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Donnerstag, 11. November 1S2V.
Abend-Ausgabe.
Nr. 53V. • 68. Jahrgang.
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Mit der Verordnung des Reichspräsidenten, betreffend die Stillegung von Betrieben, die die Bevölkerung mit Gas, Wasser und Elektrizität versorgen, ist der Berliner Streik in ein ganz neues Studium getreten. Als die Arbeitsniederlegung in der Nacht des letzten Finitag znm Samstag erfolgte, war die preußische Regierung in einer außerordentlich schwierigen Situation. An sich hätte sie, da heutzutage auch kurze Streiks in den lebensnotwendigen Betrieben für die Bevölkerung eine sehr ernste Gefahr bedeuten und die wirtschaftliche und politische Situation sehr kritisch verschärfen, wohl am liebsten gleich selbst eingegriffen. Hierzu bestand aber vorerst gar keine Möglichkeit. Die streikenden Betriebe sind Eigentum der Stadt Berlin und nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung unserer Städte war nur Berlin allein befugt und in der Lage Gegenmaßnahmen zu veranlassen. Immerhin konnte die preußische Regierung auf dem Umwege über das ihr durch den Oberpräsidenten zustehende Aufsichtsrecht über die Stadt Berlin den Polizeipräsidenten anweisen, dem Magistrat der Stadt Berlin den Auftrag zu erteilen, sofort die Straßenbeleuchtung, deren Aussetzen die öffentliche Sicherheit gefährde, wieder einzurichten, widrigenfalls sie auf Kosten der Stadt Berlin von dritter Seite eingerichtet werden würde.
Weiter hat dann angesichts des Ernstes der Sachlage, ohne Rücksicht darauf, daß die Regierung hier gar nicht zuständig war, der preußische Innenminister veranlaßt, daß der Stadt Berlin eröffnet wurde, die technische Nothilfe würde eingesetzt werden, wenn nicht die Notarbeiten in vollem Umfange durchgeführt werden würden. Als nun aber die eingesetzte technische Nothilfe einrückte, lehnten es die technischen Beamten ab, den Betrieb zusammen mit der technischen Nochilfe aufrechtzuhalten, da sie fürchteten, daß sie später von den jetzt Streitenden, die auf ihre Entlassung dringen würden, um ihre Existenz gebracht werden könnten. Rach Ansicht aller Sachverständigen aber war ohne die Mitarbeit der technischen Beamten an ein Aufrechteryaltsn der sehr komplizierten städtischen Betriebe nicht zu denken. Nunmehr mußte erst wieder der preußische Minister des Innern dem Polizeipräsidenten aufgeben, den technischen Beamten amtlich mitzuteilen, die Behörde übernehme ihnen gegenüber die Garantie danir, daß niemand von ihnen wirtschaftlich durch sein Verbleiben im Betriebe geschädigt werden dürfe. Eine solche Mitteilung wurde den Beamten zugestellt und hatte auch die gute Wirkung, daß die Beamten sich in ihrer Versammlung gegen den Streik aussprachen und ihn auf das schärfste mißbilligten.
Weitere Eingriffsmöglichkeiten bestanden für die Regierung nicht, ohne daß sie den Rechtsboden verlassen und in das Selbstverwaltungsrecht der Stadt Berlin eingsgriffen hätte. Da sich aber nunmehr zeigte, daß die Stadt Berlin, die auch die technische Nothilfe' bisher noch gar nicht angefordert hatte, nicht aus eigener Kraft den für die Bevölkerung verhängnisvollen Konflikt beilegen konnte, hat sich die Reichsregierung in gemeinsamen Beratungen mit dem preußischen Innenminister entschlossen, durch eine Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48, Abs. 2, der w -^Verfassung eine Regelung zu schaffen, die es dem Reich und den Landesregierungen ermöglicht, jetzt und in Zukunft, ohne über Zuständigkeitsfragen zu stolpern und ohne in verfaffungsrechtliche Konflikte zu geraten, die Interessen der Bevölkerung gegenüber wilden Streiks in lebenswichtigen und notwendigen Betrieben init durchgreifender Wirkung wahrzunehmen.
