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Freitag, 8. Oktober 1920.

Abend-Ausgabe.

Nr. 472. ♦ 68. Jahrgang.

Die Brüsseler Finanzkonferenz.

(Bon unserem besonderen Berichterstatter.)

mz. Brüssel, 8. Oktober.

Bon den gestern erstatteten Berichten werden in der Öffentlichkeit in erster Linie die Beschlüsse der Kommis­sion für Staatsfinanzen und für das inter­nationale Kreditwesen von Interesse sein. Es fei hier besonders auf den Bericht des dritten Ausschusses (für internationalen Handelsverkehr) hingewiesen, der als einzige Voraussetzung für einen ordnungsmäßigen Handelsverkehr Friede im Innern und nach außen fordert. In dem Bericht des ständigen Aus­schusses über die Staatsfinanzen werden die Grundsätze festgestellt, die für jede ordnungsmäßige Budgetwirt­schaft Geltung haben. Es ist sehr bemerkenswert und verdient auch in der breiten Öffentlichkeit hervorge­hoben zu werden, daß die Finanzkonferenz die öffent­liche Meinung in allen Lagern für die schlechte Finanz­lage und damit für die hohen Kosten der Lebenshal­tung verantwortlich macht. Es wird da gesagt, daß die öffentliche Meinung noch nicht begriffen habe, daß ihr Wohl von der gesunden Wirtschastsgebarung abhängig sei. Zu einer ordentlichen Finanzgebarung gehöre aber die Anspannung aller Steuerquellen und die Pflicht, die Ausgaben zu beschränken, sowohl von seiten des Staates wie der Privaten. Es wird beson­ders eine strenge Einschränkung der Aus­gaben für Rüstungszwecke gefordert. Die Kommiffion schlägt der Konferenz vor, den Völkerbund zu bitten, daß er sobald wie möglich mit den Regie­rungen unterhandeln möge, daß eine allgemeine Ein­schränkung der Rüstungen erfolge. Auch die Pflicht, den verarmten Völkern der Welt keine Lasten in dieser Hinsicht aufzulegen, weise darauf hin. Des weiteren spricht sich der Ausschuß gegen die Anwendung künst­licher Mittel zur Herabsetzung der Preise für Lebensmittel und anderer Bedarfsgegenstände aus. Eine Stabilität in der Finanzwirtschaft würde nur ge­wonnen werden können, sobald das Wirtschaftsleben gut im Gange sei und sobald gearbeitet und gespart werde. Derartige Zuwendungen (wie verschiedentlich vorgeschlagen worden sei) erweckten nur den Eindruck scheinbaren Wohlstandes der Nationen. Auch der Bericht des fünften Ausschusses über das internatio­nale Kreditwesen betont, daß der ordnungsmäßige Kreditverkshr sich nur entwickeln könne, sobald unter den Völkern wahrer Friede herrsche. Jede Unter- stützungs- und Kreditgewährung dürfe daher arich nur den Ländern gewährt werden, die mit ihren Nachbarn in Frieden lebten und im Innern der Wirtschaft und der Arbeit nachgingen. Im übrigen hat dieser Aus­schuß einen umfangreichen Plan ausgearbeitet, wonach ein besonderer internationaler Organismus für die Re­gelung der Kreditbeziehungen unter den Staaten ge­schaffen werden soll. Der Vorschlag deckt sich im wesent­lichen mit dem Gedanken, der in dem Vorschlag des holländischen Bankiers Termeulen entwickelt wurde.

mz. Brüssel, 8. Okt. (Havas.) Die Schluß­sitzung der Finanzkonferenz wird heute nachmittag 4y a Uhr stattfinden. Dabei wird Präsident Ador einen Bericht verlesen, der die Arbeiten der Konferenz zu­sammenfaßt. Dieser Bericht wird an den Völkerbunds­rat übermittelt werden und von diesem den verschiede­nen Regierungen zugehen.

