheren Blauen Polizei. _ . _

2. die nichtunifornnerte Polmer erne Vermehrung er­fahren habe, die fick nach den Bestimmungen des Art. 162 des Friedensvertrages nickt rechtfertigen lasse.

Die deutsche Regierung hat bereits unmittelbar nach Eingang der Rote durch Schreiben vom 24. Dezember gegen diese Feststellungen protestiert

Nachdem die ausführliche B-grundung dieses Protestes mitgeteilt ist. schlicht die Rote folgendermaßen:

Die deutsche Regierung hielt stch bei der Neuordnung des Polizeiwesens auf das loyalste an den Bestimmungen des Friedensvertrages und die Noten vom 22. Juni und 12 August 1920. Sie muh den Vorwurf der Vertragsver­letzung in der bestimmtesten Form als unberechtigt zu­rückweisen.

Die Befestigungen der Nordseeküste.

Sr. Berlin. 3. Jan. (Eig. Meldung.-, Eine Entente, note die ssck mit den Befestigungen an der Nordseekuste beschäftigt, ist hier eingetroffen. Sie besagt u. a.:

Unter dem 4. Dezember haben Sie der Konferenz erne Note geschickt, worin die deutsche Regierung sich gegen die Entscheidung wendet, die die mterallnerte Mrlitarkontroll- kommission für die Werke und Bestückung der Platze ge­troffen bat. die Deutschland nach Artikel 196 des Vertrages von Versailles unterhalten darf. 2ck beehre mich. Ihnen

Abend-Ausgabe.

mitzuteilen. dah nach gründlicher Prüfung der 6'rage die Boifchafterkonferenz die Beweisführung der deut­schen Reegierung in keiner Weise weder in ihren Gruittcn noch in ihren Einzelheiten gelten lassen kann. Die Kon­ferenz hat daher beschlossen, die Entscheidung der , Kontroll­kommission unverändert aufrecht zu erhalten. Die alliier­ten Mächte erwarten, dah unter diesen Umstanden die deutsche Regierung sich nicht länger der Ausführung ihrer Entscheidung widersetzen wird, welche nur die genaue An­wendung der militärischen Bestimmungen des ctttedens- vertrages darstellt.

Wie wir von zuständiger Stelle,, erfahren, hatte seiner­zeit die deutsche Regierung in Ausführung der Bestimmun­gen des Artikels 196 des Friedensvertragesdem inter­alliierten überwachungsausfchuh einen Bericht über die am Tag des Inkrafttretens des Friedensvertrages vorhandenen Betestigungswerke und über die Zusammensetzung dreier Werke übergeben. Die interalliierte Militarkontrollkom- niission hatte daraufhin unter den vorhandenen, Anlagen und Armierungen eine willkürliche Auswahl getrosten, durch die die im Vertrag gewährleistete Beibehaltung der Ver­teidigungsanlagen. insbesondere der Eisenbahnbatterien und der Armierungsbatterien, abgelehnt wird. In ihrer Note vom 4. Dezember, deren abschlägige Antwort vorstehend mit- geteilt wurde, hatte die deutsche Regierung die Botschafter- lonferenz ersucht, die Angelegenheit zu prüfen. Die deutsche Negierung hatte sick dabei auf den Wortlaut des Artikels ,196 berufen, wonach die Werke und Anlagen der Nordseeküste in dem Zustand belassen werden sollen, in dem sie sich zur Zeit des Inkrafttretens des Friedensvertrages befanden. Da die interalliierte Militärkontrollkommifsion in der Be­weglichkeit einzelner Geschütze einen Grund zur Ablehnung angegeben batte, batte sich die deutsche Regierung bereit er­klärt. einzelne Geschütze fest einzubauen. um diesen Ableh­nungsgrund zu beseitigen.

Der bayerische Ministerpräsident in Berlin.

mz. Berlin, 4. Jan. Wie der ..B. L.-A." aus München meldet, begibt sich der bayerische Ministerpräsi­dent wegen der bayerischen Einwohnerwehren dieser Tage erneut nach Berlin.

Die Zusammenkunft der alliierten Premierminister.

mz. Paris, 4. Jan. (Havas.) Zu der aus Frank­reich stammenden Meldung über eine sehr nahe bevor­stehende Zusammenkunft der alliierten Premier­minister ist Reuter zu der offiziellen Erklärung ermäch­tigt. dah die Premierminister sich wahrscheinlich i n e i n oder zwei Wochen zuscrmmenfinden werden, aber dah k e i n e B e st i m m u n g getroffen ist betreffs des Ortes und der Zeit der Zusammenkunft.

Die Fragen des englischen Botschafters in Berlin.