Der jetzt noch andauernde Berliner Streik ist für die Berliner Bevölkerung außerordentlich fatal und hat viel schwierige Begleiterscheinungen in den öffentlichen Anstalten und in den Familien gezeitigt. Aber er hat auch eine gute Folge. Und das ist die, daß nunmehr ein- für allemal der Regierung das unbedingt notwendige Rüstzeug in die Hand gegeben ist, um in Streits von Betrieben, die ihr nicht unterstehen, deren Funktionieren aber für die Öffentlichkeit unentbehrlich ist und deren Leitung der Sachlage nicht Herr wird, ein- greifen zu können, ohne sich der Verletzung der Verfassung und fremder Eigentumsrechte schuldig zu machen. Auf der anderen Seite wird den Elementen, die uns mit Vorbereitungen wilder Streits für diesen Winter wirtschaftlich und politisch ruinieren wollen, ein hörbares quos ego entgegengerufen. Die Straf-, Bestimmungen der neuen Verordnung geben ganz andere Möglichkeiten als bisher, die wirtlich verantwortlichen Schürer und Hetzer zu wilden Streiks und diejenigen, die zur Sabotage aufreizen, auch zur schärfsten Verantwortung zu ziehen. Daß sich die neue Verordnung in teimx- iBSeüe oeaca iAh wirtschaftlich^ streik« riA+ot
bei denen ja auch stets die zuständige Schlichtungsbehörde angerufen werden muß, geht klar und einwandsfrei aus ihrem Sinn und Wortlaut hervor!
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, Br. Berlin. 11. Nov. (Eig. Drabtbericht.) Die von uns bereits kurz wiedergegebene Verordnung des Reicks- vras identen. betr. die Stillegung von Betrieben, die die Bevölkerung mit Gas. Wasser und Elektrizität versorgen, bat folgenden Wortlaut: , . ..
t Auf Grund des Art. 48 Abs. 2 der Reicksverfammg verordne ick, zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit des Reichsgebietes folgendes:
§ 1. vSti Betrieben, welche die Bevölkerung mit Gas. Wasser und Elektrizität versorgen, sind Arbeitsaussverrun- gcn und Arbeitsniederlegungen (Streiks) erst zulässig, wenn der zuständige Echlichtungsaussckmß einen Schiedsspruch gefallt hat und seit der Verkündigung des S ch i e d s i v r u ch s mindestens drei Tage vergangen sind. Wer zu einer solchen unzulässigen Aussperrung oder Arbeitsniederlegung auf- fordert oder zur Durchführung eines solchen Streikes an Maschinen. Anlagen und Einrichtungen Handlungen vornimmt. durch die die ordnungsmäßige Durchführung des Werkes unmöglich gemacht oder erschwert wird, wird mit Gefängnis oder Geldstrafe bis 15 000 M. bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine unzulässige Aussperrung vornimmt.
8 2. Werden bei Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen Betriebe der genannten Art ganz oder teilweile stillgelegt, so ist der Reichsminister des Innern berechtigt. Notstandsarbeiten und Notstandsversorgung zu sickern sowie alle Maßnahmen zu treffen, die zur Versorgung der Bevölkerung oder zur Weiterführung der Betriebe geeignet sind. Hierzu gehört auch die Herbeiführung der Befriedigung berechtigter Ansprüche der Arbeitnehmer. Die durch derartige Anordnung entstehenden Kosten fallen dem Bctriedsunternehmer zur Last. „ .
§ 3. Arbeiter. Angestellte und Beamte, welche in Beachtung der Bestimmungen des 8 1 die Arbeit in den genannten Betrieben weiterführen oder gemäß 8 2 Notstandsarbeiten oder Arbeiten zur Sicherung der Notstandsversorgung leisten, dürfen deshalb in keiner Weise wirtschaftlich benachteiligt werden.