Eine internationale Körperschaft für kreditbedürftige Staaten.

Br. Brüssel, 8. Okt. Die Kommission für die inter­nationalen Kredite unter dem Vorsitz C e l i e r s emp­fiehlt dem Rat des Völkerbundes folgende Organisa­tion: Eine internationale Körperschaft soll gebildet werden, die zur Verfügung der Staaten gestellt wird, die wünschen, Kredite aufzunehmen, um die Zahlung ihrer notwendigsten Einfuhren zu sichern. Diese Staa­ten werden die Garantien leisten, mit denen sie ihre Kredite sicherstellen und sich mit der internationalen Körperschaft über die Bedingungen dieser Kredite ver­ständigen. Ferner schlägt die Kommission noch folgende Maßnahmen vor: Vereinheitlichung der Gesetzgebung über Wechselrecht und Verschiffungsdokumente, gegen­seitige Verpflichtungen über die ausländischen Bank­filialen in den verschiedenen Ländern, Veröffentlichung klarer Finanzauskünfte, ferner internationale Ver­ständigung über verlorene, gestohlene oder zerstörte Wertpapiere. Schaffung eines internationalen Aus­gleichsgerichtshofes und noch einige Maßnahmen neben- ächlichen Charakters. Die Schaffung dieser Körper­schaft dürfte das eigentlich greifbare und p r a k t i s ch e Etgebnis der Brüsseler Konferenz bilden.

Die Wiedergutmachungsverhandlungen, mz. Paris. 8. Okt. (Havas.) Dez französische Bot­schafter in Berlin batte gestern mit dem Ministerpräsidenten eine Unterredung über die deutschen Vorschläge in der Wiedergutmachungsfrage. Laut ..Petit

Parisien" versicherte am Schluß dieser Rede Ministerpräsi­dent Leygues. es sei richtig, daß die deutsche Regierung dem französischen Botschafter ein Schema des Programms unterbreitet babe. das sie sich für die Wiederherstellung der verwüsteten Gebiete Frankreichs sowie als Zahlung der deutschen Entschädigung in Naturalien anzuwenden vorge- nommen habe. Diese Vorschläge seien aber nicht annehm­barer als die in Sva gemachten, denen Ke ndj ubrtaens näherten. ..Petit Parisien" bemerkt dazu. Deutschland suche Frankreich augenscheinlich den Entwurf Stinnes beizu­

bringen. der darin bestehe.'unter dem Echem der Wieder­herstellung Nordfrankreich durch eine wahrhafte Armee deutscher Arbeiter kolonisieren zu lassen und die französische Industrie durch die ungeheure Invasion deutscher Fabrikate endgültig zu zerstören. e r g m a n n stehe augenblicklick, mit der Wiedergutmachungskommission in ^ublung. Er werde wahrscheinlich in Kürze von Leygues empfangen wer­den und man dürfe die Vermutung aussvrechen. .datz seine Vorschläge von dem Schema, welches Laurent ,m Berlin unterbreitet worden sei. wenig verschieden sei. Richts- destoweniger dauerten die Verhandlungen an. um zu eurem praktischen Ergebnis zu gelangen. Es sei wahrscheinlich, daß man in allen strittigen Punkten das System der Be­fragung technischer Delegierter in Anspruch nehmen werde, deren Ergebnis der Wiedergutmachungskommission vorgelegt werden würde. _

Der WaffenstillstKnd zwischen Polen und Rußland.

