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Berliner Abteilung des Wiesbadener Tagblatts: Berlin TV. 67, An der AposteMrche 7,1. Fernsprecher: Amt Liitzow 6202 und 6208.

Freitag, 8. August 1919.

Abend-Ausgabe.

Nr. 352. - 67. Jahrgang.

Bekanntmachung.

Übergangsvorschriften zur Regelung d?S Verkehrs der Schiff­fahrt, der Fischerei, der Jagd usw. im Vernich der 10. Armee.

Um von jetzt an den Gang des täglichen Lebens in den Rheinlanden M erleichtern, har der Oberbefehlshaber der 10. Arrnee beschlossen, daß die nrchfolge.wen Vorschriften rm ganzen Bereich der Armee mit oem 6. Angnst 1019 in Wirk­samkeit treten:

I. Verkehr.

a) Der Verkehr zu Fuß, zu Pferd, za Wagen, auf dem Fahrrad ist ohne jede Einschränkung tags und nachts frei. Als einziges erforderliches Ausweispapier dient die rote Karte mit dem Sichtvermerk der Militärbe­hörde; zum Betreten des Bereichs ster anderen alliier­ten Armeen bedarf es des Zwi scheu zoneustempels (eachet interzone).

b) Zum Verkehr mit Kraftfahrzeugen. bedarf es eines blauen Erlaubnisscheines. Er wird vom Oberbefehls­haber der Armee ausgestellt. Er kann auf die Dauer den «drei Monaten bewilligt werden. Der Schein es.chnlt nur die Personalbeschreibung des Führers, sein Lichtbild und die Nummer des Fahrzeuges. Die mitfahrenden Personen müssen ihre gewöhnliche Aus- v.eikka.te bei sich führen.

c) Ter Verkehr mit der Eisenbahn unterliegt folgenden Vorschriften:

1. Zur Reise aus dem besetzten Deutschland nach dem unbesetzten Deutschland:

Geleitschein (i-auk-eouctutt). den der Administrator des Kreises ausstcllt. Er kann auf drei Monate lauten.

2. Zur Reise aus dem unbesetzten nach dem besetzten Deutschland:

Geleitschein, der beim Oberbefehlshaber der Armee zu beantragen ist. Er wird für längere Zeit als einen Monat nur nach Anhörung des Kreis­administrators, für kürzere Zeit ahne eine solche erteilt.

3. Anträge auf Einreise nach Elsaß-Lothringen und nach neutralen Ländern sind stets an den Ober­befehlshaber der Armee zu richten.

4. Für den Aufenthalt im Taunus und in Wiesbaden werden besondere Vorschriften erlassen werden.

d) Anträge auf Aufenthaltserlaubnis im besetzten Deutschland.

Die Niederlassung im besetzten Deutschland kann, noch vorgängiger Prüfung, vom Oberbefehlshaber der Armee gestattet werden.

<) Zur Erleichterung von Sonntags- und Feiertags­ausflügen ins besetzte Gebiet werden besondere Er­laubnisscheine, die unverzüglich ausgestellt werden können, von den Verbindungsoffizieren in Frankfurt und Darmstadt solchen Personen und Gesellschaften bewilligt, die darum nachsuchen.

II Cafes und Wirtschrften.

Im ganzen Armecbereich wird die Stunde des Wict- shaftischlusseL für Cafes und Wirtschaften auf Mitternacht verlegt.

III. Jagd.

a) Jagdwaffen und Waffen aus Sammlungen werden

ihren Eigentümern zurückgegeben. *

b) Die Erlaubnis zur Jagd wird Einzelpersonen und Ge- sellschoften auf Antrag wieder erteilt. Sie wird von den Kreisadministratoren bewilligt.