8 4. Diese Verordnung tritt am 10. November in Kraft.
Der Streik in Berlin.
In Er-
Br. Berlin, 11. Nov. (Eig. Drabtbericht.) gänzung der vom Magistrat getroffenen Maßnahmen zur Beilegung des Streiks wird noch mitgeteilt, daß die Direktion der städtischen Elektrizitätswerke angewiesen ist. zu ermitteln, wer sich der Störung des Betriebes durch Schadbaftmachung der Maschinen usw. schuldig gemacht bezw. wer diese Schadbaftmachung unterstützt bat. Die Schuldigen werden zur Verantwortung gezogen werden. Ferner bat der Direktor der städtischen Elektrizitätswerke diejenigen Personen, die sich in dem erwähnten Sinne betätigt haben, sofort zu suspendieren und eine Untersuchung gegen sie einzuleiten. In Anbetracht der vom Magistrat beschlossenen Maßnahmen bat sich der M i n i st e r des Innern, wie amtlich mitgeteilt wird, entschlossen, für heute die Durchführung der bereits auf Grund des Art. 48 der Reichsverfassung erlassenen Verordnung noch zurückzustellen. Wie wir hören, werden die Arbeiter der Elektrizitätswerke heute morgen abermals eine Urabstimmung in den Betrieben vornehmen, um über die Fortsetzung des Streiks zu entscheiden.
Br. Berlin. 11. Nov. (Eig. Drahtbericht.) Auf Grund des Aufrufs des Berliner Magistrats, nach dem am heutigen Tage am 2 Uhr mittags die streikenden Elektrizitätsarbeiter die Arbeit wieder -aufzunebmen haben, wird die Technische Notbilfe ^tn erhöhte Alarmbereitschaft treten. Die Mitglieder der Technischen Nothilfe sind aufgefordert worden, sich zur Mittagsstunde an bestimmten Treffpunkten einzufinden.
W. T.-B. Berlin, 10. Nov. Der Magistrat sieht sich mit Rücksicht auf die durch den Streik der städtischen Elektrizitätsarbeiter bervorgerusene Bedrohung des allgemeinen Wirtschaftslebens zu folgenden Beschlüssen veranlaßt:
1. Die Arbeiter und Angestellten der städtischen Elektrizitätswerke werden aufgesordert. ihren Dienst nach den Anweisungen der Direktion in vollem Umfang bis spätestens Donnerstag, den 11. November, nachmittags 2 Uhr, auszunehmen. Die Arbeiter und Angestellten, welcher dieser Aufforderung nicht Folge leisten, haben sich mit sofortiger Wirkung als entlassen zu betrachten.
2. Die Direktion der städtischen Elektrizitätswerke wird beauftragt, diejenigen Arbeiter und Angestellten, welche zur Durchführung des Streikes an Maschinen. Anlagen oder Einrichtungen Handlungen vorgenommen haben, durch die eine ordnungsmäßige Fortführung des Werkes unmöglich gemacht oder erschwert ist, sowie ferner diejenigen. welche zur Herbeiführung dieses Erfolges mitgewirkt haben, zu ermitteln und sofort zu entlassen.
3. Die Direktion der städtischen Elektrizitätswerke wird ferner beauftragt, solche Arbeiter und Angestellten, gegen welche nach den bisherigen Ermittlungen Tatsachen vorliegen. aus denen zu schließen ist. daß sie eine unter Ziffer 2 angegebene Handlung begangen haben, bis zur endgültigen Feststellung ihrer Schuld, unter vorläufiger Belastung ihrer Bezüge. vom Dienst zu susvendieren.
mz. Berlin, 10. Nov. Kommunistische Arbeiter- g r u v o e n versuchten an verschiedenen Stellen der Stadt in die Betriebe einzudringen und die Arbeiter an der Arbeit zu verbindern. um die Betriebe stillzulegen.
