Intelligenz-Blatt
der steten Stadt Frankfurt.
(Expeditions-Comptoir am hl. Geistpförtchen N 214;)-
'M 259. Mittwoch, den 2. November 1853.
Bekanntmachungen.
Bekannt mach u n g.
Die GreiseverLheèlrmg KK würdige DLsnstbotem
Die Gesellschaft zur Beförderung nützlicher Künste ic. wird in diesem Jahre wiederum durch die unterzeichnete Verwaltung des Vereins zum
—- Wohle der dienenden Klasse an hiesige würdige Dienstboten eine Preièvcrtheilung eintreten lassen. Da die Verwaltung «ich ' "" "
r „ -t nur langjährige Treue und
vorzügliche Pflichterfüllung der Dienstboten zu belohnen, sondern auch dieselben zur Treue, zu gutem Betragen und sittlichem Lebenswandel heranzubilden, darin zu befestigen und zu erhalten strebt, so sollen bet der dießjährigen PreiSvertheilung, wie in früheren Jahren:
a) ältere Dienstboten beiderlei Geschlechts für langjährige, treue Dienste; D weibliche Dienstboten, welche mindestens 10 Jahre bei einer und derselben Herrschaft mit vorzüglichen Zeugnissen ihres Wohlverhaltens und ihrer Sittlichkeit in Diensten gestanden haben, und
o) weibliche Dienstboten zur Aussteuer im Falle der Verehelichung betheiligt werden. Personen, welche sich um einen AuSsteuerpreis bewerben, müssen statutengemäß mindestens 10 Jahre bei einer und derselben Herrschaft dahier treu und redlich gedient haben oder durch außerordentliche Dienstleistungen sich dessen würdig gemacht haben, einen in jeder Hinsicht unbescholtenen Ruf genießen, und genügende Zeugnisse beibringen, daß sie sich in der Kürze mit einem braven Manne verheirathen werden.
Außerdem sollen dieses Jahr zum ersten Male
d) solche weibliche Dienstboten, welche dahier bei Einer und derselben Herrschaft fünf Jahre lang ununterbrochen mit Treue und Fleiß gedient und sich durch Sittsamkeit, tadelloses Betragen, Sparsamkeit und Einfachheit ausgezeichnet haben, mit Belobung öffentlich genannt werden und eine Lobkarte als bleibendes Zeichen der Anerkennung erhalten.
Zu Mitgliedern der dienenden Klaffe sind nur zu zählen solche Person welche sich gegen bestimmten Lohn, ohne oder mit Nebenbedingungen, als; für Kost, Kleidung und dergleichen, auf längere Zeit zu Dienst ver«