Einzelbild herunterladen
 

IWWWWW

de r freien Stadt Frankfurt:

(Erpeditions-Eomtoir auf dem kleinen Hirschgrabea Lit. f. w0. 77.) ..

— —' ............. —...... '■—-— ------—— _______. Zj

No. 10^ Dienstag, den 25. December 1827. â ■— ------------- ^,,.^^^^^^ -------------r I

Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden. ^

Lebkuchen - Perkauf betreffend.

Nachdem schon normalen bei der unterzeichneten Behörde von den dahi'esiq verbür- Serien Lebküchlern beschwerend vorgestellt worden, wie daß ihnen von benachbarten Leb­küchlern durch das Hereinbringen außerhalb gebacken werdenden Lebkuchenwaaren rum fei­len Verkauf dahier großer Abbruch in ihrer bürgerlichen Nahrung zugcsügt werde und von solchen gebeten worden, dagegen obrigkeitliche Remedur zu treffen, man auch "dieses Gesuch für billig, und sich bewogen gefunden, dcnenselben damit an Handen zu geben als wird das zwischen den Messen unerlaubte Hereinbringen auswärts gebackener Leb! kuchenwaaren, zum feilen Verkauf dahier, den fremden Lebküchlern und deren Anqehèri, gen bei Confiscations- und andern Strafen hiermit aufs Nachdrücklichste verboten. PubUcatum Frankfurt den 2. Dezember 1801.

Recheney - Amt.

Vorstehende Recheney-Amtliche Bekanntmachung wird andurch auf6 neue in Erinne­rung gebracht, damit sich Niemand mit Unwissenheit entschuldigen, sondern vorStrafe und Nachtheil hüten könne. Frankfurt den 14. Dez. 1827. _____________________________________ Stadt - Canzley.

Amtliche Bekanntmachungen.

Die Jagd im Riederbezirk betr.

Davorgekommen, daß »Hngcachtet augenfälliger Bezeichnung der Gränze, welche die Jagd im Rtedcrbezirt von der Burgerjagd scheidet, mittelst Jagdstöcken u. Jagd, schiedsteinen dennoch von hiesigen Bürgern in den Niederjagdbezirk übergegangen worden ; so wird hierdurch jeder Vcrbürgertc erinnert, bey Ausübung der Jagd sich alles Uebertritts in genannten Riederbezirk, so wie auch alles Durchgangs durch den­selben außerhalb der durchziehenden Landstraße gänzlich und bey Vermeidung der auf Uebertrettungsfâlle gesetzten Strafen zu enthalte».

Frankfurt a/M. am 8. Dec. 1827.

Forst - Amt.

Aufforderung wegen Kuhpocken-Jmpfung an Eltern und Vormünder.

In Bezug auf die Aufforderung vom 2. Nov. 1825 und da in neuerer Zeit die Fälle von wahren Iinderblattern in der Umgegend sich vervielfältiget haben, einige Fälle auch hier vorgekommen sind, die bis jetzt durch strenge Absonderung unschädlich gemacht werden konnten, ergehet diese abermalige Aufforderung an Eltern und Vormünder, ihre Kinder