Br. Riga. 8. Okt. (Von unserem Sonderberichterstatter.) Die reichlich überraschend und plötzlich gekommene Unter­zeichnung des Protokolls zum Abschluß des Waffenstill­standes ist offenbar weniger auf die an sich nicht zu leug­nende Verschlechterung der Lage der Rußen zuruckzusuhren. als vielmehr auf einen Wunsch Dombskis. des Ver­trauensmannes des bürgerlich - sozialistischen Kabinetts. Dombski wollte den Präliminarfrieden vor dem Eintreffen Saviehas abgeschlossen haben, um zu vermeiden, daß sich die um Warschau immer mehr zutaye tretenden Partei- streitigkeiten zwischen der Rechten und der Linken , nach Warschau übertragen. Die Demarkationslinie zwischen den beiden Armeen wird die Linie der gegenwär­tigen Front sein. Aus den Einzelbestimmungen des Präli­minarfriedens sei hervorgehoben, daß eine Reevakuation ehe­maligen polnischen Eigentums zu erfolgen bat. Uber die Herausgabe der während des Krieges von den Russe» evakuierten Maschinen und Bankdepots wird noch ernsthaft verhandelt, da die Russen diese Vervflichtungen nur zum Teil anerkennen wollen. Die von den Polen verlangte Geldsumme als Anteil am russischen Staatsschatz zu zahlen, weigern sich die Russen noch immer. Polen legt hierauf de-, greiflicherweise besonderen Wert. Ein Sachverständiger der polnischen Delegation äußerte sich Pressevertretern gegen­über. daß diese Frage sogar wichtiger sei als die Festsetzung der Grenze etwas weiter östlich oder westlich. Für die Orientierung der polnischen Außenpolitik ist es bemerkenswert, daß die Polen davon absehen wollen. Pufferstaaten zu bilden. Die Grenzlinie wird sich nach dem Waffenstillstand die Drissa entlang ziehen, ferner Baranowitschi. Luninez. Sarny und Rowno als Erenzpunkte haben und der ehemaligen galiziichen Grenze folgen. Die Polen wollen, daß die Waffenruhe innerhalb 36 Stunden kündbar fei. die Russen fordern eine Frist von 25 Tagen. Dieser Punkt ist noch nicht entschieden. Bor Wilna steht die polnische Nordarmee, die Besetzung der Stadt scheint unvermeidlich.

mz. Kopenhagen. 8. Okt. Einem Telegramm aus Riga zufolge wird die Unterzeichnung des Präliminarfrie­dens zwischen Polen und Rußland am heutigen Freitag einer öffentlichen Sitzung erfolgen. In polnischen

in

ÜnterhändlerkreiseN wird erzählt, daß die Bolschewiken die polnischen Vorschläge in allen wesentlichen Punkten angenommen hätten. Die ostgalizische Frage sei bei den Verhandlungen ausgeschlossen gewesen. Die Grenze werde östlicher gelegt, als sie von der Sowjetdelegation vorgesehen worden sei. Die russisch-ukrainischen Unterhändler dagegen behaupten, daß das Abkommen auf der Grundlage der pol­nischen Mindestforderungen zustande gekommen sei. die mit der Erklärung des allrussischen exekutiven Zentralkomitees zusammenfielen.

Fortsetzung der Friedensverhandlungen in Paris oder London.

Sr. London, 8. Okt. Der Korrespondent der „Daily Mail" in Riga teilt mit: Von 5000 Lokomotiven, die Sow­jetrußland besitzen soll, sollen 4000 im Dienste der Armee stehe», io daß der gesamte innere Handel brach liegt. — Rach derselben Quelle soll die Fortsetzung der Friedensverhand­lungen in Paris oder London statNinden.

Dir neuen Grenzen.

W. T.-B. London, 8. Okt. (Drahtbericht.) „Daily Mail" meldet aus Riga, daß durch die neue polni­sche Grenze, über die noch verhandelt würde, das Staatsgebiet beinahe verdoppelt würde. Die Grenze beginnt in Drissa östlich Swinsk, geht nach Süden bis Baranowitschi, wo sie dem ehemaligen deut­schen Erabensystem folgt. Sie verläuft dann weiter durch Story und Grodno. Das wichtigste Eisenbahn­system Wilna-Kowno wird polnisch.