<s Den Jagdhülern, Feldhütern und Forstbütern werden ihre Wessen einstweilen wiedergegeben. Der Obrrbe- sthlsbober der Armee behält sich jedoch das Recht vor, sie ihnen wieder obzunehmen, falls cs zu seiner Kennt­nis käme, daß aus der Tatsache der Bewaffnung sich Nnzuträglichkeiten ergeben.

IV. Fischerei und Nachenfahet.

a) Das Recht zur Fischerei wird Einzelpersonen und Ge­sellschaften im gar.zen Acmeebereich wieder eingeräumt, außer aus den Strecken des Rhttnlaufs, die die Grenze zwischen dem besetzten und dem unbesetzten Deutschland bilden.

Tie Fischerei zur Nachtzeit mit Ausnahme de? Salmenfanges bleibt untersagt.

b) Das Recht zur Nachenfahrt wird Einzelpersonen und Gesellschaften im ganzen Acmeebereich wieder einge- räumt, außer auf den Strecken des Rhernlaufs, die die Grenze zwischen dem besetzten und unbesetzten Deutsck^- Icmb bilden.

Tie Nachenfahrt zur Nachtzeit bleibt untersagt.

V. Rückwanderung.

Die Rückwanderung erfolgt nach wie vor durch dal GrieSheimer Lager.

a) Personen, die vor dem 1. August 1911 im besetzten Ge­biet ansässig waren, können zurückwandern, ohne daß c? einer anderen Förmlichkeit als der Durchsicht, ihrer Papiere und der Feststellung ihrer Identität bedarf. Sie Iralcheii nicht im Lager zu bleiben.

bl Personen, die vor dem 1. August nicht im besetzten Ge­biet ansässig waren, muffen die vorgängrge Erlaubnis I«»« OberbefeblSlmberS der Armee einbolen, die nach Anhören des Administrato.s de-S Kreise? erteilt wird, in dem sie sich niederzulaffen wünschen.

cs Die Rückwanderung der Elsaß-Lothringer und der Ein­wohner des Saargebietcs bleibt der vorgängigea Er­laubnis der Kommiffäre der Republik in Metz und Straßbnrg und des Oberadministrators der Saar unterworfen.

VI. Telephon.

Der Gebrauch des Telephons ist im ganzen Armeebereich frei. Neuanlagen werden von den Kriegsadminfftratoren zu­gelassen.

Die vorstehende Anweisung beseitigt und ersetzt die bisher :m Armeebereich geltenden Bestimmungen.

Der Oberbefehlshaber der 10. Armer: gez.: CH. Mangin.

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Bekanntmachung?,

Ter Kommandierende General der 10 Armee verfügt, daß d'e Kontrollappelle der Demobilisierten von jetzt ab auf dem ganzen Gebiet der 10. Armee Wegfällen.

I>'-4dmioistrsteur du Cersls ds Wiesbaden-Ville.

Signe: Toussan.

Der englische Friedensfühler.

Eine Darstellung Michaelis'.

