Intelligenz-Blatt
der freien Stadt Frankfurt.
(ErpeditionS-Comptoir am hl. Geistpsörtchen M 214=).
Jg 28. Freitag, den 1. Februar 1850.
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Bekanntmachungen.
Ob auch die Welt in Trümmer geht,
Gerechtigkeit zu Recht besteht! —
Der neue gesetzgebende Körper ist nunmehr berufen, um den Grundstein zu dem Neubau des jungen Freistaats zu legen; neue Persönlichkeiten sind zur Berathung der, wie eS allgemein heißt, vom Senat vorzu legenden neuen, erst in jüngster Zeit von ihm ausgearbeiteten Verfassung, von einem Theil der Bürgerschaft gewählt worden, und fei# ner der Coryphäen der ausgelösten constituirendenVersammlung befindet sich in dem neuen gesetzgebenden Körper.
Der patriotische Verein hat, wie er selbst erklärt, gesiegt! denn die gemäßigte und liberale Parthei haben sich bei der Wahl des neuen gesetzgebenden Körpers der Abstimmung enthalten. Früher bestand die wählende Bürgerschaft aus 6800 Personen, gegenwärtig mit Hinzuziehung der Juden und Beisassen kann man 7800 an nehmen und doch haben im Ganzen nur 2807 bei der Neuwahl ihre Stimmen abgegeben, folglich fast % der stimmberechtigten Bürgerschaft der Abstimmung sich enthalten.
Die Constituante wurde aufgelöst, der patriotische Verein hat gesiegt, also das er# reicht, was er gewollt hat; um so weniger aber sollte diese Parthei eS jetzt noch dulden, daß bezahlte Scribenten des .Volksboten" auf ganz gemeine Weise jene Männer verunglimpfen, welche noch vor Kurzem die Spitze der constituirenden Versammlung bildeten.
Die Zeit der Leidenschaften ist vorbei; Ihr habt erreicht, was Ihr erreichen wolltet, die Herrschaft! Darum zeigt Cuch auch dieser neuen Stellung würdig! —
Will der „Volksbote" dem Feinde eine „fliegende Brücke" bauen, wie er selbst gesagt, so steht es ihm nicht wohl an, wenn er —jene Coryphäen meinend —von der Familie „Pöbel", von „langfingerigen Gelüsten", von „Diebsconstitution" und dergleichen mehr spricht. Wer sind ferner denn eigentlich die armen Schlucker, welche einen Wechsel ausgestellt haben und ihn nicht honoriren??! Gewiß nicht die Majorität der aufgelösten constituirenden Versammlung; sie har treu und redlich ihr Mandat, zu welchem sie von der Bürgerschaft berufen gewesen, erfüllt. Welcher Vorwurf trifft die Männer, die mit Ausdauer, Fleiß und persönlicher Aufopferung nach ihrem besten Wissen und Gewissen gethan, was sic für das Beste des Volks hielten? Was berechtigt den „Volksboten" dazu, diese Männer zu verunglimpfen und ihnen unlautere Motive für ihr Handeln unterzulegen? Ist cs vielleicht ein Verbrechen, — man sollte fast glauben, daß der „Volkö- bote" cs als ein solches betrachtet, — daß die Führer der ehemaligen Constituante, ohne Familienbegünstigungen, ohne sonstige Vortheile, als entsprossen den Häusern der Reichen