mz. Berlin, 10. Nov. Eine größere Anzahl fremder Arbeiter drang zwischen 12 und 1 Uhr in die Gasanstalt!. Danziger Straße, ein und verlangte, daß die G a s - anstaltsarbeiter noch einmal über den Streik ab- st i m m e n sollten. Dem Drange dieser Leute folgend, wurde auf Verlangen des Betriebsrates diese Abstimmung sofort vorgenommen mit dem Ergebnis, daß der Streik erneut abgelebnt wurde. Nach einiger Zeit drangen 1000 Arbeitslose in die Gasanstalt, setzten gewaltsam den Betriebsrat ab und verlangten die Einsetzung eines politischen Arbeiterrates. der von den Arbeitslosen sofort gewählt wurde. Daraufhin wurde der Streik in der Gas an- st a l t 4 sofort proklamiert. Die Staatsbehörden wurden in
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Die Ernährungspolitik des Reichs.
Br. Berlin, 11. Nov. (Eig. Drabtbericht.) JmH.auvt- ausschuß des Reichstags wurde die Aussprache über das Ministerium für Volksernährung und Landwirtschaft fortgesetzt. Im Mittelpunkt der Debatte stand die Rede des Reichsernährungsministers Dr. Hermes, der ausfuhrte. die Regierung sei bestrebt, die K ohlenlieferungenan die Landwirtschaft zu verbessern. Der Margrrme- verband habe wesentliche Leistungen aufzuweisen: es seien die Rohstoffe für mehrere Monate gesichert. Seiner Meinung nach habe die verkürzte Arbeitszeit auf dem Lande bei der Bergung der Ernte keinen Einfluß gehabt. Er bedauerte, daß keine Beschränkung im Deputat für die Arbeiter vorge- ncmmen worden sei. denn dadurch wären uns Hundert- tausende von Tonnen Brotgetreide verloren gegangen. Die Haferernte dieses Jahres mit 4.2 Millionen Tonnen sei als günstig zu bezeichnen. Wenn sich aber die Belieferung nicht bessere, müsse die Regierung zu Zwangsmaßnahmen greifen. Die Stabilisierung der Dimgerpreise sei jetzt durch- gesührt. Im nächsten Jahre müßten neue Preis- Prüfungen vorgenommen werden. Er verstehe nickt die Forderung der Landwirtschaft nach Freigabe der Zucker- bewirtschaftung. nachdem die Rübenvreise doch ausreichend festgesetzt worden seien. Die Weltlage lasse eine solche Freigabe nicht zu. Der Weltzuckerpreis schwanke zwischen 15 und 25 M. für das Kilo. Die Freigabe des Zuckers würde den Verlust der Verfügungsmöglichkeit über ein äußerst wertvolles Erportgut bedeuten. In nächster Zeit werde dem Reichstag ein Wuchergesetz zugehen. Die Ernährung für die kommenden Monate sei zwar schwierig, aber keinesfalls schwieriger als im vorigen Jabr. Die Frübdrulch- prämie habe sich gut bewäbrt. Die Ablieferung bis zuin 15. September habe 433 620 Tonnen betragen gegenüber dem Vorjahr von 194 800 Tonnen. Die Frage der amerikanischen Milckkübe wäre in der Öffentlichkeit sehr entstellt worden. Ein hervorragender Sachverständiger aus diesem Gebiete. Dr. Lieber, habe in einem eingehenden Schriftstück festgestellt. daß das Reichsernährungsministerium in dieser Frage den richtigen Standpunkt vertreten habe. Allein die Transportkosten für diese Milchkühe würden 350 Millionen Mark ausmachen. Es wäre wichtiger, wenn die
nötigen Futtermittel nach Deutschland geschafft würden, um die dort vorhandenen Kühe zu einer größeren Milchpro dnktion anzuregen. Es würden täglich jetzt rund 240000 Liter Frischmilch nach Berlin geliefert, was eine Deckung bis zu 87 Prozent bedeute. Im übrigen habe die Milchversorgung bereits wieder die Höhe des Jahres 1917 erreicht. Die Versorgung mit Rohphosphat werde von der Regierung ernsthaft verfolgt. Der Minister teilte ferner mit. daß am 1. April 1921 nur noch 5 Kriegsgesellschaiten gegen früher 38 dem Ernährungsministerium unterstellt seien. Am 15. Avril waren noch 10 225 Beamte vorhanden, während ab Ende November nur noch 6400 Beamte und Angestellte beschäftigt sein werden.
