Intelligenz - Blatt
der freien Stadt Frankfurt.
(ErpeditionS-Comptoir am hl. Geistpförtchen M 214«).
Freitag, den 2. November 1849.
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Bekanntmachung.
Oeffentliche Sitzung der verfassunggebenden Versammlung des Freistaats Frankfurt, Freitag den 2. November 1849, Nachmittags 4 Uhr.
Tagesordnung.
1) Neuwahl des Büreau's.
2) Wahl von sechs Mitgliedern in den Petitionsausschuß.
3) Fortsetzung der zweiten Lesung des Verfassungs-Entwurfs. Frankfurt a. M., den 1. November 1819.
Kanzlei der verfassunggebenden Versammlung.
Nachdem von Hohem Senat der Taglohn der Maurergesellen vom Gallustag dieses Jahres bis zum 1. April künftigen Jahres auf 50 Kr. für das Winterhalbjahr und von da an bis den darauf folgenden Gallustag auf 54 Kr. für das Sommcrhalbiahr, mit Inbegriff des Meisterlohns, sowohl bei den Stadt- und Stiftungs- als auch Privat- Arbeiten bestimmt und festgesetzt worden, jedoch daß von Gallustag bis den 1. April keine Feierstunde gehalten, auch mit anbrechendem Tag auf die Arbeit gegangen und solche nicht eher, die Mittagsstunde abgerechnet, als mit anbrechender Dämmerung verlassen werde; als wird solches dem bauenden Publikum andurch bekannt gemacht.
Frankfurt a. M., den 31. October 1849. Bau - Amt.
Da von Hohem Senat der Taglohn der Zimmergesellcn vom Gallustag dieses Jahres bis Peterstag künftigen Jahres für das Winterhalbjahr auf 54 Kr. und von da an bis den darauf folgenden Gallustag für das Sommerhalbjahr auf 58 Kr., einschließlich des Meisterlohns, sowohl bei den Stadt- und Stiftungs- als auch Privat-Arbeiten bestimmt und festgesetzt worden, jedoch daß von Gallustag bis Peterstag keine Feierstunden gehalten, auch mit anbrechendem Tag auf die Arbeit gegangen und solche nicht eher, die Mittagsstunde abgerechnet, als mit einbrechender Dämmerung verlaffen werde, wohingegen es in dem Sommerhalbjahr bei der bestimmten halben Feierstunde von sieben bis halb acht Uhr Vormittags und der halben Feierstunde von drei bis halb vier UhrNachmittags sein Verbleiben behält; als wird das bauende Publikum von dieser Taglohnsbestimmung andurch in Kenntniß gesetzt.
Frankfurt a. M., den 31. October 1849. Bau-Amt.
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