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J-itelllgellz-Dlatt d e r freien Stadt Frankfurt.

(Erprditions-Eomtoir auf dem kleinen Hirschgrabe» Lk. F. Ko. 77.)

No. 102. Freytag, den 3o. November 1827.

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- Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.

Da man aus vielen neuerlich angebrachten Klagen des bissigen Metzgerhandwerks wi'ßfäll-g hat c tnebmen müssen , daß den in Y'etftff des Cchwcineschlnchtens bestehenden Bèrordnnngea^ vielfach zuwider gehantelt und vrn den CenlruvcnrcvlL» .std) dabey der Un# kenutniß der hier st er 'acst^enden Lirordnungen häufig en rfcbuit ißt werden wolle, so wird aneureb »amen «ich dasjenige, waL hierüber die Rathsverordnung vom 10. Nov. 1733 gesetzlich verfügt nämftch:

daß allen und'jcdes Fett.' und andern Krämern bey zu gewärtigender schwerer Strafe verboten ist, bey der üblichen ^Schweinen schlacht über die gewöhnliche und erlaubte Zahl der Sechs Schweinen weher für sich noch auf ihrer Verwandten und anderer Namen zu schlachten noch viel weniger frische oder geräucherte Würste und gesalzen Fleisch pfnndweichzn verkaufen, oder im unverhofften wl' eigen Fall gewärtig zu seyn, daß ihnen sothaue Sachen hinwcggenommcn und sie noch dazu mir gebührender Strafe belegt wer en solle»;

aufs neue in Erinnerung gebracht, damit sich jedermânniglich hiernach achten u. vor Scha- Len und Nachtheil zu hüten wissen möge. Frankfurt den 13. Nov. 1S27.

Stadt - Canzlsy.

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Amtliche Bekanntmachungen.

Fährlohn von Stümpfholz betreffend.' ,

Der Fuhrlohn von einem Klafter Stümpfholz aus dem forstamtlichen Holz-Ma­gazin beträgt: ,

1) bey Fuhren über die M aynbrücke, es ftye in nahe oder sehr weit davon entle­gene Straßen, vierzig Kreutzer

' 2) bey Fuhren iNNerhalb Sachsenhausen dreyßig Kreutzer

3) von, halben Klafter nur die Hälfte, demnach entweder 20 oder 1 5 Kreutzer. *»"«»«*«• ““ K MtUb» 1827. borst - Amt.

Dikjeniqen Stadtwcbrpflichtige»

- aY vorher ersten Altersklasse, wsiche das dreyßigste Lebensjahr zuruckgelegt habe» und in die zweyte Altersklasse versetzt seyn wollen,

2) voü der zweyten Altersklasse, welche bad fünfzigste Lebensjahr zuruckgelegt haben

*W> in düs Vetrranen-Corps übertreten wollen,