Keine Aufhebung der Zwangsbewirtschaftung der Milch.
W. T.-B. Berlin, 10. Nov. Die Meldung, wonach in Regierungskreisen der Gedanke erörtert werde, vom 1. April 1921 ab die Zwangsbewirtschaftung für Milch a u f z u h e b e n, ist, wie wir von zuständiger Seite hören, falsch.
Die dritte Lesung der preußischen Verfassung verschoben.
Br. Berlin. 11. Nov. (Eig. Drabtbericht.) Die für Donnerstag, den 18. d. M.. vorgesehene dritte Lesung der preußischen Verfassung findet nicht statt, da wegen des Streiks die dafür erforderlichen Drucksachen mir dem Ergebnis der zweiten Lesung nicht fertiggestellt werden können. Durch die Verzögerung findet eine V e r ä n d e rnng des Wabltermins nicht statt. Der Haupt ausschuß der preußischen Landesversammlung hat den Gesetz entwurf zur Ergänzung des Staatshaushalts angenommen. In Anwesenheit des Ministers Severins und des Staatssekretärs Dr. Freund wurde von demokratischer Seite her vorgehoben, daß die Entpolitisierung der Sipo unbedingt er folgen müsse. Es dürfe nickt Vorkommen, daß Mannschaften der Sipo an Umzügen politischer Parteien in Uniform teit- uehmen.
Die Kosten der englischen Besatzung am Rhein.
Br. Haag. 11. Nov. (Eig. Drabtbericht.) Churchill antwortete im Unterhaus auf eine Anfrage, daß die Kost«., der englischen Vesatzungstruvven am Rhein in diesem Jahr 3.6 Millionen Pfund Sterling betragen. Die Eesamtaus gäbe für die Besatzungsarmee vom Waffenstillstand bis 30. September d. I. betrügen ungefähr 51 Millionen Pfund Sterling. Deutschland habe bisher ungefähr 346 Millionen Mark mit lokalen Zahlungsmitteln bezahlt.
2 Minuten Arbeitsruhe in Köln.
inz. Berlin. 11. Nov. Nach einer Meldung des ..Berliner Tageblatts" aus Köln gab die britische Militärbehörde bekannt, daß anläßlich des zweiten Jahrestages des Waffenstillstandes am Donnerstag, den 11. November, eine allgemeine Arbeitsruhe von 2 Minuten, und zwar für mittags 12 Uhr festgesetzt wird. Jeder Straßenverkehr auf dem Dom- platz hat um 12 Uhr zu ruhen
Ein Antrag auf Auflösung der Demobllmachungsämter.
mz. Berlin. 10. Nov. Wie der Präsident des R e i ch s o e r b a n d e s d e r d e u t f ch e n I n d u st r i e mitteilt. beschloß das Präsidium einstimmig, an die Regierung und den Reichstag den Antrag zu richten, daß die Demobllmachungsämter mit Ablauf dieses Jahres ihre Tätigkeit einstellen, nachdem die Demobilmachung langst vorbei sei. Die Demobilmachungsämter könnten demnächst ihre Tätigkeit den zuständigen Verwaltungsbehörden übergeben, und zwar müßte das geschehen, ohne daß deren bisheriger Beamtenetat dadurch vermehrt werde.
