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Jutelllgeuz-Blatt

bet freien Stadt Frankfurt.

X (Erpeditions-Eomtoir auf dem kleinen Hirschgraben Kit. F. Wo. 77.)

No. 88. Freytag, den 12. October 1827.

Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.

Mehrfache Erfahrungen, daß viele Permissionisten mit der Verlängerung ihrer Per- missionsscheinc allzu lange anstehcn, veranlassen die unterzeichnete Behörde, die Verord­nung, daß die P erm i s,i v nssche iu e , bey Strafe von Rthlr. 1. — für den Inhaber und den Quartiergeber, bey Ablauf entweder anher zu- riückgeli r fert, oder deren Verlängerung nachgesucht werden muß, mit Hem Bedeuten wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß die Dawiderhandeln- dcn unnachsichtlich in die angesetzte, auf der Rückseite jeden PermissionsscheinS zu jeder, mannö Nachachtung bemerkte Strafe gezogen werden sollen.

Frankfurt a/M. den 27- Sept. 182?.

Polrzey - Amt.

Nach Vorschrift des §. 19 der verehrlichen Rathsverordnung vom 22. July 1817 , sollen die Handlungskommis und Lehrlinge, so wie die Gehülfen und Lehrlinge der Künstler und derjenigen Geschäftsleute, der/n Lehr­linge auf löblicher S tad t - Canzley nicht eingeschrieben werden, welche in dem Hause ihrer Principalen wohnen, ihre Aufnahme und ihren Abgang bey dem Polizey-Amte an zeigen und gratis einen Auf­enthaltsschein in Empfang nehmen.

Dieses wird andurch wiederholt, mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht, daß die Contravcnieuten unnachsschklich in die gesetzliche Strafe gezogen werden sollen. Frankfurt a/M. den 27. September 1827.

Polrzey - Amt.

Amtliche Bekanntmachungen.

R u ch e N h 0 l z - Der st n g e r u n g.

ZN dem W-Nruh^or^ W

^ucbenscheitholz und Buchenoberholz öffentlich an die Meistbietenden versteigert werden und haben sich die Kauflustigen an gc-> Tage Vormittags um neun Uhr dazu auf dem Oberforsthause «mzufin- den. Frankfurt a/M. am 6. October 1827* g orß - Amt.

Mit der Prolongation der verfallenen Pfandscheine, als diejenigen, so imiMonat

Oct. Vi I. hierzu erschienen gewesen waren, als auch derjenigen, so in den Monaten