I). London, 4. Jan. (Eig. Drahtbericht.) Die Evening Standard" sagt, dah der englische Botschafter in Berlin, Lord d'Abernoon, über folgende Fragen Klarheit zu erhalten wünscht: 1. Warum sind deut­sche Kapitalien im Auslande investiert worden? 2 . Wie grotz ist der deutsche Nationalreichtum? 3. Wie hoch belaufen sich die deutschen Depositen im neutralen Aus­lände^ 4. Welches ist der deutsche Kapitalertrag in Deutschland und im Auslande?

Postüberwachungsstellen in Höchst und Ludmigshafen.

Dz. Koblenz, 4. Jan. (Drahtbericht.) Die französi­sche Besatzungsbehörde hat am 22 . Dezember in Höch st und am 29. Dezember in L u d w i g s h a f e n Post­überwachungsstellen eingerichtet. Die Truppenüber­wachungsstelle in Kreuznach besteht noch weiter.

Ein abgelehntes Ersuchen.

Dz. Landau, 3. Jan. Der Stadtrat von Landau lehnte das Ansuchen der französischen Militärbe­hörde um Vornahme einer Reibe von Erweiterungen an den Soldatenheimen mit einem Kostenaufwand von 30 000 Mark ab. da die Stadt nach dem Artikel 8 des Rheinland­abkommens nickt verpflichtet ist. für die Einrichtung von Soldatenheimen aufzukommen.

Der Fall Klara Zetkin.

D. Paris, 4. Jan. (Eig. Drahtbericht.) In der Humanitö" sagt Klara Zetkin: Es ist nicht meine Aufgabe, der Polizei ihren Beruf zu erleichtern und auf ihre Frage zu antworten, wie ich die Grenze überschritten habe. Doch erkläre ich, dah ich mich weder verkleidet noch falscher Papiere bedient habe, sondern lediglich solche Dokumente bei mir hatte, die meine Person einwandfrei feststellten.

DieRepublikanische Liga".

an. Berlin, 4. Jan. lEig. Drabtüericht.) Zur Siche­rung der republikanischen Verfassung haben stch in Mecklenburg bereits vor längerer Zeit alle aus dem Boden der Verfassung stehenden Parteien zu einer revublitanstchen Liga zusammengeschlossen. Nunmehr soll diese Einrichtung über das ganze Reich ausgedehnt wer­den. Am 18. Januar werden zunächst in Berlin namhafte Führer der republikanischen Parteien und Organisationen in den größten Sälen der Stadt sprechen und zur Frage des Ausbaus und der Sicherung der republikanischen Staats- focm Stellung nehmen. Für den 18. März, den Tag. an dem der Kavv-Putsch niedergeworfen wurde, sind in allen Teilen Deutschlands republikanische Massenkundgebungen und Feiern geplant. Ferner beabsichtigt die republikanische Liga dem Reichstag den Vorschlag zu unterbreiten, den 18. März zum gesetzlichen Erinnerunastaa der Republik ru cxhcbtn-

Nr. 4. 69. Jahrgang.

Das Abftimmungsreglement für OÄer- schlesieri.

Dz. Breslau. 3. Jan. Die ..Breslauer Zts," teilt in ihrer Montag-Morgenausgabe mit: Dre Jnterallnerte, Kom­mission in Ovveln faßte gemäß der rbr rn der französischen Antwortnote vom 27. Dezember zugedachten Aufgabe bereits ein Reglement ab für die Volksabstimmung in Oberschlesien und dürfte es in den nächsten Tagen amtlich veröffentlichen. Aus zuverlässiger Quelle enahrt Be ge­nannte Zeitung über die wichtigsten, Punkte des Avstim- munssreglements. so weit es ihr vorttegt. folgendes.

Als S t i ch t a g für die nicht in Oberschlesten geborenen, aber dort wohnenden Abstimmungsbereästigte gilt der 1. Januar 1905. Bon den in Oberschlesten. Wohnenden, aber nicht dort Geborenen sollen also nur dieien'.gen das Recht haben, an der Abstimmung teilzunebmen. die. seit 16 wahren ununterbrochen in Oberschlesien wahnen. Rack dem Frie­densvertrag soll dieser Stichtag nicht vor dem 1. Januar 1919 liegen. Die Abstimmungsberechtigten werden tn vier Kate­gorien eingeteilt, nämlich 1. in Personen, dre in Ober­schlesien geboren sind und dort wohnen, 2. rn Personen, die in Oberschlesien geboren, aber dort ,nicht ansässig sind, 3. in Personen, die außerhalb Oberschlesiens geboren, aber dort seit 1904 oder einem früheren Zeitpunkt ununterbrochen wohnhaft sind. 4. in außerhalb Oberschlesiens wohnende Personen, die dort am 1. Januar 1904 wohnten, ihren Wohn­sitz aber infolge der Ausweisung aus dmem Gebiet durcy die deutschen Behörden nicht oeibehielten. Diese Emteuunq. sagt das Wahlreglemsnt. erfolgt mit Rücksicht auf die ecuf- stellung der Stimmlisten je nach der Art der Ausweise, die die Stimmberechtigten zum Nachweis ihrer Berechtigung zur Einttagung in die Stimmlisten vorlegen.

