Intelligenz - Blatt
-er freien Stadt Frankfurt.
(ErpeditionS-Comptoir am hl. Geistpsörtchen M 214=).
M 58. Freitag, den 8. März 1850.
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Bekanntmachungen.
Frankfurter Gedächtniß * und Nede-Mademie.
Unter diesem Titel beabsichiigt der Unterzeichnete bieselbst eine Lehr- und UebungsAnstalt für Herren und Damen zur Ausbildung des Gedächtnisses und deS RedevortragS zu begründen.
Daß ein solches Institut den vornehmsten Bedürfnissen unserer Zeit angehöre, möchte wohl kaum des Beweises bedürfen.
Die positiven Kenntnisse, deren Erwerbung jeder Beruf erheischt und deren Besitz von jedem Gebildeten erwartet wird, haben sich allmählig zu Bergen und Gebirgen aufgeschichtet. Nur ein Riesengedächtniß oder langjähriger, beharrlichster Fleiß mag sie noch bewältigen.
Aber auch Kennknißbesitz genügt nichr mehr. Aus der Studirstubc ist die Welt in das Leben getreten. Und das Leben ist praktisch. Im Leben gilt können mehr als kennen; man bedarf hier neben der Feder aüch der Zunge, und eine kurze lebendige Rede wirkt oft tausendfach mehr, als der dickste Foliant.
Die Redekunst will endlich ihrer Stiefschwester, der Schreibekunst, sich mindestens alS ebenbürtig < ur Seite gestellt wissen.
Gerade dem Redner aber ist wieder ein vorzügliches Gedächtniß unerläßlich. Nur seines Stoffes überall Meister, wird er sicher, fließend und mit jener Unbefangenheit reden, ohne welche auch der best durchdachte, der sorgfältigst Und elegantest ausge- arbeitete Vortrag weder gefällt noch zündet.
Das Bedürfniß macht sich daher geltend, neben der Ausbildung des RedevortragS vor Allem auch Diejenige des Gedächtnisses zu erstreben.
Diesem Bedürfniß abzuhelfen ist Zweck des genannten Instituts. Die Redekunst soll gelehrt und geübt, ihr aber durch die Gedächnißkunst die Bahw geebnet werden.
Auf solchem Wege sind, wie der Unterzeichnete auf vieljährige Erfahrung gestützt versichern darf, in Kurzem Resultate erzielbar, welchen die glücklichsten jeder andern Methode weichen müssen.
Der Gedächtnißlehre wird der Unterzeichnete sein seit Jahren von ihm in Deutschland (und der Schweiz) gelehrtes System (S. „Lehrbuch der Mnemonik oder Ge- dächtnißkunft" von Dr. Hermann Kothe, Hamb. u. Leipz. bei Schubert & Covap.; Dessen „Anwendung der Gedächtnißkunst auf Geographie", Wesel bei I. Bagel; Dessen „Leitfaden der Gedächtnißlehre" rc.) zum Grunde legen, dessen Werth unv leichte Er lern- barkeit nicht allein von den tüchtigsten Pädagogen und den berechtigtsten öffentliche nOrganen anerkannt, sondern auch durch Heranbildung zahlreicher Schüler thatsächlich, dargethan ist.