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Nachdruck ISmtlicher Origwal-BeitrLge verboten.)
Eine vereitelte Badereise Goethe's nach Wiesbaden.
Bon M. Harrach.
Zweimal war Goethe während der Jahre 1814 und 1813 Kurgast in der Thermenstadt am Taunus gewesen und konnte sich mit eigenem Augenschein davon überzeugen, daß das alte Mattiacum alle jene Vorzüge besaß, die ein Zeitgenosse des Olympiers damals in einer kurzen Beschreibung niedergelegt hatte. Diese Beschreibung schildert in ein paar lapidaren Sätzen die Eigenart der Wiesbadener Thermen: „Die Wiesbadener
Quellen befinden sich im Umkreise von drei- bis viertausend Schritten und ihre Hauptbehälter scheinen nicht allzutief unter der Oberfläche zu liegen. Wie ein Kessel mit Siedewasser wirft die Quelle unaufhörlich eine Menge mit Gas gefüllter Blasen im gelben dicken Schaum empor; die Wärme ist 52° Reaumur, 150° Fahrenheit und erreicht den vollen Siedepunkt noch nicht ganz. Bei Regenwetter wird hier der Boden durch Dampfsäulen sichtbar. Auch bleiben sich die dampfenden Quellen zu jeder Zeit gleich; ja ihr Ablauf ist im Winter stark genug, um das Gefrieren des Mühlwassers zu hindern. Regengüsse mehren und Sommerdürre mindert nicht den Zufluß. Durch welche Flöze von Schwefel und Eisenkiesen mochten diese Quellen sich durcharbeiten, ehe ihr Wasser solchen Grad Wärme empfing? 'Der Geschmack des Wassers ist, wie der Geruch, etwas widrig, und ähnelt einer schwachen, mäßig gesalzenen Fleischbrühe; die Farbe ist trübe, setzt Ocker ab und ist daher zum Waschen untauglich, desto nützlicher zum Brotbacken."
Die Kur vom Jahre 1814 hatte Goethe in Wiesbaden etwas lässig betrieben; umso gewissenhafter befleißigte er fick ein Jahr später, den Kuraufenthalt in Wiesbaden recht nützlich zu gestalten. Auch im dritten Jahre wollte Goethe nach „Mattiacum" reisen und sein Freund Zelter hatte schon alles vorbereitet. Es war ein Quartier in der „Rose" bestellt und im Juli wurde Goethe dort erwartet.
Tatiächlich machte sich Goethe am 20. Juli von Weimar aus, um auf dem gewohnten Reisewege über Eisenach und Hanau an den Taunus zu kommen. Aber über der Reise waltete diesmal ein Unstern. — Knapp hinter Weimar, das man spät nachts verließ, fuhr der Wagen auf einen Prellstein der Landstraße, der Reisewagen fiel um und die Passagiere fielen heraus . . . Während Goethe mit dem Schrecken davonkam, verletzte sich sein Begleiter Meyer so schwer, daß er die Reise nicht fortsetzen konnte.
Auch Goethe nahm dieses Ereignis für ein böses Omen und verzichtete schnell entschlossen auf die Fortsetzung der Fahrt. Er beschloß, dieses Jahr in der „engeren Heimat" seines lieben Thüringen zu bleiben und siedelte nach Tannstadt über. Dieses war damals ein kleines stilles Badeörtchen, dessen Quellen aber guten Ruf hatten. Es liegt im Regierungsbezirk Erfurt, mt Kreise Langensalza, und daß das „Schwefelbad Tannstadt" gerade um die Wende des achtzehnten Jahrhunderts immerhin einen gewissen Ruf besaß, erhellt aus dem Umstand, daß der Arzt Roßbach eine eigene Abhandlung über diesen Badeort, in Buchform, herausgab (Erfurt 1800). Goethe tauschte freilich nicht
gerne den kleinen Badeort mit dem großen Thermenbad im Taunus, aber die Zeit zu einer anderen Wahl erschien ihm zu kurz und er wollte in diesem Jahre überhaupt keine längere Reise mehr unternehmen. In Tannstadt benützte Goethe die freie Zeit der Kur zum Arbeiten. In Wiesbaden kam er während der Kur dazu nicht, denn die herrliche Umgebung, die verschiedenen „Fste's" und schließlich — der goldene Rheinwein absorbierten etwas die dichterische Schaffenslust. Aber Goethe sprach später oft davon, daß seine Wiesbadener Kur guten Erfolg gehabt habe und gab vielen Bekannten den Rat, ebenfalls dorthin zu reisen; doch vergaß er nie, eine kleine Warnung vor den „allzureichlichen Gastereien mit Rheingauweinen" hinzuzufügen.
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Das Gewerbe der Dader in Nassau.
Von Th. Schüler.
Vor der im Jahre 1818 erfolgten Organisation des Medizinalwesens im Herzogtum Nassau war das Gewerbe der Bader ein wenig geachtetes, wenn auch sehr in Anspruch genommenes. Schon in den früheren Mitteilungen über die Stellung der vormaligen Barbier-Chirurgen Nassaus (Alt-Nassau 1005, Nr. 11 und 12) ist erwähnt worden, daß die Bader in älteren Zeiten von solchen Individuen, die sich der Heilkunst widmeten, als Handlanger benutzt wurden. Als dann später aus den Badern die Bartscherer oder Barbiere hervorgingen und sich zu Zünften zusammenschlossen, wurden sie von den andern Gewerben nicht als ebenbürtig betrachtet, obschon 1406 König Wenzel sie für ehrenhaft erklärte und der Reichstag zu Augsburg ihnen 1548 das Zunftrecht ausdrücklich zuerkannte. Erwarben sich solche zunftartigen Bruderschaften, namentlich in Pestzeiten, auch große Verdienste um die Pflege der notleidenden Menschheit, so sahen sie sich doch allenthalben der Geringschätzung ausgesetzt, weil ihre Dienstleistungen als unreine galten und von geringer Vorbildung zeugten. Wie konnte es auch anders sein, wenn 1549 die Liebfrauenbruderschaft der Barbiere von Nassau-Saarbrücken, wohl die älteste Barbiererzunft in den nassauischen Landen, vom Landesherrn bei Erneuerung ihrer Zunstartikel als eine Verbesserung derselben den Zusatz erbat: „Es soll kein Lehrmeister einen Knaben länger als' ein Jahr in der Lehre behalten bei Strafe von 7 rheinischen Gulden und 4 Pfund Wachs. Wenn ein Lehrknecht oder Knabe sein Lehrjahr bei einem Meister der Bruderschaft beendet und ein halbes Jahr bei einem anderen Meister gedient hat, kann er sich verdingen, wohin es ihm beliebt und da bleiben, so lange es Meister und Knecht gelegen ist".
Als sich dann die Barbiere der chirurgischen Tätigkeit zuwandten und zu ihrer Ausbildung eine längere Lehr- und Übungszeit nötig war, führten sie wieder eine Scheidewand zwischen sich und den Badern auf. Landgraf Ernst von Hessen- Rheinsels schrieb 1676 den Barbieren eine zweijährige Lehr-, eine vier- vis sechsjährige Wanderzeit und ein sechs Tage währendes Examen vor; dann aber sollten die Bader den Barbieren oder Wunderärzten keinen Eintrag tun im Barbieren, Aderlässen oder Verbinden, sondern bei ihrem Schröpfen und Baden bleiben.
