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Intelligenz-Blatt

der freien Stadt Frankfurt. ,^M

, (Expeditions-Comptoir Hinterm Römer, im Clesemhof, Lit. J No. 169.)

â 105. Donnerstag, den 1. September 1842. ^AA

Preis: fl. 3. für's Jahr, fl. 1. 30 kr. für's halbe Jahr; Vorausbezahlung. Einrückung s gebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gebrochene Zeile.

Bekanntmachungen.

Oelgemälde-Versteigerung.

Freitag den 2. Septbr., Nachmittags 2 Uhr, werben folgende, aus dem Nachlaß von

Friedrich Willmanns herrührende Oelgemälde, als: von Th. v. Bergen, Carrë, Thom. Wyck, RooS, Hannen, in dem VergantungSzimmer gegen gleich baare Bezahlung öffentlich an den Meistbietenden versteigert.

Gedachte Gemälde können Lit. F No. 119, goldene Federgasse, im ersten Stock, be­sehen werden.__C. Belschner, Ausrufer.

Versteigerung eines Hauses am Schlachthaus.

Freilag den 2. Septbr., Nachmittags 3 Uhr, soll, in Gemäßheit verehrlichen De­krets des Hochlöblichen Stadt - Gerichts vom 20. Juni d. J., die aus dem Nachlaß der Johann Peter Cramer'schen Eheleute herrührende, am Schlachthause dahier stehende und mit Lit. M No. 90 bezeichnete Behausung in dem Hause selbst öffentlich an den Meist­bietenden versteigert werden.

Besagte Behausung kann bis zum VersteigerungSlermine täglich von Kaufliebhabern besehen werden. C. Belschner, Ausrufer.

Versteigerungs-Anzeige.

Mittwoch den 7. Septbr., Vormittags 9 Uhr, werden, in Auftrag Löbl. Fiscalats: 1 C l a v i e r und 1 C a u n i tz;

ferner auf freiwilliges Anstehen:

12^2 Dtzd. feine stählerne Lichtscheuen mit Federn in div. FaeonS,

1 Dtzd. lange ZimmermannSsâgen ; sodann: 1 Canapee, 5 Stühle, 1 Commode, 3 Nachttischchen, 1 Geldkifte, 1 Schreibpult, 3 Leitern, mehrere Reale und Bretter, 2 Tische, 1 Presse, 1 kl. Waage, 3 St. Packtnch rc. in dem VergantungSzimmer gegen gleich baare Bezahlung öffentlich an den Meistbieten­den versteigert. C. Belschner, Ausrufer.

Ein- und Verkauf von Juwelen, Perlen, couleurten Steinen, Münzen, Antiken in Gold, Silber, Elfenbein und Porzellain, ächten Spitzen bei

Nathan Marcus Oppenheim, Zeil H 3.