mz. Berlin, 7. Aug. über den englischen Friedens- füllet veröffentlicht dieVoss. Ztg." eine ihr von dem früheren Reichskanzler Michaelis nach einer Besprechung mit den Vertretern der früheren Obecsten Heeresleitung und dem früheren Stnatsminister Helfserich in Gemeinschaft mit diesem gegebene Darstellung, die in ihrem sachlichen Teil folgendermaßen lautet: Am 5. September 1917 ging in Berlin ein Schreiben des apostolischen Nuntius in Müvchei. an den Reichskanzler ein das aus Grund einer in Abschrift beiliegenden Mitteilung der britischen Negierung an den kritischen Gesandten beim Vatikan der kaiserlichen Regierung eine Erklärung über ihre Absichten bezüglich Bel­giens nahelegte und dabei als Überzeugung des Kardinal- stacitssekretäis aus sprach, daß durch eine befriedigende Er­klärung ein bedeutender Schritt zur weiteren Entwicklung der Verlandlungen gemacht würde. Ich war mit dem damaligen Staoissekretär des Auswärtigen v. K ü h I m a n n , mit dem '.ch alsbald das Schreiben des Nuntius- eingebend besprach, de: Meinung, daß angesichts des begleitenden Kommentars oes Kardinalstaatssekretärs zwar dir starke Möglichkeit eines ernsthaften englischen Fciedensfüblers vorliege, daß jedoch aus dem von dem Nuntius mitgeteilten Text der Mit­teilung des Foreign Office an den britischen Gesandten beim Vat'kan sich nickt mit der für die Abgabe der gewünschten Erklärung über Belgien erforderlichen Sicherheit die Ernst- huftigkeit der englischen Bereitschaft ergebe, auf einer für Deutschland im übrigen annehmbaren Grundlage in Frie- densverhc ndlungen einzutreten. Deshalb vereinbarte ich mit Kühlmann, daß zunächst durch einen von Kühlmann vor- goscblcigenen neutralen Diplomaten die englische Regie­rung auf ihre Bereitschaft sondiert werden sollte. Um der politischen Leitung sür diese Aktion die nötige Bewegungs­freiheit zu sichern, erschien mir eine fiir alle Instanzen bin­dende Entscheidung des Kaisers erforderlich. Diese Ent­scheidung holte ich in dem am 11. Sevtember 1917 im Schlosse Bellevue zu Berlin stattgehabten Kronrat ein. Mit dem Staoissekretär des Auswärtigen war ich der Ansicht, daß der Schritt des Münchener Nuntius vorsichtigste, diskreteste Beüandlung erfordere. Es wurde deshalb sowohl den Ministern und Staatssekretären wie auch den Herren von der Obersten Heeresleitung nur die Tatsache mitgeteilt, daß von neutraler Seite beim Reichskanzler ein Schritt unternommen worden sei, der auf einen englischen Fciedenskübler schließen lasse und daß die Wiederherstellung der territorialen Inte­grität Belgiens als Voraussetzung sür das Betreten dieses Weges bezeichnet wurde. Dagegen wurde weder im Kronrat noch in den vorher und nachher stattgeh abten Besprechungen eine Mitteilung über den Weg gemacht, aus dem die Ange- legcnkeit an die politische Leitung gelangt, noch auch über den Weg, auf dem die Angelegenheit weiter verfolgt werdet: sollte. Im Kronrat vom 11. September beantragte ich mit Unterstützung des Staatssekretärs des Auswärtigen die kaiserliche Ermächtigung, gegebenenfolls erklären zu dürfen, daß Deutschland zur Wiederherstellung der territorialen Inte­grität und Souveränität Belgiens bereit sei. Nachdem der Kaiser die Vetretet der Armee und der Marine aufgefordert hatte, ihre Ansichten über die sür die Beurteilung der Frage ;n Betracht kommenden militärischen und maritimen Ge- sichtsvunkte vorzutragen, sprach sich der Chef des Admir.st- stabes dafür aus, daß die flandrische Küste in deutscher Hai'd Heilen müßte. Die Vertreter dec Obersten Heeres- lettrr.g legten die militärischen Gründe dar, die in Rücksicht auf die exponierte Lage des fiir die Kriegsführung durch feine kriegswirtschaftlichen Erzeugnisse unentbehrlichen rheinisch-westfälischen Industriegebietes und die spätere Ver­teidigungsmöglichkeit des Reiches die militärische Kontrolle über die Festung Lüttich und Umgebung erwünscht erscheinen ließe. Der Kaiser enffchied in dem Sinne meines Antrags mit dem Vorbehalt einer erneuten Prüfung, falls der Verzicht auf Belgien nicht bis zum Jahresende den Frieden sichern nr-d so einen neuen Kriegswinte>: ersvaren sollte'. Bei dieser Sachlage beauftragte ich den Staatssekretär des Aus­wärtigen, seinen neutralen Berlrauensm-aun zu instruieren, unsererseits sti Voraussetzung für Verhandlungen mit Eng­land' Erhaltung unseres Besitzstandes vor dem Kriege ein­schließlich der Kolonien, Verzicht auf Entschädigungen, Ab­standnahme von einem Wirtschaftskriege nach dem Kriege. Ter Mm Reichsp.äsidenten Bauer vecösfeatlichte Brief­wechsel zwischen mir und Hindeubura oom 12. und 15. September 1917, der übrigens in der amtlichen Wiedergabe um die für das Verständnis wichtigen Schlußsätze meines Schreibens gekürzt ist, ändert an diesem Sachverhalt nichts Es bandelte sich bei den militärischen Wünschen ebenso wie bei den wirtschaftlichen Wünschen hinsichtlich Belgiens nicht um Vorbehalte, die gegenüber England gemacht wurden,

