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JZttlligeilz-Blatt der freien Stadt Frankfurt. _____. ■ . . ________• . - -___________________________________________ ;

. (Erpeditions-Comtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. No. 77.)

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No. 77. Samstag, den 6. September 1827.

Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.

Es werden, hiermit, wegen des von, zur Verfertigung von Obstwein bestimmten,

Obst zu bezahlenden Accises die hiernach bemerkten Bestimmungen in Erinnerung gebracht •

1)-Bcy dem Schaumain-- Gallen-, Eschenheimer-, Metzger-, Obermain-, Untermain/ und Leonhardsthor und bey denen Wafferpförtchen wird kein Obst in die hiesige Stadt eingelassen und dessen Einbringung darf nur geschehen, entweder durch das Affen-, Bockenheimer-, Neue-, Allerheiligen- oder Fahrthor.

8 Än^ linder die Einpassirung von Obst in hiesige Stadt gar nicht statt.

3) Es muß alles Obst, es seye eigenes oder erkauftes Gewächs, welches auf Karren ^^ ^^eit, m Butten, Mahnen oder sonst einer Art, von hiesigen Bürgern .oder andern, h-erber gebracht wirb, vor der Einpassirung, bei der betreffenden Thorbehorde, der Quantität nach, angegeben und dießfalls derselben Verisicatio» durch den Augenschein oder, nach dieser Behörde Befinden, in sonstiger Weise ün- »erstellt werden. Auch diejenigen, welche in ihren, in der hiesigen Stadt oder deren Gemarkung gelegenen, Besitzungen Obst erndten und dasselbe zum Verkeltern bringen wollen, haben diese Ordnung zu beobachten und daherdeshalb bey der Tbor- schretbcrey sich anzumelden , welche ihrer das Obst producirenden Besitzung am nâch-

4) Den Wachen ist der Befehl des hochlöblichen Kriegszeugamtes zuaeqanaen rur vünke« LELA E ^°rbemerkten mitzuwirken und auch Ä^e^ georbneu Lewühnuche und außergewöhnliche Diesistpersonale, in Ausübung seiner Wa?Ä Dienstobliegenheiten , auf das kräftigste zu untvfiützktt. .7 9

} be^lmmtes Obst, es sey durch eigene EsNdte oder in a«, berer Art, an sich bringest, sind schuldig, denAccis davon sog^ich aU das Renteff« SÄ^ ^ ^ b» «Ä »yrM'W Uy^Tg ..»bilden werden, daß sie von allem, im Laufe einer Woche elngcbrâ test, Obst den Arms in einer unzertrennten Summe am Montag der darauf f? ^^ ttdeU Wo che bezählen, wo alsdann der stoch uubezuhlk bleihenden Accis, Nuldig cttew erecut.vc Beytrribung sofort dem Fiskal, aus Kosten der Schu^nèr ohne Weilers, aufgetragen werden wird. ' ^cymoner, trafest sich zu richten^' 66 W^ il,r M'M von Verdruß , Kosten «yd

Frankfurt am Main, den 28. August 1826.

(Tj- s-) ______________ Renten - Amt.

m*t, £Ä.S^ 'n Beziehung auf die diesjährige Obst, m^' ^Frnlff1* t9» ârnachachtung alle^ welche sie angehen, von neuem bekannt ge« Frankfurt am Min, drq W. August LK27, " 8

(L- d ) Renten - Amt,