Einzelbild herunterladen
 

Intelligenz-Blatt

der freien Stadt Frankfurt.

( Erpeditions - Comptoir auf dem kleinen Hirschgravcn Lit. F. No. 77.)

Nro- 93. Freitag, den 29. Oktober 1830.

Bekanntmachungen.

Da von Hohem Senat der,Taglohn der Zimmergesellen vom Gallustag dieses Jahres bis^ Petritag künftigen Jahres für, das Winterhalbjahr anf 50 Kreuzer und von da an bis den darauf folgenden Gallustag für das Sommerhalbjahr auf 54 Kreuzer einschließlich des Meisterlohns, sowohl bei den Stadt- und Stiftungs- als auch Privatarbeiten bestimmt und festgesetzt worden, jedoch daß von Gallustag bis Petritag keine Feierstunden gehalten, auch mit anbrechendem Tag auf die Arbeit aegangen und solche nicht ebcr, die Mittagsstunde abgerechnet, als bis zur eintretenden Dämmerung verlassen werde, wo hingegen es in dem Sommerhalbjahr bei der bestimmten halben Feierstunde von sieben bis halb acht Uhr Vor­mittags und der halben Feierstunde von drei bis halb vier Uhr Nachmittags sein Verbleiben behält, als wird das bauende Publikum von dieser Taglohnsbestimmung andurch in Kennt­niß gesetzt. Frankfurt den 22. Oktober 1830.

Bau - Amt.

Nachdem von Hohem Senat der Taglohn der Maurergesellen vom Gallustag dieses Jahres bis zum 1. April künftigen Jahres auf 44 Kreuzer für das Winterhalbjahr und von da an bis den darauf folgenden Gallustag auf 48 Kreuzer für das Sommerhalbjahr mit Inbegriff des Meisterlohn's, sowohl bei den Stadt- und Stiftungs-, als auch Privat-Ar­beiten bestimmt und festgesetzt worden, jedoch daß von Gallustag bis den 1. April keine Feierstunden gehalten, auch mit anbrechendem Tag auf die Arbeit' gegangen und solche nicht eher, die Mittagsstunde abgerechnet, als bis zur eintretenden Dämmerung verlassen werde, als wird solches dem bauenden Publikum andurch bekannt gemacht.

Frankfurt den 22. Oktober 1830.

Bau * Amt.

Den 29. Oktober l. I. wird die Aufnahme der schulfähigen Kinder in die Mittelschule und in die drei Volksschulen des Morgens von 9 —12 Uhr und des Nachmittags von 2 — 4 Uhr geschehen. Die Eltern und Vormünder, welche die Absicht haben, ihre Kinder oder Mündel einer oder der andern dieser Schulen anzuvertrauen, werden daher gebeten, die oben genannte Zeit genau einzuhalten, und in dem Vokale derjenigen Schule, in welche die Kinder ausgenommen werden sollen, nicht später zu erscheinen, weil durch einen spätern Eintritt der Zöglinge die bestehende Ordnung der Schule nothwendig leiden müßte.

Die zur Aufsicht der coangel Protest. Schulen verordneten Consistonal - Deputaten.