fordern um Ziele, die in den Verhandlungen mit Belgien: fcllst avgxstrebt tr-erden sollten. Die dein "Brief des Feld- mar stk nlls bergefügte Denkschrift Ludendorsfs vom. H. September 1917 hatte ohnedies nur den Zweck der schrift­lichen Niederleguug seiner im Kronrat gemachten Ausfüh­rungen, wie dies auch aus ihren Eingangsworten deutlich hern-rgeht. Die Aktion des neutralen Vertrauensmannes rst durch diese Dinge in keiner Weis? eingeengt oder erschwert worden. Sie Mute jedoch schließlich zu einem durchaus negativen Ergebnis' Stellt sich doch beraus, daß aus der von der deutschen politischen Leitung vorgeschrieben»» Grundlage, die durchaus der Reichstagsresolution dr-mi lS. Juli 1917 entsprach, bei der britischen Regierung keinerlei Gei-eigtheit zu Frie^ensverhandlunnen bestand. Daraus ergab sich, daß der Kardinalsiaatssekretäc and der apostolische NuutiuS in München der Mitteilung des Foreign Office und de? brittfchen Gesandten beim Vatikan eine dieser Mitteilung nicht zukommende Bedeutung üeigelegt hatte.

Hieran schließt sich folgende Erklärung: Die Unter­zeichneten bestätigen, daß die obige Darstellung, so west sich die Dinge unter ihrer Mitwirkung und mit ihrer Kenntnis absbicltcn, in allen Punkten den tatsächlichen Vorgängen entspricht. (Gez.) Hindenburg. Ludendorfp H elfferich.

*

mz. Weimar, 7. Aug. Von zuständiger Seite wiod uns? mitgeteilt' Der englische Friedens fühle? vom August 1917,-. den noch vor wenigen Tagen der frühere Reichskanzler Dr.: Michaelis in einem offenen Briest an dst Presse ausdrücklich als Friedensfühler bezeichnet?, wird auf Grund einer kurzen. Reutermeldung von der deutschen rechtsstehenden Presse nun­mehr einfach wegzuleugnen versucht. Alle diese Ver­suche werden scheitern: Der englische Friedensfühler ist ein« h r st o r i s ch e Tatsache. Ec bestand aus einer mit aus- t-rückftcher Zustimmung Frankreichs durch Vermittlung deSl apostolischen Nuntius an di? deutsch? Regierung überreichte» Anfrage Englands nach den deutschen KciegSzielen. insbeson-- dere nach einer einwandsfreien Erklärung übe» Belgien. Sei diese Erklärung befriedigend so heißt es wörtlich in dem Schreiben des Nuntius Pacelli an den Reichs-^ kanzler Michaelis vom 30. August 1817, so meint Se^ Emnienz der Kardinalstaatssek.etär, daß ein bedeutender Schritt zu einer weiteren Entwicklung der Verhandlungen ge­macht wäre. Und der Nuntius- fügte seinerseits hinzu, daff durd; eine versöhnliche Antwort der gute Fortgang der Fri?» densterhör,dlungen erleichtert werde. Kern Parteimanöver wirb imstande sein, über diesen Wortlaut eines zu dem aus­gesprochenen Zwecke der Friedensbermittlung geschriebenen: »'>d 'überreichten amtlichen Schriftstücks einer neutral?» Mackst binwegzutäuscheu. Kerne Pressepolrmik wird die Tat­sache aus der Welt schaffen können, daß die deutsche Regie­rung unter dem Einfluß der Obersten Heeresleitung und dev, hinter lh: stehenden alldeutschen Kreise diese Erklärung über; Belgien nicht äl gab und dadurch die Fciedensmög- l i ch k c i t verscherzte. >