Ein neuer p'olnischer Korridor gibt Polen Zugang zu den lettländischen Seehäfen und scheidet Litauen, Polens gefährlichsten Feind, von Rußland. Der polnische Heeresbericht.

mz. Warschau. 8. Okt. (Drahtbericht.) Polnischer Heeresbericht vom 7. Oktober: An der ganzen Front ist die

Lage unverändert. Bei einem Ausfall auf die feindlichen Truvven bei Zwnrbel (?) schlugen unsere Abteilungen brei Sowietregimenter in die Flucht, machten 700 Gefangene l

Die Finanzlage des Reiches.

W. T.-B. Berlin. 7. Okt. Der Reichsra t nahm am 7. Oktober folgende E n t i ch l i e ß u n a an die Reichsregte- rung an: Der dem Reichsrat vorgelegte Reichshaushalwr.nl- wurf für 1920 weist eine Gesamtausgabe von liarden Mark gegen 3.4 Milliarden Mar. 1914 auf. Die Ausgabe vermehrte sich, .wie erst regt festzu- stellen möglich gewesen ist. durch die Steigerung der lauten­den Aufwendungen zur Unterhaltung des D e - satzungsheeres in den Rheinlanden von dem an KR schon hohen Etatsansatz von 3 auf die ungeheuerliche «umine von 15 Milliarden Mark auf 91.5 Milliarden. Ungedeckt hiervon sind 49.7 Milliarden. Hierzu tritt ein wenerer Fehlbetrag bei der Eisenbahn- und Postverwaltung von zusammen 18 Milliarden.

Der Eesamtfehlbetrag beträgt somit 67,7 Milliarden Mark. Die Finanzlage ist hiernach so e r n st. daß das Gebot strengster und rücksichtslosester Einschränkung der Ausgaben nicht aufs neue betont zu werden braucht. Diesem webote durch scharfe Nachprüfung der Hausbaltsentwurre Geltung zu verschaffen, war der Reichsrat stets bestrebt. Gegenüber einem auf io breiter Grundlage aufgebauten Haushalt ßno auf diese Weise zwar ersprießliche Minderungen zu erzielen, die Zurückführung der Ausgaben auf ein mit der Fmanz- kraft des Reiches irvch vereinbares Maß ist aber durch Ab­striche allein nicht zu erreichen. .Der Eingriff muß schon der der Aufstellung des Haushaltsplanes geschehen und darf heute selbst vor anerkannten Notwendigkeiten nicht mehr Halt machen.

Die finanzielle und damit die politische Zukunft des Reiches steht auf dem Spiel.

Es soll nicht verkannt werden, daß das Reichsfinanzministe­rium bestrebt war. zu seinem Teile Einschränkungen berbei- zufübren. gegenüber dem Drängen der Ressorts nach Erwei­terung ihres Wirkungskreises und nach Übernahme neuer Aufgaben müssen ihm jedoch verstärkte Handhaben gegeben werden, um erfolgreich durchzugreifen. Je mehr zudem die Gestaltung der Haushalte von den in ihrem Ausmaß unge­heuren. aus den Bestimmungen des Friedensvertrages ber- beigeleiteten Forderungen unserer Vertragsgegner, ab­hängig ist. um so zwingender erbebt sich.die Notwendigkeit, auf allen anderen Gebieten eine starke Minderung der Aus­gaben eintreten zu lassen, die für ein verarmtes Staats- weien unerläßlich ist. Dazu bedarf es eines wirksamen Einflusses des Reichsfinanzminlsters auf die Gestaltung derjenigen Ausgaben, deren Bemessung in unserer Hand liegt. Der Reichsrat begrüßt daher das im Reichs- kabinett hervorgetretene Bestreben, die Vollmachten der Finanzverwaltung zu erweitern, auf das lebhafteste. Nur wenn ihr Gebot befolgt werden muß. wenn sie in die Lage versetzt wird, das Maß der Ausgaben in unnachsichtlicher Strenge mit den verfügbaren Mitteln im Einklang zu halten und wenn ohne ihre Mitwirkung und Zustimmung neue Auf­gaben nicht übernommen werden dürfen, ist eine Finanz­gebarung möglich, wie sie die Lage der Reicksfinanzen zur unabweisbaren Pflicht macht. An die Reichsregierung richtet der Reicksrat daher die Bitte, ihre Entschließung so zu gestalten, daß das Ziel, den Finanzminister mit den zur Durchführung strengster Svarsamkeit bei den Reichsausgaben unentbehrlichen Machtbefugnissen auszustatten, erreicht wird.