Zum letzten Punkt bemerkt die ..Breslauer Ztg : Tat­sächlich gab es niemals Ausweisungen aus Oberschlesten. Zwar kam eine Anzahl von unserem Standpunkt aus be­dauerliche Versetzungen von Beamten im Interesse des Dienstes vor. Im übrigen gab es aber in Preußen und in Deutschland keine gesetzliche vand.babe dafür. Bewohner

irgend eines Landesteiles als Reichsdeutsche auszuwetsen. Jeder Stimmberechtigte soll in der Gemeinde abstimmen, tn der er am 1. Dezember ansässig war oder, wenn er. mcht im Abstimmungsbezirk ansässig ist. in der Gemeinde, in der er geboren wurde. Die Ausgewiesenen stimmen m den Ee- nrtrben ab. in denen sie ansässig waren, als st» aus dem Abstimmungsgebiet aussewiesen wurden. Wetter bestimmt das Wahlrealement. die Eutsbezrrke. die weniger als 100 Einwohner besitzen, sollen mit der Nachbargemeinde dieselbe Wahlurne benutzen. Eutsbezirke. die bis 601 Einwohner besitzen, aber weder einen varilätticken Ausjchuß noch ein eigenes Wablbureau besitzen, sollen bezüglich der Wahlvor­bereitungen der Nachbargemeinde angeglredert werden. Wenn man bedenkt, daß das Abstimmungsergebnis der größten Stadt ebenso für stch festgestellt wird wie das des kleinsten Dorfes, das etwa einer Städt vorgelagert ist, >o ist dies durch nichts gerechtfertigt und bedeutet nur e,n Rach- gcben gegenüber den polnischen Wünschen. , . , .

Uber die Zeit- und F r i st i e st s e tz u n g besagt das Reglement, daß am 10. Januar die interalliierten Krem-, bureaus und vom 10. bis 14. Januar dre paritätischen Ge- meinbeaustcftiifie gebildet werden: mit dem 14. Januar be- ainnt eine dreiwöchige-Frist für die Eintragim?en in die Stimmlisten. Am 1. Februar, abends, ist Scklutz der Ein- tiagungsfrist. Am 6. Februar beginnt die Auslegung der vorläufigen Stimmlisten und dis »wölftägige Frist für die Einreichung von Einsprüchen. Am 3. März, abends 6 Uhr, läuft die Frist für die Entscheidung der interalliierten Bureaus über die Einsprüche ab. Am 8. Marz fallt die Ent­scheidung der interalliierten Kommission über die Einsprüche.

Die Wahltage besagt das Reglement werden durch die interalliierte Kommission später bekannt gemacht worden. Die Bekanntmachung soll wie das Oppelner Amtsblatt der interalliierten Kommission berichtet recht­zeitig geschehen. Hiernach kann die Abstimmung also nicht vor Mitte März erfolgen.

Das genannte Blatt betont: Man siebt aus diesen Stich­proben. daß das Reglement den aus verschiedenen Veröffent­lichungen bekannten Wünschen Korfantys über alles Maß entgegenkommt._

Die Sozialisierung des Kohlenbergbaus.

Br. Berlin. 3. Jan. (Eig Drahtbericht.) Der Ver- ständigungsausschitsi des vereinigten wirtschafts- und sozialpolitischen Ausschusies des Reichswirtschaftsrates und der Sozialisierunasausfchusi des Rcichskohlenrates werden am 17. Januar in Essen zusammentreten. Da damit zu rechnen ist. daß diese Verhandlungen nicht so rasch vonstatten gehen, wird die Hoffnung der Reichs­regierung. dem Reichstag noch im Laufe des Januar ein Koblenfozialisierungsaesetz zugehen zu lassen, ver­gebens fein. Diese Möglichkeit ist nur dann vorhan­den, wenn die Reichsregierung den Gesetzentwurf unab­hängig von den Arbeiten des Derständigungsausschufses und der vereinigten Ausschüsse des Reichswirtschaftsrats und des Reichskohlenrats fertigstellt.

Anssperrung bei Thyssen.

Br. Hamborn, 4. Jan. (Eig. Drahtbericht.) Dem Zentralorgan der Kommunistischen Partei im besetzten Westen wird aus Hamborn gemeldet: Die Leitung der Thyssenbetriebe beantwortete die Forderung auf 20 Prozent Lohnerhöhung mit der Aussperrung von 31 700 Arbeitern. Darauf stellte die gesamte Be­legschaft ein Ultimatum mit der Forderung der Wiedereinstellung und der Androhung, den General- st r e i k zu proklamieren.

Streik in der Hamburger Eisenindustrie.

Ivz. Hamburg. 4. Jan. Die in den Landbetrieben der Eisenindustrie beschäftigten Arbeiter haben die Arbeit niedergelegt. In Betracht kommen ungefähr 15000 Mann.