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(Erpeditions-Comtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. So. 77.)

No. 70. Donnerstag, den 5o. August 1827. /J

Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden. ^

Um dem gefährlichen, unangenehmen und lästigen Tabakrauchen auf der Straße zu steuern, wird hiermit zu eines jeden. genauer Nachachtung jenes frühere Verbot erneuert, und zu dem Ende verordnet:

1) Das Tabakranchen ist gänzlich verboten: a) in allen Ställen, Höfen, Scheuern, Böden, Waarenlagern und Magazinen;- b) in den engen Straßen, welche längs den Stadtmauern und den daselbst erbauten bretternen Verschlügen hiuziehen; c) auf dem sogenannten Holz- und Zimmer-Graben; d) in der Nähe "der Heu- und Güterwaage; e) bey dem Auf- und Abladen der Früchte, des Heues und Strohes; f) in den neu angelegtm Spaziergängen vor- und innerhalb den Stadtthoren , so wie in der Allee zunächst dem Roßmarkt; g) in der Nähe der Wachen, sowohl in der Stadt als an den Thoren, und endlich d) des Abends nach eingetretener Däm­merung , und während der Nacht aus den Straßen innerhalb der Stadt.

a) Jeder, welcher an den erwähnten Orten, oder zur verbotenen Zeit auf der Straße Tabak raucht, soll angehalten, und mit einer Strafe von 3 ff. belegt werden.

3) Am Tage ist das Tabakrauchen auf den Straßen, mit Ausnahme der Orte,' wo solches in gegenwärtiger Verordnung durchaus untersagt worden , nur dann gestat­tet, wenn die Pfeife mit einem Deckel wohl verschlossen gehalten wird.

4) Wer dem vorstehenden §. 3 zuwider handelt, ist in eine Strafe von 3o kr. verfallen.

5) Das Rauchen der Cigarren ist gleich dem Tabaksrauchen aus einer Pfeife ohne Deckel verboten.

Das Polizey-Personale ist angewiesen, darauf zu realen, daß obige Vorschriften aeböria beobachtet werden und hat insbesondere darauf zu sehen, daß zu keiner Zeit auf der Straße oder an den oben erwähnten Orten Cigarren geraucht werden.

Erneuert Frankfurt den 25. August 1827.

________________________________________________Polizey - Amt._________

Amtliche Bekanntmachungen.

Für bevorstehende Herbstmesse und folgende Messen sind nachbenannte Läden zu vermiethen: Der Laden No. 11 auf dem Liebfrauenberg.

» * No. 1 am Mctzgerthor in der Stadt.

» * No. 12 d ebendaselbst.

Einige Stände am Main in der Nähe des Fahrthors

Mehrere Läden in der Römerhalle.

Das Nähere ist zu erfahren auf dem

Recheney - Amt.