Die Mission des Prinzen Sirtus von Parma.

mz Berlin, 8. Aug. In denHamburger Nachrichten^ erörtert der ehemalige deutsche Botschafter in Wien Graß Wedel die Frage, ob ein Verständigungsfried« möglich war an Hand der Sixtus-Mission, deren Verlaus ev als' fksritebende Tatsache, an deren Bestehen nie zu zweifeln iei, bezeichnet. Er erklärt darüber: Im August 1917 sandte Kaiser Karl seinen Schwager, den Prinzen SixtuS von Parma, mit dem bekannten Brief, in dem er sich erbietet, se'ncn ganzen persönlichen 'Einfluß für die Abtrennung Elsah» Lothrivoens einzusetzen, um zu einer Verständigung zu ge- l rügen, Der Prinz selbst brachte das Anerbieten der sranzö? iischen und der englischen Regierung zur Kenntnis. Im Mai erschienen die Brüder Sixtus und Aaver von Parma in Wien. Nur der Hoi scheint von ihrem Besuch vorbei gewußt zu habe». Auf die Frage CzerninS, ob an einen allgemeinen Frieden gedachc werden könne, in den Deuffchland eingeschloffen werde^' kennte Prinz Sixtus zwar nicht mit einem klaren Ja ant» Worten, er erklärte aber, er habe keinen Grund, die Frage zu verneinen. Czernin machte dem deutschen Reichskanzler sofort. Mitteilung und Betbmann Hollweg kam unverzüglich, und' zwar am 18. Juli, nach Wien. Da aber Prinz Sixtus die Be­dingungen nicht mitgebracht hatte, waren die Staatsmänner der Meinung, daß man die Bedingungen besser nicht erwähn«^ sondern nur antworte, die Mittelmächte seien zu einer Be-!' sprechuog jederzeit gern bereit. Die Entente möge eine» Modus wählen, der geeignet scheine, den vom Prinzen Sixtus angeknüvften Faden fortzuspinnen. Die Entente spann abe» den Faden nicht weiter. ES ist anzunehmen, daß nur an eineu Sonderfrieden mit Österreich, aber nicht an e i ne n. a l lg e me i n e n Frieden gedacht war. Dasü» spricht auch, daß Czernin, der weitere Fühler ausstreckte, später d'e Mitteilung erhielt, nur zu einem Sonderfrieden mit Österz^ reich sei b ; c Entente bereit, wenn Österreich sich dem Londoner Abkommen unterwerfen wolle.

Die VLrantrvortlichkSitssr'age,

mz. Berlin, 7. Aug. Lic deutsche Viererkommission, bestehend aus den Professoren Hans Deltbrnck, Mendel- sohn-Bartholdh, Graf Montgelas und Dkax Weber, dio den Bericht über die Verantwortlichkeit am Kriegsausbruch zu verfassen hat, veröffentlicht folgende Erklärung: Bei der Abfassung des Be­richts über die Verantwortlichkeit mit am Kricgtzans« brnch war der deutschen Viererkommission unbekannt, daß der Bericht des baherisct>en Delegationsrates von Schoen vom 18. Juli 1916 in der damaligen vorliegen­den Fassung mehrere Irrtum e r enthielt. Aus deq