Die erste Bölkerbundskonferenz. mz. London, 7. Okt. Der Völkerbundsrat erließ

nunmehr Einladungen an seine Mitglieder und an Amerika für die erste Generalversammlung der allge­meinen Konferenz, die am 20. Januar 1921 in Barcelona zusammentreten soll, um die Verkebrs- fragen zu regeln. Die Tagesordnung umfaßt den Plan der Gründung eines ständigen Organismus sowie die Aus­arbeitung eines allgemeinen Abkommens über ein inter­nationales Regime der Eisenbahnen. Sckifi- fabrtslinien und des Durchgangsverkehrs.

Die Heeresdienstpflicht in Frankreich-

mz. Paris, 8. Okt. (Drahtbericht. Havas.). Das „Echo de Paris" gibt folgende Einzelheiten über den Rekrutierungsgesetzentwurf, der vom Kriegs­minister der Armeekommission vorgelegt wurde. Die Dauer des Militärdienstes ist für die aktive Armee auf zwei Jahre festgesetzt. 18 Jahre für die aktive Reserve und 10 Jahre für die Landwehr. Die Einstellung wird zweimal erfolgen: die eine Hälfte im Oktober, die andere 6 Monate später im Avril. Eine Dienstzeit von sechs Monaten ist vorgesehen für die Militärpflichtigen, die einer Familie von 8 lebenden Kindern angehören. Der gegenwärtige Ee- setzesvlan. der das Statut der Offiziere der aktiven Armee bestimmt, wurde einstweilen beibehalten. Die materielle Lage der Berufstruvven. insbesondere der Unteroffi­ziere. soll, um eine genügende Rekrutierung zu sichern, verbessert werden. Diese Verbesserung könnte in der Ver­pflichtung von 15 Dienstjahre« mit der Möglichkeit der Demission erreicht werden und durck eine entsprechende Sanktion am Ende einer Dienstzeit von 15 Jahren. Der Entwurf schlügt vor. daß niemand zu einem staatlich»» Amt zugelassen wird, der nickt ein Jahr über die ge­setzmäßige Dienstzeit hinaus Dienst getan bat. Die Löhnung ist erhöht worden. Die Jahresklasse 1919 soll Ende Juli 1921. die Klasse 1920 nach 2% Dienstiahren ent­lassen werden. Der erste Teil der Klasse 1921 wird im Juli 1921 vorweg einberufen und 2'A Jahre Dienst tun. Der zweite Teil und die folgenden Klassen werden 2 Jahre im Dienst bleiben. " _

Die Weißbücher über Oberschlefien.

W. T.-B. Berlin, 8. Okt. Wie wir von zuständiger Stelle erfahren, werden dem R e i ch s t a g bei seinem Zusammen­tritt bereits die angekündigten Weißbücher über Ober­schlefien vorgelegt. Diese sind in einem Band vereinigt und entbalten Material über die geheimen polnischen Kampf- organisationen in Oberschlesien und deren Zusammenhang mit dem Aufstand vom August 1920. Sie bringen weiter Feststellungen über das Verhalten der interalliierten Kom­mission und ihrer Organe sowie eine Zusammenstellung der polnischen Übergriffe und Verbrechen. Dem Buche sind An­lagen beigefügt. die d>e Beweisstücke «i den MitgelMr» Tatsachen bilden.