Jvttlltgeuz-Blatt
freien Stadt Frankfurt.
(Erpeditions-Comtoir auf dem kleinen Hirschgraven Lit. F. Mo. 77.)
No. 106. Freytag, den 14. December 1627.
Amtliche Bekanntmachungen.
Samstag den 15. December, Vormittags 10 Mr, soll bei unterzeichneter Stelle eine Parthie Warzen, Roggen, Gerste, Hafer, Linsen, Erbsen, Wicken, so wie mehrere Strohgattungen — sämmtliches aus dem Antheil Hechlöbl. Stadtkâmmcrei , Wobllèbl. Hospitals zum heil. Geist, und des Aimoscnkustens am Nieder-Erlenbacher Fruchtzchnten von 1827 herrührend — theilweise an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden.
Verwaltungs-Commrssion des Allg. AlmosenkasienS.
Gerichtliche Bekanntmachungen.
E d i c t a l l a d u n g.
Alle diejenige, welche an den Nachlaß der dahier verstorbenen Iohannetta Müller aus Naurotb als Erben oder sonsten Ansprüche machen zu können vermcynen, werden hierdurch aufgefordert, diese Aniprüche binnen S ech s Wochen bei unterzeichnetem Ge« richt so gewiß geltend zu machen, als ansonsten die Verlasseuschaftsmasse, praevia immissione an die sich als Jntestaterben bereits angemeldete, zum Theil auswärts domicilirte Personen Mögefolgt werden soll. Frankfurt am Main, den 19. Nov. 1827«
Stadt - Gericht,
von Adlerflycht, Schöff und Director.
___________ Hartmann, ir Seer._________
Alle diejenige, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an nachfolgende geringfügige Verlaffenschaften, als:
1) der Ehefrau des hiesigen Burgers und Schneidermeisters Georg Philipp Lotz, Amalia, vorher verehelicht gewesene Holzapfel, geb. Ludwig,
2) des Handelsmanns Emanuel Friedrich Keffer, aus Regensburg,
3) der Clara Zippelius, aus Langenschwalbach,
4) des Handlungs-Commis Petek Wilhelm Daumer, aus Nürnberg,
5) der Wittwe Sophia Christina Raab, geb. Schneko, aus Nierstein,
6) der Wilhelmine Philippine Melchior, aus Butzbach,
7) der Elisabetha Schneider, aus Altenberg bey Wetzlar,
8) der H elena Reinhold, aus Berlenburg,
9) der Rosa Abraham, aus Samborn,
Ansprüche zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, solche so gewiß bi ««kn drei Wochen bei unterzogener Behörde geltend zu machen, als, nach Ablauf dieses Termins, erwähnte Verlassenschaften an die zum Theil auswärtigen Erben ohne Cantion ver, abfolgt werden sollen» Frankfurt den 5. Dezember 1827» _ . , „
* ----- Stadt - Amt.