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ZntelligenzBlatt

der freie»» Stadt Frankfurts

(ErpeditionS-Comptoir Unterm Römer, im Clesernhof, Lit. J. No. 169.) t^

JI» 97. Freitag, den 11. November 1836.

Bekanntmachungen.

Da von Hohem Senat der Taglohn der Zimmergesellen von Gallustag dieses Jahrs bis Peterstag künftigen Jahrs für das Winterhalbjahr auf 50 fr. und von da bis den dar­auf folgenden Gallustag für das Sommerhalbjahr auf 54 fr., einschließlich des MeisterlohnS, sowohl bei den Stadt- und Stiflungs-, als auch Privatarbeiten bestimmt und festgesetzt wor­den, jedoch daß von Gallustag bis Peterstag keine Feierstunden gehalten, auch mit anbre­chendem Tag auf die Arbeit gegangen und solche nicht eher, die Mittagsstunde abgerechnet, als bis zur eintretcnden Dämmerung verlassen werde, wohingegen es in dem Sommerhalb­jahr bei der bestimmten halben Feierstunde, von sieben bis halb acht Uhr Vormittags und der halben Feierstunde von drei bis halb vier Uhr Nachmittags, sein Verbleiben behält, als wird das bauende Publikum von dieser Taglohns-Bestimmung andurch in Kenntniß gesetzt.

Frankfurt a. M., den 31. Oct. 1836.

Bau-Amt.

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Nachdem von Hohem Senat der Taglohn der Maurer-Gesellen von Gallustag dieses Jahrs bis zum 1. April künftigen Jahrs auf 44 kr. für das Winterhalbjahr, und von da an bis den darauf folgenden Galluötag auf 48 kr. für das Sommerhalbjahr mit Inbegriff des Meisterlohns, sowohl bei den Stadt- und Stiftungs-, als auch Privat-Arbeitcn, be­stimmt und festgesetzt worden, jedoch daß von Gallustag bis den 1. April keine Feierstunden gehalten, auch mit anbrechendem Tag auf die Arbeit gegangen und solche nicht eher, die Mittagsstunde abgerechnet, als bis zur eintretenden Dämmerung verlassen werde, so wird solches dem bauenden Publikum andurch bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 31. Oktober 1836.

_______________________________________Bau-Amt.

Schulgeld - Rückstäude betreffend.

Da, ungeachtet der früher erlassenen Bekanntmachungen, viele für das abgelaufene EchubSemester zu entrichtende Schulgelder bis jetzt unbezahlt geblieben sind, so fordert die unterzeichnete ökonomische Schul-Deputation hiermit wiederholt und zum Letztenmle auf, die noch unbezahlten Schulgelder ungesäumt und um so gewisser binnen längstens vier- zehn Tagen zu berichtigen, als nach Ablauf dieser Frist die glödann noch unberichtigten Beträge, nach Vorschrift der Hochwürdigen vereinten evangelischen Consistorien, sofort dem Herrn Fiskal zur Betreibung übergeben werden müssen.

Frankfurt, den 4. November 1836.

Oeconomische Deputation der evangelisch- protestantischen Volksschulen.