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Der hier in Untersuchung stehende Gauner Johannes Held von Bräungesheim, vulgo : der Schreiner, hat eingestanden, daß er vor fünf bis sechs Jahren des Nachts auf der Ginheimer Kirchweihe einem Wcibsbilde, das im Garten des Wirthes Schäfer an einem Tische geschlafen, einen Arbeitsbeutcl mit einigem Geld, und einer goldenen Uhr entwendet habe, daß er aber fest überzeugt sey, daß jenes Weibsbild ebenfalls eine Diebin gewesen, und diese Uhr gleichfalls und zwar, wie er glaube, einem Frankfurter Einwoh­ner entwendet habe. Da nun der Bestohlene unbekannt, es zur Fortsetzung der Unter­suchung aber nöthig ist, diesen zu kennen, jo wird derselbe hiermit aufgefordert, sich bei unterzeichneter Stelle zu melden. Frankfurt a/M. den 3. October 1827-

Polizey - Amt.

Gerichtliche Bekanntmachungen.

Edi c t a l l a d u n g.

Alle, welche als Erben oder sonsten an den Nachlaß des verstorbenen Briefträgers Simon Heymann, angeblich aus Zcidelsthurn im Königreich Bayern gebürtig, Ansprüche oder Forderungen zu haben vermeinen, werden hierdurch vorgeladen, solche binnen drey Monaten bey unterzeichnetem Gericht so gewiß anzuzeigen, als ansonsten dieser Nach­laß als dem hiesigen städtischen Fiscus verfallen erklärt werden soll.

Frankfurt den 3. August 1827-

Stadt - Gericht,

von Adlerflycht, Schöff und Director.

________________________________________ Hartmann, ir Secr.

E d i c t a l l a d n n g.

Ueber die Verlassenschaft der dahier verstorbenen Frau Sophia von Horn, gc- bornen Freyin von Gumpenberg, ist der Eoncurs erkannt worden: es werden daher alle diejenige, welche Ansprüche an obgedachte Verlassenschaft zu haben vermeinen, aufgefordert, selbige in dem, auf Montag den 19. No». a. c., Vormittags 1 £ Uhr, anberaumten Termin, vor der Commission des unterzeichneten Gerichts entweder persönlich oder durch legale Anwaltschaft, zu ltquidiren und über das allenfallsige Vor, zugsrecht zu Protokoll zu handeln, bei Vermeidung, daß sie ansonsten mit ihren Ansprü- chen von der Masse ausgeschlossen, auch nicht weiter, als an hiesiger Gerichtsthüre, und zwar nur zu Anhörung des ergehenden Contumacialdekrets, vorgeladen werden sollen.

Frankfurt den 7- September 182?.

Stadt - Gericht. y. Adlerflycht, Schöff und Director. Hartumnn, ir Secr.

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Privat - Bekanntmachungen.

Wohnungs - Veränderung.

J. W. Schroeter, Juwelier und Goldarbeiter, vormals am Steinweg Lit. E No. 218, wohnt jetzt Bockenheimerstraße Lit. E No. 107 dem Kaiser- brunnen gegen über, bittet höflichst seine Freunde, daß sie ihn da ferner be- suchen und mit ihren respect. Aufträgen beehren wogten. _________

Ich wohne Lit. I No. ist, im goldnen Apfek.

Max. Körner b. R. Dc. u. ord» Advoeat.