Jutelllgeuz-Blatt
bet freien Stadt Frankfurt.
X (Erpeditions-Eomtoir auf dem kleinen Hirschgraben Kit. F. Wo. 77.)
No. 88. Freytag, den 12. October 1827.
Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.
Mehrfache Erfahrungen, daß viele Permissionisten mit der Verlängerung ihrer Per- missionsscheinc allzu lange anstehcn, veranlassen die unterzeichnete Behörde, die Verordnung, daß die P erm i s,i v nssche iu e , bey Strafe von Rthlr. 1. — für den Inhaber und den Quartiergeber, bey Ablauf entweder anher zu- riückgeli r fert, oder deren Verlängerung nachgesucht werden muß, mit Hem Bedeuten wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß die Dawiderhandeln- dcn unnachsichtlich in die angesetzte, auf der Rückseite jeden PermissionsscheinS zu jeder, mannö Nachachtung bemerkte Strafe gezogen werden sollen.
Frankfurt a/M. den 27- Sept. 182?.
Polrzey - Amt.
Nach Vorschrift des §. 19 der verehrlichen Rathsverordnung vom 22. July 1817 , sollen die Handlungskommis und Lehrlinge, so wie die Gehülfen und Lehrlinge der Künstler und derjenigen Geschäftsleute, der/n Lehrlinge auf löblicher S tad t - Canzley nicht eingeschrieben werden, welche in dem Hause ihrer Principalen wohnen, ihre Aufnahme und ihren Abgang bey dem Polizey-Amte an zeigen und gratis einen Aufenthaltsschein in Empfang nehmen.
Dieses wird andurch wiederholt, mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Contravcnieuten unnachsschklich in die gesetzliche Strafe gezogen werden sollen. Frankfurt a/M. den 27. September 1827.
Polrzey - Amt.
Amtliche Bekanntmachungen.
R u ch e N h 0 l z - Der st n g e r u n g.
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^ucbenscheitholz und Buchenoberholz öffentlich an die Meistbietenden versteigert werden und haben sich die Kauflustigen an gc-> Tage Vormittags um neun Uhr dazu auf dem Oberforsthause «mzufin- den. Frankfurt a/M. am 6. October 1827* g orß - Amt.
Mit der Prolongation der verfallenen Pfandscheine, als diejenigen, so imiMonat
Oct. Vi I. hierzu erschienen gewesen waren, als auch derjenigen, so in den Monaten